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> Leichter Auffahrunfall an roter Ampel, wie weiter vorgehen
ckleini
Beitrag 06.09.2023, 22:33
Beitrag #1


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Hallo wavey.gif

mein Sohn war auf dem Weg mich heute Abend von der Arbeit abzuholen, als ihm an einer roten Ampel ein anderer PKW auf die Stoßstange fuhr (mit ca. 15 km/h). Es gab einen heftigen Ruck.
Alle stiegen aus und mein Sohn war glaub ich bisschen überfordert... nun hat er sich lediglich die Vorderseite des Ausweises des Unfallgegners und das Kennzeichen abfotografiert. Tel nr. wurde ausgetauscht. Keine Polizei.
An der Stoßstange meines Autos (Skoda Fabia) ist kaum was zu sehen. Am anderen Auto gab es wohl deutliche Unfallspuren.

Wie soll ich jetzt vorgehen? Muss mein Auto angeschaut werden? Soll ich mich bei meiner Versicherung melden? Soll ich einen Anwalt einschalten?

Sorry wegen der Fragen, aber ich hatte sowas noch nie - hoffe auch den richtigen Bereich gefunden zu haben. Danke schonmal und

LG Ckleini
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mir
Beitrag 06.09.2023, 22:38
Beitrag #2


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Der eigenen Versicherung definitiv melden, das ein Unfall war, dann kommt ein Fragebogen.

Wenn Du keinen Schaden hast, brauchst Du auch keinen Anwalt.


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Explosiv
Beitrag 06.09.2023, 23:07
Beitrag #3


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Anwalt und Werkstatt. Wer weiß, wie es unter der Heckschürze aussieht, ob da was gestaucht oder abgerissen ist? Von selber wird sich die Front des Auffahrers nicht beschädigt haben, da gehören immer zwei dazu.
So ne Kunststoffschürze kann nach Verformung wieder zurückspringen und sieht dann wieder gut aus. Die Bleche und Halter, die dahinter liegen, eher nicht.


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Söne spitze Steine
Beitrag 07.09.2023, 04:50
Beitrag #4


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PKW haben hinter dem Stoßfänger Crashelemente, die sind in der Regel auch bei kleineren Unfällen hinüber und müssen ausgetauscht werden. Sonst gehts bei der nächsten kleinen Karambolage gleich an die Längsträger.


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auchdasnoch
Beitrag 07.09.2023, 07:18
Beitrag #5


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Zitat (mir @ 06.09.2023, 23:38) *
Der eigenen Versicherung definitiv melden, das ein Unfall war, dann kommt ein Fragebogen.

Warum das denn?
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AMenge
Beitrag 07.09.2023, 07:28
Beitrag #6


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Einen Besuch in der Werkstatt würde ich ebenfalls emnpfehlen. Die Versicherung solltest du auch informieren. Einen Anwalt sehe ich nicht als notwendig an. Den kann man immer noch einschalten, sofern der Unfallgegner Ansprüche stellt oder die Werkstatt bei ihrer Prüfung einen größeren Schaden feststellt.
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rapit
Beitrag 07.09.2023, 08:32
Beitrag #7


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Zitat (AMenge @ 07.09.2023, 08:28) *
Einen Anwalt sehe ich nicht als notwendig an. Den kann man immer noch einschalten, sofern der Unfallgegner Ansprüche stellt oder die Werkstatt bei ihrer Prüfung einen größeren Schaden feststellt.

Das ist komplett alles falsch.

Der Anwalt darf gar nicht tätig werden, wenn der Gegner Ansprüche stellt, das ist allein Sache der KH-Versicherung.

Abzuwarten ist der größte Fehler, den man machen kann, dann zahlt man nämlich später fast alle Anwaltskosten selbst, wenn man nicht alles bekommt. Statt dessen sofort den RA einschalten, dann zahlt den komplett die gegnerische Versicherung.

Den Weg zur Werkstatt kann man sich sparen, wenn man direkt einen Sachverständigen einschaltet, was, sofern man einen RA hat, hinsichtlich dessen Kosten auch unproblematisch ist, selbst wenn sich am Ende so gut wie kein Schaden ergibt. Ohne RA fehlt einem wahrscheinlich die Argumentation, wenn die gegnerische Versicherung einen vermeintlichen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorwirft.

Von der kompetenten Beratung, was man alles machen darf und nicht muss, ganz zu schweigen.

Die eigene KH-Versicherung muss man derzeit nicht einschalten, kann den Schaden aber "vorsorglich" mitteilen. Weil ansonsten bei normaler Meldung der Vertrag mit einem Schaden belastet und die SF und damit auch die zu zahlende Prämie zumindest vorübergehend hochgestuft wird.

Zitat (Explosiv @ 07.09.2023, 00:07) *
Anwalt und Werkstatt. Wer weiß, wie es unter der Heckschürze aussieht, ob da was gestaucht oder abgerissen ist? Von selber wird sich die Front des Auffahrers nicht beschädigt haben

Im Grunde kurz und korrekt beantwortet. wavey.gif


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ckleini
Beitrag 07.09.2023, 08:44
Beitrag #8


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Hallo und vielen Dank für eure Antworten smile.gif

Hab grad bei meiner Versicherung angerufen und der sagt wieder was anderes laugh.gif

Kein Anwalt (bringt nix erstmal), nur an die gegnerische Versicherung wenden und die würden mich dann zum Gutachter schicken um den Schaden festzustellen.
Mein Sohn hat sich die Versicherungsdaten nicht geben lassen aber der nette Herr eben hat mir die Tel nr vom Zentralruf GDV gegeben.

Da ruf ich jetzt mal an smile.gif
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rapit
Beitrag 07.09.2023, 08:57
Beitrag #9


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Warum fragst Du hier wenn Du die Tipps in den Wind schießt?

Das macht dein RA.

Der Zentralruf leitet dich direkt an die gegnerische Versicherung weiter, die dir "freundliche Tipps" gibt, um "alles ganz unkompliziert zu regeln". Hey, das sind deine Gegner, ein Wirtschaftsunternehmen, das dir gar keine Hilfe geben darf!

Aber: mach was du meinst, nur jammer später nicht rum!

(Edit meint gerade, nach bereits 13 vergangenen Minuten ist das Kind wahrscheinlich sowieso schon in den Brunnen gefallen.) wallbash.gif


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AMenge
Beitrag 07.09.2023, 08:58
Beitrag #10


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Zitat (rapit @ 07.09.2023, 08:32) *
Statt dessen sofort den RA einschalten, dann zahlt den komplett die gegnerische Versicherung.

Nein, den zahlen alle dort Versicherten. Aber klar, Hauptsache ein Anwalt kann Geld verdienen, ob es notwendig ist oder nicht. ranting.gif
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MsTaxi
Beitrag 07.09.2023, 09:01
Beitrag #11


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Als Geschädigten wählst du den Gutachter aus. Basta. Der GA, den die zur Zahlung verpflichtete Haftpflicht schicken wird, arbeitet für DIE, nicht für dich. Also eher Finger weg.

Es kann deiner Versicherung sch...egal sein, ob du zum RA gehst oder nicht. Ein RA schont erstmal deine Nerven und bei sowas, in der Gesamtheit gesehen, auch deinen Geldbeutel.

Edit: @rapit thumbup.gif


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rapit
Beitrag 07.09.2023, 09:08
Beitrag #12


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Zitat (ckleini @ 07.09.2023, 09:44) *
Kein Anwalt

Ja klar sagt der das, es könnte nämlich gut sein, dass der Gegner bei derselben Versicherung wie Du ist, und die Kosten will man sich sparen. Der Tipp ist grottenfalsch!

Zitat (AMenge @ 07.09.2023, 09:58) *
Zitat (rapit @ 07.09.2023, 08:32) *
Statt dessen sofort den RA einschalten, dann zahlt den komplett die gegnerische Versicherung.

Nein, den zahlen alle dort Versicherten. Aber klar, Hauptsache ein Anwalt kann Geld verdienen, ob es notwendig ist oder nicht. ranting.gif

Nein, den zahlen alle Versicherten, nicht nur die dort Versicherten. Aber eben nicht der Geschädigte, also der TE selbst, wie es jetzt läuft, wenn er erst später einen RA einschaltet.

Der RA verdient sein Geld ob er früher oder später eingeschaltet wird sowieso, nur man bekommt es nicht mehr erstattet.

Und darum geht es doch den Fragestellern hier, oder?

Genausogut kannst Du dem TE raten, sein Auto nicht untersuchen und nicht reparieren zu lassen.

Weil, "das zahlen alle dort Versicherten", und das muss doch nicht sein...? ranting.gif


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ckleini
Beitrag 07.09.2023, 09:24
Beitrag #13


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Danke euch allen für die Tipps... natürlich nehme ich sie an, aber ich bin halt verunsichert, da auch im Bekanntenkreis jeder was anderes sagt.

Ich denke ihr seid hier die Profis, deswegen vielen Dank!

@rapit

Zitat
Ja klar sagt der das, es könnte nämlich gut sein, dass der Gegner bei derselben Versicherung wie Du ist, und die Kosten will man sich sparen. Der Tipp ist grottenfalsch!


Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Der Unfallgegner ist tatsächlich bei der gleichen Vers. wie ich... Ich hab grad schon gelacht, weil ich eben nochmal dort angerufen habe. Es ist eine kleine Direktversicherung, die man nur online abschließen kann.

Rapit, ich nehme gerne deinen Rat an und nehme mir einen Anwalt. Allerdings habe ich keine Verkehrsrechtschutz. Zahlt das dann seine (meine) Versicherung?

Zitat
Als Geschädigten wählst du den Gutachter aus. Basta. Der GA, den die zur Zahlung verpflichtete Haftpflicht schicken wird, arbeitet für DIE, nicht für dich. Also eher Finger weg.


MsTaxi, die Vers. schickt einenen GA nun von der Dekra der sich mein Auto anschaut. Wenn ich selbst einen GA beauftrage, muss ich den doch selbst zahlen, oder?
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ulm
Beitrag 07.09.2023, 09:38
Beitrag #14


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Zitat (ckleini @ 07.09.2023, 10:24) *
MsTaxi, die Vers. schickt einenen GA nun von der Dekra der sich mein Auto anschaut. Wenn ich selbst einen GA beauftrage, muss ich den doch selbst zahlen, oder?

Dein Auto - Dein Gutachter!

Der Gutachter wird im Rahmen des Möglichen den Schaden zugunsten seines Auftraggebers (der Versicherung) kleinrechnen.
Daher NIEMALS fremde Gutachter an das eigene Fahrzeug lassen!

Ja, Du musst die Gutachtenkosten vorstrecken, wenn der Gutachter keine Abtretungserklärung akzeptiert.

Genau deswegen ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht!
Wenn das Auto an der roten Ampel stand, dann ist Dein Junior komplett schuldlos und die Versicherung des Verurschers muss ALLE notwendigen Kosten erstetten, also auch Gutachter, Rechtsanwalt etc.

Vergiss nie:
Auf Seiten Deines Gegners (also die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers) befassen sich Menschen mit dem Unfall, die jeden Tag Unfälle bearbeiten und jede Chance kennen, den Schaden zugunsten des eigenen Arbeitgebers kleinzurechnen. Dort sitzen auch Anwälte.
Wenn Du Dir einen eigenen Anwalt nimmst, stellst Du nur "Waffengleichheit" her. Oder willst Du David gegen Goliath spielen, ohne auch nur einen einzigen Stein oder gar eine Steinschleuder zu besitzen?
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blackdodge
Beitrag 07.09.2023, 09:39
Beitrag #15


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Zitat (ckleini @ 07.09.2023, 10:24) *
Rapit, ich nehme gerne deinen Rat an und nehme mir einen Anwalt. Allerdings habe ich keine Verkehrsrechtschutz. Zahlt das dann seine (meine) Versicherung?


Die Anwaltskosten stellt dieser der Versicherung des gegnerischen Fahrzeuges in Rechnung. Da es Verfahrenskosten sind, sollten diese die Kosten einfach durchwinken.

Zitat
MsTaxi, die Vers. schickt einenen GA nun von der Dekra der sich mein Auto anschaut. Wenn ich selbst einen GA beauftrage, muss ich den doch selbst zahlen, oder?


Auch wenn die Dekra eine große und auch von Gerichten zur Beweissicherung viel genutzte Sachverständigen-Org ist, haben diese einen wirtschaftlichen Vertrag mit der Versicherung des Gegners.
Es kann ohne eigenen SV klappen, muss aber nicht.
Zur Neutralität von gewissen Sachverständigen (egal aus welcher Richtung) sage ich mal lieber nichts.


Kläre das mit einem Anwalt (Verkehrsrecht), der schätzt dann auch ein, ob ihm die DEKRA reicht.


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Buchholzer
Beitrag 07.09.2023, 09:48
Beitrag #16


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Nein du lässt keinen Gutachter der Versicherung an dein Auto, du gehst zu einem Anwalt und der beauftragt einen Gutachter. Der Gutachter der Versicherung handelt nicht in deinem Sinne sondern im Sinne der Versicherung. Und im Sinne der Versicherung ist möglichst wenig zu bezahlen, insofern wird der Gutachter an vielen Stellen sagen "Geht noch, kann so bleiben" wo die Fachwerkstatt sagt "muss getauscht werden" am Ende darf die Fachwerkstatt aber nur nach Gutachten reparieren...das zu deinen Ungunsten ausfällt...wenn der Gutachter von der Versicherung kommt...
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rapit
Beitrag 07.09.2023, 10:02
Beitrag #17


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Zitat (ckleini @ 07.09.2023, 10:24) *
die Vers. schickt einenen GA nun von der Dekra der sich mein Auto anschaut.

crybaby.gif Siehst Du, da geht es schon los mit den "freundlichen Tipps". Schon hat man dich ausgetrickst.

Die Dekra gehört quasi zur gegnerischen Versicherung.

Neutral geht anders.

Die schreiben nichtmal als Einstieg die Werkstattkosten rein, die dir zustehen.

Wärst du mal besser direkt zum RA, statt überhaupt mit der Gegenseite zu sprechen.

Schon hast du es jetzt dem RA schwieriger gemacht, jetzt muss man das "freundliche" Dekra-Angebot erstmal loswerderden.

Und das wird, wenn alles klappt, wie die Versicherung sich das vorstellt, dadurch umgangen, dass die Besichtigung deines Autos durch die Dekra sehr schnell erfolgt. mad.gif

Schon hast du einige hundert Euro verloren.
Naja, die jetzt "alle dort Versicherten" weniger zahlen müssen... whistling.gif




Zitat (ckleini @ 07.09.2023, 10:24) *
Wenn ich selbst einen GA beauftrage, muss ich den doch selbst zahlen, oder?

Wärst du gleich zum RA gegangen, hätte er dir erklärt, wie das läuft.

Bei einem Fall wie von dir geschildert kenne ich keinen Gutachter, wo das so laufen würde, mit dem RAe zusammenarbeiten.


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AMenge
Beitrag 07.09.2023, 10:24
Beitrag #18


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Wir reden aber schon noch davon, dass am Auto des TE zunächst mal nahezu nichts zu sehen ist, oder? Ja, mir ist bekannt, dass sich hinter dem Stoßfänger ein sChaden verbergen kann. Aber genau das hätte ich erstmal durch einen kurzen Besuch in einer Werkstatt abegklärt, wo das evtl. kostenneutral geprüft werden kann.

Dann weiß man nämlich, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist oder nicht. Aber ist ja bereits klar, dass dem TE ein unfassbarer Schaden entstanden sein muss.
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ckleini
Beitrag 07.09.2023, 10:25
Beitrag #19


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Vielen Dank!

Da habe ich jetzt wohl Mist gebaut. huh.gif

Also werde ich heute nachmittag gleich bei einem RA anrufen und den Fall schildern.
Sollte sich jemand von der Dekra bei mir melden, sage ich, ich habs mir anders überlegt, oder?

Danke rapit und all die anderen smile.gif

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rapit
Beitrag 07.09.2023, 10:32
Beitrag #20


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Zitat (ckleini @ 07.09.2023, 11:25) *
Da habe ich jetzt wohl Mist gebaut. huh.gif

Ja.


Zitat (AMenge @ 07.09.2023, 11:24) *
Aber ist ja bereits klar, dass dem TE ein unfassbarer Schaden entstanden sein muss.

Wieso "unfassbar"?
Du schreibst heute hier im Faden "unfassbaren Mist". whistling.gif

Dass da aller Wahrscheinlichkeit nach ein größerer Schaden vorhanden ist, den man als Laie nur nicht sieht, steht aufgrund des Eingangspostings ziemlich sicher fest:
Zitat (ckleini @ 06.09.2023, 23:33) *
Am anderen Auto gab es wohl deutliche Unfallspuren.

Da sich die kinetische Energie auf beide Autos aufteilt, ist somit höchstwahrscheinlich, dass am Auto des TE auch welche sind. Die nur der Laie nicht sieht.
Was insbesondere daran kiegen könnte, dass sich die heutigen Kunststoffstoßfängerverkleidungen oft zurückverformen, und so alles verdecken. Die Aufprallenergie wird aber nicht vom Kunststoff verarbeitet, sondern von den dahinter liegenden Fahrzeugteilen.


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AMenge
Beitrag 07.09.2023, 10:44
Beitrag #21


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Genau das würde ich erstmal klären lassen. Und nein, es ist kein Mist wenn man nicht sofort Anwälte und Gutachter beauftragt sondern erstmal feststellt, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist.
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rapit
Beitrag 07.09.2023, 10:46
Beitrag #22


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Im Hinblick auf die eigene Schadlosstellung doch, sehr großer Mist sogar. wavey.gif


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AMenge
Beitrag 07.09.2023, 10:48
Beitrag #23


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Wenn eine Werkstatt feststellt, dass gar kein Schaden entstanden ist, dann hat man einen Fehler gemacht, weil man nicht gleich einen Anwalt eingeschaltet hat? Erstaunliche Sichtweise.
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rapit
Beitrag 07.09.2023, 11:03
Beitrag #24


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Ach, und das weißt du vorher?

Wenn sie eben doch einen Schaden feststellt, hat man mitunter schon Probleme, wenn man dann Kosten dafür in Rechnung gestellt bekommt und später einen Gutachter einschalten will.

Wenn es keine markengebundene Fachwerkstatt ist, die man aufsucht, hat man eventuell andere Probleme.

Umgekehrt hat man definitiv keinen finanziellen Schaden, egal wie es ausgeht, wenn man zum RA geht und in jenem geschilderten Fall einen SV einschaltet. Selbst wenn unerwarteterweise kein Schaden vorhanden sein sollte. (Was ich im übrigen ausschließe, die physikalischen Gesetze und Erfahrungswerte sprechen dagegen.)


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AMenge
Beitrag 07.09.2023, 11:10
Beitrag #25


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Nein, das weiß ich eben nicht vorher! Deswegen würde ich genau das doch erstmal abklären. Wenn eine Werkstatt das nicht oder nur mit Kostenaufwand tun kann, dann kann man immer noch die gesamte Maschinerie lostreten.

Aber hier ist doch noch nicht mal klar (außer für dich), dass ein Schaden entstanden ist.

Ich denke, wir sollten es dabei belassen. Ich für meinen Teil werde auch weiterhin den Weg gehen, erst festzustellen, ob überhaupt ein Schaden vorliegt und mich dann um eine Schadensregulierung zu bemühen. Du wirst weiterhin jedem den sofortigen Gang zum Anwalt empfehlen. Das ist aufgrund deines Berufs verständlich, aber eben nicht in allen Fällen notwendig - beispielsweise dann, wenn es gar keinen zu regulierenden Schaden gibt.
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rapit
Beitrag 07.09.2023, 11:31
Beitrag #26


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Zitat (AMenge @ 07.09.2023, 12:10) *
Aber hier ist doch noch nicht mal klar (außer für dich), dass ein Schaden entstanden ist.

Ich denke, das ist genau umgekehrt. Du bist eher der Einzige, der daran zweifelt, siehe z.B.:
Zitat (Explosiv @ 07.09.2023, 00:07) *
Von selber wird sich die Front des Auffahrers nicht beschädigt haben, da gehören immer zwei dazu.
So ne Kunststoffschürze kann nach Verformung wieder zurückspringen und sieht dann wieder gut aus. Die Bleche und Halter, die dahinter liegen, eher nicht.
Zitat (Söne spitze Steine @ 07.09.2023, 05:50) *
PKW haben hinter dem Stoßfänger Crashelemente, die sind in der Regel auch bei kleineren Unfällen hinüber und müssen ausgetauscht werden. Sonst gehts bei der nächsten kleinen Karambolage gleich an die Längsträger.
Zitat (Buchholzer @ 07.09.2023, 10:48) *
...im Sinne der Versicherung ist möglichst wenig zu bezahlen, insofern wird der Gutachter an vielen Stellen sagen "Geht noch, kann so bleiben" wo die Fachwerkstatt sagt "muss getauscht werden" am Ende darf die Fachwerkstatt aber nur nach Gutachten reparieren...das zu deinen Ungunsten ausfällt...wenn der Gutachter von der Versicherung kommt...



Zitat (AMenge @ 07.09.2023, 12:10) *
...und mich dann um eine Schadensregulierung zu bemühen.

Es bleibt jedem unbenommen, sich ungeschickt zu verhalten. Aber man sollte das keinem anderen raten, der um Hilfe bittet!

Zitat (AMenge @ 07.09.2023, 12:10) *
Das ist aufgrund deines Berufs verständlich, aber eben nicht in allen Fällen notwendig

Das hat mit meinem Beruf nichts zu tun, ich habe davon nämlich gar nichts. Es wurde zurecht auch von anderen geraten.
Und leider ist es eben mittlerweile in allen Fällen doch notwendig.

Das hat mit dem Schadensmanagement der Versicherungen zu tun. Welches ja auch hier direkt beim TE versucht wurde, als er den Kardinalfehler begangen hat, bei der Versicherung anzurufen.
Schon war die Dekra im Boot, beauftragt von der Gegenseite! ranting.gif

Im übrigen scheidet "kein Schaden" ohnehin aus:
Zitat (ckleini @ 06.09.2023, 23:33) *
An der Stoßstange meines Autos (Skoda Fabia) ist kaum was zu sehen.

@TE: Willst du von diesem "kaum" mal Fotos zeigen? (Die müsstest Du aber bei einem Bilderhoster hochladen und verlinken, das geht hier nicht).

Ich denke, dass hier einige eine recht gute Einschätzung abgeben können, an Stellen, die dir noch gar nicht aufgefallen sind.
Fotografiere bitte auch von seitlich den Kotflügelbereich hinter der Hinterachse und die Spaltmaße links und rechts wavey.gif
Dein Nummernschild solltest Du anonymisieren.

Kannst ja beim Prüfen der Spaltmaße mal einen Kugelschreiber mit der Spitze in die Schlitze stecken, wetten, da sind Veränderungen, die dir so gar nicht aufgefallen sind? rolleyes.gif whistling.gif


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ulm
Beitrag 07.09.2023, 11:33
Beitrag #27


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...und in der Verwandschaft habe ich genau so einen glasklaren Fall:
Stehender Pkw wird an einer Stopp-Stelle von einem anderen Fahrzeug zum Totalschaden gerammt.
Es dürfte jetzt das halbe Jahr voll sein seit dem Unfall und trotz intensiver Bemühungen des unverzüglich beauftragten Fachanwalt für Verkehrsrecht ist bis heute kein Geld da.
Wie wäre es erst ohne Anwalt und eigenen Gutachter?
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rapit
Beitrag 07.09.2023, 11:35
Beitrag #28


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wahrscheinlich wäre Geld da, aber viel zu wenig... rolleyes.gif


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ulm
Beitrag 07.09.2023, 11:36
Beitrag #29


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Zitat (ckleini @ 06.09.2023, 23:33) *
als ihm an einer roten Ampel ein anderer PKW auf die Stoßstange fuhr (mit ca. 15 km/h). Es gab einen heftigen Ruck.

Und wenn es nur fünf km/h waren: Die Prallboxen am Fahrzeugheck wurden mit einem Bumms beaufschlagt.

Zitat (ckleini @ 06.09.2023, 23:33) *
An der Stoßstange meines Autos (Skoda Fabia) ist kaum was zu sehen.

"kaum" ist hier im Kontext das Gegenteil von "nichts".
Es sind also Unfallspuren und damit Unfallschäden vorhanden.
Die Halterin des Unfallopfer-Pkw ist nicht vom Fach, also bedient sie sich eines Fachmannes, um die Schadenhöhe einzuschätzen.
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ckleini
Beitrag 07.09.2023, 12:26
Beitrag #30


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Zitat (rapit @ 07.09.2023, 12:31) *
Im übrigen scheidet "kein Schaden" ohnehin aus:
Zitat (ckleini @ 06.09.2023, 23:33) *
An der Stoßstange meines Autos (Skoda Fabia) ist kaum was zu sehen.

@TE: Willst du von diesem "kaum" mal Fotos zeigen? (Die müsstest Du aber bei einem Bilderhoster hochladen und verlinken, das geht hier nicht).

Ich denke, dass hier einige eine recht gute Einschätzung abgeben können, an Stellen, die dir noch gar nicht aufgefallen sind.
Fotografiere bitte auch von seitlich den Kotflügelbereich hinter der Hinterachse und die Spaltmaße links und rechts wavey.gif
Dein Nummernschild solltest Du anonymisieren.

Kannst ja beim Prüfen der Spaltmaße mal einen Kugelschreiber mit der Spitze in die Schlitze stecken, wetten, da sind Veränderungen, die dir so gar nicht aufgefallen sind? rolleyes.gif whistling.gif



Danke nochmal rapit für deine Einschätzung.

Erstmal vorweg: Ich bin weiblich und hab quasi keine Ahnung von Autos. rolleyes.gif
Mein Auto ist momentan in Besitz meines Sohnes, da ich derzeit keinen FS habe. blushing.gif D.h. er muss jetzt alles machen und uns trennen 30 km...
Ich hab ihm schon geschrieben, dass er nochmal Fotos machen soll, dann kann ich die euch gerne hier hochladen.

Ein bisschen neugierig bin ich jetzt aber geworden. @rapit, darf ich erfahren was dein Beruf ist?

Ich werde also heute nachmittag einen RA anrufen. Ich möchte nix verkehrt machen, vorallem da das Auto noch nicht ganz abgezahlt ist.

Ich melde mich wieder. wavey.gif
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Buchholzer
Beitrag 07.09.2023, 12:36
Beitrag #31


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denke dir mal im Namen das pit weg...und schaue was an Buchstaben überbleibt...das ist ne gängige Berufsabkürzung die du auch nutzt...
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F117
Beitrag 07.09.2023, 12:49
Beitrag #32


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Ich spare mir das Zitieren, hier war vieles richtig, manches alllerdings zum Haareraufen.

- Ist einer der beiden Kontrahenten deutlich beschädigt, ist auch der andere nicht unversehrt.
- Ein Anwalt ist kein zwingendes Muss, aber für jemanden, der schon am Unfallort überfordert ist, dringendst zu empfehlen!
- Die Werkstatt ist der schlechtere Ratgeber. Die verdienen an der Reparatur, sind also darauf aus, das Fahrzeug kaputt zu schreiben, damit es Arbeit gibt.
- Ein Sachverständiger erstellt sein Gutachten nur dann, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt (1.000 €), ansonsten ist seine Beratung und die Inaugenscheinnahme in aller Regel kostenlos.
- Du hast die freie Wahl des Gutachters. Der Sachverständige der Versicherung ist an weiteren Aufträgen der Versicherung interessiert, es liegt auf der Hand, in welchem Sinn er sein Gutachten fertigt.
- Sowohl der Anwalt als der Gutachter werden vom Verursacher bezahlt, ohne jedes wenn und aber. Dort gibt es auch keine Schadenminderungspflicht.
- Versicherungen "vergessen" gern, dass der Geschädigte Anspruch auf Nutzungsausfall, Aufwandspauschalen etc. Dazu verhilft Dir am ehesten der schon erwähnte Anwalt.

Lange Rede, gar kein Sinn: Telefoniere als erstes mit einem Sachverständigen Deiner Wahl. Der kann Dir dann einen Anwalt empfehlen, sodass Du nicht an einen für Erbrecht und Baumängel gerätst wavey.gif


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It's a lie we don't believe anymore!"

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ckleini
Beitrag 07.09.2023, 13:07
Beitrag #33


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Danke F117... also ich habe mir schon einen ausgesucht der auch Verkehrsrecht macht. laugh.gif
Aber okay, dann schau ich erst nach Gutachter... unter was schaut man denn da? think.gif

Edit: hab unter KFZ Sachverständiger mal geschaut... kann ich da auch jemanden von der Dekra nehmen, oder lieber einen anderen?

@buchholzer, okay, danke, habs kapiert yes.gif
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Buchholzer
Beitrag 07.09.2023, 13:12
Beitrag #34


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Zitat (F117 @ 07.09.2023, 13:49) *
Lange Rede, gar kein Sinn: Telefoniere als erstes mit einem Sachverständigen Deiner Wahl. Der kann Dir dann einen Anwalt empfehlen, sodass Du nicht an einen für Erbrecht und Baumängel gerätst wavey.gif



ich würde zuerst mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht telefonieren, der kann mir einen Sachverständigen empfehlen der sich nicht hauptsächlich mit Erbrechtsangelegenheiten oder Baumängeln beschäftigt...
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F117
Beitrag 07.09.2023, 13:13
Beitrag #35


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Najaaaaa, wenn doch Dekra den Auftrag von der Versicherung bekommen hat, wäre es vielleicht unter Umständen gegebenenfalls möglicherweise sinnvoll, jemanden anderen ...

@buchholzer: Schön, dass Du das tätest, andersrum wird eher ein Schuh draus. Der Sachverständige macht den ganzen Tag nichts anderes, als Schäden aufzunehmen, und der weiß, welcher Anwalt seinen Auftraggebern am besten bisher geholfen hat. Also...?


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Buchholzer
Beitrag 07.09.2023, 13:18
Beitrag #36


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Ja und ob der Sachverständige die Schäden richtig aufgenommen hat, kann man als Laie genau wie beurteilen? Erster Anruf/Weg bei Unfall ist immer Fachanwalt für Verkehrsrecht....
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ckleini
Beitrag 07.09.2023, 13:22
Beitrag #37


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Ich bin durcheinander.... biggrin.gif

Also, ich hab jetzt einen kleinen Sachverständigen gefunden im Netz... der macht genau das um was es bei mir geht. Unfallschäden begutachten.
Dann hab ich noch einen RA für Verkehrsrecht gefunden.

Ich SV schreibe ich jetzt mal an...

Zitat
Najaaaaa, wenn doch Dekra den Auftrag von der Versicherung bekommen hat, wäre es vielleicht unter Umständen gegebenenfalls möglicherweise sinnvoll, jemanden anderen ...


laugh.gif Jaaaa... der kam nur als 1. Vorschlag... ich nehme einen anderen.

Zitat (Buchholzer @ 07.09.2023, 14:18) *
Ja und ob der Sachverständige die Schäden richtig aufgenommen hat, kann man als Laie genau wie beurteilen? Erster Anruf/Weg bei Unfall ist immer Fachanwalt für Verkehrsrecht....



Ich werde wahnsinnig wacko.gif

warum sollte ein SV den ich selbst beauftrage meinen Schaden nicht richtig aufnehmen? Der RA schaut sich selbst das Auto ja nicht an?
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Buchholzer
Beitrag 07.09.2023, 13:25
Beitrag #38


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du sollst nur einen RA mit der Vertretung deiner Interessen beauftragen, die haben in der Regel ihre Sachverständigen mit denen die zusammen arbeiten und kümmern sich drum das das auto begutachtet wird...
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rapit
Beitrag 07.09.2023, 13:35
Beitrag #39


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Zitat (F117 @ 07.09.2023, 13:49) *
- Ein Sachverständiger erstellt sein Gutachten nur dann, wenn der Schaden erkennbar über der Bagatellgrenze liegt (1.000 €)

Ich habe da mal einen kleinen aber feinen Unterschied korrigiert wavey.gif

Zitat (Buchholzer @ 07.09.2023, 14:12) *
Zitat (F117 @ 07.09.2023, 13:49) *
Lange Rede, gar kein Sinn: Telefoniere als erstes mit einem Sachverständigen Deiner Wahl. Der kann Dir dann einen Anwalt empfehlen, sodass Du nicht an einen für Erbrecht und Baumängel gerätst wavey.gif

ich würde zuerst mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht telefonieren, der kann mir einen Sachverständigen empfehlen der sich nicht hauptsächlich mit Erbrechtsangelegenheiten oder Baumängeln beschäftigt...

Ist eeigentlich egal, wie herum, Hauptsache, die beiden kennen sich, dann läuft vieles einfacher

Zitat (Buchholzer @ 07.09.2023, 14:25) *
du sollst nur einen RA mit der Vertretung deiner Interessen beauftragen, die haben in der Regel ihre Sachverständigen mit denen die zusammen arbeiten und kümmern sich drum das das auto begutachtet wird...

So war eigentlich der Rat hier. Ja.


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Buchholzer
Beitrag 07.09.2023, 13:38
Beitrag #40


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Deswegen würde ich zum RA tendieren, richtig gute unabhängig Sachverständige sind schwer zu finden.....die meisten hängen sich ja gerne als Dienstleister im Sinne von regelmäßigen Einnahmen und Aufträgen an Versicherungen ran....
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ckleini
Beitrag 07.09.2023, 15:33
Beitrag #41


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Test
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Q-Treiberin
Beitrag 07.09.2023, 15:35
Beitrag #42


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Ich sehe nur eine wunderhübsche Sonnenblume…. unsure.gif

Edit
Oh, jetzt hast Du sie wegeditiert…. (war aber wirklich hübsch blushing.gif )


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Kai R.
Beitrag 07.09.2023, 16:07
Beitrag #43


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Ganz verkehrt war der Tipp mit der Werkstatt nicht. Die können nicht nur sagen, ob ein Schaden überhaupt vorliegt sondern auch, ob er über der Grenze von 1000.- € liegt, erst ab dieser Summe werden meines Wissens nach Sachverständigenkosten erstattet, darunter reicht ein Kostenvoranschlag. Und die meisten Werkstätten kennen auch gute Sachverständige, eher als Anwälte. Für die Abwicklung des Schadens ist ein Anwalt natürlich gesetzt, zumindest, wenn man sich selber nicht auskennt.

Im Fall unserer TE ist doch alles gut, Anwalt gefunden, SV gefunden, sollen die mal ihre Arbeit machen.


--------------------
Grüße

Kai

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MsTaxi
Beitrag 07.09.2023, 16:17
Beitrag #44


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Ein RA hat in meinen Augen zwei Vorteile:
1. der Mandant kann sich, nachdem er beim Gutachter war, bequem zurücklehnen. Fristwahrung, Verhandlungen über eventuelle Sonderkosten (einer Freundin von mir wurde mitten im Umzug am Schlüsselbein verletzt und ihr Auto war ein Totalschaden, das ließ sich von der Nutzungsausfallentschädigung nicht so einfach wuppen) etc. macht der RA.
2. Es treten keine finanziellen Schäden aus Unkenntnis ein.


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mkossmann
Beitrag 07.09.2023, 16:22
Beitrag #45


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Wasist eigentlich von den Dienstleistern zur Schadensabwicklung zu halten, die derzeit in Dashcam Kanälen ( wie z.B.. bei Sascha DSR24) beworben werden ?
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Q-Treiberin
Beitrag 07.09.2023, 16:30
Beitrag #46


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Zitat (Kai R. @ 07.09.2023, 17:07) *
Und die meisten Werkstätten kennen auch gute Sachverständige, eher als Anwälte.
Bei einem Unfall meiner Schwester vor einem knappen Jahr war es ähnlich…

An einer Ampel ist ihr einer aufgefahren/raufgerollt, an ihrem Fahrzeug war „eigentlich“ nicht zu sehen….
Als erstes ist sie in ihre Werkstatt gefahren und hat „grob“ nach Schäden schauen lassen (war auf der Hebebühne).

Wie hier im Thread auch vermutet wurde, gab es hinter dem Plastik einige „Verformungen“ so dass ihr der Werkstattmeister einen SV empfohlen hat mit dem er seit Jahren in solchen Fällen zusammen arbeitet.

Somit wusste sie dass ein (größerer) Schaden vorhanden ist und der nächste Gang war dann zum RA.

Gutachten wurde gemacht und sie bekam erst immer die Kopien des Schriftverkehrs zwischen RA und Versicherung (die sich natürlich erstmal heftig „geziert“ haben) und später die volle Schadenssumme inkl. aller „Nebenkosten“.

Von daher ist es mMn eigentlich irrelevant wen man als erstes beauftragt, ob nun den SV (der einen guten RA kennt) oder den RA (der einen guten SV kennt), wichtig ist nur dass beide unabhängig vom „Angebot“ der gegnerischen Versicherung arbeiten bzw. beauftragt werden….



@ckleini, ich wünsch Dir dass alles reibungslos läuft… wavey.gif


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Kai R.
Beitrag 07.09.2023, 16:34
Beitrag #47


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Zitat (mkossmann @ 07.09.2023, 17:22) *
Wasist eigentlich von den Dienstleistern zur Schadensabwicklung zu halten, die derzeit in Dashcam Kanälen ( wie z.B.. bei Sascha DSR24) beworben werden ?

die machen ja auch nichts Anderes und lassen sich von der gegnerischen Versicherung bezahlen. Ich persönlich arbeite aber lieber mit lokalen Partnern zusammen.


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Grüße

Kai

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Q-Treiberin
Beitrag 07.09.2023, 16:36
Beitrag #48


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Zitat (mkossmann @ 07.09.2023, 17:22) *
Wasist eigentlich von den Dienstleistern zur Schadensabwicklung zu halten,
Ich vermute (ohne diese „Kanäle“ anzugucken) sie möchten nur ein Stück vom Kuchen abhaben und denke nicht, dass deren „Dienstleistungen“ von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden (im Gegensatz zu den Kosten eines RA).

Von daher dürfte sich damit die Entschädigungssume für den Geschädigten um deren Rechnung verringern.


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Hoheneicherstation
Beitrag 07.09.2023, 16:42
Beitrag #49


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Zum "kaum erkennbaren Schaden" am Skoda:
Das was als Stossfänger bezeichnet wird, ist eine dünne Kunststoffschale die elastisch/flexibel verformt werden kann. Hinter dieser "Kunststoffschale" befindet sich ein Element aus Styropor (Früher aus Blech) welches leichte Stösse auffangen soll.
Wenn das auffahrende Fahrzeug deutliche Schäden davongetragen hat ist nicht nur das Storoporelement kaputt, sondern sehr wahrscheinlich ist der dahinter befindliche Fahrzeugboden (Kofferraum/Reserveradmulde) eingedrückt. Bei fachgerechter Reparatur wird das nicht billig. whistling.gif

Eine Zeichnung des Skoda-Hecks: (Vorschaubild)


(Von dieser Seite)

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ckleini
Beitrag 07.09.2023, 17:53
Beitrag #50


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Zitat (Q-Treiberin @ 07.09.2023, 16:35) *
Ich sehe nur eine wunderhübsche Sonnenblume…. unsure.gif

Edit
Oh, jetzt hast Du sie wegeditiert…. (war aber wirklich hübsch blushing.gif )


Ich wollte nur testen ob ich es schaffe Bilder hochzuladen laugh2.gif

Hier sind sie, aber man sieht echt nicht viel, es spiegelt total...

Auffahrunfall


Ich meld mich später nochmal... danke für die vielen Antworten. wavey.gif
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