... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Darf ich da parken?
Kai R.
Beitrag 05.09.2023, 13:24
Beitrag #1


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26835
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



    
 
Hallo, gegeben sei ein Bürgersteig. An beiden Enden an den nächsten Kreuzungen stehen Schilder, die ein absolutes Halteverbot anzeigen. Auf dem Bürgersteig sind aber Parkflächen markiert.

Darf ich auf dem Bürgersteig in den markierten Parkflächen parken?


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 05.09.2023, 14:38
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10597
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Das kommt darauf an.
Wir brauchen pigs.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 05.09.2023, 15:37
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2104
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Wenn Du ohne anzuhalten in so eine Markierung kommst, sollte das doch kein Problem sein. Das HV gilt doch nicht für den Gehweg ... think.gif


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 05.09.2023, 16:04
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (Kai R. @ 05.09.2023, 14:24) *
Schilder, die ein absolutes Halteverbot anzeigen. Auf dem Bürgersteig sind aber Parkflächen markiert.

Die Haltverbotsschilder gelten sowieso nur auf der Fahrbahn, nicht auf dem Gehweg. Und im übrigen auch nicht in markierten Parkboxen. Du darfst da also doppelt parken.

Ich brauche keine Bilder. whistling.gif

Zitat (F117 @ 05.09.2023, 16:37) *
Wenn Du ohne anzuhalten in so eine Markierung kommst

Das Stoppen, um einzuparken, ist kein verbotenes Halten im Rechtssinne, sondern verkehrsbedingtes Warten.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Söne spitze Steine
Beitrag 05.09.2023, 17:20
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2479
Beigetreten: 09.03.2015
Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien
Mitglieds-Nr.: 75653



Das hier gilt doch auch für den Seiten-/Parkstreifen. Oder?

Und damit darf man nicht auf dem Gehweg im markierten Bereich parken.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 05.09.2023, 17:31
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2104
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Zitat (Kai R. @ 05.09.2023, 14:24) *
[...] stehen Schilder, die ein absolutes Halteverbot anzeigen [...]

Ich suche immer noch die Stelle, an denen die Rede von einem Zz ist think.gif


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 05.09.2023, 17:50
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (Söne spitze Steine @ 05.09.2023, 18:20) *
Und damit darf man nicht auf dem Gehweg im markierten Bereich parken.

Gehwege sind keine Seitenstreifen. Auch dieses Zz erstreckt sich nicht auf den Gehwg.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 06.09.2023, 05:33
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7901
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Und selbst wenn es das tun würde, würden durch die Markierungen eine neue Regelung vorgegeben, die das Haltverbot beendet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
OWI2014
Beitrag 06.09.2023, 06:54
Beitrag #9


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 756
Beigetreten: 09.02.2014
Wohnort: Hessen
Mitglieds-Nr.: 71492



Und nicht, wie in Wiesbaden anhalten und warten bis ein Parkplatz frei ist ;-) oder Warten bis gerade jemand wegfährt/einsteigt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
shortie
Beitrag 09.09.2023, 06:41
Beitrag #10


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 877
Beigetreten: 13.07.2014
Mitglieds-Nr.: 73184



Zitat (Kai R. @ 05.09.2023, 13:24) *
Darf ich auf dem Bürgersteig in den markierten Parkflächen parken?

Meiner Meinung nach nicht.
Um auf einem Gehweg parken zu dürfen, müsste zunächst mal mit irgendeinem VZ das Parken auf diesem Gehweg erlaubt werden. Mir fällt da spontan das VZ 315 ein. Möglicherweise auch VZ 314.
Diese markierten Flächen alleine stellen nämlich keine Parkerlaubnis dar.

Wird das Parken auf dem Gehweg mit VZ 314/315 erlaubt, kann das Parken mit Zusatzzeichen wieder eingeschränkt werden. Hier in diesem Fall sollte das Zusatzzeichen 1053-30 angebracht sein.
ZZ 1053-30

Außerhalb dieser Flächen bleibt das ein Gehwegparken.

Anders ist das im verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325), da darf ohnehin nur in markierten Bereichen geparkt werden.

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 09.09.2023, 09:22
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10597
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Parkmarkierungen erlauben das Parken dort, wo es sonst verboten wäre.
Die Frage ist halt nur, ob es tatsächlich Parkmarkierungen sind.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 10.09.2023, 00:12
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (shortie @ 09.09.2023, 07:41) *
Um auf einem Gehweg parken zu dürfen, müsste zunächst mal mit irgendeinem VZ das Parken auf diesem Gehweg erlaubt werden.

Auch Markierungen sind Vz.

Und zu Parkmarkierungen heißt es in Anlage 2 der StVO unter Abschnitt 9 Markierungen, Rz. 74
Zitat
Ge- oder Verbot
Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. ...

Es braucht also kein Vz 315.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 12:56