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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Darf ich auf dem Bürgersteig in den markierten Parkflächen parken? -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Das kommt darauf an.
Wir brauchen pigs. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Wenn Du ohne anzuhalten in so eine Markierung kommst, sollte das doch kein Problem sein. Das HV gilt doch nicht für den Gehweg ...
![]() -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Schilder, die ein absolutes Halteverbot anzeigen. Auf dem Bürgersteig sind aber Parkflächen markiert. Die Haltverbotsschilder gelten sowieso nur auf der Fahrbahn, nicht auf dem Gehweg. Und im übrigen auch nicht in markierten Parkboxen. Du darfst da also doppelt parken. Ich brauche keine Bilder. ![]() Wenn Du ohne anzuhalten in so eine Markierung kommst Das Stoppen, um einzuparken, ist kein verbotenes Halten im Rechtssinne, sondern verkehrsbedingtes Warten. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2479 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Das hier gilt doch auch für den Seiten-/Parkstreifen. Oder?
![]() Und damit darf man nicht auf dem Gehweg im markierten Bereich parken. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
[...] stehen Schilder, die ein absolutes Halteverbot anzeigen [...] Ich suche immer noch die Stelle, an denen die Rede von einem Zz ist ![]() -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Und damit darf man nicht auf dem Gehweg im markierten Bereich parken. Gehwege sind keine Seitenstreifen. Auch dieses Zz erstreckt sich nicht auf den Gehwg. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Und selbst wenn es das tun würde, würden durch die Markierungen eine neue Regelung vorgegeben, die das Haltverbot beendet.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 756 Beigetreten: 09.02.2014 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 71492 ![]() |
Und nicht, wie in Wiesbaden anhalten und warten bis ein Parkplatz frei ist ;-) oder Warten bis gerade jemand wegfährt/einsteigt.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 877 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
Darf ich auf dem Bürgersteig in den markierten Parkflächen parken? Meiner Meinung nach nicht. Um auf einem Gehweg parken zu dürfen, müsste zunächst mal mit irgendeinem VZ das Parken auf diesem Gehweg erlaubt werden. Mir fällt da spontan das VZ 315 ein. Möglicherweise auch VZ 314. Diese markierten Flächen alleine stellen nämlich keine Parkerlaubnis dar. Wird das Parken auf dem Gehweg mit VZ 314/315 erlaubt, kann das Parken mit Zusatzzeichen wieder eingeschränkt werden. Hier in diesem Fall sollte das Zusatzzeichen 1053-30 angebracht sein. ZZ 1053-30 Außerhalb dieser Flächen bleibt das ein Gehwegparken. Anders ist das im verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325), da darf ohnehin nur in markierten Bereichen geparkt werden. |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Parkmarkierungen erlauben das Parken dort, wo es sonst verboten wäre.
Die Frage ist halt nur, ob es tatsächlich Parkmarkierungen sind. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Um auf einem Gehweg parken zu dürfen, müsste zunächst mal mit irgendeinem VZ das Parken auf diesem Gehweg erlaubt werden. Auch Markierungen sind Vz. Und zu Parkmarkierungen heißt es in Anlage 2 der StVO unter Abschnitt 9 Markierungen, Rz. 74 Zitat Ge- oder Verbot Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. ... Es braucht also kein Vz 315. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 12:56 |