... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Gehwegparken außerhalb Parkflächenmarkierung verboten?
der_gehwegparker
Beitrag 04.09.2023, 17:24
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 04.09.2023
Mitglieds-Nr.: 91000



    
 
Hallo,

eine Frage zum Gehwegparken an dieser Stelle: https://goo.gl/maps/wmqL559tQWkJYi7k6

Ein VZ 315 ohne Zusatzzeichen erlaubt das Gehwegparken über die gesamte Länge. Zusätzlich sind Parkflächenmarkierungen angebracht, die allerdings nur einen Teil des Gehwegs bedecken. Darf ein Fahrzeug dann außerhalb der Parkflächenmarkierung auf dem Gehweg parken, wenn es niemanden behindert (z.B. an der markierten Stelle)?

Meiner Meinung nach schon, denn die Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken auf dem markierten Bereich des Gehwegs, und das Schild erlaubt es über den gesamten Gehweg. Daraus ergibt sich nicht, dass das Parken außerhalb der Markierung verboten ist. Dies müsste durch ein Zusatzzeichen 1053-52 explizit angeordnet werden. Oder liege ich da falsch?

Danke für eure Antworten!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 05.09.2023, 06:41
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10597
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Hallo und willkommen im Forum.

Soweit ich das sehe, ist da halbhüftiges Parken angeordnet. Was Du als Parkflächenmarkierung ansiehst, ist eine Begrenzung, wie weit man auf dem Gehweg stehen darf. Diese Linie (Z295) ist nicht überall durchgehend, das heißt aber nicht, dass man dort, wo sie fehlt, komplett auf dem Gehweg stehen darf. Zwei Räder müssen immer auf der Fahrbahn verbleiben.
Ich würde aber auch in den Bereichen, in denen die Linie Lücken hat, nicht weiter auf dem Gehweg parken als diese Linie woanders vorgibt. Rücksichtnahme auf Fußgängerverkehr und so.
Außerdem würde ich dort genau prüfen, ob nicht eine Einfahrt oder Ähnliches das Parken dort verbietet.
Vielleicht gibt es ja Gründe für die Lücken in der Linie.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 05.09.2023, 11:42
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7901
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



https://www.google.de/maps/@48.39596,9.9746...i8192?entry=ttu
Hier würde ich besten Gewissens stehen, die Beschilderung ist eindeutig.

https://www.google.de/maps/@48.3972646,9.97...i8192?entry=ttu
Hier noch vor dem blauen Peugeot stehen ist fraglich. Man könnte argumentieren, dass die Markierung eine neue Regelung vorgibt und das Schild damit aufgehoben ist. Aufgrund des End-Zeichens ist es aber schon irreführend, da man denken könnte, man dürfe bis zum Schild parken.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
der_gehwegparker
Beitrag 05.09.2023, 13:33
Beitrag #4


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 04.09.2023
Mitglieds-Nr.: 91000



Danke für eure Antworten!

Zitat (Kuli @ 05.09.2023, 12:42) *
Hier noch vor dem blauen Peugeot stehen ist fraglich. Man könnte argumentieren, dass die Markierung eine neue Regelung vorgibt und das Schild damit aufgehoben ist. Aufgrund des End-Zeichens ist es aber schon irreführend, da man denken könnte, man dürfe bis zum Schild parken.


Das hatte ich auch schon überlegt, aber es ergibt ja eigentlich keinen Sinn, da die Parkmarkierungen ja gerade keine neue Regelung sind. Das Parken auf dem Gehweg ist bereits durch das VZ315 gestattet, dann kommt die markierte Fläche, die das Parken ebenfalls gestattet. Woraus würde man denn dann folgern können, dass außerhalb der Fläche das Parken nun wieder verboten ist, wenn das VZ315-Ende-Schild erst später kommt?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 05.09.2023, 14:37
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10597
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Da hat man wohl nachträglich beschlossen, dass Parkende direkt vor dem Ende-VZ den Verkehr an der Ecke doch stören oder gar gefährden. Daher hat man das Z295 eingekürzt und einen Endstrich gesetzt. Man war aber zu faul oder geizig oder der Bauhof hatte es noch nicht eilig, die Beschilderung anzupassen.
Daher soll man da wohl nicht mehr stehen, könnte sich im Bedarfsfall aber dort hinstellen und auf Verbotsirrtum wegen unklarer Beschilderung plädieren.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 05.09.2023, 15:44
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7885
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (Explosiv @ 05.09.2023, 15:37) *
Daher hat man das Z295 eingekürzt
Ich glaube, das war früher was ganz anderes .... thread.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 05.09.2023, 17:37
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10597
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



In der Tat. Dann war man wohl zu geizig, nen neuen Mast zu stellen.
Die Unsicherheit daraus darf nicht zu Lasten des VT gehen.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 12:26