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> Abgesenkter Bord?
Roman K.
Beitrag 02.09.2023, 11:20
Beitrag #1


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Hallo!

Ich bin letztens in einer Tempo 30-Zone an dieser T-Kreuzung vorbeigekommen.
Gilt hier Rechts-vor-Links oder sind diese Bogensteine mit einem Bordstein gleichzusetzen?

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Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 02.09.2023, 12:53
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hk_do
Beitrag 02.09.2023, 12:25
Beitrag #2


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Für mich ist das beim ersten Ansehen aus dem Bauch heraus ein klarer §10-Fall.

Allerdings ist es sicherlich kein abgesenkter Bordstein, sondern eher eine angehobene Gehwegüberfahrt.

Andere werden vermutlich die Meinung vertreten, die herumgeführten Bordsteine wären ein klares Indiz für rvl.

Insofern handelt es sich hier in meinen Augen um eine unklare Vorrangsituation. Sowas gehört verboten, ist aber Alltag auf deutschen Straßen ranting.gif

In der Praxis würde ich zwar annehmen Vorrang zu haben aber immer so fahren, dass es keine Probleme gibt wenn von rechts jemand kommt der anderer Meinung ist. wavey.gif


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Hein Mück
Beitrag 02.09.2023, 15:16
Beitrag #3


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Zitat
Allerdings ist es sicherlich kein abgesenkter Bordstein, sondern eher eine angehobene Gehwegüberfahrt.


Die verbauten Rampensteine ( die im eigentlichen Sinn Geschwindigkeit rausnehmen sollen ) sehe ich auch als Gehwegquerung da hier wahrscheinlich an Rollifahrer gedacht wurde.
Als Bordstein ist solch Rampenstein nicht zu sehen.

MfG Mücke
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Explosiv
Beitrag 02.09.2023, 16:07
Beitrag #4


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Für mich rvl. Abgesenkter Bordstein sieht anders aus.


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Söne spitze Steine
Beitrag 02.09.2023, 16:11
Beitrag #5


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Ebent. Sieht eher aus wie ein Berliner Kissen oder barrierearme Querungsmöglichkeit. Eine Übersichtsaufnahme ist zur näheren Bestimmung bestimmt hilfreich.


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Mueck
Beitrag 02.09.2023, 19:12
Beitrag #6


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Nicht ganz derselbe Stein, aber für einen ganz ähnlichen Stein gibt es passende Anschlüsse, so würde wenigstens der Eindruck eines abbiegenden Bordsteins verhindert. Ob es auch für § 10 hülfe ... *schulterzuck*, § 10 und seine Details in Theorie und Praxis sind ehTeufelszeugs ... Wer das in die StVO schrub ...
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mir
Beitrag 02.09.2023, 19:38
Beitrag #7


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So schlimm wäre der § 10 nicht, wenn die Kommunen nicht auf die doofe Idee käme, Gestaltungen im Graubereich zu hinzubauen.


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Hein Mück
Beitrag 02.09.2023, 22:54
Beitrag #8


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Ein Rampenstein ist kein Bordstein .

Zitat
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist



Wiki hilft : https://de.wikipedia.org/wiki/Bordstein

Ein Bordstein hat immer einen Anlauf in Mindesthöhe , den hat ein Rampenstein nicht . Also auch keine Grauzone , nein , es ist klar definiert .
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Roman K.
Beitrag 03.09.2023, 17:28
Beitrag #9


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Zitat (Söne spitze Steine @ 02.09.2023, 17:11) *
Ebent. Sieht eher aus wie ein Berliner Kissen oder barrierearme Querungsmöglichkeit. Eine Übersichtsaufnahme ist zur näheren Bestimmung bestimmt hilfreich.


Hier ein Foto der Gesamtsituation: https://ibb.co/4FLMvN7
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hk_do
Beitrag 03.09.2023, 21:41
Beitrag #10


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Zitat (Hein Mück @ 02.09.2023, 23:54) *
Ein Bordstein hat immer einen Anlauf in Mindesthöhe , den hat ein Rampenstein nicht . Also auch keine Grauzone , nein , es ist klar definiert .


Ich sehe immer noch zwei Deutungsmöglichkeiten:

Entweder wir haben eine klassische Einmündung (mit rvl), bei der zufällig im Bereich des Gehwegs die Fahrbahn angehoben ist.

Oder wir haben einen durchgehenden Gehweg (der im Querungsbereich baulich anders gestaltet ist), über den Fahrzeuge aus der Seitenstraße kommend auf die Fahrbahn einfahren können.

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Hein Mück
Beitrag 04.09.2023, 04:11
Beitrag #11


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Zitat
Entweder wir haben eine klassische Einmündung (mit rvl), bei der zufällig im Bereich des Gehwegs die Fahrbahn angehoben ist.


Sieht so aus, als das die gesamte Fahrbahn angehoben wurde und der Höhenunterschied mittels Rampenstein ausgeglichen wurde.

Mögliche Erklärung: Alter Belag wurde um ein paar Zentimeter (5) abgefräßt und hat dann einen neuen/ stärkeren Aufbau (15) bekommen . Ist ne verhältnismäßig billige Alternative für eine Sanierung.
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rapit
Beitrag 04.09.2023, 08:46
Beitrag #12


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Zitat (Hein Mück @ 02.09.2023, 23:54) *
Ein Rampenstein ist kein Bordstein

+ 1


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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