![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2479 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Hat jemand die passende Info oder den Link parat? Danke. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
|
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7613 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Auf die Schnelle gesucht:
§67 verweist nur für Brems- und Tagfahrleuchten sowie für Fahrtrichtungsanzeiger auf internationales Recht, genauer auf UNECE-Regelungen. Damit sollten Schlussleuchten für Fahrräder und deren Anhänger nur mit nationaler Bauartgenehmigung nach §22a zulässig sein. Die technischen Anforderungen finden sich dementsprechend in der TA Nummer 14b (Schlussleuchten für Fahrräder und ihre Anhänger). Dort finde ich zur maximalen Lichtstärke: "(6) Die Lichtstärke von Schlussleuchten darf oberhalb der Horizontalebenen in keiner Richtung dauerhaft mehr als 12 cd und zur kurzzeitigen Signalgebung nicht mehr als 30 cd betragen." Zum Vergleich, die TA Nummer 14a (Schlussleuchten für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger) regelt: "(3) Die Lichtstärke von Schlussleuchten darf oberhalb der Horizontalebenen in keiner Richtung mehr als 12 cd betragen." Zu beachten ist aber dabei, dass Schlussleuchten für Kfz. heute üblicherweise nach internationalen Vorschriften typgenehmigt sind, i.d.R. nach der UNECE-Regelung Nummer 7. Diese erlauben eine maximale Lichtstärke von 17 cd (für Einzelleuchten mit einem Lichtstärkepegel). |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2479 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Danke, genau das habe ich gesucht.
Ich wünsche mir Altavista zurück. Früher habe ich mich darüber aufgeregt, nichts zu finden, weil irgendwo ein Buchstabe fehlte. Heute rege ich mich darüber auf, daß so viele „Ergebnisse“ kommen, die ich zwar nicht suche, aber die mich vielleicht interessieren könnten. Ich bin für diese Art der vermenschlichten (und kommerzalisierten) Suche nicht (mehr) geeignet. lol -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
|
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2479 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Habe hierzu noch ein informatives PDF zu den gesetzlichen Regelungen gefunden.
-------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
|
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7613 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Die ECE-Regelungen findet man eigentlich problemlos im Internet, zum Beispiel mit Google. Empfehlenswert sind hier vor allem die Ergebnisse von https://eur-lex.europa.eu
Problematisch ist es mit den nationale Vorschriften: die TA zur FzTV gibt es soweit ich weiß nicht öffentlich zugänglich im Netz. Bestenfalls halblegale Scans von irgendwelchen alten Versionen. |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 19:27 |