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> Max. Helligkeit Rad und Kfz – steht wo?, Candela?
Söne spitze Steine
Beitrag 01.09.2023, 16:07
Beitrag #1


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In der StVZO (§ 67?) ist definiert, wie hell ein Rücklicht eines Kfz/Fahrrads sein darf, inkl. Link zur EU-Verordnung. Ich bin da mal zufällig drübergestolpert und habe noch die Einheit Candela in Erinnerung. Die Internetsuche ich mir aber nicht hold und will mir nur Rücklichter verkaufen.

Hat jemand die passende Info oder den Link parat? Danke.


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hk_do
Beitrag 01.09.2023, 20:58
Beitrag #2


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Auf die Schnelle gesucht:

§67 verweist nur für Brems- und Tagfahrleuchten sowie für Fahrtrichtungsanzeiger auf internationales Recht, genauer auf UNECE-Regelungen.

Damit sollten Schlussleuchten für Fahrräder und deren Anhänger nur mit nationaler Bauartgenehmigung nach §22a zulässig sein. Die technischen Anforderungen finden sich dementsprechend in der TA Nummer 14b (Schlussleuchten für Fahrräder und ihre Anhänger).

Dort finde ich zur maximalen Lichtstärke:
"(6) Die Lichtstärke von Schlussleuchten darf oberhalb der Horizontalebenen in keiner Richtung dauerhaft mehr als 12 cd und zur kurzzeitigen Signalgebung nicht mehr als 30 cd betragen."

Zum Vergleich, die TA Nummer 14a (Schlussleuchten für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger) regelt:
"(3) Die Lichtstärke von Schlussleuchten darf oberhalb der Horizontalebenen in keiner Richtung mehr als 12 cd betragen."

Zu beachten ist aber dabei, dass Schlussleuchten für Kfz. heute üblicherweise nach internationalen Vorschriften typgenehmigt sind, i.d.R. nach der UNECE-Regelung Nummer 7. Diese erlauben eine maximale Lichtstärke von 17 cd (für Einzelleuchten mit einem Lichtstärkepegel).

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Söne spitze Steine
Beitrag 02.09.2023, 10:23
Beitrag #3


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Danke, genau das habe ich gesucht.

Ich wünsche mir Altavista zurück. Früher habe ich mich darüber aufgeregt, nichts zu finden, weil irgendwo ein Buchstabe fehlte. Heute rege ich mich darüber auf, daß so viele „Ergebnisse“ kommen, die ich zwar nicht suche, aber die mich vielleicht interessieren könnten. Ich bin für diese Art der vermenschlichten (und kommerzalisierten) Suche nicht (mehr) geeignet. lol


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Söne spitze Steine
Beitrag 02.09.2023, 11:44
Beitrag #4


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Habe hierzu noch ein informatives PDF zu den gesetzlichen Regelungen gefunden.


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hk_do
Beitrag 02.09.2023, 12:13
Beitrag #5


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Die ECE-Regelungen findet man eigentlich problemlos im Internet, zum Beispiel mit Google. Empfehlenswert sind hier vor allem die Ergebnisse von https://eur-lex.europa.eu

Problematisch ist es mit den nationale Vorschriften: die TA zur FzTV gibt es soweit ich weiß nicht öffentlich zugänglich im Netz. Bestenfalls halblegale Scans von irgendwelchen alten Versionen.

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