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> Beschildertes Rechtsfahrgebot in Autobahnbaustelle
muensterlaender
Beitrag 31.08.2023, 03:36
Beitrag #1


Neuling


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Vor Autobahnbaustellen gibt es manchmal das Schild: Ausfahrt xy, bitte rechts einirdnen. Ist das Rechtseinordnen Pflicht oder nur ein Hinweis für Ortsunkundige?

Der Hintergrund der Frage ist die Baustelle auf der A 2 in Oberhausen. Auf der rechten Spur stauen sich tagsüber die LKW und am Ende der Baustelle hat man ausreichend Zeit für den Spurwechsel.

Daher meine Frage, ob sich durch das Schild eine Pflicht zum Einordnen ergibt?
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Stufentandemcaptain
Beitrag 31.08.2023, 04:44
Beitrag #2


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Ganz abgesehen davon, daß Du auf der Autobahn sowieso zum Einhalten des Rechtsfahrgebotes verpflichtet bist, informiert so ein Schild nur darüber, daß man die genannte Abfahrt bzw. Fahrtrichtung nur beim Nutzen der rechten Spur erreichen kann. Die linke Spur wird ja oftmals auf die Fahrbahn der Gegenrichtung übergeleitet und führt dann an der Abfahrt, wegen der Baustelle, vorbei. Da Du das einige Kilometer vor der Abfahrt nicht erkennen kannst, steht dieses Schild.

Natürlich ist auch denkbar, daß man hinter der Baustelle ein wildes Spurwechselchaos verhindern will, weil Abfahrwillige von der linken Spur von der Autobahn runter wollen. Neben der Unfallgefahr beim Spurwechsel würden die Fahrer so den Verkehr ausbremsen und einen unnötigen Stau verursachen.


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muensterlaender
Beitrag 31.08.2023, 07:12
Beitrag #3


Neuling


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Der Stau bildet sich vor der Baustelle, weil dort viele an einer Anschlussstelle auffahren. Aber es ist nur ein LKW-Stau auf der rechten Spur. Nach der Baustelle hat man ca. 500 m für den Spurwechsel und man kann zweispurig abfahren. Da sich der LKW-Stau in der Baustelle auflöst, ist die rechte Spur für den Spurwechsel aufgelockert genug.

Daher meine Frage, ob es durch das Schild verpflichtend ist, sich vor der Baustelle rechts einzuordnen?
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rapit
Beitrag 31.08.2023, 09:11
Beitrag #4


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Zitat (muensterlaender @ 31.08.2023, 08:12) *
Nach der Baustelle hat man ca. 500 m für den Spurwechsel

Für einen legalen Spurwechsel?

Normalerweise stehen diese Schilder, wenn die Abfahrt von der auf die Gegenfahrbahn verschwenkten Spur nicht (oder nicht legal) erreicht werden kann.

Oft wird im Entflechtungsbereich der Baustelle aus gutem Grund noch ein Vz 295 zwischen den Spuren gezogen.

Falls das in diesem Ausnahmefall anders sein sollte, handelt es sich schlicht um einen freundlichen Hinweis an Ortsunkundige. Also eine Empfehlung.


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helmet lampshade
Beitrag 31.08.2023, 15:42
Beitrag #5


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Zitat (Stufentandemcaptain @ 31.08.2023, 04:44) *
Ganz abgesehen davon, daß Du auf der Autobahn sowieso zum Einhalten des Rechtsfahrgebotes verpflichtet bist,

Unter welchen Umständen darf man denn da die linke Spur benutzen? Wenn rechts Stau ist? Wenn man bereit ist zHg nach GPS + Toleranz zu fahren (auf der A3 also so ca 115 Tacho mancherorten mit Gegenverkehr)?

Zitat (muensterlaender @ 31.08.2023, 03:36) *
Daher meine Frage, ob sich durch das Schild eine Pflicht zum Einordnen ergibt?

Man kann von mir aus gerne links fahren und sich freuen wenn man problemlos abbiegen kann. Wenn es dagegen nur mit Abbremsen und Reinquetschen geht, wäre es absolut asozial, dieses auch zu tun. Man war ja sogar vorgewarnt. Dann fährt man selbstverständlich zur nächsten Abfahrt. Kurzum, wenn man bereit ist, notfalls weiterzufahren, kann man gerne die linke Spur nehmen.
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Stufentandemcaptain
Beitrag 31.08.2023, 19:40
Beitrag #6


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Zitat (helmet lampshade @ 31.08.2023, 16:42) *
Unter welchen Umständen darf man denn da die linke Spur benutzen? .

Die linke Spur nutzt man auf der Autobahn zum Überholen. Wenn Du während eines Überholvorganges den Verkehrsteiler erreichst, passierst Du die Baustelle im linken Streifen. Anderenfalls im rechten. Allein eine Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigt noch nicht die Nutzung der linken Spur.

Kommst Du also nachts um drei als einzigstes Fahrzeug an der Baustelle an, hast Du in der linken Spur eigentlich nichts verloren. Bist Du aber schon links am Überholen, weil rechts Stau ist, nutzt Du die linke Baustellenspur.

Ein Problem hast Du nur, falls Dein Fahrzeug für die linke Spur zum Beispiel wegen (>2,1m<) zu breit ist oder Du an der genannten Abfahrt abfahren möchtest. Dann solltest Du schon vor der Baustelle auf den Überholvorgang verzichten und rechts bleiben. Deswegen steht ja auch die Beschilderung sich mehrfach wiederholend vor der Baustelle.

Mit dem zu breiten Fahrzeug musst du ja alternativlos auf die rechte Spur. Falls Du jedoch bloß die Abfahrt nutzen möchtest, bleibt Dir aber auch die Option, trotzdem zu überholen, die geplante Abfahrt dafür möglicherweise zu verpassen und deshalb erst die darauffolgende Abfahrt zu nutzen.

Allerdings gehe ich mit Deiner Meinung konform, daß man mit einem geeigneten Fahrzeug auch bewußt die linke Spur nutzen kann, um nicht im LKW-Stau zu landen und die Verkehrsdichte in der rechten Spur damit zu verringern. Streng nach StVO haben aber alle (vorrangig bezogen auf PKW- und Motorradfahrer, denn größere Fahrzeuge müssen es ja wegen der Breite in der Baustelle sowieso) die rechte Spur zu nutzen, wenn sie nicht während des Überholens am Verkehrsteiler in der linken landen.

Meinen Satz zum Rechtsfahrgebot hatte ich nur deswegen mit eingebaut, weil es leider immer wieder vergessen wird, daß auch PKW auf der Autobahn in die rechte Spur zurück müssen. Somit sollte es eigentlich der häufigere Fall sein, daß man eh schon in der rechten Spur an der Baustelle ankommt und sich nicht erst rechts einordnen muß.


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muensterlaender
Beitrag 31.08.2023, 20:32
Beitrag #7


Neuling


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Danke für die Antworten. Mir ist nicht klar, warum die gelben durchgezogenen Linien einige hundert Meter vor dem Verzögerungsstreifen enden. Aber so ist genug Zeit, eine Lücke zu finden, zumal die Fahrzeuge in der rechten Spur nahezu gleich schnell sind wie in der Mitte und links. Bin vorhin extra noch mal durch den Stau gefahren.

Auf jeden Fall kann man es locker schaffen, die Abfahrt zu erreichen. Da es ein Autobahndreieck ist, muss man auch nicht verzögert die Ausfahrt verlassen. Das gilt aber nur für Ortskundige. Ich weiß von Bekannten aus Süddeutschland, die das Ruhrgebiet mit seinen vielen Autobahnen und dem starken Verkehr nicht gerne befahren. Für die macht dieses Schild auf jeden Fall Sinn, um gefahrlos die Autobahn wechseln zu können. Für Pendler wie mich wäre es nervig, mich mit den LKWs hinten anzustellen.

Und jemand ausbremsen würde ich nicht. Das ist viel zu gefährlich und ich würde vermutlich der Unfallverursacher sein. Es gibt aber auch dreiste Autofahrer, die über die gelben Linien fahren. Habe ich gestern noch gesehen.
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jor
Beitrag 31.08.2023, 20:59
Beitrag #8


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Zitat (Stufentandemcaptain @ 31.08.2023, 05:44) *
Ganz abgesehen davon, daß Du auf der Autobahn sowieso zum Einhalten des Rechtsfahrgebotes verpflichtet bist,


Wenn der linke Fahrstreifen in die Gegenfahrbahn verschwenkt wird, habe ich meiner Meinung nach freie Auswahl, weil es eigenständige Fahrbahnen sind.
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hk_do
Beitrag 31.08.2023, 21:29
Beitrag #9


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Zitat (Stufentandemcaptain @ 31.08.2023, 20:40) *
Zitat (helmet lampshade @ 31.08.2023, 16:42) *
Unter welchen Umständen darf man denn da die linke Spur benutzen? .

Die linke Spur nutzt man auf der Autobahn zum Überholen.


Oder wenn die Verkehrsdichte es rechtfertigt.

Siehe §7(1) StVO:
"Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt"

Zitat (jor @ 31.08.2023, 21:59) *
Wenn der linke Fahrstreifen in die Gegenfahrbahn verschwenkt wird, habe ich meiner Meinung nach freie Auswahl, weil es eigenständige Fahrbahnen sind.


"Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte." (§2 Absatz 1)

Wenn man also zwei Fahrbahnen sieht, von denen die eine Fahrspuren für beide Fahrtrichtungen hat, dann wird das jetzt schwierig think.gif
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Stufentandemcaptain
Beitrag 01.09.2023, 02:02
Beitrag #10


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Zitat (muensterlaender @ 31.08.2023, 21:32) *
[...] die gelben durchgezogenen Linien einige hundert Meter vor dem Verzögerungsstreifen enden. Aber so ist genug Zeit, eine Lücke zu finden. [...] Auf jeden Fall kann man es locker schaffen, die Abfahrt zu erreichen.

Wenn also der Abstand zwischen Baustellenende und Verzögerungsstreifen ziemlich knapp ist, möchte man eben erreichen, daß Abfahrwillige die linke Spur nicht so weit ausbremsen, daß es sich dort dann auch noch staut. Gerade zu Berufsverkehrszeiten. Wenn Du Dir das zutraust, dann fahre so. Passt es einmal nicht, nimmt man dann eben die nächste Abfahrt. Gerade im Ruhrgebiet sicher kein ewiger Umweg.

Zitat (jor @ 31.08.2023, 21:59) *
Wenn der linke Fahrstreifen in die Gegenfahrbahn verschwenkt wird, habe ich meiner Meinung nach freie Auswahl, weil es eigenständige Fahrbahnen sind.

Auch, wenn das Verkehrszeichen, das an der Spitze der Trennung steht, Verkehrsteiler heißt, gehe ich eher nicht von zwei Fahrbahnen aus. Sondern von einer vorübergehenden Trennung der Fahrstreifen. Über die Dauer der Trennung kannst Du dann eben nicht den Fahrstreifen wechseln. Nach der Baustelle werden sie ja wieder so zusammengeführt, wie sie vorher waren.

Zitat (hk_do @ 31.08.2023, 22:29) *
Oder wenn die Verkehrsdichte es rechtfertigt.

Siehe §7(1) StVO:

Das ist natürlich auch richtig.
Meiner Meinung nach ist das aber einer der überflüssigen Paragraphen der StVO. Denn die Verkehrsdichte rechtfertigt es, wenn rechts so viele Fahrzeuge unterwegs sind, daß man links davon von einem Überholvorgang in den nächsten übergehen kann, ohne die Spur wechseln zu können. Somit fährt man dann im linken Fahrstreifen "so rechts wie möglich". Auch ohne Paragraph 7(1) StVO.


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mir
Beitrag 01.09.2023, 07:57
Beitrag #11


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Du darfst aber bei der entsprechenden Verkehrsdichte eben links auch langsamer als rechts fahren. Also überflüssig ist er nicht, lediglich sinnlos. thread.gif


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rapit
Beitrag 01.09.2023, 09:54
Beitrag #12


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Zitat (hk_do @ 31.08.2023, 22:29) *
Oder wenn die Verkehrsdichte es rechtfertigt.

Siehe §7(1) StVO:
"Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt"

Zitat (jor @ 31.08.2023, 21:59) *
Wenn der linke Fahrstreifen in die Gegenfahrbahn verschwenkt wird, habe ich meiner Meinung nach freie Auswahl, weil es eigenständige Fahrbahnen sind.


"Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte." (§2 Absatz 1)

Wenn man also zwei Fahrbahnen sieht, von denen die eine Fahrspuren für beide Fahrtrichtungen hat, dann wird das jetzt schwierig think.gif

Das ist wieder mal so ein schöner Fall einer StVO-Stilblüte. rolleyes.gif

Nicht hinterfragen!

Man fährt ja auch an Autobahnkreuzen nicht über die Tangentialfahrbahn geradeaus. wavey.gif

Rechtlich gesehen aber ist es wegen § 2 Abs. 1 StVO durchaus konsequent, wenn bei Verschwenkungen auf die Gegenfahrbahn die Vz 267 an der Mittelleitplanke nicht entfernt werden. Schließlich darf da ja gar keiner fahren. gap.gif


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hk_do
Beitrag 01.09.2023, 11:42
Beitrag #13


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Zitat (rapit @ 01.09.2023, 10:54) *
Man fährt ja auch an Autobahnkreuzen nicht über die Tangentialfahrbahn geradeaus. wavey.gif


Das ist kein Problem, weil so ein Autobahnkreuz mit den Parallel(!)fahrbahnen ja insgesamt 4 Fahrbahnen hat. Die Vorschrift zur Benutzung der rechten Fahrbahn greift aber nur bei zwei Fahrbahnen.

Hier zum Beispiel fährt das Kameraauto von GSV brav auf der rechten von zwei Fahrbahnen. Ganz viele andere machen das allerdings tagtäglich nicht whistling.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 13:41