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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 584 Beigetreten: 22.04.2015 Mitglieds-Nr.: 76032 ![]() |
nur mal angenommen, jemand parkt wie das blaue Auto im Hintergrund (nicht der Mercedes vorne): https://www.google.de/maps/@52.4616941,13.5...i8192?entry=ttu Frage 1: Wäre das zulässig, wenn dort nicht Zeichen 250 an der Kreuzung stehen würde? Frage 2: Entlastet es den Fahrer eventuell, wenn er verunstaltete Zeichen 250 nicht gesehen hat? (Dropbox, Aufforderung zum Login bitte einfach wegklicken) |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 564 Beigetreten: 14.04.2010 Wohnort: In einer Großstadt Mitglieds-Nr.: 53613 ![]() |
Parken auf Grünflächen ist generell nicht in Ordnung. Egal ob da Zeichen 250 steht, nicht lesbar ist, oder sonst etwas.
(Außer wenn es explizit, z.B. bei Veranstaltungen, durch Sonderzeichen / Beschilderung erlaubt ist). |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
Erstmal: Das Zeichen 250 hat ja ein "Anlieger frei" drunter. Also gibt es auch KFZ, die fahren dürfen. Ob der dort richtig parkt ist getrennt davon zu bewerten ob er überhaupt dorthin durfte...
Zum Parken: schau doch in §12 StVO. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html Rechter Fahrbahnrand: Nö Ausreichend befestigter rechter Seitenstreifen: Nö. (Sieht zumindest auf dem Bild nicht so aus). Also darf er dort nicht parken. |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 584 Beigetreten: 22.04.2015 Mitglieds-Nr.: 76032 ![]() |
Erstmal: Das Zeichen 250 hat ja ein "Anlieger frei" drunter. Also gibt es auch KFZ, die fahren dürfen. Ob der dort richtig parkt ist getrennt davon zu bewerten ob er überhaupt dorthin durfte... Ich gehe mal davon aus, dass er kein Anlieger ist, wenn er die Parkbühne besucht. 100% sicher bin ich mir aber nicht, da zumindest ein Fußweg recht direkt zum Eingang führt. Zitat Zum Parken: schau doch in §12 StVO. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html Danke. Ich hatte mich nur bezüglich "ausreichend befestigt" gefragt, was man ja durchaus bejahen könnte. Das "angelegte" in "entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen" hatte ich übersehen. |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3161 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 ![]() |
Allerdings sieht es mir so aus, als wenn man ca. 1m weiter links, nämlich am rechten Fahrbahnrand durchaus parken dürfte. Nach Augenmaß sollte die Restfahrbahnbreite ausreichend sein.
Oder gibt´s da im Rücken des Fotografen Schilder, die dagegen sprechen? -------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 12:30 |