... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Parken im gesperrten Bereich/Grünfläche
Epaminaidos
Beitrag 29.08.2023, 15:45
Beitrag #1


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 584
Beigetreten: 22.04.2015
Mitglieds-Nr.: 76032



    
 
Hallo zusammen,

nur mal angenommen, jemand parkt wie das blaue Auto im Hintergrund (nicht der Mercedes vorne):
https://www.google.de/maps/@52.4616941,13.5...i8192?entry=ttu

Frage 1:
Wäre das zulässig, wenn dort nicht Zeichen 250 an der Kreuzung stehen würde?

Frage 2:
Entlastet es den Fahrer eventuell, wenn er verunstaltete Zeichen 250 nicht gesehen hat? (Dropbox, Aufforderung zum Login bitte einfach wegklicken)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frank999
Beitrag 29.08.2023, 15:51
Beitrag #2


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 564
Beigetreten: 14.04.2010
Wohnort: In einer Großstadt
Mitglieds-Nr.: 53613



Parken auf Grünflächen ist generell nicht in Ordnung. Egal ob da Zeichen 250 steht, nicht lesbar ist, oder sonst etwas.
(Außer wenn es explizit, z.B. bei Veranstaltungen, durch Sonderzeichen / Beschilderung erlaubt ist).
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ilam
Beitrag 29.08.2023, 15:56
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10341
Beigetreten: 26.11.2008
Mitglieds-Nr.: 45539



Erstmal: Das Zeichen 250 hat ja ein "Anlieger frei" drunter. Also gibt es auch KFZ, die fahren dürfen. Ob der dort richtig parkt ist getrennt davon zu bewerten ob er überhaupt dorthin durfte...
Zum Parken: schau doch in §12 StVO. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html

Rechter Fahrbahnrand: Nö
Ausreichend befestigter rechter Seitenstreifen: Nö. (Sieht zumindest auf dem Bild nicht so aus).

Also darf er dort nicht parken.

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Epaminaidos
Beitrag 29.08.2023, 16:22
Beitrag #4


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 584
Beigetreten: 22.04.2015
Mitglieds-Nr.: 76032



Zitat (ilam @ 29.08.2023, 16:56) *
Erstmal: Das Zeichen 250 hat ja ein "Anlieger frei" drunter. Also gibt es auch KFZ, die fahren dürfen. Ob der dort richtig parkt ist getrennt davon zu bewerten ob er überhaupt dorthin durfte...

Ich gehe mal davon aus, dass er kein Anlieger ist, wenn er die Parkbühne besucht. 100% sicher bin ich mir aber nicht, da zumindest ein Fußweg recht direkt zum Eingang führt.
Zitat
Zum Parken: schau doch in §12 StVO. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html

Danke. Ich hatte mich nur bezüglich "ausreichend befestigt" gefragt, was man ja durchaus bejahen könnte. Das "angelegte" in "entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen" hatte ich übersehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
KJK
Beitrag 29.08.2023, 20:57
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3161
Beigetreten: 25.01.2005
Wohnort: Niederrhein
Mitglieds-Nr.: 8011



Allerdings sieht es mir so aus, als wenn man ca. 1m weiter links, nämlich am rechten Fahrbahnrand durchaus parken dürfte. Nach Augenmaß sollte die Restfahrbahnbreite ausreichend sein.
Oder gibt´s da im Rücken des Fotografen Schilder, die dagegen sprechen?


--------------------
Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 12:30