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> Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe UND Parkscheinautomaten
Roman K.
Beitrag 29.08.2023, 10:11
Beitrag #1


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Hallo!

Folgende Konstellation:

In einer Parkzone mit Parkraumbewirtschaftung ist nur das Parken mit Parkschein von 9-22 Uhr oder Bewohnerparken zulässig.
Jetzt befinden sich in dieser Zone einige Kurzzeitparkplätze mit dem Zusatzzeichen „Parkscheibe 1h“. Muss ich auf diesem Parkplatz zusätzlich zur Parkscheibe auch noch ein Ticket am Automaten kaufen?

Würde mich über eine rechtliche Einschätzung freuen, da ich dazu im Forum nix finden konnte.
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Gorm
Beitrag 29.08.2023, 10:31
Beitrag #2


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Ich kann mir garnicht richtig vorstellen, wie das denn wohl ausgeschildert ist. Denn als Besucher eben dieser Zone würde ich mein Parkverhalten ja davon abhängig machen, was mir die Schilder sagen (oder zumindest versuchen) whistling.gif
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Roman K.
Beitrag 30.08.2023, 08:12
Beitrag #3


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Die Frage ist, ob das innerhalb der Zone stehende Zeichen „Parkplatz + Parkscheibe 1h“ die Zonenbeschränkung aufhebt. Vermutlich ist das nicht der Fall und ich benötige einen Parkschein mit 1 h Laufzeit. Die Frage ist, ob man zusätzlich noch eine Parkscheibe auslegen muss.
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Explosiv
Beitrag 30.08.2023, 10:02
Beitrag #4


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Wenn auf dem zZ Parkscheibe steht bzw. das Symbol dafür, würde ich genau das benutzen.

Hauptnutzen der Parkraumbewirtschaftung ist ja nicht, Geld zu erwirtschaften, sondern Fluktuation zu erwirken, die Kurzzeitparken ermöglicht und ortsfremde Dauerparker vertreibt.
Das Gleiche bewirkt auch eine Parkscheibenpflicht. Daher gehe ich davon aus, dass dort kein Parkschein zu ziehen ist. Sonst stünde auf dem zZ "1h mit Parkschein".


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Der_Veranstalter
Beitrag 30.08.2023, 17:16
Beitrag #5


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Auf dem Parkschein steht ja auch immer die Ankunftszeit, von daher wäre es sehr sinnlos, Parkschein UND Parkscheibe zu verlangen.


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Explosiv
Beitrag 01.09.2023, 10:14
Beitrag #6


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Sinnlosigkeit war noch nie ein Ausschlusskriterium für Anweisungen.


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mir
Beitrag 01.09.2023, 13:39
Beitrag #7


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Doch, genau das verbietet Art. 2 Abs. 1 GG.


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Söne spitze Steine
Beitrag 01.09.2023, 16:00
Beitrag #8


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Schon aus der Logik heraus schließen sich „Parken mit Parkscheibe“ und „Gebührenpflichtiges Parken“ aus. Wie bereits angedeutet, steht auf dem Parkschein Ankunfts- und Endzeit drauf. Die Parkscheibe kann ich aber mangels Minutenanzeige bis zu einer knappen halben Stunde vorstellen.


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Explosiv
Beitrag 02.09.2023, 10:02
Beitrag #9


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Zitat (mir @ 01.09.2023, 14:39) *
Doch, genau das verbietet Art. 2 Abs. 1 GG.


Das verhindert höchstens, dass unsinnige Anordnungen gerichtsfest sind. Nicht aber deren Erteilung an sich.


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