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> Radladermissbrauch, Radladermissbrauch
kasawumbu
Beitrag 28.08.2023, 13:13
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Forum

ich habe heute ein spezielles Thema und hoffe das es jemanden hier gibt der sich auskennt. Mein böser Nachbar hat einen Radlader den er so wie am Samstag dazu missbraucht um uns zu nötigen. Der Lader wird z.b vor unser Haus gestellt, ausgestiegen weggegangen und dann eine halbe Stunde laufen gelassen. Das Ding ist im Standgas sehr laut. Da ich von der Nachschicht komme und Schlafen muß, der Nachbar das weiß stellt es in ein anders Licht.
Weiterhin fahren verschiedene Personen damit privat ihr Brennholz durch die Gegend. Leer zurück dann mit der Gabel in Kopfhöhe. Der Lader ist 20 km schnell und damit zulassungsfrei. Wie kann man sich wehren?.
Klar Anzeige bei der Polizei welche natürlich keinen Bock auf sowas hat. Kann man da nicht die Berufsgenossenschaft mit ins Boot holen. Bin für Infos und Tips sehr dankbar.

Viele Grüße
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AMenge
Beitrag 28.08.2023, 13:36
Beitrag #2


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Standardfrage: Hast du mal mit deinem Nachbarn gesprochen?
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kasawumbu
Beitrag 28.08.2023, 14:01
Beitrag #3


Neuling
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Böser Nachbar macht das Extra was soll ich da sprechen. Jede Kontaktaufnahme wird zu meinem Nachteil ausgelegt.
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Buchholzer
Beitrag 28.08.2023, 16:52
Beitrag #4


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Kauf dir nen eigenen Radlader und stell den bei deinem Nachbarn vors Haus....

Es ist nicht verboten SAM an Privatpersonen zu vermieten, die dürfen damit fahren wenn sie die notwendige Fahrerlaubnis haben.

Im übrigen würde mich noch interessieren wo hier der Missbrauch stattfindet...
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ulm
Beitrag 28.08.2023, 17:38
Beitrag #5


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Zitat (kasawumbu @ 28.08.2023, 14:13) *
Weiterhin fahren verschiedene Personen damit privat ihr Brennholz durch die Gegend.

Auch gewerblich darf man mit einem Radlager nichts transportieren.
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Frank999
Beitrag 28.08.2023, 18:59
Beitrag #6


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Zitat (kasawumbu @ 28.08.2023, 14:13) *
vor unser Haus gestellt, ausgestiegen weggegangen und dann eine halbe Stunde laufen gelassen

Ok, die Kiste war also nicht gegen wegfahren gesichert.
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Buchholzer
Beitrag 29.08.2023, 07:02
Beitrag #7


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Zitat (ulm @ 28.08.2023, 18:38) *
Auch gewerblich darf man mit einem Radlager nichts transportieren.


..ich darf aber mit dem Radlader problemlos mein Brennholz von A nach B umsetzen...
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Hein Mück
Beitrag 29.08.2023, 07:13
Beitrag #8


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Auf dem eigenem Hof , ja .
Auf öffentlichen Straßen nö , das Thema hatten wir schon mal , soweit ich mich richtig
erinnere .


Gefunden: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=132920&hl=
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Margirus
Beitrag 29.08.2023, 07:20
Beitrag #9


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Schaut mal. Mich würde da jetzt interessieren, ob der Radlader auch als Privatperson beschriftet werden muß.

Bagger und Radlader im Strassenverkehr
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hk_do
Beitrag 29.08.2023, 07:36
Beitrag #10


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natürlich, siehe §4 Absatz 4 Satz 1 FZV book.gif

(Wobei das aber selbst bei behördlichen Haltern oft nicht so eng gesehen wird...)

und natürlich muss der Radlader eine gültige Betriebserlaubnis haben und vorschriftsmäßig sein wavey.gif
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shortie
Beitrag 29.08.2023, 16:28
Beitrag #11


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Zitat (Frank999 @ 28.08.2023, 18:59) *
Ok, die Kiste war also nicht gegen wegfahren gesichert.

Genau.


Wenn man jetzt Öl in das Nachbarschaftsstreitfeuer gießen möchte:
Zündschlüssel abziehen und natürlich Fahrzeug verschließen. Dann den Schlüssel mit Hinweis auf den durchgeführten Eigentumsschutz und den Verstoß (§ 14 Abs. 2 S. 2 StVO) per Einschreiben zurückschicken.
Ich würd noch reinschreiben, dass der Schlüssel beinahe unrettbar in den Gulli gefallen wäre.

Man könnte den Schlüssel auch mit kurzer Sachverhaltsschilderung der Polizeiwache zuschicken.
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Buchholzer
Beitrag 29.08.2023, 16:42
Beitrag #12


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Das mit dem Zündschloss ist ein super Gedanke, so was ist bei solchen Nachbarn dringend zu empfehlen. Denn da gibt es garantiert 5 Leute die gesehen haben wie der TE im Radlader war und danach ist die Elektrik kaputt und durch den Brief hat sich der TE selbst ans Messer geliefert.....als Täter der unbefugt den Radlader betreten und beschädigt hat. Mit dem Geld vom TE und dem Geld aus dem Verkauf der "defekten" Maschine gibt es dann einen neuen großen Radlader...

Mir deucht hier fehlen noch wesentliche Teile der Geschichte......
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mir
Beitrag 29.08.2023, 18:36
Beitrag #13


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Man könnte aber durchaus den Schlüssel abziehen und dann die Polizei anrufen, dass man einen Zündschlüssel an einem Radlader gesichert hat, der da ohne Fahrer schon längere Zeit lief, und ihn dann bei der Polizei abgeben. thread.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.08.2023, 18:40
Beitrag #14


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Zitat (Margirus @ 29.08.2023, 08:20) *

Jetzt staune ich aber:
bei den SAM, die schneller als 20 km/h sind, darf die zGM angeblich
- bei FE-Klasse C1 max. 7,5t;
- bei FE C1E 12 t
betragen???

Ich dachte immer,
meine FE C1E reicht
- bei Einzelfahrzeugen bis max. 7,5 t
- nur bei GESPANNEN bis max 12 t Gespann-zGM.

Ich habe zwar in nächster Zeit nicht vor, eine mehr als 7,5 t schwere SAM zu bewegen,
aber kann mich trotzdem mal jemand aufklären?

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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kasawumbu
Beitrag 29.08.2023, 18:43
Beitrag #15


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Hallo Leute

gute Ideen dabei aber alles nicht machbar. Deswegen die Frage nach den Vorschriften, ich kann einfach nichts gescheites finden. Und übrigens der Radlader hat im Leerlauf in 3m Entfernung mit geschlossenen Fenstern ca 120 db Radau.
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mir
Beitrag 29.08.2023, 19:23
Beitrag #16


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§ 14 Abs. 2 S. 2 StVO:

Zitat
Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.



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Buchholzer
Beitrag 29.08.2023, 23:46
Beitrag #17


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Zitat (mir @ 29.08.2023, 19:36) *
Man könnte aber durchaus den Schlüssel abziehen und dann die Polizei anrufen, dass man einen Zündschlüssel an einem Radlader gesichert hat, der da ohne Fahrer schon längere Zeit lief, und ihn dann bei der Polizei abgeben. thread.gif


Könnte man....würd ich aber immer von abraten....die meisten Radlader die ich kenne haben das Zündschloss genauso rechts wie beim auto....jedenfalls irgendwo da...wenn man da nicht genau weiß was man macht, hängt man schnell mal irgendwo in den bedienkonsolen und steuert eh man sich versieht die hydraulikgeräte....wäre doof wenn dann was passiert...wenn man gerade unbefugter Fahrzeugführer ist...
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Margirus
Beitrag 30.08.2023, 06:26
Beitrag #18


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Zitat (Buchholzer @ 30.08.2023, 00:46) *
wenn man da nicht genau weiß was man macht, hängt man schnell mal irgendwo in den bedienkonsolen und steuert eh man sich versieht die hydraulikgeräte


Ja und Nein, bei neueren Radladern gibt es einen Schalter der bei Verlassen des Baugerätes betätigt werden muß, um eine weitere Bedienung unmöglich zu machen: die Hydraulik wird gesperrt. Aber ob sich da jeder dran hält?
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Buchholzer
Beitrag 30.08.2023, 06:32
Beitrag #19


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Ich glaube kaum das da ein neues Modell rumsteht, sondern das dorfübliche von der Resterampe....mir deucht auch das der TE wohl so ein Städter ist, der den Einheimischen nach Immobilienerwerb jetzt ihr "haben-wir-schon-immer-so-gemacht-ist-halt-Dorf-Leben" nehmen will und entsprechend im Vorfeld aufgetreten ist...
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Hein Mück
Beitrag 30.08.2023, 07:36
Beitrag #20


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Zitat (kasawumbu @ 29.08.2023, 19:43) *
Und übrigens der Radlader hat im Leerlauf in 3m Entfernung mit geschlossenen Fenstern ca 120 db Radau.



Sicher ? Man (n) kanns auch übertreiben.
Ich denke ihr habt ein anderes Problem als den Radlader.
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Explosiv
Beitrag 30.08.2023, 09:20
Beitrag #21


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Unnötiges Motorenlaufenlassen ist jedenfalls ne Owi.
Bild vom Radlader machen, wie er da steht, dann ne Onlineanzeige mit eigener Adresse, der Bereitschaft, als Zeuge aufzutreten und entsprechender Aussage bezüglich des Motorlaufs und ungesicherten Zugangs.
Was der Spaß den Nachbarn dann kostet, wird sicher ein hiesiger Experte austüfteln können.


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Kai R.
Beitrag 30.08.2023, 09:32
Beitrag #22


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Zitat (Buchholzer @ 30.08.2023, 07:32) *
..mir deucht auch das der TE wohl so ein Städter ist, der den Einheimischen

hast Du auch noch weitere nutzlose Spekulationen auf Lager? Welche Indizien bringen Dich dazu, dem TE eine solche Breitseite zu verpassen?


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Der_Veranstalter
Beitrag 30.08.2023, 17:26
Beitrag #23


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Zitat (Explosiv @ 30.08.2023, 10:20) *
Bild vom Radlader machen, wie er da steht,


Ich hätte jetzt zu einem Film tendiert (macht das Handy ja genauso....), hat sicher mehr Beweiskraft.


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shortie
Beitrag 02.09.2023, 07:55
Beitrag #24


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Zitat (Hein Mück @ 30.08.2023, 07:36) *
Ich denke ihr habt ein anderes Problem als den Radlader.

Ich hab einen möglichen Nachbarschaftsknatsch auch schon angedeutet.
Wer weiß wie lange da schon was schwelt.
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CvR
Beitrag 02.09.2023, 09:50
Beitrag #25


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Zitat (kasawumbu @ 28.08.2023, 14:13) *
Mein böser Nachbar

Ist das der Typ aus deinem Badezimmerspiegel?
Zitat (kasawumbu @ 28.08.2023, 14:13) *
den er so wie am Samstag dazu missbraucht [...] Da ich von der Nachschicht komme und Schlafen muß, der Nachbar das weiß stellt es in ein anders Licht.

Samstage sind Werktage. Ausserhalb der gesetzlichen Ruhezeiten ist da grundsätzlich mit Arbeiten zu rechnen, und die müssen auch nicht lautlos sein. Wenn deine persönliche Lebensführung einen anderen Rhythmus aufweist, so bist du allein dafür verantwortlich, die daraus resultierenden Maßnahmen zu ergreifen. Ich werfe mal die Installation von Schallschutzfenstern als Lösungsmöglichkeit für das "Problem" in den Raum. Oder die Verlagerung des Schlafzimmers an die andere Seite des Gebäudes. Ob der Nachbar von deiner Nachtschicht weiß oder nicht ist vollkommen egal. Das ist dein Problem und nicht seins. Er muss darauf m.E. keinerlei Rücksicht nehmen.
Zitat (mir @ 29.08.2023, 19:36) *
Man könnte aber durchaus den Schlüssel abziehen und dann die Polizei anrufen, dass man einen Zündschlüssel an einem Radlader gesichert hat, der da ohne Fahrer schon längere Zeit lief, und ihn dann bei der Polizei abgeben. thread.gif

Zitat (mir @ 29.08.2023, 20:23) *
§ 14 Abs. 2 S. 2 StVO:

Zitat
Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.


Zitat (Explosiv @ 30.08.2023, 10:20) *
Unnötiges Motorenlaufenlassen ist jedenfalls ne Owi.

Die Sicherung gegen unbefugte Benutzung geht jedoch nicht zwangsläufig mit dem Ausschalten des Motors einher. Die Motorweiterlaufschaltung ist bereits erfunden...

Auch gebe ich zu bedenken, dass das Laufenlassen im Stand bei Arbeitsmaschinen durchaus nötig sein kann, abhängig davon welche Arbeiten mit der Arbeitsmaschine gerade durchgeführt werden. Es ist nunmal das Grundwesen einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine, dass der Motor nicht nur zur Fortbewegung genutzt wird, sondern seine Energie auch für die durchgeführten Arbeiten genutzt wird. Ob und welche Arbeitsgeräte auf der dem "bösen Nachbarn" abgewandten Seite eingesetzt werden, ist möglicherweise unbekannt. Vom Antrieb einer Pumpe in der unterirdischen Güllegrube wird man oben bspw. nicht viel sehen können. Außer vielleicht einem dünnen, leicht zu übersehenden Hydraulikschlauch.






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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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mir
Beitrag 02.09.2023, 11:26
Beitrag #26


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Klar. Aber wenn der Schlüssel steckt, muss halt jemand anwesend sein. Die StVO gilt auch dann, wenn eine selbstfahrende Arbeitsmaschine durchgehend an sein muss. Wofür nichts in der Beschreibung des TE spricht.

Im übrigen geht's um nen Radlader. Nicht um einen Betonmischer, einen Kühltransporter oder einen Bagger. Welche Arbeitsabläufe erfordern denn, dass ein Radlager durchgehend laufen muss? dry.gif


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CvR
Beitrag 02.09.2023, 11:57
Beitrag #27


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Zitat (mir @ 02.09.2023, 12:26) *
Klar. Aber wenn der Schlüssel steckt, muss halt jemand anwesend sein.

Es ist ja aber nichtmal klar, dass ein Schlüssel steckt. Polizei und Rettungsdienst lassen ihre Motoren ja auch mit abgezogenem Schlüssel weiterlaufen wink.gif - warum sollte der Nachbar das nicht genauso handhaben?

Zitat (mir @ 02.09.2023, 12:26) *
Die StVO gilt auch dann, wenn eine selbstfahrende Arbeitsmaschine durchgehend an sein muss.

Gilt die StVO überhaupt? Nirgendwo stand, dass sich das ganze im öffentlichen Verkehrsraum zuträgt...
Zitat (mir @ 02.09.2023, 12:26) *
Im übrigen geht's um nen Radlader. Nicht um einen Betonmischer, einen Kühltransporter oder einen Bagger. Welche Arbeitsabläufe erfordern denn, dass ein Radlager durchgehend laufen muss? dry.gif

Auch für Radlader gibt es mannigfaltige Anbaugeräte. Die Auswahl ist fast so groß wie bei Landmaschinen. Und für einen findigen Bastler gar nahezu unbegrenzt. Um nur mal gängige Beispiele zu nennen: Holzspalter - da darf der Nachbar denke ich schonmal um die Hausecke gehen und das nächste Stück Holz herbeischleppen. Oder Laubbläser. Der kann mit einem laaaangen Schlauch auch um die Hausecke herumpusten. Oder irgendeine Pumpe - um den vollgelaufenen Keller leerzupumpen, die Güllegrube umzuquirlen,... Oder ein Stromgenerator. Diese Geräte sind so vielseitig...


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Der_Veranstalter
Beitrag 02.09.2023, 18:23
Beitrag #28


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Ein Laubbläser, den ich an den Radlader anschließe...

Aha.

Ein Tipp: Bevor du wieder Auto fährst, solltest du dich gründlich ausnüchtern....


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CvR
Beitrag 02.09.2023, 19:31
Beitrag #29


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Zitat (Der_Veranstalter @ 02.09.2023, 19:23) *
Ein Laubbläser, den ich an den Radlader anschließe...

Du vielleicht nicht, andere sicher schon. Diesen bspw. Oder jenen.
Zitat (Der_Veranstalter @ 02.09.2023, 19:23) *
Ein Tipp: Bevor du wieder Auto fährst, solltest du dich gründlich ausnüchtern....

Na dann will ich mich aufs Ausnüchtern mal gründlich vorbereiten cheers.gif


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Der_Veranstalter
Beitrag 02.09.2023, 20:50
Beitrag #30


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Ich möchte mich entschuldigen. Ich war voreilig. Tut mir wirklich leid.


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Hein Mück
Beitrag 02.09.2023, 23:04
Beitrag #31


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Zitat (CvR @ 02.09.2023, 20:31) *
Zitat (Der_Veranstalter @ 02.09.2023, 19:23) *
Ein Laubbläser, den ich an den Radlader anschließe...

Du vielleicht nicht, andere sicher schon. Diesen bspw. Oder jenen.
Zitat (Der_Veranstalter @ 02.09.2023, 19:23) *
Ein Tipp: Bevor du wieder Auto fährst, solltest du dich gründlich ausnüchtern....

Na dann will ich mich aufs Ausnüchtern mal gründlich vorbereiten cheers.gif



@CvR vieleicht ist dir entgangen , das wenn ein Laubbläser , Holzspalter , Notstrom oder was auch immer am Radlader montiert ist --------dieser nur mittels Handgas und Hand-Inchung funktioniert . Das ohne Bedienung ( Aufsicht ) in der Nähe ? Ja , lass mal n paar Kinder in den Lader reinkrabbeln . Den du dich dann gegenüber zu verantworten hast , heißen meist mit Nachnahmen Richter sowie Schöffen .

Auf einem Privatgrundstück sicher ne eigenständige Sache , weiß man aber in diesem Thema nicht .
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mir
Beitrag 03.09.2023, 09:36
Beitrag #32


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Interessant, wie die Verbindung des Laubbläsers mit dem Fahrzeug funktioniert, die man von außen nicht bemerkt. Oder der unsichtbare Holzspalter. Und bestimmt parkt man den Radlader dazu vor dem Nachbarhaus.

rolleyes.gif

Manche übertreiben es mit dem Spekulatius zur Vorvorvorweihnachtszeit.


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Mueck
Beitrag 03.09.2023, 20:33
Beitrag #33


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Zitat (mir @ 03.09.2023, 10:36) *
Spekulatius zur Vorvorvorweihnachtszeit.
Heute erste frisch gekaufte Weihnachtssüßigkeiten genascht! rolleyes.gif
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Tanker
Beitrag 03.09.2023, 21:18
Beitrag #34


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Zitat (mir @ 02.09.2023, 12:26) *
Klar. Aber wenn der Schlüssel steckt, muss halt jemand anwesend sein. Die StVO gilt auch dann, wenn eine selbstfahrende Arbeitsmaschine durchgehend an sein muss. Wofür nichts in der Beschreibung des TE spricht.

Im übrigen geht's um nen Radlader. Nicht um einen Betonmischer, einen Kühltransporter oder einen Bagger. Welche Arbeitsabläufe erfordern denn, dass ein Radlager durchgehend laufen muss? dry.gif


Wo steht das jemand bei laufendenm Motor anwesend sein muß? Denn seit ich Tanker fahre bin ich zwar in der Nähe, aber nicht dabei. Bisher hat das aber noch keinen gestört. Außer mich.
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Schlepper
Beitrag 09.09.2023, 23:15
Beitrag #35


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Zitat (mir @ 02.09.2023, 12:26) *
Welche Arbeitsabläufe erfordern denn, dass ein Radlager durchgehend laufen muss? dry.gif
1. Hydrauliköl aufheizen/auf Temperatur halten ; sonst erhöhter Verschleiß
2. Automatische Abschmierung läuft grade, bei CAT z.B. nur im Motorleerlauf, der dann selbstständig hochregelt.
3. Dieselpartikelfilter brennt frei. Ebenfalls erhöht sich die Leerlaufdrehzahl selbstständig.
4. Klimaanlage/Heizung läuft ,damit Scheiben frei und Arbeitsschutz (Temperatur) eingehalten wird.
5. Anbaugerätekreisläufe werden betrieben.
6. Batterie ist bereits schwach, weil oft Stopp-and-Go-Betrieb
7. Motor/Kühlwasser ist nach längerem Vollastbetrieb heiß.

Wären ein paar, die mir spontan einfallen. Trifft nicht auf jede Maschine zu bzw. sollen thread.gif durch technische Lösungen solche Standzeiten überflüssig sein heutzutage. Früher wurde gelehrt, Maschinen lässt man laufen. Und irgendwie haben die "Eisenschweine" länger gehalten als die piepsenden Plastebomber. whistling.gif


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mir
Beitrag 10.09.2023, 00:10
Beitrag #36


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Zitat (Tanker @ 03.09.2023, 22:18) *
Wo steht das jemand bei laufendenm Motor anwesend sein muß? Denn seit ich Tanker fahre bin ich zwar in der Nähe, aber nicht dabei. Bisher hat das aber noch keinen gestört. Außer mich.


Ich schrieb nichts von "laufendem Motor", sondern vom steckenden Schlüssel. dry.gif


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Tanker
Beitrag 10.09.2023, 21:23
Beitrag #37


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Naja, der Tanker den ich fahre ist ein älteres Modell. Da muß der Schlüssel stecken und in einer bestimmten Stellung sein damit ich ihn mit Hilfe einer Fernsteuerung starten oder stoppen kann.
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mir
Beitrag 10.09.2023, 23:19
Beitrag #38


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Steht halt in § 14 Abs. 2 S. 2 StVO

Zitat
Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.


Da steht nicht "Kfz sind gegen unbefugte Benutzung zu sichern, außer es geht nicht anders" smile.gif


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