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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 24.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90964 ![]() |
![]() Um erstmal ganz kurz zu schildern worum es geht. Ich bin vor kurzem Umgezogen, in ein anderes Bundesland. Mein Personalausweis ist abgelaufen und der neue ist beim Amt meines alten Wohnortes und kann nicht zum Amt bei mir in der nähe geschickt werden. Nun habe ich erfolgreich dank Stress und Co im neuen Job etwas meine Pflichten vernachlässigt und mein Auto noch nicht umgemeldet, was ohne gültigen Perso ja eh nicht möglich wäre. Witzigerweise konnte ich mir für morgen endlich einen Tag freinnehmen um 400km zum Amt zu fahren um meinen neuen Perso abzuholen. Jetzt kam heute aber, dass Schreiben mit sofortiger Stilllegung des Fahrzeugs, eine Ermahnung gabs vorher natürlich auch aber wie gesagt ich war in letzter Zeit etwas hinterher. Natürlich bin ich mir meiner Schuld bewusst und, dass ich in den sauren Apfel beißsen sollte und den Tag in den öffentlichen verbringen muss. Jetzt zu meiner hoffentlich im Forum überhaupt erlaubten Frage. Sollte ich jetzt doch mit meinem Kfz die Tour machen und in eine Kontrolle geraten, steht meines Wissens nach ein Bußgeld von 70€ und 1 Punkt im Raum (Fahren ohne Zulassung). 70€ + Spritkosten würden vllt. soviel kosten wie kurzfristig ein Ticket im Fernverkehr (hin- und rückfahrt) und wenn ich den Zeitaufwand im Nahverkehr +50€ einrechne lohnt sichs auch kaum. Meine Frage ist, währen die Grundlagen in diesem Fall ausreichen, dass die Polizei mir die weiterfahrt untersagen kann oder wie läuft das bei so einem Vergehen nach vllt persönlichen Erfahrungen ab? Ich war bisher in keiner Polizeikontrolle gelandet oder hab sonst irgendwelche Vergehen im Straßenverkehr begangen, normalerweißer bin ich auch vernünftig und werde vorraussichtlich auch in den sauren Apfel beißen, aber einfach um es überhaupt mal zu wissen, so rein hypothetisch. ![]() ![]() Beste Grüße |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2479 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Und was ist konkret als Grund für die Stillegung angegeben? Fahrzeugmängel?
-------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14084 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Die Untersagung der Weiterfahrt ist eine nahezu selbstverständliche Folge.
Findet sich in Sichtweite kein geeigneter Parkplatz, bestellt die Polizei auf Deine Kosten einen Abschleppwagen. Besteht die Gefahr, dass Du trotz Untersagung weiterfährst, kann auch sichergestellt werden. ...und wie Du vom Kontrollort weiter zu Deinem Zielort kommst: Dein Problem, Deine Taxikosten. |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2057 Beigetreten: 14.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15369 ![]() |
Versicherung und/oder KFZ-Steuer nicht bezahlt?
Soweit ich weiß, führt die "Nicht-Ummeldung" nicht in überschaubaren Zeiträumen zu einer Zwangsstillegung. -------------------- Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit Lewer duad as Slaav! Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens vertrouw op god en je mauser motto van de Boerenoorlog (1899-1902) Слава Україні! Sláva Ukrayíni! Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt (Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller) Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden. |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7615 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Ich wäre jetzt bei 40 Euro Verwarngeld (ohne Punkt) nach Nummer 178a BKat?
![]() Und hätte ernsthafte Zweifel, ob die Untersagung der Weiterfahrt da verhältnismäßig ist ![]() |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14084 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Wenn es um ein Betriebsverbot geht, wäre ich bei Dir.
Doch der TE erwähnt ein Schreiben mit sofortiger Stilllegung des Fahrzeugs Da das Schreiben vorliegt, wird das Fahrzeug normalerweise im gleichen Atemzug zur Fahndung ausgeschrieben. Ob die angeordnete Stilllegung rechtlich in Ordnung geht, interessiert den Polizisten, der das Fahrzeug antrifft, erst mal nicht. Er wird die Zulassungssiegel entfernen und damit ist dann auch die Fahrt zu Ende. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 22:32 |