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> Radfahrer auf dem Gehweg in falscher Richtung mit Smartphone in der Hand
auchdasnoch
Beitrag 23.08.2023, 13:07
Beitrag #1


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Mir ist heute (ich war zu Fuß unterwegs) ein Radfahrer auf dem Gehweg, entgegen der Fahrtrichtung begegnet und hätte mich beinahe umgefahren, weil das in der Hand gehaltene Smartphone für den Radafahrer wichtiger gewesen ist, als die Beobachtung der Umgebung. Wie könnte das sinnvoll und rechtssicher geahndet werden?
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MsTaxi
Beitrag 23.08.2023, 14:57
Beitrag #2


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55 Euro finde ich schon sinnvoll, nur mangels Kennzeichnungspflicht bei Fahrrädern ist es halt mit der Rechtssicherheit bei der Zuordnung so ein Ding. Selbst wenn du ein Foto schießen könntest, kämst du damit nicht weit.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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mir
Beitrag 23.08.2023, 15:24
Beitrag #3


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Verstehe ich nicht. Der Gehweg ist doch für Fußgänger da. Oder meinst Du, weil Du ihm nicht rechtzeitig ausgewichen bist?

thread.gif


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Mueck
Beitrag 23.08.2023, 16:00
Beitrag #4


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Meine Hoffnung ist ja, dass sich mal so jemand so erschreckt, dass ihm das gute Stück entgleitet, Der anschließende Ärger dürfte nachhaltiger sein als ...
Zitat (MsTaxi @ 23.08.2023, 15:57) *
55 Euro

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MsTaxi
Beitrag 23.08.2023, 16:50
Beitrag #5


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Sicher richtig, was mich halt am meisten ärgert, dass solche Idioten, nachdem sie mich umgekachelt haben, davon fahren könnten und ich bleibe mit dem Schaden jeder Art chancenlos zurück.


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mir
Beitrag 23.08.2023, 16:57
Beitrag #6


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Selbst mit Kennzeichen könntest Du nichts machen. Oder kannst Du Dir zuverlässig ein Gesicht merken, das Du bei 'nem Unfall für 2 Sekunden gesehen hast?


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F117
Beitrag 23.08.2023, 18:20
Beitrag #7


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Uralte Diskussion. Die Radjünger werden nicht müde, ein Fahrradkennzeichen als nutzlos hinzustellen. In Zeiten von Dashcams sollten sie darüber noch einmal nachdenken.

Mit dem Kennzeichen kann ja durchaus eine Versicherung verknüpft sein. Schäden durch das Fahrzeug sind dann für den Geschädigten eben nicht ersatzlos hinzunehmen, und der Versicherer, der mal eben ein paar Hunderter für mein zertrümmertes Handy berappt, hat schon Interesse, wer dafür aufkommt.

Aber vermutlich eh die Solidargemeinschaft.


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It's a lie we don't believe anymore!"

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MsTaxi
Beitrag 23.08.2023, 18:47
Beitrag #8


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Zitat (mir @ 23.08.2023, 17:57) *
kannst Du Dir zuverlässig ein Gesicht merken, das Du bei 'nem Unfall für 2 Sekunden gesehen hast?

Nee, natürlich nicht, aber Unfallzeugen.

Mag ja ne uralte Diskussion sein, trotzdem bin ich der Meinung, dass man solche Doofköppe wie den im Eingangspost identifizierbar machen sollte.



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mir
Beitrag 23.08.2023, 20:35
Beitrag #9


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Bitte auch für Fußgänger! Die latschen nämlich ständig völlig anonym auf den Radweg, und keiner tut was dagegen.


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Andreas24
Beitrag 23.08.2023, 21:46
Beitrag #10


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Die führen aber kein Fahrzeug.

Kennzeichen an Fahrrädern sind für mich ein längst überfälliger Schritt wenn man als vollwertiger Verkehrsteilnehmer wahrgenommen und auch so behandelt werden möchte.


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silenz
Beitrag 23.08.2023, 22:59
Beitrag #11


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Explosiv
Beitrag 24.08.2023, 06:08
Beitrag #12


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Super Idee. Alle Fahrräder, auch Altbestand, ab Stichtag x kennzeichenpflichtig machen.
Das würde die Zulassungsstellen derart überlasten, dass mindestens 2 Jahre lang kaum noch Neuwagen zugelassen oder Bestandsfahrzeuge umgemeldet werden können.
Viel Spaß damit, aber wartet bitte, bis ich meinen Neuen habe.

Danach sind dann die Skateboards dran, dann die Inliner, dann die ....


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MsTaxi
Beitrag 24.08.2023, 06:34
Beitrag #13


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Zitat (Explosiv @ 24.08.2023, 07:08) *
Das würde die Zulassungsstellen derart überlasten,

Solche Kennzeichen machen der Zulassungsstelle wo viel oder so wenig Arbeit wie die Mofa-Kennzeichen. Die bekommst du in meiner Vorstellung beim Versicherungsagenten deiner Privaten Haftpflichtversicherung.


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Explosiv
Beitrag 24.08.2023, 07:03
Beitrag #14


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Das würde bedeuten, gleichzeitig eine Pflichtversicherung einzuführen. Eine PHV ist zwar sinnvoll und meines Erachtens unbedingt notwendig, aber eben keine Pflicht.


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MsTaxi
Beitrag 24.08.2023, 07:14
Beitrag #15


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Ja und? Für eine Familie mit Kindern kostet das derzeit 60 Euro jährlich. Versicherung gegen Fahrradunfälle inkl. laugh2.gif


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Explosiv
Beitrag 24.08.2023, 08:03
Beitrag #16


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Es gibt in Deutschland allein ca. 1 Million Aufstocker, also Menschen, die so wenig verdienen, dass sie sich die Differenz zum Existenzminimum vom Amt holen müssen.
Die haben erstens kein Geld übrig für ne PHV und sie brauchen auch keine, da bei ihnen im Fall des Falles eh nix zu holen ist
Etliche von denen haben aber Fahrräder.
Von übrigen Leistungsbeziehern gar nicht zu reden.
Die willst Du alle Zwangsversichern? Viel Spaß dabei.


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Mueck
Beitrag 24.08.2023, 08:06
Beitrag #17


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Zitat (mir @ 23.08.2023, 21:35) *
Bitte auch für Fußgänger!
Als allererstes sollte man Kennzeichen für Autofahrer einführen, damit die sich nicht mehr trauen, falsch zu parken und zu schnell zu fahren etc. thread.gif
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Hick-Hack
Beitrag 24.08.2023, 08:33
Beitrag #18


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Jedes Argument für Kennzeichen für Fahrradfahrer ist identisch auch für Fußgänger gültig. "Die benutzen aber kein Fahrzeug" ist ein mehr als fadenscheiniges Gegenargument, da es sich trotzdem in beiden Fällen um Verkehrsteilnehmer handelt. Sogar die Unfallhauptverursacherquote (ohne Alleinunfälle und gruppeninterne Unfälle, welche es per Definition bei Fußgängern nicht gibt) ist sehr ähnlich, sowie die Verteilung der Unfallschuld bei Fußgänger-Radfahrer-Unfällen. Und zur Identifizierung bei der (etwa gleich ausfallenden Unfallflucht) haben Radfahrer mit ihrem Rad sogar noch ein weiteres Merkmal, welches Fußgänger nicht besitzen. Wenn ich als Fußgänger einen Unfall verursache, kann man der Polizei mich als großen blonden Mann beschreiben, mit dem Rad als großen blonden Mann mit einem orangenen Rennrad. Wen wird die Streife wohl eher finden?

Kinderfahrräder sind ja keine Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne. Ein Achtjähriger, welcher mit einem StVZO-konformen Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt, hat kein höheres Schadenspotential als ein Neunjähriger, welcher mit einem Kinderrad auf dem Fußweg unterwegs ist (und bei der Fahrbahnquerung immer absteigt). Da wäre ich auf die Erklärung gespannt, warum der Achtjährige ein Kennzeichen am Rad bräuchte, der Neunjährige aber nicht.

Die Rechtssicherheit ist nun einmal genauso wie bei Fußgängern, Inline-Skatern, Handkarrenfahrern, Reitern etc. Wer sich für Kennzeichen für Radler einsetzt, muss dies genauso für die anderen bislang kennzeichenlosen VT-Gruppen machen. Sonst geht es ihm nicht um die Identifizierbarkeit, sondern allein darum, Radfahrer zu gängeln.
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ulm
Beitrag 24.08.2023, 08:47
Beitrag #19


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Zitat (Explosiv @ 24.08.2023, 09:03) *
Es gibt in Deutschland allein ca. 1 Million Aufstocker, also Menschen, die so wenig verdienen, dass sie sich die Differenz zum Existenzminimum vom Amt holen müssen.
Die haben erstens kein Geld übrig für ne PHV und sie brauchen auch keine, da bei ihnen im Fall des Falles eh nix zu holen ist

Genau andersherum wird ein Schuh daraus!
Es geht ja um die Geschädigten und nicht um die Verursacher.
Eine fehlende Zwangsversicherung ist ja dann fast schon Täterschutz... (Wobei ich die Verursacher als Verursacher sehe, das kann oft auch nur ein Versehen sein)
Man kann doch nicht zum Geschädigten sagen "Pech gehabt"
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Andreas24
Beitrag 24.08.2023, 09:33
Beitrag #20


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Zitat (silenz @ 23.08.2023, 23:59) *
Ernsthaft jetzt?

Ja

Zitat (Hick-Hack @ 24.08.2023, 09:33) *
Jedes Argument für Kennzeichen für Fahrradfahrer ist identisch auch für Fußgänger gültig. "Die benutzen aber kein Fahrzeug" ist ein mehr als fadenscheiniges Gegenargument, da es sich trotzdem in beiden Fällen um Verkehrsteilnehmer handelt. (...)

Das Gefährdungspotenzial ist aber verschieden, macht durchaus einen Unterscheid ob ich als Fussgänger jemanden anrempel oder als Radfahrer mit deutlich höherer Geschwindigkeit.


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MsTaxi
Beitrag 24.08.2023, 10:52
Beitrag #21


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Diese ganzen Argumente, die auf die vermeintliche "Ungefährlichkeit" von Kollisionen zwischen Radfahrer und Fußgänger (das war ja Ausgangslage) abheben sind doch total obsolet geworden durch die in meinen Augen zunehmende Geschwindigkeit, die die Radfahrer mittlerweile erreichen können.

Wenn mich ein Radfahrer derzeit mit Tempo 30 anrempeln würde in meinem gesundheitlichen Zustand, hätte ich gute Chancen Rollifahrerin zu werden. Und Haftpflichtversicherungen zahlen besser (und andere Dinge) als die gesetzliche Kranken- oder Pflegeversicherung.

Edit :
Zitat (ulm @ 24.08.2023, 09:47) *
Es geht ja um die Geschädigten und nicht um die Verursacher.
Eine fehlende Zwangsversicherung ist ja dann fast schon Täterschutz... (Wobei ich die Verursacher als Verursacher sehe, das kann oft auch nur ein Versehen sein)
Man kann doch nicht zum Geschädigten sagen "Pech gehabt"

Volle Zustimmung meinerseits.


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silenz
Beitrag 24.08.2023, 11:51
Beitrag #22


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Zitat (Andreas24 @ 24.08.2023, 10:33) *
Zitat (silenz @ 23.08.2023, 23:59) *
Ernsthaft jetzt?

Ja

Und wie willst du einen nicht vollwertigen Verkehrsteilnehmer behandeln/wahrnehmen im Gegensatz zu einem vollwertigen?
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mir
Beitrag 24.08.2023, 12:04
Beitrag #23


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Deutschland braucht dringend mehr Bürokratie!

rolleyes.gif

Bitte nicht vergessen, Fahrradverkäufe müssen dann auch umgemeldet werden, und natürlich braucht's dann auch eine Fahrgestellnummer (wie will man sonst Fahrzeuge ohne Kennzeichen dingfest machen?), und am Ende auch Fahrtenbuchauflagen für Radfahrer.



Zitat (Andreas24 @ 24.08.2023, 10:33) *
Das Gefährdungspotenzial ist aber verschieden, macht durchaus einen Unterscheid ob ich als Fussgänger jemanden anrempel oder als Radfahrer mit deutlich höherer Geschwindigkeit.


Na, dann viel Spaß, wenn Dir ein Fußgänger ins Rad läuft. Bislang hatte ich nur das Vergnügen mit einer Katze, aber das hat für einen ziemlich dramatische Abgang gereicht. Es ist völlig schnurz, ob Du mit einem Radfahrer oder einem Fußgänger zusammenprallst.

Im Auto macht das Fahrrad zwar mehr Kratzer, aber der Fußgänger reicht auch schon für ziemlich teure Reparaturen.


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Andreas24
Beitrag 24.08.2023, 13:08
Beitrag #24


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Zitat (silenz @ 24.08.2023, 12:51) *
Zitat (Andreas24 @ 24.08.2023, 10:33) *
Zitat (silenz @ 23.08.2023, 23:59) *
Ernsthaft jetzt?

Ja

Und wie willst du einen nicht vollwertigen Verkehrsteilnehmer behandeln/wahrnehmen im Gegensatz zu einem vollwertigen?

Ich persönlich behandle zuerstmal alle Verkehrsteilnehmer gleich respektvoll. Es wäre halt für das Klima im Strassenverkehr allgemein besser, wenn alle Gruppen von Verkehrsteilnehmern Ihre Verantwortung mit allen Rechten und Pflichten auch wahrnehmen würden. Im Moment picken sich manche halt einfach die Rosinen raus, nach dem Motto, weiß eh niemand wer ich bin.


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Hick-Hack
Beitrag 24.08.2023, 14:53
Beitrag #25


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Zitat (Andreas24 @ 24.08.2023, 10:33) *
Das Gefährdungspotenzial ist aber verschieden, macht durchaus einen Unterscheid ob ich als Fussgänger jemanden anrempel oder als Radfahrer mit deutlich höherer Geschwindigkeit.

Das Gefährdungspotential ist absolut identisch, jedenfalls bei Fahrradfahrer-Fußgänger-Unfällen. Dem Unfallhergang ist es ja egal, ob der Verursacher auf dem Rad saß oder zu Fuß unterwegs war. Bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen dürfte es ähnlich egal sein, die Auswirkungen für das Auto sollten kaum einen Unterschied machen. Der einzige Unterschied liegt bei verkehrsteilnehmergleichen Unfällen. Da sind Fußgänger-Fußgänger-Zusammenstöße natürlich deutlich harmloser. Diese werden aber nicht einmal erfasst, also lässt sich keine Aussage treffen, wie groß dieses Problem überhaupt ist. Und Radfahrer-Radfahrer-Unfälle machen so einen kleinen Teil der Gesamtzahl an Radunfällen aus, dass sich ein Nutzen dort arg in Grenzen halten sollte.

Ich hatte tatsächlich schon einen Fahrradfahrer-Fußgänger-Unfall, bei dem ich mit etwa 25 km/h gegen einen Fußgänger gestoßen bin, der bei Fußgängerrot auf die Fahrbahn trat. Ich lag auf dem Asphalt, er schimpfte unverletzt, ist dann abgehauen und hat mich leicht blutend und mit Sachschaden zurückgelassen. Wäre ich der Unfallverursacher gewesen, hätte sich nichts am Unfallhergang geändert. War übrigens ein blasser, dunkelhaariger Jugendlicher - ein Kennzeichen an seiner Kleidung hätte hier sehr geholfen.
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DMHH
Beitrag 24.08.2023, 15:24
Beitrag #26


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Zitat (ulm @ 24.08.2023, 09:47) *
Es geht ja um die Geschädigten und nicht um die Verursacher.
Eine fehlende Zwangsversicherung ist ja dann fast schon Täterschutz... (Wobei ich die Verursacher als Verursacher sehe, das kann oft auch nur ein Versehen sein)
Man kann doch nicht zum Geschädigten sagen "Pech gehabt"

Doch. Warum auch nicht? think.gif

die meisten Privathaftpflichtversicherungen bieten eine sogenannte Ausfalldeckung an. Teilweise sogar für 0EUR extra.
Wer also Angst vor "pech gehabt hat": da ist die Lösung.
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ulm
Beitrag 24.08.2023, 16:19
Beitrag #27


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Das ist nicht die Lösung, sondern fast schon eine Täter-Opfer-Umkehr...
Ich muss mich also versichern gegen Nichtversicherte?
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MsTaxi
Beitrag 24.08.2023, 17:53
Beitrag #28


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Und vor allem musst du, bevor du dich an deine private Haftpflichtversicherung wendest, weil dein Schädiger keine hat, vermittels Schadenersatzklage (kein Versäumnis- oder Anerkennungsurteil), Titel und fruchtloser Pfändung nachweisen, dass deine Ansprüche an deine Versicherung berechtigt sind. Geht alles auf deine Kosten, weil dein Gegenüber ja nix hat. Können die Juristen unter uns sagen, wie teuer das wird? Hat ja nicht jeder eine dafür eintretende RSV.


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Frank999
Beitrag 24.08.2023, 19:41
Beitrag #29


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Kann man ein Kennzeichen in der Größe eines üblichen Kfz-Kennzeichens problemlos ablesen, wenn man sich gerade erschrickt?
Ja, das könnte klappen. Aber nicht immer. Das sieht man bei Autounfällen mit Fahrerflucht, wo sich Passanten oftmals nur Teile des Nummernschildes gemerkt haben.

Mit so einem großen Blech möchte ein Radling bestimmt nicht fahren. Somit kommen nur Versicherungskennzeichen wie bei einem Mofa in Betracht.
Damit bleibt die Frage: Wie gut kann man so ein kleines Schild ablesen und sich merken, wenn der Radling davonradelt?
Auch Handyfotos liefern diesbezüglich oft genug kein scharfes Bild.

Eine Frage bleibt noch, genau wie im Kraftfahrzeugverkehr:
Die Fahrereigenschaft lässt sich nur schwierig feststellen. Lediglich der Halter ist ermittelbar.
Dieser könnte sich - wie bei Kfz - darauf berufen, schlichtweg keine Ahnung zu haben, an wen er sein Radl verliehen hat.
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MsTaxi
Beitrag 24.08.2023, 19:52
Beitrag #30


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Ei, wenn das alles so schwierig ist, mit der Halterfeststellung, dem Fahrer, der Schildgröße und überhaupt und sowieso... dann schaffen wir halt die Versicherungs- und Registrierungspflicht für PKW und LKW ab! Dann haben alle ihre Ruhe und keiner mehr Stress.

Sorry, all diese Bürokratieprobleme sind in meinen Augen vorgeschoben, weil es ja ach so unbequem wäre.


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silenz
Beitrag 24.08.2023, 22:14
Beitrag #31


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Zitat (Frank999 @ 24.08.2023, 20:41) *
.

Mit so einem großen Blech möchte ein Radling bestimmt nicht fahren. Somit kommen nur Versicherungskennzeichen wie bei einem Mofa in Betracht.

Eher E-Roller.
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Beitrag 24.08.2023, 23:54
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Kennzeichen nützen auch nur, wenn sie alle haben, die sie haben müßten. Bei uns fährt (in der Innenstadt) gefühlt jeder fünfte E-Scooter ohne Kennzeichen herum, bevorzugt auf dem Gehweg. Reihenweise sieht man damit auch Köttels herumfahren, die garantiert noch keine 14 (oder wars 16?) sind.

Bei 1-2 be-Krad-eten Verkehrspolizisten, die im Straßenverkehr unterwegs sind, und 20 Planstellen für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs (Politessen) für 360.000 Einwohner ist das Risiko, erwischt zu werden, leidlich gering.

Bei (vermuteter) Gefahr durch einen Smombiegehwegradler*) darf man auch mal laut „Ahh!“ schreien oder diese Leute entsprechend laut als solche titulieren.



___
*) Zusammengesetzes Wort aus Gehwegradler und Smartfon-Zombie


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Beitrag 25.08.2023, 00:08
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Zitat (MsTaxi @ 24.08.2023, 20:52) *
Ei, wenn das alles so schwierig ist, mit der Halterfeststellung, dem Fahrer, der Schildgröße und überhaupt und sowieso... dann schaffen wir halt die Versicherungs- und Registrierungspflicht für PKW und LKW ab! Dann haben alle ihre Ruhe und keiner mehr Stress.

Sorry, all diese Bürokratieprobleme sind in meinen Augen vorgeschoben, weil es ja ach so unbequem wäre.


Ich persönlich (hab ich schon mehrfach geschrieben) hab mit 'nem Kennzeichen fürs Rad gar kein Problem. Ich fahr auch S-Pedelec mit Kennzeichen. Super: Diebstahlversicherung ist spottbillig, weil sich ein gestohlenes S-Pedelec nicht so einfach verkaufen lässt. Auch super: Wenn mir mal wieder ein Autofahrer die StVO erklären will, sag ich ihm nur, ich hab da hinten ein Kennzeichen, das ist dafür da, dass er mich anzeigen kann, dann möge er das bitte mit der Polizei diskutieren. Und schon ist Ruhe.

Ich halte es nur für unpraktikabel und sinnlos. Die Schweiz hat ihre Kennzeichnungspflicht längst aufgegeben. Bei den EKFV bewirken die Kennzeichen schlicht gar nichts, sie werden trotzdem wie Kraut und Rüben hingeworfen.



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Mueck
Beitrag 25.08.2023, 08:21
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Zitat (Andreas24 @ 24.08.2023, 10:33) *
Das Gefährdungspotenzial ist aber verschieden, macht durchaus einen Unterscheid ob ich als Fussgänger jemanden anrempel oder als Radfahrer mit deutlich höherer Geschwindigkeit.
Anderer Meinung dürfte die Mutter meiner Ex gewesen sein, die von m.E.n. einer Nachbarin vorm Haus umgelaufen wurde und mit Hüftbruch zurückblieb ... thread.gif
Daher auch die Frage, ...
Zitat (Hick-Hack @ 24.08.2023, 09:33) *
Sogar die Unfallhauptverursacherquote (ohne Alleinunfälle und gruppeninterne Unfälle, welche es per Definition bei Fußgängern nicht gibt)
... ob Fußgänger-Fußgänger-Unfälle (und Ausrutschen bei Glatteis etc.) wirklich nicht als Verkehrsunfälle erfasst werden? blink.gif think.gif



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ilam
Beitrag 25.08.2023, 10:30
Beitrag #35


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Zitat (MsTaxi @ 24.08.2023, 19:52) *
Sorry, all diese Bürokratieprobleme sind in meinen Augen vorgeschoben, weil es ja ach so unbequem wäre.


Einer der großen Vorteile am Rad ist eben, dass es so bequem und unbürokratisch ist. Rein statistisch hat jeder Bundesbürger ein Fahrrad zur Verfügung. Ja, viele davon werden weniger als 20 Tage im Jahr genutzt - aber immerhin.

Mit einer Kennzeichenpflicht ist man diese Radler los, denn für eine Handvoll Fahrten sich ein Kennzeichen besorgen? Da werden viele es ganz lassen.

Ich bin ganz ehrlich, diese Radler sind auch diejenigen, die "Täglichradler" wie mich mit am meisten nerven, die Quote derjenigen, die einem als Geisterradler entgegenkommen, den Gehweg benutzen (von dort aus auch noch Fahrbahnradler anmeckern) oder ansonsten überhaupt keinen Überblick haben, was sie da treiben, ist extrem hoch.
Woher weiß ich, dass das solche Radler sind? Das sind die, deren Räder keinen Staubkrümel oder Abnutzungserscheinungen haben und wo oft auch noch die Transportsicherungskappen auf den Radmuttern sind und das alles obwohl die Räder schon viele Jahre alt sind (Ja, so wie man es beim Auto erkennen kann, kann man es auch bei vielen Fahrrädern).

Aber auch aus vielen dieser Radler werden irgendwann "Täglich-Radler". Zudem läppern sich auch diese seltenen Fahrten angesichts der zig Millionen entsprechenden Fahrräder. Es ist ein kleiner aber wichtiger Baustein der Verkehrswende.

Du sagst es ganz richtig. Mit Kennzeichenpflicht wird das Rad ein ganzes Stück "unbequemer" - mit Helmpflicht übrigens genauso, in den Ländern, wo sie eingeführt wurde, bracht die Zahl der Radfahrer massiv ein.

Und wieviel Versicherungskennzeichen bringen, demonstrieren die E-Roller in der Tat vortrefflich.
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silenz
Beitrag 25.08.2023, 12:00
Beitrag #36


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Unter den Täglich-Radlern gibt es sicher einige, die mehr als ein Fahrrad besitzen. Ich habe 6 zur Zeit. Und eine Haftpflichtversicherung. Eine Versicherung je Fahrrad wäre mir echt zu aufwendig.
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Hick-Hack
Beitrag 25.08.2023, 13:12
Beitrag #37


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An die Kennzeichen- und Haftpflichtbefürworter hier: Kann einer von ihnen mal den Prozess dafür durchspielen, damit zu sehen ist, was dafür alles notwendig sein wird? Das Beispielrad in meiner Garage ist fast einhundert Jahre alt, der Kassenzettel ist am 4. Dezember 1943 verbrannt und der Hersteller baut seit 1960 keine Fahrräder mehr. Wie sieht es mit der ABE, dem Eigentumsnachweis, Teilegutachten etc. aus?
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ulm
Beitrag 25.08.2023, 14:29
Beitrag #38


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Also das ist ja jetzt wirklich nicht so schwer...
Vollabnahme bei fehlendem CoC und eidesstattliche Versicherung, am Besten vom Notar.
Kannst Du in zwei aktuellen Threads alles nachlesen.

wavey.gif narr.gif scared.gif
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Frank999
Beitrag 25.08.2023, 20:40
Beitrag #39


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Lassen sich von der Polizei diese kleinen Versicherungskennzeichen (wie sie bei Moppeds montiert sind) genauso zügig abfragen wie Kfz-Kennzeichen?
(Um beispielsweise den Halter zu ermitteln)
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Söne spitze Steine
Beitrag 26.08.2023, 09:44
Beitrag #40


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Oldtimer kriegen ein rotes Oldie-Kennzeichen. Bei denen wird dann eine ABE fiktiv angenommen.


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ilam
Beitrag 26.08.2023, 11:32
Beitrag #41


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Gleiches Recht für alle. Dann bitte auch Saison- und Wechselkennzeichen. whistling.gif
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mir
Beitrag 26.08.2023, 12:32
Beitrag #42


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Und Abwrackprämie smile.gif


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ilam
Beitrag 26.08.2023, 12:35
Beitrag #43


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Und auch faire Behandlung in Bezug auf (K)FZ-Steuer. Mir egal ob nach Hubraum oder CO2-Ausstoß.

whistling.gif
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Frank999
Beitrag 26.08.2023, 14:39
Beitrag #44


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Und Gefährdungszulage für Dackelschneider.
(Das sind diese ganz schmalen Rennradreifen, die mit ihrem hohem Luftdruck bzw. mit Reifengas gefüllt ein äußerst unangenehmes Fahrgefühl vermitteln, und tiefe Rinnen im sonnenaufgeheiztem Asphalt hinterlassen)

Auch TÜV wäre notwendig. Wie oft sieht man Fahrräder ohne Klingel, bzw. ohne Gebäckträger.
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Mueck
Beitrag 26.08.2023, 21:49
Beitrag #45


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Zitat (ilam @ 26.08.2023, 13:35) *
ob nach Hubraum
Wäre für mehr Hupraum am Rad ... rolleyes.gif

Zitat (Frank999 @ 26.08.2023, 15:39) *
ohne Gebäckträger.
Mein Rad hat den Gebäckträger im aktiven Betrieb zwischen Sattel und Lenker whistling.gif
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Explosiv
Beitrag 27.08.2023, 08:59
Beitrag #46


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Gebäckträger ist in der Tat vorgeschrieben, da dieser mindestens eine Hand am Lenker haben muss. Wie viel Gebäck er in der anderen Hand oder im Vorratsbehälter mit sich führt, ist dagegen freigestellt.
Eine Pflicht für einen Gepäckträger dagegen gibt es nicht. Wie kommt man auf solche Ideen?


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Rainer R.
Beitrag 28.08.2023, 21:24
Beitrag #47


Neuling
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Ich bin für eine Kennzeichenpflicht bei Fahrrädern.
Zum Beispiel:
- ab einer Radgröße von 26"
- Versicherungskennzeichen wie beim Mofa, ERoller
- da die Kennzeichen von den Versicherungen ausgegeben werden, gibt es auch keinen Run auf die Zulassungsstellen
- Ergebnis der Versicherungen dient zum definierten Teil der Opferhilfe ( oder Hilfe beim Raddiebstahl ) oder Neubau von Fahrradwegen
- die üblichen Vergünstigungen bis hin zu 0 Kosten für Empfänger von Sozialleistungen
- Gib Deine Rahmennummer, Deine Daten an und Du bekommst das Kennzeichen, wie beim Mofa ( Keine CoC oder so )
( damit fällt es auf wenn eine als gestohlen gemeldete Rahmennummer auftaucht ) ( geht also auch für 110 jährige Räder wink.gif )
- und wie beim Mofa gibt es eine Halterhaftung, da braucht niemand eine Gegenüberstellung.

Die Argumente dagegen sind aus meiner Sicht alles nur Ausreden um verkehrswidriges und gefährliches Verhalten ungestraft weiter durchführen zu können. Oder?


Wenn ein Mofa mit 25 km/h oder ein ERoller mit 20km/h Begrenzung das hat/benötigt, warum kann ein Fahrrad das nicht auch bekommen?
Wenn man es will dann geht es auch, geht's nicht, dann will man das auch nicht.

Ich fänds toll.
Vielleicht überlegt sich ja min 1 Radfahrer dann nicht mehr über Rot zu fahren, mit dem Handy unterwegs zu sein,
oder in die richtige Richtung zu fahren.
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Explosiv
Beitrag 29.08.2023, 05:47
Beitrag #48


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In der Tat, man will es nicht.
Der Nutzen rechtfertigt nicht den Aufwand.
Und der Gedanke, Teile der Versicherungsbeiträge für den Radwegebau zu verwenden ist zwar süß, aber weltfremd.


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F117
Beitrag 29.08.2023, 07:51
Beitrag #49


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Zitat (Rainer R. @ 28.08.2023, 22:24) *
Wenn man es will dann geht es auch, geht's nicht, dann will man das auch nicht.

Beifall!

Problem: Die Kennzeichenverweigerer ziehen jeden so gelagerten Thread irgendwann ins Lächerliche, was eine sinnvolle Diskussion ad absurdum führt. Der Pauschalaussage
Zitat
Der Nutzen rechtfertigt nicht den Aufwand.

fehlt nur das "Amen!" am Ende, es entbehrt jeder Grundlage. Warum haben dann Mofas und E-Bikes ein Versicherungskennzeichen, wenn das doch so überflüssig ist?


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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Andreas24
Beitrag 29.08.2023, 08:22
Beitrag #50


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