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> Auto aus dem Ausland, Probleme mit der Zulassung.
Alfa1368
Beitrag 21.08.2023, 22:12
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

habe ein Auto aus dem Ausland als Umzugsgut importiert, nicht EU. Seitdem macht mir die Behörde Probleme bei der Zulassung.

Also der Wagen hat EG-Typgenehmigung. Leider keine COC Papiere und Nachbestellen nicht möglich, 3 Monate gewartet leider keine bekommen vom Hersteller.
Im ausländischen Papieren ist Euro-5 eingetragen. Ist auch nachvollziehabar, Auto hat Start-Stop Automatik und Multiair-Motor der nur ab Euro 5 gebaut wurde, diese Multiair-Einheit wurde für Europa neuren Abgasnormen entwickelt, Baujahr 2010.
Das Strasseverkehrsamt behauptet Abgasnorme können manipuliert gewesen sein (also kein Euro-5), da Auto im Drittland erst zugelassen war. Meine Argumente wegen EG-Typgenehmigung und Multiair Einheit (habe alle Fotos ihnen gemailt) wurden ignoriert. Also ich soll entweder Vollabnahme oder COC-Papiere vorlegen.

Jetzt ist die Frage, wie bekomme ich Vollabnahme mit EG-Typgenehmigung, darf man das überhaupt?
Wie kann ich gegen Amt juristisch vorgehen? Für mich klingt das wie eine Diskriminierung.
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Stromdriver
Beitrag 22.08.2023, 09:49
Beitrag #2


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Bei einem Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung ist keine "Vollabnahme" (also Gutachten gem. §21 StVZO) zulässig.
Versuche es mit einem Gutachten zur Bestätigung der technischen Daten (§11 Abs.5 FZV).
Dieses bekommst Du bei der Technischen Prüfstelle (Westdeutschland TÜV, Ostdeutschland DEKRA) oder einem Technischen Dienst (GTÜ, KÜS).
Eine Hauptuntersuchung muss vor der Zulassung in D sowieso durchgeführt werden. Vielleicht kann der Prüfer das Gutachten gleich mit erstellen.
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hk_do
Beitrag 22.08.2023, 22:37
Beitrag #3


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Wenn die Zulassungsstelle eine Vollabnahme verlangt darf natürlich auch eine gemacht werden. Die Zulassungsstelle ist da ja Chef im Ring.

Allerdings bekommt man auch eine Vollabnahme nicht mit "ich weiß ganz genau, dass das Euro 5 ist!", sondern man braucht ein Datenblatt einer anerkannten Datenblattstelle. Oder halt die Möglichkeit, selbst alle nötigen Informationen aus den ausländischen Papieren und der EGTG zu extrahieren.

Ich frage mich nur:
Was ist das für ein Hersteller, bei dem man kein CoC nachbestellen kann?
Eigentlich ist das ja wirklich der richtige Weg...

(anonymisierte Fotos der ausländischen Zulassungsbescheinigung könnten helfen, mögliche Wege zur Problemlösung aufzuzeigen)
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Alfa1368
Beitrag 22.08.2023, 23:01
Beitrag #4


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Das ist ein Alfa Romeo, die Kommunikation mit dieser Firma ist sehr schelcht, sie haben eine Kundenhotline in Albanien. Die COC Papiere werden von anderer Firma erstellt und die ist in der Ukraine, weil ja Auto aus Osteuropa stammt krass!. Also sehr grosses Kino. Natürlich die besserwisser deutsche Behörde hat mir geschrieben es soll doch kein Problem, die COC Papiere kann man online bestellen. Die kapieren halt nicht dass dies kein deutscher Hersteller.

Zitat (Stromdriver @ 22.08.2023, 10:49) *
Bei einem Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung ist keine "Vollabnahme" (also Gutachten gem. §21 StVZO) zulässig.
Versuche es mit einem Gutachten zur Bestätigung der technischen Daten (§11 Abs.5 FZV).
Dieses bekommst Du bei der Technischen Prüfstelle (Westdeutschland TÜV, Ostdeutschland DEKRA) oder einem Technischen Dienst (GTÜ, KÜS).
Eine Hauptuntersuchung muss vor der Zulassung in D sowieso durchgeführt werden. Vielleicht kann der Prüfer das Gutachten gleich mit erstellen.

Die Behörde meinte, sie werden kein Datenblatt von Dekra und Co. akzeptieren nur Vollabnahme nach §21. da mein Fahrzeug für adneren Markt angepasst werden konnte. Und die Abgase auf Euro 2 oder Euro 1 runtergestuft. Im ausländischen Brief steht aber Euro 5, Motornummer, PS Zahl stimmt mit deutsche Version überrein, aber leider keine EG-Typgenehmigung. Bei der Abgasuntersuchung wird man das wohl sehen können. Aber wie gesagt, die glauben mir einfach nicht und reden mein Auto schlecht. Obwohl das ist rein italienische Ausführung da sieht man wenn man FIN Nummer eingibt im Datenbank. Die Behörde macht auf Besserwisser und betreibt Schikane weil Auto in Osteuropa zugelassen war, meinte da ist alles korrupt und stehen Lügen im KFZBrief wie Euro Klasse usw.

Ich meinte EG-Typgenehmigung steht nicht im Brief.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 22.08.2023, 22:50
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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ulm
Beitrag 22.08.2023, 23:03
Beitrag #5


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Mal eine ganz doofe Frage:
Warst Du denn schon einmal bei einem Händler hier in Deutschland und hast dort nach einem CoC gefragt?

Daneben gibt es im Internet massig Anbieter, die für rund 250 Euro ein CoC binnen weniger Tage beschaffen.
Teuer bezahlt, aber eben auch der bequeme Weg.
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Stromdriver
Beitrag 23.08.2023, 11:53
Beitrag #6


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Zitat (hk_do @ 22.08.2023, 22:37) *
Wenn die Zulassungsstelle eine Vollabnahme verlangt darf natürlich auch eine gemacht werden. Die Zulassungsstelle ist da ja Chef im Ring.

Die Zulassungsstelle darf nichts fordern was nicht den Vorschriften entspricht. In der Praxis wird man sich dem Verlangen zwar beugen aber auch wenn sie Herrin des Verfahres ist darf sie das nicht fordern. EG-Typgenehmigung und 21er gleichzeitig geht einfach nicht. Bei der TP in BaWü gibt es zu diesem Fall sogar eine K-Mitteilung.

Ich kläre das telefonisch mit dem jeweiligen Mitarbeiter und dann klappt das i.d.R. auch ohne Vollgutachten.




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hk_do
Beitrag 23.08.2023, 18:40
Beitrag #7


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Zitat (Stromdriver @ 23.08.2023, 12:53) *
Die Zulassungsstelle darf nichts fordern was nicht den Vorschriften entspricht.


nun, offensichtlich sieht sie Anlass zur Annahme, dass das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist und fordert einen vor ihr bestimmten Nachweis (nämlich die Vollabnahme).

Das entspricht ja so grundsätzlich §5 Absastz 3 Satz 1 Nummer 1 der FZV (in der aktuellen Fassung)

Ob das am Ende alles so durchsetzbar ist und ob der Sachbearbeiter den Sachverhalt auch richtig verstanden bzw. der TE den Sachverhalt (dort und/oder hier) auch richtig wiedergegeben hat ist ein anderes Thema.

Warum man von Deutschland aus ein CoC in Albanien beantragt, wenn es um ein Auto eines italienischen Herstellers geht der zu einem niederländischen Konzern gehört ist mir ja zum Beispiel auch noch nicht so ganz klar. Und wenn mir dann als Begründung jemand erklärt, dass das so ist weil das Auto für den osteuropäischen Markt gebaut wurde, dann hätte ich auch ganz schnell den Verdacht, dass es nicht den EU-Regularien entspricht.

Zitat
Ich kläre das telefonisch mit dem jeweiligen Mitarbeiter und dann klappt das i.d.R. auch ohne Vollgutachten.


hab ich mal versucht, sinngemäß:
ZS: "nein, ich bestehe auf dem §21-Gutachten!"
hk_do: "äh, haben Sie dafür mal eine Rechtsgrundlage für mich?"
ZS: "nö."

Tja, angesichts der Alternative eines Verwaltungsrechtsstreits hat der Kunde dann das 21-er Gutachten beauftragt...
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Alfa1368
Beitrag 24.08.2023, 16:11
Beitrag #8


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Zitat (ulm @ 23.08.2023, 00:03) *
Mal eine ganz doofe Frage:
Warst Du denn schon einmal bei einem Händler hier in Deutschland und hast dort nach einem CoC gefragt?

Daneben gibt es im Internet massig Anbieter, die für rund 250 Euro ein CoC binnen weniger Tage beschaffen.
Teuer bezahlt, aber eben auch der bequeme Weg.

Genau so habe ich gemach, beim Fiat Händler die COC angefordert, aber dann die Anwort bekommen dass die Alfa die COC Papiere nicht selbst ausstellt, sondern es macht andere Firma. Also das geht einfach nicht wegen Bürokratie.
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ulm
Beitrag 24.08.2023, 16:24
Beitrag #9


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Schon mal drei oder vier andere Alfa-Romeo-Händler angerufen, ob da nicht jemand anderes eine sinnvolle Lösung hat?
Ansonsten bleiben halt wohl nur noch die 250-Euro-CoC-Anbieter aus dem Internet...
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Alfa1368
Beitrag 24.08.2023, 16:33
Beitrag #10


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Zitat (hk_do @ 23.08.2023, 19:40) *
Warum man von Deutschland aus ein CoC in Albanien beantragt, wenn es um ein Auto eines italienischen Herstellers geht der zu einem niederländischen Konzern gehört ist mir ja zum Beispiel auch noch nicht so ganz klar. Und wenn mir dann als Begründung jemand erklärt, dass das so ist weil das Auto für den osteuropäischen Markt gebaut wurde, dann hätte ich auch ganz schnell den Verdacht, dass es nicht den EU-Regularien entspricht


Genau das ist das Problem, andere Länder andere Sitten. Die Alfa selbst hat mit COC nichts zu tun. So war die Antwort. Zweitaustellung problematisch.

Was Verdacht angeht. Warum hat das Fahrzeug dann die EG-Typgenehmigung und alle E-Prüfzeichen an Scheinwerfern usw. Wäre der Wagen nicht für EU gedacht, hätte er diese EG-Typgenehmigung Sachen nicht dabei. Die Fahrzeuge die nach England oder Schweiz gehen haben sowas nicht, habe ich extra geguckt. Aber, der Hersteller ggf. Alfa Romeo kann auch und darf die Fahrzeuge mit EU Ausführung in Osteuropa verkaufen, also es spricht nichts dagegen. Die Annahme dass alle Fahrzeuge aus Osteuropa schlechter und miderwertiger sein müssen, ist für mich Schikane. Nicht jeder Konzern macht das unbedingt. Dafür ist nur VW bekannt, die verkaufen oft ihre Autos mit Euro 2 in Russland, ja. Aber Italiner müssen das nicht machen, nur weil Deutsche es machen. Die Logik der Behörde, war für mich so.

Wie gesagt wir haben die Situation, dass Auto hat diese EU-Zulassung drauf, steht auf dem Typ-Schild. Alle Teile wie Scheinwerfer, Scheiben, alles ist original und mit E zeichen. Der Motor hat nummer und entspricht dem normalen Alfa Romeo Motor mit Euro 5. Was zum Teufel soll ich noch beweisen?


Zitat (ulm @ 24.08.2023, 17:24) *
Schon mal drei oder vier andere Alfa-Romeo-Händler angerufen, ob da nicht jemand anderes eine sinnvolle Lösung hat?
Ansonsten bleiben halt wohl nur noch die 250-Euro-CoC-Anbieter aus dem Internet...

Glaub mir ich versuche die verdammte COC Papiere zu bekommen schon seit 4 Monaten. Nein du landest in Albanien wenn du Alfa Hotline anrufst und sie haben kein Plan. Sogar die in Italien sitzen konnten mir nicht weiter helfen. Die 250 Euro-Anbieter wollen mit Osteuropa Karre auch nicht zu tun haben. Eine Sackgasse also.

Jetzt weiss ich warum sich die Italienische Autos so schlecht verkaufen. Service ist eine Katasrophe.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 24.08.2023, 22:11
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
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dopero
Beitrag 24.08.2023, 17:47
Beitrag #11


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Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland sieht das ohne COC aber wie die Zulassungsstelle:
Zitat
Zulassung von Fahrzeugen mit Ursprung außerhalb der EU
Eine besondere Herausforderung besteht immer dann, wenn das Fahrzeug nicht für den europäischen Markt produziert wurde und nun zum ersten Mal in Deutschland zugelassen werden soll.
Zum Beispiel, wenn ein Auto aus Nordamerika reimportiert wird oder als "Umzugsgut" aus einem Drittland mitgebracht wird, z. B. Türkei oder Ukraine.
In diesen Fällen gibt es keine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier).
Das Fahrzeug bedarf dann einer Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO und eines Vollgutachtens.

Das Gutachten kann der TÜV durchführen. Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Prüfung und danach, wie sehr das Fahrzeug von der EU-Norm abweicht.
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ulm
Beitrag 24.08.2023, 22:14
Beitrag #12


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Zitat (Alfa1368 @ 24.08.2023, 17:33) *
Zitat (ulm @ 24.08.2023, 17:24) *
Schon mal drei oder vier andere Alfa-Romeo-Händler angerufen, ob da nicht jemand anderes eine sinnvolle Lösung hat?

Glaub mir ich versuche die verdammte COC Papiere zu bekommen schon seit 4 Monaten. Nein du landest in Albanien wenn du Alfa Hotline anrufst und sie haben kein Plan. Sogar die in Italien sitzen konnten mir nicht weiter helfen.

Deswegen schrub ich ja auch "Händler anrufen", nicht "Hotline anrufen".
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mir
Beitrag 25.08.2023, 00:03
Beitrag #13


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Zitat (hk_do @ 23.08.2023, 19:40) *
hab ich mal versucht, sinngemäß:
ZS: "nein, ich bestehe auf dem §21-Gutachten!"
hk_do: "äh, haben Sie dafür mal eine Rechtsgrundlage für mich?"
ZS: "nö."

Tja, angesichts der Alternative eines Verwaltungsrechtsstreits hat der Kunde dann das 21-er Gutachten beauftragt...


Schade. Man könnte einfach Antrag auf Zulassung stellen und für die Versagung einen Bescheid verlangen. Der mag dann zwar eine Kleinigkeit kosten, dafür muss er eine Begründung enthalten, die dann auch die Rechtsgrundlage enthält. Dann kann man immer noch überlegen, was man macht.


--------------------
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Stromdriver
Beitrag 25.08.2023, 14:58
Beitrag #14


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Zitat (hk_do @ 22.08.2023, 22:37) *
(anonymisierte Fotos der ausländischen Zulassungsbescheinigung könnten helfen, mögliche Wege zur Problemlösung aufzuzeigen)

Vielleicht mag der TE die Bilder vom Fahrzeugtypschild und der ausländischen Zulassungsbescheinigung hier posten.
Das wäre in der Tat hilfreich.
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Alfa1368
Beitrag 25.08.2023, 15:07
Beitrag #15


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Zitat (Stromdriver @ 25.08.2023, 15:58) *
Zitat (hk_do @ 22.08.2023, 22:37) *
(anonymisierte Fotos der ausländischen Zulassungsbescheinigung könnten helfen, mögliche Wege zur Problemlösung aufzuzeigen)

Vielleicht mag der TE die Bilder vom Fahrzeugtypschild und der ausländischen Zulassungsbescheinigung hier posten.
Das wäre in der Tat hilfreich.


Angehängte Datei  EG.jpg ( 135.11KB ) Anzahl der Downloads: 30


und Brief

Angehängte Datei  Brief2.jpg ( 162.28KB ) Anzahl der Downloads: 31


Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.08.2023, 15:49
Bearbeitungsgrund: Bildgröße angepasst
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hk_do
Beitrag 25.08.2023, 17:43
Beitrag #16


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Für die vorhandenen Angaben gibt es (wenn ich nichts übersehen habe) drei KBA-Datensätze die in Frage kommen.

Tatsächlich haben nicht alle drei die selbe Abgasnorm.

Selbst wenn die Behörde nicht (warum genau auch immer) die Vollabnahme verlangen würde, käme man um ein CoC nicht herum.

Problematisch ist halt, dass man für die Vollabnahme auch die (vollständigen) technischen Daten braucht...

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Alfa1368
Beitrag 25.08.2023, 21:35
Beitrag #17


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Also die COC habe ich beim Händler in Deutschland bestellt, Antwort es gibt keine Zweitausstellung für mein Fahrzeug. Also kann man wirklich nichts machen. Der Laden ist sehr komisch, also das ist kein Händler wie man hierzulande kennt.

Vollabnahme will ich vermeiden, da dann Fahrzeug Einzelbetriebserlaubnis haben wird und das ist nicht gut.

Und wo ist das Problem, Euro 5, und Motornummer, PS Zahl sind vorhanden. So anders die Werte bzw. Norme können nicht sein. Warum ist das der Behörde so wichtig? H-Zulassung und Oldtimer bekommen mit qualmendem Auspuff Euro 0 problemlos die Zulassung, und jetzt soll ich wegen kleinen Unterschiede zur Vollabnahme. Das verstehe ich nicht.

Ich meinte in manchen Städten ist es erlaubt mit Dekra Datenblatt + TÜV solche Fahrzeuge zu zulassen. Nur in meiner Stadt stellt sich die Behörde quer. Die Frage ist wie kann ich dagegen vorgehen, Fachaufsichtbeschwerde oder zum Vorgesetzten gehen? Das kann nicht sein dass jeder im Internet mein Fahrzeug durch VIN Nummer identifizieren kann nur die Behörde will das nicht wahrhaben.
wir wissen welcher Motor verbaut ist, welche Euro Norm, welche PS Zahl, welches Steuergerät, alles ist ersichtlich.

Sogar hier kann man gucken das ist nur eine Varinate, 170PS; Multiair 127–134 g/km
https://de.wikipedia.org/wiki/Alfa_Romeo_Giulietta_(Typ_940)

Das ist pure Idiotie meiner Meinung nach.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 26.08.2023, 00:14
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Stromdriver
Beitrag 26.08.2023, 09:44
Beitrag #18


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Ich finde 31 mögliche KBA-Datensätze, die man durch das Erstzulassungsdatum noch weiter einschränken könnte.
Im wesentlichen unterscheiden sie sich beim CO2-Ausstoß, der Abgasnorm und der Bereifung.
Da kommt man um die CoC nicht herum.
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hk_do
Beitrag 26.08.2023, 19:47
Beitrag #19


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Naja, für Typ 940, Variante FXB1A und Version 01 finde ich genau diese drei:

4136 API 00001
4136 API 00010
4136 API 00002

Nützt halt nix, weil es eindeutig sei muss.
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Stromdriver
Beitrag 26.08.2023, 22:46
Beitrag #20


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Stimmt. Wenn ich in meiner Datenbank Var. 01 eingebe zeigt er mir alle an, die mit 01 anfangen, also auch z.B. 01B. ranting.gif
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F117
Beitrag 27.08.2023, 21:29
Beitrag #21


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Bei hk_do und mir löst "01Leerzeichen" Dein Problem.

Wobei sich die verbleibenden drei Datensätze unterscheiden, aber dem vorliegenden Fahrzeug nicht zuordnen lassen:
API 00001 Hersteller: Alfa, V.7:137 g/km
API 00002 Hersteller: Alfa, V.7: 134 g/km
API 00010 Hersteller: Alfa Romeo, 134 g/km

Wenn mir der TE mal die vollständige FIN per PN zukommen lässt, schaue ich morgen mal genauer. Ohne Gewähr allerdings!


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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M@@
Beitrag 28.08.2023, 10:59
Beitrag #22


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Die Ausführungen hier überraschen mich ein wenig. Für mich wäre völlig klar, dass ein Gutachten nach § 21 StVZO oder ein CoC beizubringen ist, das auch, wenn sich das Fahrzeug eindeutig einem Typsatz zuordnen lassen würde.

Es ist vorliegend überhaupt nicht nachgewiesen, dass das Fahrzeug einer EG-Typgenehmigung entspricht. Ein einfaches Typschild auf welcher diese ausgewiesen ist, stellt keinen substantiierten Nachweis dar. Lediglich Einträge in Fahrzeugpapieren, das CoC oder der Inhalt der CoC-Datenbank können ein solcher sein.
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Alfa1368
Beitrag 29.08.2023, 19:05
Beitrag #23


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Fahrzeug hat auch ECE-Prüfzeichen überall sowie andere Merkmale der EU Homologation. In den Papieren muss EG oder COC aber nicht aufgeführt sein, weil Russland ist nicht in der EU und hat eigene Zertifizierung. Also COC wird nur in EU mitgeliefert.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 29.08.2023, 19:22
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Stromdriver
Beitrag 29.08.2023, 21:23
Beitrag #24


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Zitat (Alfa1368 @ 29.08.2023, 19:05) *
Fahrzeug hat auch ECE-Prüfzeichen überall sowie andere Merkmale der EU Homologation.

ECE-Prüfzeuchen sind keine Merkmale, die auf eine EU-Typgenehmigung hindeuten.
ECE-Genehmigungen werden auch teilweise in NICHT-EU-Staaten anerkannt (z.B. Russland, Japan)
Zitat
In den Papieren muss EG oder COC aber nicht aufgeführt sein, weil Russland ist nicht in der EU und hat eigene Zertifizierung. Also COC wird nur in EU mitgeliefert.

Dennoch müsste der Hersteller in der Lage sein, ein CoC zu liefern, wenn das Fz eine EU-Typgenehmigung hat.
Wenn er das nicht will, dann lass halt ein Vollgutachten nach Par. 21 StVZO erstellen.
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Alfa1368
Beitrag 29.08.2023, 21:59
Beitrag #25


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Zitat
ECE-Prüfzeuchen sind keine Merkmale, die auf eine EU-Typgenehmigung hindeuten
.
warum haben Alfa Giulietta aus der Schweiz keine EG-Typg. oder E Zeichen, google ma ihre Typschilder

ECE-Genehmigungen werden auch teilweise in NICHT-EU-Staaten anerkannt (z.B. Russland, Japan)
in Russland wird Fahrzeug nur aufgrund der OTTS ( ОТТС) zugelassen, jeder Hersteller muss dies neu beantragen, COC spielt keine Rolle dabei.

Zitat
Dennoch müsste der Hersteller in der Lage sein, ein CoC zu liefern, wenn das Fz eine EU-Typgenehmigung hat.

Nach deutscher Logik muss, aber nach italienischer muss er nicht, weil sie eigene interne Regeln haben, sprich haben keinen Bock darauf. Oder schieben auf andere Abteilung. Da herrscht Chaos.

Zitat
Vollgutachten nach Par. 21 StVZO erstellen.

Vollgutachten für die Lichte die E-prüfzeichen haben? Prüfen was schon geprüft wurde und eine EU genehmigung trägt. Na toll. Idiotisch wäre das.

was ich damit sagen wollte. Hersteller muss nicht für jeden Markt seine Fahrzeuge anpassen. Für die Schweiz macht er das, für andere Länder liefert er EU Fahrzeuge ohne Änderungen oder Downgrades. COC Papiere zweitaustellung ist eine KANN-Leistung. Das ist kein deutscher Hersteller halt.
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ulm
Beitrag 30.08.2023, 06:34
Beitrag #26


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Zitat (Alfa1368 @ 29.08.2023, 22:59) *
Vollgutachten für die Lichte die E-prüfzeichen haben? Prüfen was schon geprüft wurde und eine EU genehmigung trägt. Na toll. Idiotisch wäre das.

Nein, das E-Prüfzeichen z.B. eines Scheinwerfers sagt lediglich aus, dass der Scheinwerfer als Scheinwerfer zugelassen ist. Wenn er eingebaut wird und als Blinker verwendet wird, dann wird er entgegen seiner Zulassung verwendet. Auch das wird in einem Vollgutachten geprüft.

Zitat (Alfa1368 @ 29.08.2023, 22:59) *
Hersteller muss nicht für jeden Markt seine Fahrzeuge anpassen. Für die Schweiz macht er das, für andere Länder liefert er EU Fahrzeuge ohne Änderungen oder Downgrades.

Echt? Woher weisst Du denn, dass z.B. die Software für Russland identisch zur deutschen Software ist?


Das ganze Thema ist leider etwas komplexer...
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jens_16syncro
Beitrag 30.08.2023, 08:04
Beitrag #27


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Frage von mir zum Thema COC:
Gibt es keine Verpflichtung des Herstellers, eine (Ersatz-)COC-Bescheinigung gegen Erstattung der Kosten auszustellen?
Wer also seine COC verliert hat ein im schlimmsten Falle wertloses Fahrzeug, weil es nicht zulassungsfähig ist?

In anderen Fällen wichtiger Dokumente gibt es immer die Möglichkeit der Ersatzbeschaffung, warum ist man beim COC auf die "Freiwilligkeit" des Herstellers angewiesen?

Mal konkret gefragt:
Kann man die Ausstellung eines COC mit rechtlichen Mitteln erzwingen?
(Immer unter der Voraussetzung, es gibt das COC passend zum Fahrzeug überhaupt)


--------------------
Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
Lewer duad as Slaav!
Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens
vertrouw op god en je mauser
motto van de Boerenoorlog (1899-1902)
Слава Україні!
Sláva Ukrayíni!

Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt
(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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Explosiv
Beitrag 30.08.2023, 10:16
Beitrag #28


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Das fragliche Fahrzeug wurde wohl ohne CoC ausgeliefert.
Wieso sollte der Hersteller dann dazu verpflichtet sein, eine nachzuliefern?
Bei Verlust einer ausgelieferten CoC ist das dann was anderes und wird eben auch anders gehandhabt.


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F117
Beitrag 30.08.2023, 10:50
Beitrag #29


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Gerade mit Alfa Romeo telefoniert (0800-253 2000) und die Kundenberatung (3) gewählt. Auskunft dort: Der Kunde möge sich unter dieser Telefonnummer melden, er bekommt dann einen Link zu einer (nicht näher erklärten) Seite im Netz, kann dort das CoC beantragen und bekommt es zugeschickt. Auf meine direkte Frage, ob es wichtig sei, für welches Land das Fahrzeug produziert wurde, bekam ich die Auskunft, dass für alle europäischen Fahrzeuge ein CoC völlig problemlos zu bekommen sei.

Viel Erfolg!


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hk_do
Beitrag 30.08.2023, 12:18
Beitrag #30


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Zitat (jens_16syncro @ 30.08.2023, 09:04) *
Frage von mir zum Thema COC:
Gibt es keine Verpflichtung des Herstellers, eine (Ersatz-)COC-Bescheinigung gegen Erstattung der Kosten auszustellen?


Nach Durchsicht der 2007/46 scheint es eine solche Verpflichtung nicht zu geben.

Dort ist nur festgelegt, wer ein Ersatz-CoC ausstellen darf.

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Alfa1368
Beitrag 30.08.2023, 13:25
Beitrag #31


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Zitat (F117 @ 30.08.2023, 11:50) *
bekam ich die Auskunft, dass für alle europäischen Fahrzeuge ein CoC völlig problemlos zu bekommen sei.

Viel Erfolg!

danke, aber denkst du ich hab das nicht gemacht? Mein Fahrzeug ist nicht aus der EU somit die Antragung nur über FCA Händler möglich.

Zitat
Wenn er eingebaut wird und als Blinker verwendet wird, dann wird er entgegen seiner Zulassung verwendet. Auch das wird in einem Vollgutachten geprüft.

die Karre bekommt EG-typg einmal erteilt, das gilt dann für immer und alle Teile. Nur durch Zulassung in Russland verliert das Auto nicht die EG-Typg. dafür ist Schild angebracht.

Zitat
Echt? Woher weisst Du denn, dass z.B. die Software für Russland identisch zur deutschen Software ist?

warum soll er die Software ändern mit welchem Zweck? Alfa verkauft in Russland maximal 30 Autos überhaupt vllt. warum soll wegen 30 Autos Software geändert? warum du denkst Russland sofort schlecht. Die haben auch Euro 5-6 Normen beim Abgas bzw. gleiche ökologische Anforderungen.

Update Antwort von Händler bekommen: also nach Regeln der FCA, wird COC nur vom Händler ausgetellt, der die Karre verkauft hat. In meinem Fall war das ukrainische Händler damals Krim Halbinsel, FCA hat diesen Händler in Kiew nun kontaktiert und COC angefordert aber die Absage bekommen, weil Auto in Russland zugelassen ist. Also Politik, sie sind sauer. was auch immer.
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ulm
Beitrag 30.08.2023, 14:28
Beitrag #32


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Zitat (Alfa1368 @ 30.08.2023, 14:25) *
warum du denkst Russland sofort schlecht.

Solch eine Unterstellung ist vollkommen daneben und auch nirgendwo im Text enthalten.
Es gibt viele Gründe für eine landesspezifische Software, z.B. Blinkeraufleuchten beim Abschließen der Zentralverriegelung etc. Oder auch eine Display-Anzeige in kyrillischen Buchstaben. Ein italienischer Text macht ja auch wenig Sinn in Norwegen oder Uganda.
Aus klimatischen Gründen kann ebenfalls die Motorsteuerung länderspezifisch sein, da braucht es dann keine mechanischen Veränderungen am Motor, um nicht mehr EU-konform zu sein.

Das hat alles überhaupt nichts mit Politik zu tun, sondern rein mit zulassungsrechtlichen Vorschriften.
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Stromdriver
Beitrag 30.08.2023, 14:57
Beitrag #33


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Zitat (Alfa1368 @ 30.08.2023, 13:25) *
die Karre bekommt EG-typg einmal erteilt, das gilt dann für immer und alle Teile. Nur durch Zulassung in Russland verliert das Auto nicht die EG-Typg. dafür ist Schild angebracht.

Es ging darum, dass ECE-genehmigte Teile kein Garant für eine EU-Typgenehmigung sind. Nicht mehr und nicht weniger.
Zitat
warum du denkst Russland sofort schlecht. Die haben auch Euro 5-6 Normen beim Abgas bzw. gleiche ökologische Anforderungen.

Das kann ich nach mehrjähriger Erfahrung in der Fahrzeughomologation auch für den russischen Markt als falsch deklarieren.
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F117
Beitrag 30.08.2023, 16:13
Beitrag #34


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Zitat (Alfa1368 @ 30.08.2023, 14:25) *
danke, aber denkst du ich hab das nicht gemacht?

Ja, genau das denke ich. Unsere Fragen in der Richtung beantwortest Du mit
Zitat ("Alfa1368")
sie haben eine Kundenhotline in Albanien [...] beim Fiat Händler die COC angefordert [...] Nein du landest in Albanien wenn du Alfa Hotline anrufst [...]

Albanien ist Unsinn, ich habe Dir die Telefonnummer der Hotline genannt. Und wenn Du ein Opel-CoC brauchst, rufst Du ja auch nicht bei Peugeot an, oder?

Hat sich aber alles eh erledigt, weil:

Zitat (Alfa1368 @ 30.08.2023, 14:25) *
Mein Fahrzeug ist nicht aus der EU


Warum sagst Du das nicht sofort? Das erklärt doch alles. Ein CoC gilt nur und ausschließlich für die Zulassung für ein aus einem EG-Land eingeführtes Fahrzeug. Nicht einmal ein schweizer PKW könnte damit hier zugelassen werden. Da hilft auch die Datenbestätigung nicht, sondern nur ein Gutachten gem. §21 StVZO.


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Alfa1368
Beitrag 30.08.2023, 16:16
Beitrag #35


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Zitat
Das hat alles überhaupt nichts mit Politik zu tun, sondern rein mit zulassungsrechtlichen Vorschriften.


aber doch mit Politik und Misstrauen. "Alles was vom Osten kommt, soll manipuliert sein" aha.

mein Auto ist laut VIN Abfrage für italienischer Markt produziert.

Angehängte Datei  cf.jpg ( 129.62KB ) Anzahl der Downloads: 5


Zitat
Das kann ich nach mehrjähriger Erfahrung in der Fahrzeughomologation auch für den russischen Markt als falsch deklarieren.

Also nochmals, Italiener verkauft sein eigenes Auto ohne Veränderungen an Russen (er darf das wohl). Doch der Deutscher glaubt das nicht.

Angehängte Datei  8e04e992_f84f_4a99_8b11_7fbfd9a3caa4.jpg ( 71.45KB ) Anzahl der Downloads: 1


E3 steht wohl für Italien oder?

hier Scheinwerfer
Angehängte Datei  v_JOabcwi_WU.jpg ( 118.32KB ) Anzahl der Downloads: 0


im Auto ist nirenwo kyrillisch sogar die Bediengung auf italienisch.

warum muss ich 750 euro für Vollabnahme hinblätern?

das find ich ungerecht.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 30.08.2023, 17:43
Bearbeitungsgrund: Bildgröße angepasst
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hk_do
Beitrag 30.08.2023, 16:22
Beitrag #36


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Zitat (Alfa1368 @ 30.08.2023, 17:16) *
warum muss ich 750 euro für Vollabnahme hinblätern?



Weil du nicht nachweisen kannst, dass dein Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht.

Das ist immer so, auf Zuruf glaubt einem das die Behörde nie.
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F117
Beitrag 30.08.2023, 16:40
Beitrag #37


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Zitat (Alfa1368 @ 30.08.2023, 17:16) *
warum muss ich 750 euro für Vollabnahme hinblätern?

Hast Du das Auto denn aus Italien nach Deutschland eingeführt?


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Alfa1368
Beitrag 30.08.2023, 16:58
Beitrag #38


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Zitat (hk_do @ 30.08.2023, 17:22) *
Zitat (Alfa1368 @ 30.08.2023, 17:16) *
warum muss ich 750 euro für Vollabnahme hinblätern?



Weil du nicht nachweisen kannst, dass dein Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht.

Das ist immer so, auf Zuruf glaubt einem das die Behörde nie.

das steht doch auf dem Auto drauf, die Schilder sind dafür da.

Zitat
Hast Du das Auto denn aus Italien nach Deutschland eingeführt?

Italienisches Auto habe ich in Russland gekauft.
Die EG-Typg ist dem Auto erteilt worden. Vollabnahme wäre damit rechtswidrig.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
(1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen.


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ulm
Beitrag 30.08.2023, 17:50
Beitrag #39


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Zitat (Alfa1368 @ 30.08.2023, 17:58) *
Italienisches Auto habe ich in Russland gekauft.
Die EG-Typg ist dem Auto erteilt worden.

Diese Schlussfolgerung ist so nicht unbedingt richtig.
Es gibt einen Fahrzeugtyp, der in Italien für den europäischen Markt produziert wird und den dortigen Zulassungsvorschriften entspricht. Das wird über eine CoC nachgewiesen.
Es gibt einen Fahrzeugtyp, der in Russland gekauft wurde und dort zulassungsfähig ist.

Die deutsche Zulassungsstelle will nun wissen, ob Dein in Russland gekauftes Fahrzeug der EU-Typgenehmigung entspricht. DU bist da in der Aufklärungspflicht. Du kannst das z.B. für ein EU-Fahrzeug über eine CoC nachweisen.
Da Alfa Romeo sich auf den Standpunkt stellt "Fahrzeug für den russischen Markt", wird Alfa Romeo richtigerweise keine CoC auf dieser Basis ausstellen. Daher ist dann die Vollabnahme der richtige Weg.

Übrigens würde in Russland wahrscheinlich auch kein brasilianisches Fahrzeug ohne Nachweise über die technischen Eigenschaften zugelassen werden.
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hk_do
Beitrag 30.08.2023, 18:10
Beitrag #40


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Zitat (Alfa1368 @ 30.08.2023, 17:58) *
das steht doch auf dem Auto drauf, die Schilder sind dafür da.


Nein, dafür ist das CoC da.

Da du keine ZBII (Fahrzeugbrief) hast musst du zur Zulassung eine beantragen, und dafür regelt §12 FZV:

"Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur zulässig bei Vorlage
1. der Übereinstimmungsbescheinigung,
2. der Datenbestätigung oder
3. der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs."

Wenn nicht Nummer 1, dann Nummer 3.

(Datenbestätigung ist der Nachweis, dass da Fahrzeug einer nationalen Typgenehmigung (ABE) entspricht, das kommt hier also nicht in Frage)


Zitat (ulm @ 30.08.2023, 18:50) *
Es gibt einen Fahrzeugtyp, der in Italien für den europäischen Markt produziert wird und den dortigen Zulassungsvorschriften entspricht. Das wird über eine CoC nachgewiesen.
Es gibt einen Fahrzeugtyp, der in Russland gekauft wurde und dort zulassungsfähig ist.


Das Typschild sieht ja grundsätzlich schon authentisch aus, und wenn der Hersteller da eine EGTG-Nummer draufgeprägt hat sollte das Fahrzeug dieser auch entsprechen. Aber wirklich nachweisen kann man das nur mit dem CoC...

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Alfa1368
Beitrag 30.08.2023, 18:20
Beitrag #41


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Zitat
Übrigens würde in Russland wahrscheinlich auch kein brasilianisches Fahrzeug ohne Nachweise über die technischen Eigenschaften zugelassen werden.



Also nochmals, die Beschilderung mit EG-Typg darf nicht ohne COC Papieren so einfach entstehen, das COC gab schon für dieses Fzg. nur verloren.

Alfa meinte COC kann ausgestellt werden. Nur nicht geklappt wegen Krieg usw.

Zitat
Übrigens würde in Russland wahrscheinlich auch kein brasilianisches Fahrzeug ohne Nachweise über die technischen Eigenschaften zugelassen werden

Um Import Auto in Russland zu zulassen, brauchst du nur Kaufvertrag nicht einmal TÜV wird gemacht. Das Land ist frei von Idiotie.

Nu halt Neuwagen Hersteller mussen OTTS beantragen, https://ogost.net/otts/
Das kann aber auch für COC Fahrzeuge gemacht. Damals.


Zitat
"Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur zulässig bei Vorlage
1. der Übereinstimmungsbescheinigung,
2. der Datenbestätigung oder
3. der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs."

Wenn nicht Nummer 1, dann Nummer 3.

Aha und was steht hier?

Benötigte Unterlagen
Ausländische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis und/oder EG-Typengenehmigung
COC (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenblatt
Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EU-Mitgliedsstaaten)
Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke (erforderlich bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6.000 km beträgt)
eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU) oder Technisches Gutachten gemäß § 21 StVZO (Gutachten entfällt bei EG-Typengenehmigung, hier ist nur gegebenenfalls eine neue HU durchzuführen)
Bei nicht bestehen einer EG-Typengenehmigung oder Einfuhr aus dem Nicht-EU-Land ist die Vorlage eines Gutachtens gem. 21 StVZO erforderlich.
Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
Vorführung: Die Zulassungsbehörde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Erstellung der deutschen Fahrzeugpapiere und vor der Zulassung zu identifizieren. Hierzu ist das Fahrzeug vorzuführen.
Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten

https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov...istung/243/show
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Buchholzer
Beitrag 30.08.2023, 18:22
Beitrag #42


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Meinst du nicht es wäre für dich einfacher nach Russland zu ziehen und dein Auto dort zuzulassen?
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Stromdriver
Beitrag 30.08.2023, 19:06
Beitrag #43


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Zitat (Alfa1368 @ 30.08.2023, 18:20) *
Aha und was steht hier?

Benötigte Unterlagen
Ausländische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis und/oder EG-Typengenehmigung
COC (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) ...

Steht doch da.

Du kannst im Internet so viele Quellen suchen wie Du möchtest. Ohne CoC wird das nichts.
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Stromdriver
Beitrag 30.08.2023, 19:33
Beitrag #44


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Zitat (Alfa1368 @ 30.08.2023, 16:16) *
Zitat
Das kann ich nach mehrjähriger Erfahrung in der Fahrzeughomologation auch für den russischen Markt als falsch deklarieren.

Also nochmals, Italiener verkauft sein eigenes Auto ohne Veränderungen an Russen (er darf das wohl). Doch der Deutscher glaubt das nicht.

Meine Aussage bezog sich auf Deine Behauptung, Russland fordere mindestens genau so strenge Abgasvorschriften wie die EU. Und das ist einfach falsch.
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Alfa1368
Beitrag 30.08.2023, 20:02
Beitrag #45


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Zitat (Buchholzer @ 30.08.2023, 19:22) *
Meinst du nicht es wäre für dich einfacher nach Russland zu ziehen und dein Auto dort zuzulassen?

Ist dort auf mich noch zugelassen, nur ob ich als Deutscher damit fahren darf.

Zitat
Meine Aussage bezog sich auf Deine Behauptung, Russland fordere mindestens genau so strenge Abgasvorschriften wie die EU. Und das ist einfach falsch.


Doch Auto hat Euro 5 für Baujahr 2010 das war die höchste Norm.

Zitat
Du kannst im Internet so viele Quellen suchen wie Du möchtest. Ohne CoC wird das nichts.


Kann nicht sein dass dieser Wisch wichtiger als die Schilder am Auto und ohne COC Auto zum Eigenbau wird, das ist krank.
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Stromdriver
Beitrag 30.08.2023, 20:37
Beitrag #46


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Zitat (Alfa1368 @ 30.08.2023, 20:02) *
Kann nicht sein dass dieser Wisch wichtiger als die Schilder am Auto


Doch
Zitat
das ist krank.

Deine Meinung bleibt Dir unbenommen. Ändert aber nichts.
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