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> Entladen im Absoluten Halteverbot
Rainer R.
Beitrag 21.08.2023, 12:35
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,
ich stand im absoluten Halteverbot Zeichen 283 mit dem Zusatzschild "Be und Entladen / Ein und Austeigen frei" für nachweisbar 7 min.
Ich habe einem Kunden Ersatzteile geliefert, dieser brauche einen Moment, bis mir der Erhalt quittiert wurde.

Mein Firmenwagen hat außen Aufkleber der Unternehmung, Adresse und Rufnummer,
sobald man das Auto betrachtet, spätestens wenn man auf die Kennzeichen abschreibt ( Kennzeichenhalter tragen auch Firmennamen, sogar das Kennzeichen selbst hat das Firmelkürzel )
kann man das erkennen.

Dennoch habe ich ein 25€ Ticket erhalten.

Hmm, wie passt das zueinander?


Mein Frage:
Wie kann man nachweisen, das man entlädt?
Wie lange darf man Entladen ( Wo steht das? ) ?
Was hättet Ihr anders gemacht, um dieses Missverständnis zu umgehen?



Wenn die Zahlungsaufforderung von der Firma weitergeleitet wird, kann ich dann entsprechend Gegen-Argumentieren.
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silenz
Beitrag 21.08.2023, 12:44
Beitrag #2


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Warst du zugegen, als du das Ticket erhalten hast?
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Rainer R.
Beitrag 21.08.2023, 13:04
Beitrag #3


Neuling
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Nee, leider nicht.
Ich bin vorne ins Ladengeschäft.
Die haben mich im Geschäft nach hinten geschickt.

So hatte ich keinen Blick mehr aufs Auto.
Dann musste der Chef gerufen werden,
Wo muss ich unterschreiben, oh ich brauch eine Kopie.
Super, danke.

Also vorne raus und bääm Werbung unter dem Scheibenwischer.
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Falo999
Beitrag 21.08.2023, 13:10
Beitrag #4


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Zitat
Mein Firmenwagen hat außen Aufkleber der Unternehmung, Adresse und Rufnummer,
sobald man das Auto betrachtet, spätestens wenn man auf die Kennzeichen abschreibt ( Kennzeichenhalter tragen auch Firmennamen, sogar das Kennzeichen selbst hat das Firmelkürzel )
kann man das erkennen.

Und was sollte die ganzen Aufkleber/Kennzeichen dir für einen Vorteil bringen ?
Wenn deine Firma aufschrift nicht gerade 'Polizei,Feuerwehr,RTW,Notarzt' ist hast du dadurch keinerlei Sonderregelungen.


Die einfache Grundregel ist erstmal so:
'be und entladen' heißt maximal 3 minuten und man muss sein KFZ die ganze Zeit in Sicht haben.


Darüberhinaus wird es halt kompliziert und kommt am Ende oft auf die Meinung des jewailigen Richters an.
Im Grundsatz zählen halt zum Be/Entladen AUCH nebentätigkeiten wie das Prüfen der Lieferung durch den Kunden und warten auf die Unterschrift.
Allerdings auch nicht wenn es absehbar ist das es länger dauern wird wobei natürlich 'länger' nicht fix definiert ist.
Auch ist 'be und Entladen' halt kein Freibrief wenn du nur eine kleinigkeit liefern must die man auch vom nächsten normalen Parkplatz zumutbar tragen kann wird das dann von dir erwartet.


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 21.08.2023, 13:20
Beitrag #5


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Hallo,

durch das Zusatzschild werden doch die normalen Regeln durch die Erlaubnis zum Be- und Entladen erweitert. Und wenn das Entladen 7Minuten dauert, dauert es halt 7Minuten.

Ich würde nach Erhalt des Verwarngeldangebotes, kurz eine Scan vom Lieferschein an den Sachbearbeiter schreiben, mit der Bitte um Einstellung. Wenn er es annimmt Glück gehabt, wenn nicht schnell bezahlen ist billiger als ein Rechtsstreit.

Gruß
Jens


PS an alle: Was ist der Unterschied zwischen Zeichen 286 ohne Zusatzschild und Zeichen 283 mit dem Zusatzschild "Be- und Entladen / Ein- und Aussteigen frei" ?


--------------------
Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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jor
Beitrag 21.08.2023, 13:22
Beitrag #6


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@Falo999 Wie kommst du auf 3 Minuten und wieso gehst du davon aus, dass man das Fahrzeug in Sichweite haben muss?

Du verwechselt das wahrscheinlich mit der Definition von "Parken".

Be- und Entladen darf man solange es ohne schuldhafte Verzögerung dauert. Das kann bei einem Umzug auf ein ganzer Tag sein.
Auch dazu gehörige Geschäfte wie Quittierung/Kassieren usw. dürfen enthalten sein.
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Anachronist
Beitrag 21.08.2023, 13:46
Beitrag #7


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 21.08.2023, 14:20) *
PS an alle: Was ist der Unterschied zwischen Zeichen 286 ohne Zusatzschild und Zeichen 283 mit dem Zusatzschild "Be- und Entladen / Ein- und Aussteigen frei" ?


Bei Z 283 mit Zusatzschild "Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen frei" darf nur aus den genannten Gründen gehalten werden. Bei Z 286 darf unabhängig vom Grund immer bis zu drei Minuten gehalten werden, darüber hinaus aber nur zum Be- und Entladen bzw. zum Ein- und Aussteigen.
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Rainer R.
Beitrag 21.08.2023, 14:27
Beitrag #8


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Die deutliche Erkennbarkeit eines Firmenwagens könnte Rückschlüsse ob der Aufgabe geben.
Wenn ein Firmenwagen vor einem Geschäftshaus steht, kann dies anders begründet sein, als wenn ein Privatwagen vor einem Wohnhaus steht.
DHL vor McPaper, Panzerwagen vor Bank, Laborwagen vor Ärztehaus, alles Punkte die eher auf be und entladen hindeuten ... Daher mein Hinweis.


Die zitierten 3 min, woher wisst ihr das, wo steht das, oder ist dies eine Vermutung?
Gleiches bitte für die Sichtbarkeit bitte.

Die Kleinigkeit wog hier 25kg. Die schleppe ich ungern einmal um den Block ( und dann: Oh der Müller ist nicht da, ich darf das nicht unterschreiben, kommen sie morgen wieder ). Aber das Zusatzschild definiert je weder Gewicht, noch Größe oder Dauer!

Ich habe mich imo genau an die Vorschriften gehalten!

Wie würdet ihr vorgehen um sowas zukünftig zu vermeiden?
Gibt es einen rechtlich bestätigten Weg/Massnahmen?
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Explosiv
Beitrag 21.08.2023, 14:28
Beitrag #9


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Ich würde auch den quittierten Lieferschein bereithalten und dem entsprechend ausgefüllten Anhörungsbogen beilegen. Das sollte die Sache erledigen.
Was Falco geschrieben hat ist eher gefährliches Halbwissen.


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ulm
Beitrag 21.08.2023, 14:59
Beitrag #10


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Zitat (Rainer R. @ 21.08.2023, 15:27) *
Wenn ein Firmenwagen vor einem Geschäftshaus steht, kann dies anders begründet sein, als wenn ein Privatwagen vor einem Wohnhaus steht.
DHL vor McPaper, Panzerwagen vor Bank, Laborwagen vor Ärztehaus, alles Punkte die eher auf be und entladen hindeuten ... Daher mein Hinweis.

Nein, überhaupt nicht. Die Fahrzeugart oder -beschriftung hat damit nichts zu tun. Nicht einmal Warnmarkierung oder eine Sondersignalanlage geben automatisch die Lizenz, im Haltverbot zu stehen.
Der DHLer kann Tintenpatronen für den heimischen Drucker kaufen, der Panzerwagenfahrer seine eingezogene Kreditkarte wieder abholen, der Laborfahrer seine Freundin besuchen etc.

Wenn nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, dass hier aktuell be- oder entladen wird, ist das Ticket erst einmal zurecht ergangen.
Der Tipp mit der Lieferscheinkopie als Nachweis für die Ladetätigkeit ist daher genau richtig.
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mir
Beitrag 21.08.2023, 15:25
Beitrag #11


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Muss das denn auf den ersten Blick erkennbar sein, oder hat die Behörde erst mal den Sachverhalt zu ermitteln? think.gif


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Rainer R.
Beitrag 21.08.2023, 15:36
Beitrag #12


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@ulm
Verzeih mir, da habe ich mich offensichtlich missverständlich ausgedrückt.
Ich erklärte meine Erläuterung mit der Aussage
"kann" und " eher.... hindeuten".
Ich beanspruche keinesfalls Sonderrechte oder Ungleichbehandlung, im Gegenteil.

Natürlich ist es schwierig die von dir genannten Beispiele von legitimieren Haltungvorgängen zu unterscheiden.
Aber das ist nicht meine Aufgabe. Der Gesetzgeber müsste doch den Vorwurf beweisen.
Natürlich werde ich im Anhörungsbogen eine Erklärung abgegen, eine Bestätigung der Firma und eine Kopie des Lieferscheins.

Im vorliegenden Fall wirft er mir vor dort unrechtmäßig, also ohne Ladetätigkeit, gehalten - sogar geparkt zu haben.
Den Verwaltungsaufwand würse ich zukünftig gerne vermeiden - für beide Seiten.
Auch mein Risiko dennoch zahlen zu müssen.


Würde ein Schild helfen:
Fahrer im Entladeprozess Tel 123456789
????
Was macht ein Kurierfahrer?

Wie erkennt das OA auf den ersten Blick das jemand im Entladeprozess ist?
Heckklappe offen lassen kanns nicht sein.
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ulm
Beitrag 21.08.2023, 16:15
Beitrag #13


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Auf den ersten Blick erkennbar ist es dann, wenn jemand am Fahrzeug arbeitet.
Alles andere muss halt ggf. nachträglich nachgewiesen werden.
Der Politessende kann ja nicht sehen, ob jemand im zweiten Stock in seiner Privatwohnung seinen Mittagsschlaf macht oder im Erdgeschoss gerade den Lieferschein abzeichnen lässt.

Der äußere Anschein ist Beweis genug, um ein Ordnungswidrigkeiten verfahren zu eröffnen.
Damit muss man dann eben leben lernen, wenn man in einer Ein-Fahrer-Besatzung ausliefert.

Ein Schildchen "Lädt aus" mit Telefonnummer kann helfen, muss aber auch nicht akzeptiert werden.
Und wenn das Schildchen im Auto liegt, während Du nach Feierabend an der abgelaufenen Parkuhr vor dem Kino stehst, kann als Vorsatztat doppeltes Bußgeld nach sich ziehen.
Also auch eine zweischneidige Sache.

Eine eindeutige Lösung kann es nicht geben, da jede Lösung bereits durch zahlreiche Schummeleien anderer kaputt gemacht wurde.
Die Ehrlichen sind in dem Fall tatsächlich die Dummen.
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mir
Beitrag 21.08.2023, 16:34
Beitrag #14


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Eröffnen, sicher. Ich hätte aber erwartet, dass es vor der Verwarnung erst mal eine Anhörung gibt; gerade weil nicht immer erkennbar ist, ob jemand be- oder entlädt.

Gab es die vielleicht und der TE hat einfach nicht darauf geantwortet?


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Pogge
Beitrag 21.08.2023, 16:48
Beitrag #15


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Ist ein "25€-Ticket " nicht meist eine Anhörung mit Verwarngeldangebot?
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mir
Beitrag 21.08.2023, 16:57
Beitrag #16


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Nach etwas Blättern in Kommentaren habe ich gelernt, dass zwar nach dem Gesetzestext eine Anhörung erforderlich wäre, sich aber aus der Funktion der Verwarnung zur raschen Erledigung etc. pp. ergibt, dass es dann auch ohne geht.

Eine Verwarnung kann also tatsächlich bereits erfolgen, wenn nach einer summarische Prüfung der Lage der Tatbestand einer OWi erfüllt ist.


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Mueck
Beitrag 21.08.2023, 20:46
Beitrag #17


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Zitat (mir @ 21.08.2023, 17:34) *
Eröffnen, sicher. Ich hätte aber erwartet, dass es vor der Verwarnung erst mal eine Anhörung gibt; gerade weil nicht immer erkennbar ist, ob jemand be- oder entlädt.

Gab es die vielleicht und der TE hat einfach nicht darauf geantwortet?
Wie ist das bei a) Leihwagen und b) Firmenwagen, wenn die Verwarnung beim Verleiher/Cheffe aufschlägt und der darauf mit "Rainer war der Fahrer" antwortet?
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mir
Beitrag 21.08.2023, 21:13
Beitrag #18


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Daraus ergibt sich doch noch immer nicht, ob er beim Laden war.

Ich hab aber wenig Lust, zu sich zu ständig ändernden Sachverhalten zu recherchieren. Und wenn sich der TE nicht äußert, sind die Spekulationen natürlich vielfältig und immer wieder anders.

Daher warte ich, ob der TE noch was schreiben möchte.



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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 21.08.2023, 21:22
Beitrag #19


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Hallo,

Zu Mück:

zu a) Gute Frage. Besonders weil die Mietwagenfirmen oft noch eine Gebühr erheben.

zu b) In einem gut geführten Unternehmen gibt es doch den kurzen Dienstweg. (Zumindest bei meinen Arbeitgebern gab es eine Kopie im Postfach oder bei der morgendlichen Arbeitseinteilung oder ein scan per Mail .)

Gruß
Jens

Zitat (mir @ 21.08.2023, 22:13) *
Daraus ergibt sich doch noch immer nicht, ob er beim Laden war.

Ich hab aber wenig Lust, zu sich zu ständig ändernden Sachverhalten zu recherchieren. Und wenn sich der TE nicht äußert, sind die Spekulationen natürlich vielfältig und immer wieder anders.

Daher warte ich, ob der TE noch was schreiben möchte.


Wenn ich seine Antworten zusammen fasse, hat er eine 25kg schweres Paket abgegeben und musste warten, bis der Mitarbeiter der Lieferscheine unterschreiben darf gefunden war und den Lieferschein unterschrieben hat. Das ganzer hat 7 Minuten gedauert.


Gruß
Jens


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Rainer R.
Beitrag 21.08.2023, 23:39
Beitrag #20


Neuling
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Ich bin mir nicht sicher, wo ich geänderte Sachverhalte erwähnt habe?


Halten, aus dem Kofferraum holen, in den Laden, warten auf Unterschrift, raus, Ticket.
7 min.


Nein ich habe noch keinen Anhörungsbogen. Vgl mein Eintrag um 1536 " Natürlich werde ich im Anhörungsbogen eine Erklärung abgegen, eine Bestätigung der Firma und eine Kopie des Lieferscheins. "
Vgl auch Eingangspost: " Wenn die Zahlungsaufforderung von der Firma weitergeleitet wird, kann ich dann entsprechend Gegen-Argumentieren."

Wenn es soweit ist, werde ich das tun.
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Alex79
Beitrag 22.08.2023, 06:34
Beitrag #21


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Was waren es denn für Ersatzteile.

Also wie groß und wie schwer?
Ersatzteile die zB 5 Kg wiegen erlauben eigentlich nicht im Halteverbot zu entladen.
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Bielo
Beitrag 22.08.2023, 07:06
Beitrag #22


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25 kg schwer stand hier irgendwo.
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Andreas24
Beitrag 22.08.2023, 08:08
Beitrag #23


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Zitat (Alex79 @ 22.08.2023, 07:34) *
(...) Ersatzteile die zB 5 Kg wiegen erlauben eigentlich nicht im Halteverbot zu entladen.

Warum denn nicht, vor alle, wenn Be- und Entladen explizit erlaubt ist?


--------------------
Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
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auchdasnoch
Beitrag 22.08.2023, 08:21
Beitrag #24


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Zitat (Alex79 @ 22.08.2023, 07:34) *
Ersatzteile die zB 5 Kg wiegen erlauben eigentlich nicht im Halteverbot zu entladen.

Warum nicht? Wer hat da welche Grenze festgelegt? Mir ist nicht bekannt, dass der Gesetzgeber das Be- und Entladen in Ladezonen erst ab einem bestimmten Mindestgewicht des Ladeguts gestattet. Mir ist auch keine derartige Rechtsprechung bekannt.
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Alex79
Beitrag 22.08.2023, 09:30
Beitrag #25


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Zitat (Andreas24 @ 22.08.2023, 09:08) *
Zitat (Alex79 @ 22.08.2023, 07:34) *
(...) Ersatzteile die zB 5 Kg wiegen erlauben eigentlich nicht im Halteverbot zu entladen.

Warum denn nicht, vor alle, wenn Be- und Entladen explizit erlaubt ist?

Hier zB.

Zitat:"Abholen oder Abliefern größerer Geldbeträge bei der Bank ist kein zulässiges Ladegeschäft (KG Berlin VRS 33, 314); anders kann dies aber für den Lieferverkehr der Werttransporte (schweres Hartgeld, schwere Behältnisse) gesehen werden (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2004, Rdnr. 33 zu § 12 StVO)."
https://verkehrslexikon.de/Texte/Parken02.php
Scheint also schon irgendwas mit dem Gewicht zu tun haben.

Es wird wohl auch niemand auf die Idee kommen und behaupten, wenn ich eine Wasserflasche ausm Auto in meine Wohnung trage fällt das in so einem Fall unter einen erlaubten Entladevorgang.
Anders wird es wohl bei einem Bierfass aussehen.
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nachteule
Beitrag 22.08.2023, 09:55
Beitrag #26


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Hallo, Rainer, R.,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Nach Deiner Schilderung ist der Mitarbeiter des Ordnungsamtes vermutlich von einem Falschparker ausgegangen, da niemand Ort war, den er befragen konnte.

Somit dürfte die Verwarnung als solche berechtigt sein.

Da Du allerdings nachweislich noch im Entladevorgang gewesen bist, sollte es problemlos möglich sein, dies anhand des Lieferscheins bei der zuständigen Behörde zu klären, damit das Ganze eingestellt wird.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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auchdasnoch
Beitrag 22.08.2023, 14:19
Beitrag #27


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Zitat (Alex79 @ 22.08.2023, 10:30) *
Scheint also schon irgendwas mit dem Gewicht zu tun haben.

Im Einzelfall kann das sicherlich auch mal eine Rolle spielen. Aber Du hättest Dir den von Dir verlinkten Text komplett durchlesen sollen. Denn dann wäre Dir vielleicht auch dieser Abschnitt aufgefallen:
Zitat
Das Be- oder Entladen bezieht sich auf den Transport von Gütern (sog. Lieferverkehr). In der Regel werden darunter Güter verstanden, deren Größe oder Gewicht es unzumutbar macht, sie über eine längere Wegstrecke mit der Hand zu tragen.

Allerdings gilt im geschäftlichen Lieferverkehr auch der Transport von kleinen und leichter Gegenstände als erlaubte Ladetätigkeit, weil es hierbei auch auf die möglichst schnelle Belieferung ankommt.
Und der TE hat geschäftlich geliefert. Es ist also egal, wie schwer das Paket gewesen ist.
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Tanker
Beitrag 22.08.2023, 21:06
Beitrag #28


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Problemlos ist in solchen Fällen gar nichts. Jedenfalls heute. Da steht einer. Schreibe ich einfach mal auf. Wenn er dann tatsächlich was geladen hat kann er ja beim Ordnungs- oder sonstigen Ämtern seine Nachweise vorlegen. Hauptsache ich habe einen Tätigkeitsnachweis in Form eines Strafzettels. Orginalaussage eines Polizisten zu mir: Interressiert mich nicht. Sollen sich doch andere um den ......... kümmern.
Da hat man als Lieferant dauernd nur Lauf- und Scherereien. Da schickt man bspw. eine Kopie des Lieferscheins in ein 30 Kilometer entferntes Dorf. Nach zwei Wochen kommt aus dem Dorf ein Schreiben mit können wir nicht anerkennen ohne Begründung. Mal dort angerufen. Wir brauchen Orginalunterlagen. Orginalunterlagen will aber auch das Finanzamt, Zoll usw.. Also fährt zwei Tage später irgendwer einen Umweg über das Dorf und legt die Orginalunterlagen vor. Dort wird ne Kopie gemacht und zu dem gesagt, woher sollen wir denn wissen ob der Lieferschein nicht nachträglich erstellt wurde? Und nun? Wieder anrufen und erzählen was da so alles auf dem Lieferschein steht. Dann wird einem zu Glück geglaubt. Wenn nicht?
Der Chef bezahlt inzwischen alle "Parkknöllchen". Weil das Vorlegen von Beweissicheren Unterlagen fast unmöglich ist und einiges mehr kostst als das Knöllchen.
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mir
Beitrag 22.08.2023, 21:13
Beitrag #29


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Musst Du ja nicht. Die Verwarnung ohne Anhörung und genaues Ermitteln ist ja nur zulässig, weil die Verwarnung nur mit Zustimmung wirksam wird.

Eigentlich ™ ist das ganze so gedacht:

1. Verwaltung sieht hinreichend Verdacht auf eine OWi und verwarnt
2. Verwarnter schreibt zurück, wer der Fahrer war und dass er laden war (wobei dafür keine Nachweise erforderlich sind!)
3. Verwaltung versucht, nachzuweisen, dass er nicht laden war, scheitert daran und stellt ein.

Schon mal probiert?


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Rainer R.
Beitrag 24.08.2023, 18:58
Beitrag #30


Neuling
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Nee noch nicht, ich probiere das mal genau so aus.
Punkt 1 habe ich immerhin schon erfolgreich erledigt.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 24.08.2023, 22:15
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Tanker
Beitrag 24.08.2023, 19:11
Beitrag #31


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Du kennst den Unterschied zwischen Theorie und Praxis?
Mal ne andere Frage. Wer würde denn einen Strafzettel schreiben wenn da ein Tanker vor einem Haus mit laufendem Motor, teilweise abgewickeltem Schlauch und bewegten Zahlen auf dem Zähler steht? Braucht man da irgendwelche Beweise fürs entladen egal von welcher Seite?
Aber heutzutage geht es eben nur noch ums Geld. Also muß sich der Einsatz eines "Dorfscheriffs" auch lohnen. Das kann der Dorfscheriff ganz einfach mit Hilfe seiner "Tätigkeitsberichte" nachweisen. Das wird als Einnhamen gebucht. Solange die Einnahmen höher sind als die Ausgben ist alles gut. Also wird alles getan die Einnahmen hoch zu halten und auch die eigentlich gar nicht strafwürdigen Fälle werden eben solange "bearbeitet" bis sie "freiwiilig spenden". Wenn man dann noch den Kunden zuhört hört man einiges raus. Denn ich muß nicht dem Kunden ein Gespräch reindrücken um die Zeit zu überbrücken wie manche Kollegen.
Ich bin vermutlich der einzige Mensch in Deutschland der sich nicht wundert das die Leute gegenüber Behörden aggresiver werden. Das Warum kann man hier doch jeden Tag x-mal nachlesen. Und auch Behördenmitarbeiter wurden mir gegenüber schon aggresiv wenn ich sie merken das sie so nicht weiterkommen und ich die besseren Karten hatte. Aber heute fallen dann der Rest der Mitarbeiter auch über mich her. Da macht es keinen sinn mehr. Da kann man nur noch an den Stiefsohn eines Bundespräsidenten denken.
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silenz
Beitrag 24.08.2023, 22:24
Beitrag #32


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Ich habe es nicht verstanden.
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