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> Parkplatz für E-Fahrzeuge bis 18 Uhr ?, Zusatzschuld bezieht sich auf Hauptschild
trunax
Beitrag 19.08.2023, 09:49
Beitrag #1


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Hallo,
wie könnte man diese Schilder interpretieren ?
Parkplatz hat zusätzlich Markierung für E-Fahrzeuge und Ladesäule.
Nimmt man an, dass jedes Zusatzschild sich auf das Hauptschild bezieht,
könnte dann jeder hier nach 18 Uhr parken ?
Sollten die 2 untere Schilder nicht besser zusammengefasst werden ?
( VZ 314, ZZ 1010-66, ZZ Parkscheibe mit 4 Std, ZZ 8-18 Uhr)
https://we.tl/t-KRfOGSJDor

Gruss
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F117
Beitrag 19.08.2023, 14:28
Beitrag #2


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Du solltest den Link noch einmal prüfen ...


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trunax
Beitrag 22.08.2023, 09:16
Beitrag #3


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Der Link funktionierte nur 24 Stunden. Kann mir jemand einen upload Server nennen, wo ich michnicht registrieren muss ? Für ein Foto im Jahr möchte ich das nicht.
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Frank999
Beitrag 22.08.2023, 16:17
Beitrag #4


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Das hat nichts mit 24 Std. zu tun. Der Link wurde vermutlich falsch aus der Zwischenablage kopiert. Denn das ist ein völlig anderes Thema.
(und ich hatte ihn zeitnah aufgerufen, also innerhalb der vierundzwanzig Stunden; wenn ich mich recht erinnere)
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silenz
Beitrag 22.08.2023, 21:54
Beitrag #5


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Zitat (trunax @ 22.08.2023, 10:16) *
Der Link funktionierte nur 24 Stunden. Kann mir jemand einen upload Server nennen, wo ich michnicht registrieren muss ? Für ein Foto im Jahr möchte ich das nicht.

https://imgbb.com/
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trunax
Beitrag 23.08.2023, 06:24
Beitrag #6


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Zitat (Frank999 @ 22.08.2023, 17:17) *
Das hat nichts mit 24 Std. zu tun. Der Link wurde vermutlich falsch aus der Zwischenablage kopiert. Denn das ist ein völlig anderes Thema.
(und ich hatte ihn zeitnah aufgerufen, also innerhalb der vierundzwanzig Stunden; wenn ich mich recht erinnere)

Ich überprüfe immer den Link aus dem Forum , damit man weiß, was verlinkt wurde und ob es funktioniert.

Danke an silenz! Hier ist der neue Link mit Foto.

https://ibb.co/PmShTw7

P.s. habe auf den ersten Link im 1. Beitrag draufgeklickt und die Datei kann auch heruntergeladen werden.
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uzs980
Beitrag 23.08.2023, 07:30
Beitrag #7


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Dies ist ein Parkplatz nur für Elektroautos. Die Parkdauer ist zwischen 8 und 18 Uhr auf vier Stunden begrenzt. Eine Parkscheibe ist auszulegen. Nachts kann man länger als vier Stunden parken, aber ebenfalls nur mit einem Elektroauto.
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OlafSt
Beitrag 23.08.2023, 08:03
Beitrag #8


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Hier "könnte" man nicht interpretieren, hier muss interpretiert werden. Dafür gibt es genaue Regeln.

Das oberste Schild ist das "Hauptschild", um es mal so zu nennen. Darunter befinden sich Zusatzschilder, die diess Hauptschild einschränken. Diese Zusatzschilder sind immer von oben nach unten zu lesen, und jedes Zusatzschild schränkt das davorgehende weiter ein. So wird es gemacht, und nicht anders. Schon gar nicht abhängig vom Fahrzeug, nicht in der Reihenfolge, die einem passt oder gefällt und auch nicht in beliebiger Reihenfolge.

Ergo: Parkplatz für jedermann und unbegrenzte Dauer. Nun kommen die ZZ:
- Nur für Elektrofahrzeuge (folglich ist ein E-Kennzeichen Voraussetzung). Dies schränkt das Hauptschild ein.
- Parkscheibenpflicht, Parkdauer 4 Stunden. Dies schränkt das ZZ ein, das ja sonst weder über die Parkdauer noch eine Scheibenpflicht festlegt.
- Dies aber nur zwischen 8 und 18 Uhr. Dies schränkt das ZZ davor ein, da die Parkscheibe sowie die Dauer permanent so limitiert wäre.

Somit ist dies zwischen 8 und 18 Uhr ein zeitlich auf 4 Stunden Parkdauer begrenzter Parkplatz nur für E-Fahrzeuge. Außerhalb dieser Zeit ist die Parkdauer nicht begrenzt und auch keine Parkscheibe nötig - es bleibt aber ein Parkplatz für E-Autos.


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iru
Beitrag 23.08.2023, 08:25
Beitrag #9


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Ich lehne mich mal aus dem Fenster: zwischen 18 und 8 Uhr ist das ganze Ding nicht existent.
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F117
Beitrag 23.08.2023, 08:29
Beitrag #10


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Zitat (OlafSt @ 23.08.2023, 09:03) *
Diese Zusatzschilder sind immer von oben nach unten zu lesen, und jedes Zusatzschild schränkt das davorgehende weiter ein

Jo. Also ein Parkplatz. Für E-Autos. Nur mit Parkscheibe und nur für 4 Stunden. Und das ganze nur zwischen 8 und 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeit gibt es das P-Schild gar nicht.

Oder?


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mir
Beitrag 23.08.2023, 08:44
Beitrag #11


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Das Problem ist die schräge Formulierung in § 39 Abs. 3 S. 1 und 3:

S. 1: "Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen."
"
S. 3: "Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht."

Danach bezieht sich die Zeitangabe in der Regel auf das Zusatzzeichen (ist ja auch Verkehrszeichen) darüber. Das ist aber eben nicht immer so. Woher soll man aber wissen, ob das nun ein Regelfall oder ein Ausnahmefall ist?

Und:

Wo finde ich in der StVO eigentlich, was die Zeitangaben auf dem Zusatzzeichen bedeuten?



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Explosiv
Beitrag 23.08.2023, 08:53
Beitrag #12


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Rapit hat doch bereits mehrfach erwähnt, dass die Justiz das eindeutig sieht. Alle zZ beziehen sich auf das "Hauptzeichen". Fertig.
Außerhalb des angegebenen Zeitintervalls herrscht dort gar keine Regelung, es gilt §12.

Das ist nicht das, was die Gemeinde gewollt hat, aber es ist das, was sie ausgeschildert hat.
Die unteren zwei zZ gehören zu einem zusammengefasst, dann passt es.
So aber nicht.


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ulm
Beitrag 23.08.2023, 10:04
Beitrag #13


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Zitat (Explosiv @ 23.08.2023, 09:53) *
Das ist nicht das, was die Gemeinde gewollt hat, aber es ist das, was sie ausgeschildert hat.

Echt? Woher weisst Du denn, was die Gemeinde gewollt hat?

Ich bin mal zusätzlich ganz korinthenatomisierend:
Welche Gemeinde hat denn eine eigene Straßenverkehrsbehörde?
Ist das bei einer Gemeinde nicht eher die Sache eines Verwaltungsverbandes oder eines Landratsamtes als untere Straßenverkehrsbehörde?

Zitat (trunax @ 19.08.2023, 10:49) *
wie könnte man diese Schilder interpretieren ?
Parkplatz hat zusätzlich Markierung für E-Fahrzeuge und Ladesäule.

Ich interpretiere es als blechernen Stuss.

Die Boden-Markierung mit der Ladesäule ist nur Kunst am Bau oder Umweltverschmutzung durch Farbauftrag. Der Schilderbaum gibt nämlich gar keine Verpflichtung, die Ladesäule zu nutzen. Und andererseits darf ich hier nur mit E-Kennzeichen parken.

Ein Fahrzeug mit E-Kennzeichen darf hier tagsüber vier Stunden lang eine Ladesäule kostenlos blockieren.
Meinen Hybriden ohne E-Kennzeichen (so ich einen hätte) darf ich hier überhaupt nicht laden.
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Explosiv
Beitrag 23.08.2023, 10:14
Beitrag #14


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Ich weiß das, weil da eine Ladesäule steht. Da ist es einfach, abzuschätzen, was der Regelungswille war.

Und für einen PHEV kann man ein E-Schild beantragen und bekommt es dann auch. Dann darf man dort auch aufladen.
Ein zZ "Während des Ladevorgangs" wäre natürlich nützlich.


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ulm
Beitrag 23.08.2023, 11:42
Beitrag #15


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Ich vermute auch, wegen der Ladesäule, was die Kommune wollte, aber irgendwie ist zumindest das definitiv nicht erreicht worden. Zu keiner Zeit sind dort Ladewillige privilegiert.
Und da das so grob an diesem möglichen Willen vorbeibeschildert ist, kann auch jede andere Interpretation zulässig sein.

PHEV mit weniger als 40 km Reichweite bekommen doch gar kein E-Kennzeichen...
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Explosiv
Beitrag 23.08.2023, 12:36
Beitrag #16


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Diese Einschränkung hattest Du oben nicht erwähnt. Ich ging von aktuellen Modellen aus.


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haschee
Beitrag 24.08.2023, 08:26
Beitrag #17


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Zitat (ulm @ 23.08.2023, 11:42) *
PHEV mit weniger als 40 km Reichweite bekommen doch gar kein E-Kennzeichen...

Korinthen kacken.

EMOG §5 (2)
Zitat
Abweichend von § 3 Absatz 2 Nummer 2 beträgt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 die erforderliche Reichweite mindestens 30 Kilometer.

Nicht aktuelle Modelle brauchen unter Umständen nur 30 km...


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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ulm
Beitrag 24.08.2023, 08:48
Beitrag #18


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Es ging mir lediglich darum, dass nicht jedes ladefähige Kfz E-Kennzeichen-berechtigt ist.
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haschee
Beitrag 24.08.2023, 09:04
Beitrag #19


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Nahezu alle (normalen PKW) würde ich sagen. think.gif


Miniautos fallen meist raus. Haben wir irgendwo nen Thema zu mit Opel Rocks.

Und Mild, Micro, 48V usw... - HEV Fahrzeuge fehlt es am (P) bzw. der Lademöglichkeit.


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Söne spitze Steine
Beitrag 25.08.2023, 00:14
Beitrag #20


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Stellen wir uns mal ganz dumm und fragen:
Watt soll uns die Schilderkombi sagen?
Elektroautoparkplatz offensichtlich,
zwischen 8-18 Uhr nachrichtlich.

Soll sich die Zeitangabe indes nur auf die Parkscheibe beziehen, kann man beide ZZ auf einee Trägerplatte zusammen montieren.


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Achim
Beitrag 25.08.2023, 07:24
Beitrag #21


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Ist doch ganz einfach:
Hier ist ein Parkplatz. Hier dürfen E-Fahrzeuge parken. Oder auch Fahrzeuge, welche eine Parkscheibe eingelegt haben. Diese Regelung gilt von 08 - 18 Uhr. Dann dürfen alle hier parken.
Andere Interpretationen sind auch möglich. Darher ist hier weder etwas eindeutig, noch frei von Widersprüchen. Und das geht dann zu Lasten der Behörde.


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OlafSt
Beitrag 25.08.2023, 07:34
Beitrag #22


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Ein "oder" ist nicht vogesehen. Somit gilt:

Hier ist ein Parkplatz. Hier dürfen E-Fahrzeuge parken. Welche eine Parkscheibe eingelegt haben. Diese Regelung gilt von 08 - 18 Uhr.

Sind wir nicht im Zeitraum 08 - 18 Uhr, macht das Zusatzschild mit Zeitangabe keinen Sinn. Damit entfällt auch die Parkscheibenregelung. Aber eben nur diese.

Gedacht ist diese Regelung für die Leute, die keine Wallbox zu Hause montieren können und/oder dürfen. Damit diese ihre Akkus auch mal etwas voller bekommen, können sie über Nacht dort stehen und laden. Und ja, ich bin so einer, mein Akku braucht an AC gute 6 Stunden von 10 auf 80%. Damit tagsüber die Ladesäule nicht von den oberschlauen E-Automobilisten dauerblockiert wird, gilt eben die Parkdauerbegrenzung.

Zugegeben, die ZZ sind da ungünstig, die letzten beiden gehören zusammengefasst in ein einzelnes Schild.


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Explosiv
Beitrag 25.08.2023, 10:18
Beitrag #23


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Nein. Die ganze Kombi entfällt, da das Z314 nur im angegebenen Intervall wirksam ist.
Außerhalb des Intervalls gilt §12.
Dass die Gemeinde das anders meint, ist irrelevant.


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ulm
Beitrag 25.08.2023, 10:56
Beitrag #24


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Eben!
Wenn die Straßenverkehrsbehörde nicht in der Lage ist, das was sie sagen will, eindeutig zu sagen, kann es nicht das Problem des Verkehrsteilnehmers sein, dass er hier Vermutungen anstellen muss.
Alles, was nicht eindeutig ist, ist nichtig.

Zitat (OlafSt @ 25.08.2023, 08:34) *
Gedacht ist diese Regelung für die Leute, die keine Wallbox zu Hause montieren können und/oder dürfen.

Kann sein.
Kann aber auch anders sein.
Daher ist die Beschilderung Nonsens.

Zitat (OlafSt @ 25.08.2023, 08:34) *
Ein "oder" ist nicht vogesehen.

Und das steht wo genau in der StVO? think.gif

Zitat (OlafSt @ 25.08.2023, 08:34) *
Damit diese ihre Akkus auch mal etwas voller bekommen, können sie über Nacht dort stehen und laden.

Auch das würde mit Deiner Interpretation der Beschilderung nicht erreicht werden, denn es besteht gar keine Verpflichtung dort zu laden.
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silenz
Beitrag 25.08.2023, 12:42
Beitrag #25


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Hier um die Ecke hat man es ohne die offenbar missverständliche Übernacht-Komponente gelöst.



Und es wird konsequent abgeschleppt.
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ulm
Beitrag 25.08.2023, 12:48
Beitrag #26


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Besser gelöst, aber warum hat man die Zeichen nicht untereinander, sondern übereinander geschraubt? Pfosten zu kurz?
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silenz
Beitrag 25.08.2023, 12:54
Beitrag #27


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Definitiv nicht. Das weiß wahrscheinlich nur der, der es gemacht hat.


Vielleicht dachte er, jemand kommt auf die Idee, einzelne Zusatzzeichen nach Bedarf umzudrehen
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silenz
Beitrag 25.08.2023, 13:19
Beitrag #28


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Wobei das "während des Ladevorgangs" vermutlich nicht rechtssicher durchzusetzen ist. Oder ist das mittlerweile irgendwie geregelt?
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mir
Beitrag 25.08.2023, 13:25
Beitrag #29


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Nur das unterste ZZ ist ein Verkehrszeichen. Bei den anderen fehlt die untere Linie der schwarzen Umrandung. laugh2.gif

Aber so hat der Anschrauber 6 Schrauben gespart!


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dopero
Beitrag 25.08.2023, 16:54
Beitrag #30


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Zitat (ulm @ 25.08.2023, 13:48) *
Besser gelöst, aber warum hat man die Zeichen nicht untereinander, sondern übereinander geschraubt? Pfosten zu kurz?


Zitat (silenz @ 25.08.2023, 13:54) *
Definitiv nicht. Das weiß wahrscheinlich nur der, der es gemacht hat.


Vielleicht dachte er, jemand kommt auf die Idee, einzelne Zusatzzeichen nach Bedarf umzudrehen

Ist doch eigentlich ziemlich offensichtlich.
So werden 3 Mastschellen weniger benötigt.
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Söne spitze Steine
Beitrag 26.08.2023, 09:35
Beitrag #31


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Man kann sogar noch mehr Schellen und Schrauben sparen, nämlich mit ZZ 1050-32


Und wenn man die Ladesäulenbetreiber vertraglich verpflichtet, nach 4 Stunden den Strom abzustellen, erübrigt sich auch die Kontrolle mit / das ZZ für die Parkscheibe. Und die Ladesäulen können gleichzeitig anzeigen, wie lange schon kein Strom mehr fließt.


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silenz
Beitrag 26.08.2023, 13:25
Beitrag #32


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Das Problem wären ja weniger Leute, die länger laden, sondern Leute, die die Ladesäule blockieren, um einen kostenlosen Parkplatz zu haben, obwohl der Akku voll ist.
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Söne spitze Steine
Beitrag 27.08.2023, 04:54
Beitrag #33


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Auch volle Akkuparker mit leerem Hirn sind einfach festzustellen.

Entweder durch einen Ordnungshüter, der das Zeitdisplay an der Ladesäule abliest.

Oder die Ladesäule informiert telefonisch/per SMS selbst die Ordnungshüter bzw. Abschleppdienst. Neue Fahrzeuge sind zuverlässig über die Notfall-SIM-Karte, WLAN oder Bluetooth zu orten und erst recht per Kamera. Wenn Datenschützer nichts dagegen haben, daß mit Siemens Sicore-Kameras Verkehrsüberwachung betrieben wird, gilt das erst recht wenn offenkundig eine Owi vorliegt.


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Frank999
Beitrag 27.08.2023, 06:14
Beitrag #34


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Alternativ verlangt der Betreiber eine Standgebühr. Das kann bei Tesla so gemacht werden, wo der Standort der Fahrzeuge stets bekannt ist.
(Dort ist auch eine vorherige Reservierung der Ladesäule möglich).

Und: Der Standort der Ladesäule sollte sich eben nicht dort befinden, wo Illegalparker angezogen werden.
Dieses Risiko ist vorm Supermarkt oder dem örtlichen Rathaus signifikant größer, wenn sich dort die einzige Doppel-Ladesäule des Ortes befindet.

Bei aktuellen Ladeparks mit bis zu 36 Plätzen - abseits gelegen - ist das Risiko schlichtweg gering, dass dort ein Blockierer länger steht als notwendig.

Ansonsten wünsche ich mir auch für Deutschland eine schnellere Eingreiftruppe, die Falschparker umsetzt.
Wie es klappt, sieht man sehr gut in den Niederlanden
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Explosiv
Beitrag 27.08.2023, 08:56
Beitrag #35


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Es gibt die in Sachen Datenschutz problemlose Möglichkeit, Sensoren auf den Parkständen anzubringen, die eine Belegung mit einem Fahrzeug anzeigen. Dann diese Belegung mit der Ladesäule verknüpft, ob tatsächlich ein Ladevorgang stattfindet oder innerhalb einer Toleranzzeit abgeschlossen wurde, und man hat einen Grund, dort jemanden hinzuschicken und die entsprechende Sanktion zu verhängen.

Das ist effektiver als ab und zu zu bestreifen.


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rapit
Beitrag 30.08.2023, 10:21
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Zitat (OlafSt @ 23.08.2023, 09:03) *
Somit ist dies zwischen 8 und 18 Uhr ein zeitlich auf 4 Stunden Parkdauer begrenzter Parkplatz nur für E-Fahrzeuge. Außerhalb dieser Zeit ist die Parkdauer nicht begrenzt und auch keine Parkscheibe nötig - es bleibt aber ein Parkplatz für E-Autos.

So wollen es die Behörden verstanden wissen.

Nach dem Motto: "ist doch logisch!"

Tatsächlich ist die Beschilderung rund um die Uhr großer Murks.

Nachts ist vertretbar, dass der ganze Schilderbaum nicht gilt. Tagsüber, dass E-Fahrzeuge unbegrenzt parken dürfen, alle anderen nur mit Parkscheibe crybaby.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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