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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 196 Beigetreten: 04.08.2007 Mitglieds-Nr.: 34953 ![]() |
Falls jetzt einer durch zügige Fahrweise in seinem Revier auffällig wird,Man ihm Agressives Verhalten/Rücksichtslose Fahrweise beweisen könnte,trotz Vorfahrt Fahrlässig oder Ausnutzen von Vorfahrtsrechten mit sogar kurzem heftigen beschleunigen um Vorfahrt zu erreichen/Erzwingen.Mit Anwaltlichem/R.Schutz. Es geht hauptsächlich um belebte Stadtgebiete Tempo 50 bzw auch 30 Zonen wo zügig oder zu schnell gefahren wird. Auch um eventuell Alkohol im Owi bereich bis 0,49 promille beider Parteien. Fall 1.Vorfahrtsberechtigter bekommt volle schuld am Unfall durch Erzwingung bzw aggressives Fahren. Es geht hier vorwiegend um Teure Autos beider Parteien ab so 30TSD und hohem Schaden,sogar Totalschaden. Deshalb hohem StreitwertMitunter sogar Älteren Fahrern ab 65,die nicht mehr die Fähigkeiten besitzen verantwortungsbewusstsein aufzubringen. Gibt es da reele chancen mit Aussicht auf Erfolg des benachteiligten/Vorfahrtsgewährenden?Oder wird meist der Vorfahrtsberechtigte Recht bekommen trotz aggresivem aber nicht bewiesenem? |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14079 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Kannst Du das bitte nochmal neu schreiben, so dass auch normale Menschen Deine These verstehen können?
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 196 Beigetreten: 04.08.2007 Mitglieds-Nr.: 34953 ![]() |
Herr Müller muss meist zügig wohin fahren und bevorzugt schnelle aggressive Fahrweise.
Herr Müller hat Vorfahrt und sieht es nicht ein Defensive Fahrweise einzuhalten. Es kommt zum Unfall mit hohem Sachschaden. Der Unfallgegner geht vor Gericht und bekommt Recht keine Schuld am Unfall zu haben weil er nicht damit zu rechnen hat wenn jemand aus Zeitnot Vorfahrt erzwingt in dem er rücksichtslos in Kauf nimmt dass es zum Unfall kommen kann. Gibt es in so einem Fall chancen auf Erfolg wenn die Beweislage dies nicht zulässt? Beitrag wurde editiert |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2103 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Welche Beweislage?
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19635 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Wer Vorfahrt hat, hat Vorfahrt. Nur dann, wenn Herr Müller bspw. so schnell fährt, dass der nachrangige Verkehrsteilnehmer trotz Beachtung aller Sorgfalt keine Chance hat, den Unfall zu vermeiden, kann es zu einer (Mit-)Haftung von Herrn Müller kommen (was aber der andere erst einmal beweisen müsste).
Aber es besteht kein Recht, dass ein anderer auf sein Vorfahrtsrecht verzichtet. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2103 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Der Verursacher hat in der fiktiven Geschichte ja schon ein Urteil, dass er keine Schuld trägt. Dem OP ist zu entnehmen, dass es zwar keine Beweise dafür gibt, aber der weise Richter hat ja jetzt so entschieden. Rein fiktiv ...
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24713 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Das mit dem Erzwingen ist hanebüchen. Man hat sie, oder man hat sie nicht.
Die Vorfahrt kann sich doch nur derjenige "erzwingen", der eigentlich warten müsste, aber das nicht tut. ![]() Ich versteh's nicht. Ich werd' das Gefühl nicht los, dass der TE das eigentliche Problem nicht erwähnt. ![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7888 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Wer Vorfahrt hat, hat Vorfahrt. Nur dann, wenn Herr Müller bspw. so schnell fährt, dass der nachrangige Verkehrsteilnehmer trotz Beachtung aller Sorgfalt keine Chance hat, den Unfall zu vermeiden, kann es zu einer (Mit-)Haftung von Herrn Müller kommen (was aber der andere erst einmal beweisen müsste). Der Wartepflichtige darf den Vorfahrtberechtigten nicht wesentlich behindern. Wenn der Vorfahrtberechtigte unter Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung vollkommen ungehindert hätte fahren können, dann wurde er nicht wesentlich behindert. Ein Vorfahrtverletzung kann es nur dann sein, wenn es auch bei Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu einer wesentlichen Behinderung des Vorfahrtberechtigten gekommen wäre. |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 778 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 ![]() |
Ich bin dafür!
Was @ulm sagt. |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7882 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Wer Vorfahrt hat, hat Vorfahrt. So pauschal auch nicht ganz richtig ...... Aber es besteht kein Recht, dass ein anderer auf sein Vorfahrtsrecht verzichtet. "§ 11 Besondere Verkehrslagen (1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste. ... (3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat." ... wobei diese beiden Fälle eher nicht auf den Fall des TE zutreffen dürften, weil in den beiden Fällen keine hohe Geschwindigkeit des Vorfahrtsber. möglich sein dürfte ... Der Wartepflichtige darf den Vorfahrtberechtigten nicht wesentlich behindern. Wenn der Vorfahrtberechtigte unter Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung vollkommen ungehindert hätte fahren können, dann wurde er nicht wesentlich behindert. Ein Vorfahrtverletzung kann es nur dann sein, wenn es auch bei Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu einer wesentlichen Behinderung des Vorfahrtberechtigten gekommen wäre. Genauer:"§ 8 Vorfahrt (2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist. Wer die Vorfahrt hat, darf auch beim Abbiegen in die andere Straße nicht wesentlich durch den Wartepflichtigen behindert werden." Die erste Kursivierung dürfte im Fall des TE relevant sein. Ist damit wirklich "vollkommen ungehindert" gemeint? Ich meine mich dunkel aus Diskussionen hier zu erinnern, dass eine leichte Temporeduktion nicht wesentlich behindernd wäre ... Wo sind überhaupt die Grenzen der "wesentlichen Behinderung", insbes. bei der zweiten Kursivierung in § 8? Ich denke da an einen Fall, wo man aus einer Nebenstr. an eine Vorfahrtstr. ranfährt, im deutlich markierten Wartebereich stehend wartet, Übersicht sei dort bestens gegeben, also eig. alle Anforderungen aus § 8 (2) S. 1-3 erfüllt. Fahrtwunsch: geradeaus. Man lässt von rechts alle Vorfahrtberechtigen durch. Nach dem letzten löst sich schräg rechts gegenüber lückenlos vom Straßenrand ein Berufskraftfahrer mit Ortskunde (3x/h aufgefrischt ![]() Was ist dann "stärker"? § 8 (2) S. 4 *) oder § 11 (1)/(3)? *) Oder läge das evtl. noch im Einzugsbereich von § 20 (5) S. 1, wobei S. 2 ja eig. "beachtet" wird ...? ![]() |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Erzwingung von Vorfahrt kann es geben, wenn erkennbar ist, dass der Wartepflichtige eben nicht die Vorfahrt achtet und der Vorfahrtsberechtigte trotzdem so fährt, als würde er es tun. Entweder reichen dann Platz und Zeit für den Wartepflichtigen aus, um durch Ausweichen und/oder Vollbremsung einen Unfall zu vermeiden oder es kommt eben zum Unfall.
Und dann kann es eben sein, dass der Vorfahrtsberechtigte eine Teilschuld bekommt, weil er seine Vorfahrt erzwingen wollte, obwohl er bemerken musste, dass sie nicht gewährt wird. Eine Alleinschuld aufgrund seiner generellen Fahrweise wird er aber nicht bekommen. -------------------- |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17514 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Zitat (ulm) Kannst Du das bitte nochmal neu schreiben, so dass auch normale Menschen Deine These verstehen können? Ich befürchte das kann er nicht…. ![]() In seinem Thread http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=112792&hl= hat er bis heute keine Antwort auf die Frage gegeben ob oder seit wann er AB lebt, ob er mittlerweile Nachweise sammelt, ob eine Sperrfrist angeordnet wurde…. etc. pp -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, mir,
Die Vorfahrt kann sich doch nur derjenige "erzwingen", der eigentlich warten müsste, aber das nicht tut. das sehe ich etwas anders. Beispiel 1: A befährt auf der Autobahn den rechten Fahrstreifen der Durchgangsfahrbahn, B den Einfädelungsstreifen / Beschleunigungsstreifen. A sieht eindeutig, dass B direkt auf die Autobahn auffahren will und keine Anstalten machen wird, ihm seine Vorfahrt zu lassen. Obwohl A problemlos und ohne jegliche Gefahr für sich oder andere einen Zusammenstoß durch leichtes Verlangsamen hätte abwenden können, bleibt er bei seiner Geschwindigkeit und nimmt in Kauf, dass B ihn seitlich rammt. Hier dürfte m. E. eine Mithaftung eindeutig gegeben sein. Beispiel B: Rechts - vor Links - Kreuzung. A hat Vorfahrt, sieht, dass B von links kommt, aber nicht halten wird und fährt trotzdem mit unverminderter Geschwindigkeit weiter, so dass es zum Zusammenstoß kommt. Für solche Unfälle gibt es Gerichtsurteile, die besagen, dass der von rechts kommende, Vorfahrtberechtigte, ebenfalls nur langsam an so eine Kreuzung heranfahren darf, weil er selber ja damit rechnen muss, dass er ggf. auch wartepflichtig für einen von rechts kommenden VT ist. Je nach Sachlage kann hier eine Mithaftung und im Extremfall, wenn man nachweisen kann, dass der A den Unfall bewusst provoziert bzw. in Kauf genommen hat, möglicherweise sogar eine alleinige Haftung des A vorliegen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10957 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
A sieht eindeutig, dass B direkt auf die Autobahn auffahren will und keine Anstalten machen wird, ihm seine Vorfahrt zu lassen. Wie würden solche "Anstalten" denn aussehen? Und wie ist zu beweisen, was A "eindeutig sieht"?A: "Ich ging davon aus, dass B mich passieren läßt und hinter mir einfährt". Und nun? -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24713 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
@Nachteule, die Mithaftung gibt es aber nicht, weil sich jemand "die Vorfahrt erzwungen hat", sondern weil er einen für ihn vermeidbaren Unfall nicht vermieden hat. Mit Vorfahrt hat das im Grunde nichts zu tun.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, GM_
Wie würden solche "Anstalten" denn aussehen? Und wie ist zu beweisen, was A "eindeutig sieht"? A: "Ich ging davon aus, dass B mich passieren läßt und hinter mir einfährt". Und nun? Dashcam - Aufnahmen, Zeugenaussagen, ggf. Auslesen der Bordelektronik usw. Das heißt nicht, dass man so etwas immer eindeutig beweisen kann, aber genauso wenig, dass es nicht zu beweisen wäre, dass der A die Vorfahrt erzwungen hat, obwohl es möglich gewesen wäre, den Unfall zu vermeiden. Hallo, mir, das eine fährt ja zum anderen. A kann hier sowohl bußgeldrechtlich als auch zivilrechtlich zur (Mit)-verantwortung gezogen werden. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2478 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Die Rolle der Unfallteilnehmer und deren Mithaftung steht und fällt mit dem Verhalten des Idealfahrers. Der fährt stets mit den Wetter- und Straßenverhältnissen angepaßtem Tempo und damit nie schneller als die zulHG oder Richttempo auf Autobahnen.
Oft ist ein Unfall mit dem Idealfahrer nicht unvermeidbar gewesen, daher trägt in diesen Fällen auch derjenige mit Vorfahrt eine fallbezogene Mitschuld. Nehmen wir an, Fahrer X mit seinem Dodge RAM hat Vorfahrt und fährt Tempo 50 (zulHG) auf trockener Fahrbahn. Ihm fährt von rechts kommend der wartepflichtige Fahrer Y im Opel Corsa in 50 m Entfernung langsam vor den Kühler. X hupt nur und fährt Y voll in die Seite und tötet dabei Y. Wer haftet? Muß X bremsen oder wissen, daß der Kühler seines Pickup-Trucks oberhalb jedes Seitenaufprallschutzes einschlägt? M.E. landet X trotz Vorfahrt für ein paar Jahre im Knast. Denn X hätte auf der Strecke von 50 m vollständig abbremsen können. (Lt. einem PDF des VCD Landshut: bei Tempo 50 Reaktionsweg 13,9 m + Bremsweg 13,8 m.) Vor einigen Jahren kam es hier zu einem ähnlichen Unfall. Allerdings ist ein mit Z206 wartepflichtiger VW dem Dodge unmittelbar vor den Kühler gefahren und der Dodge dem VW in die Beifahrerseite eingeschlagen ist. MWn ohne Folgen für den Dodge-Fahrer, weil der Unfall für ihn nicht zu verhindern war. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Söne spitze Steine,
M.E. landet X trotz Vorfahrt für ein paar Jahre im Knast. so hart würde die Strafe vermutlich nicht ausfallen, aber eine Mitschuld, sowohl straf - wie auch zivilrechtlich wäre m. E. auf jeden Fall gegeben. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Stimmt, die Strafe für diesen Totschlag wäre sicher gering.
Wenn man jemanden umbringen will, sollte man es mit einem KFZ auf öffentlicher Straße tun. Billiger kann man nicht wegkommen. Tote im Straßenverkehr sind ein akzeptierter Umstand. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Explosiv,
Stimmt, die Strafe für diesen Totschlag wäre sicher gering. wo siehst Du in dem o. g. Beispiel die Tatbestandsmerkmale für einen Totschlag? M. E. würde hier nur die fahrlässige Tötung vorgeworfen werden. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24713 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
In der Praxis: Ja.
Theoretisch kommt's drauf an, was sich der X dabei gedacht hat. Hat er die Gefahr gar nicht erkannt, oder hat er damit gerechnet, dass schon nichts passieren wird? Dann fahrlässige Tötung. Oder hat er die Gefahr erkannt und die mögliche Tötung des Y billigend in Kauf genommen ("was nimmt er mir auch die Vorfahrt mit seinem kleinen Mistwagen? Das wird der nie aushalten. Selber schuld!!!")? Dann vorsätzliche Tötung, und man müsste noch die Mordmerkmale prüfen. Das könnte etwa rauskommen, wenn die Dashcam seine Schimpftirade aufnimmt. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Eben darum sind Mord und Totschlag per KFZ so billig zu haben.
Es wird erst mal von fahrlässiger Tötung ausgegangen, weil es halt so häufig vorkommt. Dass jemand gezielt jemanden tot fährt ist zum Glück selten und ist sehr schwer zu erkennen. Und die fahrlässige Tötung im Straßenverkehr ist eben billig. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, mir,
Das könnte etwa rauskommen, wenn die Dashcam seine Schimpftirade aufnimmt. deshalb sollte man bei der Dashcam immer ohne Ton aufnehmen ![]() Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10957 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Mal wieder etwas näher an die Realität.
Wie würden solche "Anstalten" denn aussehen? Und wie ist zu beweisen, was A "eindeutig sieht"? A: "Ich ging davon aus, dass B mich passieren läßt und hinter mir einfährt". Und nun? Dashcam - Aufnahmen, Zeugenaussagen, ggf. Auslesen der Bordelektronik usw. A ist doch einfach nur geradeaus gefahren, und B ist ihm seitlich rein gefahren. Mehr gibt es da nicht zu sehen oder zu bezeugen oder auszulesen. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 13:40 |