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> Pflicht zum Querparken?, Blöde Frage theoretischer Natur
silenz
Beitrag 15.08.2023, 00:31
Beitrag #1


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Gegeben sei eine Straße innerorts. Auf der einen Fahrbahnseite gibt es einen Seitenstreifen mit Querparkplätzen. Auf der anderen Fahrbahnseite gibt es ebenfalls einen gepflasterten Seitenstreifen, dieser ist jedoch eher schmal, ca. 180 bis höchstens 200 cm.

Auf diesem Seitenstreifen parken ebenfalls alle quer. Besondere Beschilderung gibt es keine. Die Fahrbahnbreite gibt das wohl einigermaßen her. Es scheint sich um einen lokalen Fall von "das haben wir schon immer so gemacht" zu handeln, der vom Ordnungsamt geduldet wird.

Gesetzt den Fall ich komme dort als Ortsunkundiger hin, finde eine ausreichend breite Parklücke und parke normal, also längs, kann man mir dann in irgendeiner Form eine Behinderung der anderen Parkenden vorwerfen oder nicht platzsparendes Parken?

Und andersherum ich stehe dort längs und werde anschließend durch vor und hinter mir parkende Querparker am Ausfahren gehindert, habe ich irgendeine Handhabe gegen diese?
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ilam
Beitrag 15.08.2023, 05:10
Beitrag #2


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Du bist der einzige, der legal parkt... Nein, legale Handhabe dagegen gibt es keine. whistling.gif
(Mach Dich aber auf gutes Gepöbel gefasst thread.gif ).

Zitat
Und andersherum ich stehe dort längs und werde anschließend durch vor und hinter mir parkende Querparker am Ausfahren gehindert, habe ich irgendeine Handhabe gegen diese?


Klar. Polizei bzw. Ordnungsamt rufen, ein Falschparker blockiert Dein Auto. whistling.gif
(Was dann passiert, ist aber in der Tat spannend).
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KJK
Beitrag 15.08.2023, 11:11
Beitrag #3


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Zitat (silenz @ 15.08.2023, 01:31) *
Gesetzt den Fall ich komme dort als Ortsunkundiger hin, finde eine ausreichend breite Parklücke und parke normal, also längs, kann man mir dann in irgendeiner Form eine Behinderung der anderen Parkenden vorwerfen oder nicht platzsparendes Parken?

Was könnte Dich denn motivieren, diese dort offenbar allgemein anerkannte Parkweise nicht zu praktizieren?


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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Explosiv
Beitrag 15.08.2023, 11:29
Beitrag #4


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Die StVO?
Übrigens gilt für den Bereich offenbar ein Z286. Sieht man im zweiten Photo. Ist also Essig mit Parken.


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Frank999
Beitrag 15.08.2023, 11:32
Beitrag #5


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Zitat (KJK @ 15.08.2023, 12:11) *
Was könnte Dich denn motivieren, diese dort offenbar allgemein anerkannte Parkweise nicht zu praktizieren?

Vielleicht, weil man sich schlichtweg regelkonform verhalten möchte?
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silenz
Beitrag 15.08.2023, 11:39
Beitrag #6


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Zitat (Explosiv @ 15.08.2023, 12:29) *
Die StVO?
Übrigens gilt für den Bereich offenbar ein Z286. Sieht man im zweiten Photo. Ist also Essig mit Parken.


Welches Foto? think.gif

Zitat (KJK @ 15.08.2023, 12:11) *
Was könnte Dich denn motivieren, diese dort offenbar allgemein anerkannte Parkweise nicht zu praktizieren?


Wie gesagt, ortsunkundig, genug Platz für normales Parken vorhanden.
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Explosiv
Beitrag 15.08.2023, 11:43
Beitrag #7


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Da waren doch mal zwei Links zu Photos? Oder bin ich hier im falschen Film? think.gif

Tatsächlich, ich habe da die Threads verwechselt. Also keine Photos, kein Z286. blushing.gif

Trotzdem ist nach §12 zu parken.

Was gelten könnte wäre die Bestimmung, dass möglichst platzsparend zu parken ist. Damit könnte man wieder dahin kommen, das Querparken als regelkonform anzusehen.

Ohne Bilder weiß ich jetzt auch nicht, was ich davon halten soll.

Klärt sich vielleicht, wenn sich die ersten beim rückwärts ausparken in der Mitte innig getroffen haben....


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Andreas24
Beitrag 15.08.2023, 11:46
Beitrag #8


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Das war hier mit der Einbahnstrasse: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1058230249


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silenz
Beitrag 15.08.2023, 12:24
Beitrag #9


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Kannst du dir aber gerne hier in Streetview angucken. Den Seitenstreifen sieht man nur in den Einfahrten, bzw. auf dem freien Behindertenparkplatz.

Im Straßenteil Richtung Lindemannstraße wird regulär längs geparkt. Vermutlich wegen der Bushaltestelle und dem Schutzstreifenstück.


https://maps.app.goo.gl/9ptmrZwkS55ZfKPm7
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Explosiv
Beitrag 15.08.2023, 13:38
Beitrag #10


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Das funktioniert mit Begegnungsverkehr wahrscheinlich nur, weil die Fahrzeuge mit ihren Überhängen den Gehweg mitbenutzen. Das ist verboten.


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Schorsch
Beitrag 15.08.2023, 17:15
Beitrag #11


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Zitat (KJK @ 15.08.2023, 12:11) *
Was könnte Dich denn motivieren, diese dort offenbar allgemein anerkannte Parkweise nicht zu praktizieren?

Falschparker tragen regelmäßig eine Mitschuld bei einem Unfall. Das wäre ein weiteres Argument.
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Kuli
Beitrag 16.08.2023, 09:06
Beitrag #12


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Gemäß Richtlinie muss gegenüber von Senkrechtparkständen 6m frei bleiben, um das Ein- und Ausparken gewährleisten zu können.
Das richtet sich zwar nicht an den Verkehrsteilnehmer, zeigt aber auch, dass die Parkweise gegenüber zu Behinderungen führen kann und allein deshalb schon zu unterlassen ist.


Edith sagt noch, dass die Behörde offenbar das Querparken offiziell duldet, es sei denn, dies hier ist ein Behindertenparkstand für einen smart for two: https://www.google.com/maps/@51.2347744,6.8...i8192?entry=ttu
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Odenwälder
Beitrag 24.08.2023, 19:48
Beitrag #13


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Beim Rückwärtseinparken reichen gem. RASt 4,5 m aus.


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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Söne spitze Steine
Beitrag 24.08.2023, 22:14
Beitrag #14


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Enweder ich kann legal querparken oder eben nicht. Da brauche ich mich gar nicht auf Diskussionen einlassen.

Schwieriger wird es, wenn vorne Fz 1 und hintern Fz 2 mich zuparkt. Zum Abschleppen und Wiederholen der Abschleppkosten müßte ich nämlich wissen, welches der beiden Fz zuletzt abgestellt wurde, und mir damit die Möglichkeit nehmen auszuparken.


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