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#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 778 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 ![]() |
Auf diesem Seitenstreifen parken ebenfalls alle quer. Besondere Beschilderung gibt es keine. Die Fahrbahnbreite gibt das wohl einigermaßen her. Es scheint sich um einen lokalen Fall von "das haben wir schon immer so gemacht" zu handeln, der vom Ordnungsamt geduldet wird. Gesetzt den Fall ich komme dort als Ortsunkundiger hin, finde eine ausreichend breite Parklücke und parke normal, also längs, kann man mir dann in irgendeiner Form eine Behinderung der anderen Parkenden vorwerfen oder nicht platzsparendes Parken? Und andersherum ich stehe dort längs und werde anschließend durch vor und hinter mir parkende Querparker am Ausfahren gehindert, habe ich irgendeine Handhabe gegen diese? |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
Du bist der einzige, der legal parkt... Nein, legale Handhabe dagegen gibt es keine.
![]() (Mach Dich aber auf gutes Gepöbel gefasst ![]() Zitat Und andersherum ich stehe dort längs und werde anschließend durch vor und hinter mir parkende Querparker am Ausfahren gehindert, habe ich irgendeine Handhabe gegen diese? Klar. Polizei bzw. Ordnungsamt rufen, ein Falschparker blockiert Dein Auto. ![]() (Was dann passiert, ist aber in der Tat spannend). |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3161 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 ![]() |
Gesetzt den Fall ich komme dort als Ortsunkundiger hin, finde eine ausreichend breite Parklücke und parke normal, also längs, kann man mir dann in irgendeiner Form eine Behinderung der anderen Parkenden vorwerfen oder nicht platzsparendes Parken? Was könnte Dich denn motivieren, diese dort offenbar allgemein anerkannte Parkweise nicht zu praktizieren? -------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Die StVO?
Übrigens gilt für den Bereich offenbar ein Z286. Sieht man im zweiten Photo. Ist also Essig mit Parken. -------------------- |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 564 Beigetreten: 14.04.2010 Wohnort: In einer Großstadt Mitglieds-Nr.: 53613 ![]() |
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 778 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 ![]() |
Die StVO? Übrigens gilt für den Bereich offenbar ein Z286. Sieht man im zweiten Photo. Ist also Essig mit Parken. Welches Foto? ![]() Was könnte Dich denn motivieren, diese dort offenbar allgemein anerkannte Parkweise nicht zu praktizieren? Wie gesagt, ortsunkundig, genug Platz für normales Parken vorhanden. |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Da waren doch mal zwei Links zu Photos? Oder bin ich hier im falschen Film?
![]() Tatsächlich, ich habe da die Threads verwechselt. Also keine Photos, kein Z286. ![]() Trotzdem ist nach §12 zu parken. Was gelten könnte wäre die Bestimmung, dass möglichst platzsparend zu parken ist. Damit könnte man wieder dahin kommen, das Querparken als regelkonform anzusehen. Ohne Bilder weiß ich jetzt auch nicht, was ich davon halten soll. Klärt sich vielleicht, wenn sich die ersten beim rückwärts ausparken in der Mitte innig getroffen haben.... -------------------- |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1135 Beigetreten: 06.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75009 ![]() |
Das war hier mit der Einbahnstrasse: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1058230249
-------------------- Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 778 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 ![]() |
Kannst du dir aber gerne hier in Streetview angucken. Den Seitenstreifen sieht man nur in den Einfahrten, bzw. auf dem freien Behindertenparkplatz.
Im Straßenteil Richtung Lindemannstraße wird regulär längs geparkt. Vermutlich wegen der Bushaltestelle und dem Schutzstreifenstück. https://maps.app.goo.gl/9ptmrZwkS55ZfKPm7 |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Das funktioniert mit Begegnungsverkehr wahrscheinlich nur, weil die Fahrzeuge mit ihren Überhängen den Gehweg mitbenutzen. Das ist verboten.
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7888 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Gemäß Richtlinie muss gegenüber von Senkrechtparkständen 6m frei bleiben, um das Ein- und Ausparken gewährleisten zu können.
Das richtet sich zwar nicht an den Verkehrsteilnehmer, zeigt aber auch, dass die Parkweise gegenüber zu Behinderungen führen kann und allein deshalb schon zu unterlassen ist. Edith sagt noch, dass die Behörde offenbar das Querparken offiziell duldet, es sei denn, dies hier ist ein Behindertenparkstand für einen smart for two: https://www.google.com/maps/@51.2347744,6.8...i8192?entry=ttu |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1460 Beigetreten: 15.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58374 ![]() |
Beim Rückwärtseinparken reichen gem. RASt 4,5 m aus.
-------------------- Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2478 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Enweder ich kann legal querparken oder eben nicht. Da brauche ich mich gar nicht auf Diskussionen einlassen.
Schwieriger wird es, wenn vorne Fz 1 und hintern Fz 2 mich zuparkt. Zum Abschleppen und Wiederholen der Abschleppkosten müßte ich nämlich wissen, welches der beiden Fz zuletzt abgestellt wurde, und mir damit die Möglichkeit nehmen auszuparken. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 13:54 |