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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 12.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90934 ![]() |
mitte 2016 wurde bei mir im Rahmen einer allg. Verkehrskontrolle 11ng THC aktiv und 55ng Carbonsäure festgestellt. Im darauffolgenden Herbst entzog mir die FEB (Bayern) die FE ohne vorher eine MPU oder ein ÄG anzuordnen und unterstellte gelegentlichen Konsum mit mangelndem Trennvermögen. Wie sich im Nachhinein herausstellte, hätte ich gegen den Entzug ohne weitere Abklärungen erfolgreich Rechtsmittel einlegen können. Dies habe ich allerdings versäumt, daher ist alles Rechtskräftig und nichtmehr angreifbar. Ich war zu diesem Zeitpunkt tatsächlich gelegentlicher Cannabiskonsument, habe aber bis auf diese Ausnahme stets Fahren und Konsum getrennt. Am Tag der Auffälligkeit hatte ich nach dem Konsum nicht mehr vor zu fahren. Freunde von mir waren allerdings ein paar Hundert Kilometer entfernt nach einem Ausflug gestrandet (letzter Bus und Zug verpasst) und kochten mich durch ständige Anrufe weich, sie doch bitte abzuholen. Hier hätte ich mehr Standhaftigkeit beweisen sollen. Nach dem Entzug der FE konsumierte ich weiterhin Cannabis bis Anfang 2019. Dann entschloss ich mich aus persönlichen Gründen aufzuhören und habe seitdem auch nie wieder konsumiert. Die Entscheidung mit dem Kiffen aufzuhören war ausdrücklich nicht durch die Wiedererlangung der FE motiviert sondern wurde aus gesundheitlichen und persönlichen Motiven getroffen. Die Abstinenz kostet mich auch wahrlich keine Überwindung, vielmehr empfinde ich mittlerweile ekel vor dem Zeug. Die Rückfallgefahr würde ich bei mir also auf null schätzen. Da sich in der Zwischenzeit meine berufliche Situation verändert hat, würde ich nun gerne wieder die FE erlangen. Ich bin allerdings recht ratlos, wie der richtige Ablaufplan aussehen und was der aller erste Schritt sein sollte. Meine konkreten Fragen lauten nun wie folgt: - Sollte mein erster Schritt die Einreichung des Antrags auf Neuerteilung der FE bei der FEB sein? - Mit welchen Auflagen muss ich rechnen? - Würde ein ÄG in meinem Fall Sinn ergeben? Wenn es in dem ÄG um Abklärung meiner aktuellen Konsumgewohnheiten geht, sollte ich da Erfolg haben, wenn allerdings mein Konsum zum Tatzeitpunkt relevant ist könnte es durch den einmaligen Verstoß gegen das Trennverbot schwierig werden. - Falls ich um eine MPU nicht herum kommen sollte, woher erfahre ich welcher Zeitraum für Abstinenznachweise verlangt wird? Wie sieht es da mit den Fristen aus? Ebenfalls sollte ich nicht verschweigen, dass ich in der Vergangenheit mehrfach polizeilich mit Cannabis aufgefallen bin. Dies Fälle mündeten allerdings nie in Vorstrafen sondern in Einstellungen und einmal Sozialstunden. Diese Fälle fanden alle vor der Ersterteilung der FE statt, die FEB scheint dies aber zu kennen. Vielen Dank für eure Hilfe und Antworten. |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17514 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Meine konkreten Fragen lauten nun wie folgt:
Zitat - Sollte mein erster Schritt die Einreichung des Antrags auf Neuerteilung der FE bei der FEB sein? Nein, das wäre zu früh weil Dich dann eine MPU-Anordnung mit Fristsetzung erreicht die nicht zu bestehen ist.Zitat - Mit welchen Auflagen muss ich rechnen? Mit einer MPU-Anordnung.Zitat -Würde ein ÄG in meinem Fall Sinn ergeben? Bei 11 ng/ml aktiv wird es kein äG geben.Zitat - Falls ich um eine MPU nicht herum kommen sollte, woher erfahre ich welcher Zeitraum für Abstinenznachweise verlangt wird? Wie sieht es da mit den Fristen aus? Das sagt Dir keiner vorher, das entscheidet der Gutachter bei der MPU aufgrund Deiner Konsumtiefe und Deiner persönlichen Aufarbeitung.-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 12.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90934 ![]() |
Nein, das wäre zu früh weil Dich dann eine MPU-Anordnung mit Fristsetzung erreicht die nicht zu bestehen ist. Dann verstehe ich den ganzen Vorgang aber irgendwie nicht. Fakt ist doch, dass ich den Eignungsmangel, der einst bestand, mittlerweile erfolgreich und dauerhaft beseitigt habe. Was ist denn nun in einem Fall wie meinem der erste Schritt, der zur Wiedererlangung der FE gegangen werden muss? Wer, wenn nicht die FEB, ist die erste Anlaufstelle? Das sagt Dir keiner vorher, das entscheidet der Gutachter bei der MPU aufgrund Deiner Konsumtiefe und Deiner persönlichen Aufarbeitung. Auch hier ist mir die Sache wieder rätselhaft. Ich dachte die FEB wird mir Auflagen machen, die bei Erfüllung die Zweifel an meiner Fahreignung ausräumen? Wenn niemand einen Abstinenznachweis anordnet, woher sollte ich wissen ob und in welchem Umfang ich einen zu erbringen habe? Wie kann ich dies also in Erfahrung bringen? Im trüben zu fischen, scheint mir kein guter Plan zu sein. Nochmals danke für die schnelle Hilfe und Antwort. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 13.08.2023, 01:00
Bearbeitungsgrund: Zitate und Antworten erkennbar gemacht
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24713 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Das ist alles leider etwas unübersichtlich, weswegen die MPU auch etwas verrufen ist.
Aus Bürokratensicht sieht der Ablauf so aus: - Du beantragst die Neuerteilung der FE - Die Behörde sieht aufgrund der Voreintragungen Eignungszweifel und verlangt eine MPU (mit einer bestimmten Fragestellung) innerhalb von ein paar Monaten oder so - Du suchst Dir eine MPU-Stelle, bringst Deine Abstinenznachweise mit und hast Dein fehlendes Trennvermögen aufgearbeitet - Aufgrund der Nachweise, eines Reaktionstests und eines psychologischen Gesprächs, in dem Du Deine Aufarbeitung und Lösungsstrategien für die Zukunft demonstrierst, erstellt man Dir ein positives Gutachten - Das reichst Du ein, die Behörde prüft es und erteilt Dir eine FE (eventuell nach einer Prüfungsfahrt). Sinnvollerweise musst Du aber eben schon vorher Abstinenznachweise sammeln und mit der Aufarbeitung anfangen, sonst klappt das in der Frist nicht. Ja, das klingt sinnlos. Tschuldigung, wir können das nicht ändern. Dieses Forum kann Dich auf zwei Arten unterstützen: 1. Mit Informationen über den Ablauf und die Kriterien, auf dies es bei der MPU ankommt 2. Mit Unterstützung bei der Aufarbeitung und Entwicklung von Lösungsstrategien. Das funktioniert nur, wenn Du bereit bist, hier anonym Deine Geschichte ziemlich ausführlich und offen darzustellen. Schau vielleicht mal in die anderen MPU-Threads rein, ob Du daran interessiert bist -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17514 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Fakt ist doch, dass ich den Eignungsmangel, der einst bestand, mittlerweile erfolgreich und dauerhaft beseitigt habe. Und genau das hast Du mittels der MPU nachzuweisen. Ein Lippenbekenntnis reicht nicht aus.Ich dachte die FEB wird mir Auflagen machen, die bei Erfüllung die Zweifel an meiner Fahreignung ausräumen. Die Auflage wird die MPU-Anordnung sein.Wenn niemand einen Abstinenznachweis anordnet, woher sollte ich wissen ob und in welchem Umfang ich einen zu erbringen habe? Wie kann ich dies also in Erfahrung bringen? In dem Du Dich selber aktiv drum kümmerst die notwendigen Informationen zu erhalten.
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 12:19 |