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> Bußgeldbescheid: Überholverbot missachtet (als PKW) obwohl nur LKW Verbot Schild, Überholverbot missachtet trotz keinem konkreten Schild
Reclaimer
Beitrag 11.08.2023, 20:43
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Zusammen 🙋🏻‍♂️
Heute haben wir einen Bußgeldverfahren zugeschickt bekommen, dass ich am 6.6 auf der B10 in Hinterweidenthal ,FR Pirmasens ein Überholverbot missachtet hätte. Ich persönlich kann mich da nicht daran erinnern, ein Verbotsschild zum Überholen für PKW’s wahrgenommen zu haben. Lediglich ein Überholverbot für LKW’s war mit einem Schild signalisiert worden. Auf auf Google Street Views wird mir bei dieser Strecke nur ein LKW Überholverbotsschild angezeigt. Ich befinde mich aktuell in der Probezeit und müsste daher wenn der Bescheid rechtskräftig wäre ein Aufbauseminar machen und Probezeit von 2 auf 4 Jahre verlängert. Hat jemand von euch Erfahrungen mit so einer Sachlage? Kann es sein das dieser Bescheid sogar eventuell falsch ist? Wie gesagt es war kein PKW Überholverbotszeichen zu sehen und ich hab auch keine durchgezogene Linie überfahren. Kennt sich jemand damit aus wie man da jetzt weiter vorgeht?
Danke schonmal im Voraus !
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Frank999
Beitrag 11.08.2023, 21:19
Beitrag #2


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Hier ?
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Reclaimer
Beitrag 11.08.2023, 21:32
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
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Ja genau

Hier bin ich aufgefahren. Kurz nach der Kurve war auf eine Polizeikontrolle ,bei der die Beamten LKW’s kontrolliert haben.
Aber wie gesagt sehe da kein Überholverbot für PKW’s… :/


https://maps.app.goo.gl/CYpPCiz7x65s3LPN6?g_st=ic
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ulm
Beitrag 11.08.2023, 21:55
Beitrag #4


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...und dahinter siehst Du das aufklappbare Schild, dass die 80 km/h und das Überholverbot für alle während der Polizeikontrolle anordnet.
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Reclaimer
Beitrag 11.08.2023, 22:05
Beitrag #5


Neuling


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Wo genau siehst du das? Ich seh da keins
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uwe112
Beitrag 11.08.2023, 22:16
Beitrag #6


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https://www.google.com/maps/@49.1990024,7.7...E&entry=ttu
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mir
Beitrag 12.08.2023, 07:58
Beitrag #7


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Interessant. Wer ordnet denn an, wann das aufgeklappt wird?


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ulm
Beitrag 12.08.2023, 12:37
Beitrag #8


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Bei Großkontrollen hat die Polizei bei uns in der Region dazu die zugehörige verkehrsrechtliche Anordnung.

Zitat (uwe112 @ 11.08.2023, 23:16) *

Ich meinet eher das zugeklappte hier
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rapit
Beitrag 30.08.2023, 10:16
Beitrag #9


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Zitat (ulm @ 12.08.2023, 13:37) *
Bei Großkontrollen hat die Polizei bei uns in der Region dazu die zugehörige verkehrsrechtliche Anordnung.

So ist es, aber selbst wenn nicht: die Polizei ist nicht "Privat", sondern eine Behörde. Und auch von einer falschen Behörde aufgestellte Vz sind nur allenfalls rechtswidrig, nicht nichtig.

Anders als bei von Privat aufgestellten Vz also.

Tatsächlich ist mir aber noch kein einziger Fall untergekommen, bei dem es an der Genehmigung für die Polizei gefehlt hätte. wavey.gif


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mir
Beitrag 30.08.2023, 13:24
Beitrag #10


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Vertretbar ist vieles. thread.gif

Was sagen die Gerichte dazu?


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rapit
Beitrag 30.08.2023, 14:26
Beitrag #11


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Zitat (mir @ 30.08.2023, 14:24) *
Was sagen die Gerichte dazu?

Genau das. Ich habe im Nachurlaubsstress absolut keine Zeit zum Suchen, aber es gibt eben genau jene Entscheidungen, dass "von Privat" aufgestellte Vz nichtig sind.
Es sind ja nun gar keine Verwaltungsakte.
Ausnahme: der Private wurde "beliehen".

Behörden "Handeln" dagegen mittels Verwaltungsakten. Übertritt eine Behörde damit ihre sachliche Zuständigkeit, ist der VA rechtswidrig, aber noch lange nicht nichtig.
Ist irgendeine uralte Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes, die mir da mal über den Weg gelaufen ist. Aber dogmatisch hervorragend begründet. Und ich finde, das Ergebnis überzeugt auch in der Kurzform. wavey.gif


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