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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 11.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90931 ![]() |
Heute haben wir einen Bußgeldverfahren zugeschickt bekommen, dass ich am 6.6 auf der B10 in Hinterweidenthal ,FR Pirmasens ein Überholverbot missachtet hätte. Ich persönlich kann mich da nicht daran erinnern, ein Verbotsschild zum Überholen für PKW’s wahrgenommen zu haben. Lediglich ein Überholverbot für LKW’s war mit einem Schild signalisiert worden. Auf auf Google Street Views wird mir bei dieser Strecke nur ein LKW Überholverbotsschild angezeigt. Ich befinde mich aktuell in der Probezeit und müsste daher wenn der Bescheid rechtskräftig wäre ein Aufbauseminar machen und Probezeit von 2 auf 4 Jahre verlängert. Hat jemand von euch Erfahrungen mit so einer Sachlage? Kann es sein das dieser Bescheid sogar eventuell falsch ist? Wie gesagt es war kein PKW Überholverbotszeichen zu sehen und ich hab auch keine durchgezogene Linie überfahren. Kennt sich jemand damit aus wie man da jetzt weiter vorgeht? Danke schonmal im Voraus ! |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 564 Beigetreten: 14.04.2010 Wohnort: In einer Großstadt Mitglieds-Nr.: 53613 ![]() |
Hier ?
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 11.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90931 ![]() |
Ja genau
Hier bin ich aufgefahren. Kurz nach der Kurve war auf eine Polizeikontrolle ,bei der die Beamten LKW’s kontrolliert haben. Aber wie gesagt sehe da kein Überholverbot für PKW’s… :/ https://maps.app.goo.gl/CYpPCiz7x65s3LPN6?g_st=ic |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14084 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
...und dahinter siehst Du das aufklappbare Schild, dass die 80 km/h und das Überholverbot für alle während der Polizeikontrolle anordnet.
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 11.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90931 ![]() |
Wo genau siehst du das? Ich seh da keins
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 474 Beigetreten: 24.08.2015 Wohnort: DO Mitglieds-Nr.: 76950 ![]() |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24716 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Interessant. Wer ordnet denn an, wann das aufgeklappt wird?
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14084 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Bei Großkontrollen hat die Polizei bei uns in der Region dazu die zugehörige verkehrsrechtliche Anordnung.
Ich meinet eher das zugeklappte hier |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Bei Großkontrollen hat die Polizei bei uns in der Region dazu die zugehörige verkehrsrechtliche Anordnung. So ist es, aber selbst wenn nicht: die Polizei ist nicht "Privat", sondern eine Behörde. Und auch von einer falschen Behörde aufgestellte Vz sind nur allenfalls rechtswidrig, nicht nichtig. Anders als bei von Privat aufgestellten Vz also. Tatsächlich ist mir aber noch kein einziger Fall untergekommen, bei dem es an der Genehmigung für die Polizei gefehlt hätte. ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24716 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Vertretbar ist vieles.
![]() Was sagen die Gerichte dazu? -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Was sagen die Gerichte dazu? Genau das. Ich habe im Nachurlaubsstress absolut keine Zeit zum Suchen, aber es gibt eben genau jene Entscheidungen, dass "von Privat" aufgestellte Vz nichtig sind. Es sind ja nun gar keine Verwaltungsakte. Ausnahme: der Private wurde "beliehen". Behörden "Handeln" dagegen mittels Verwaltungsakten. Übertritt eine Behörde damit ihre sachliche Zuständigkeit, ist der VA rechtswidrig, aber noch lange nicht nichtig. Ist irgendeine uralte Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes, die mir da mal über den Weg gelaufen ist. Aber dogmatisch hervorragend begründet. Und ich finde, das Ergebnis überzeugt auch in der Kurzform. ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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