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> Bußgeldbescheid erhalten, kommt da noch was?, Drogen, Bußgeldbescheid
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Beitrag 11.08.2023, 14:17
Beitrag #1


Neuling


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Hallo ich wurde am 03.04.2023 anonym gemeldet, das ich unter BTM Einfluss Auto fahre. Die Polizei hat mich dann anschließend kontrolliert, ein Urintest der auf Amphetamine positiv war und anschließend wurde mir im Krankenhaus Blut abgenommen. Den Führerschein durfte ich nacher der Kontrolle behalten, dürfte aber erst nach 24 Stunden wieder Auto fahren. Bekam dann anschließend zeitnah Post von der Staatsanwaltschaft das mein Verfahren eingestellt wurde und das sie eine Meldung an die Führerscheinstelle machen. Am 12.07.2023 bekam ich ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Im Brief steht: Sie führten ein Kraftfahrzeug unter der Wirkung des berauschenden Mittels (Amphetamine(ca. 448ng/mL) §24a Abs. 2, 3§25 StVG; 242 BKat; § 4 Abs. 3 BkatV.
Ich erhalte noch ein Monat Fahrverbot mit der Viermonatsfrist.
Ich hab seid 2011 meinen Führerschein, noch nie Punkte gehabt und wegen Drogen allgemein noch nie auffällig geworden.

Meine Frage ist kommt da noch was wie MPU oder hab ich Glück gehabt?!
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Kai R.
Beitrag 11.08.2023, 14:24
Beitrag #2


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Nix Glück. Die Führerscheinstelle wird Deine Fahrerlaubnis entziehen. Die MPU kommt dann im Neuerteilungsverfahren. 12 Monate nachgewiesene Abstinenz sind Deine Eintrittskarte.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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ulm
Beitrag 11.08.2023, 14:24
Beitrag #3


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Das war der strafrechtliche Teil.

Es folgt noch der fahrerlaubnisrechtliche Teil. Dir wird die Fahrerlaubnis entzogen, da Du unter dem Einfluss von "harten Drogen" (Amph) gefahren bist.
Wenn Du die Fahrerlaubnis wieder haben möchtest, musst Du 15 Jahre warten oder eine MPU ablegen, für die Du vorher eine nachgewiesene Abstinenz von voraussichtlich 12-15 Monaten benötigst.


Edith sagt @Kai war schneller...
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F117
Beitrag 11.08.2023, 21:01
Beitrag #4


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Der TE ist aber doch wegen eine anonymen Petze aufgefallen und nicht in flagranti ertappt worden. Das macht keinen Unterschied in Bezug auf 'nachweislich unter Drogen gefahren'?


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ulm
Beitrag 11.08.2023, 21:05
Beitrag #5


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Amphetamine fallen in die Gruppe der "harten Drogen". Jeglicher Konsum harter Drogen ist mit der Fahrerlaubnis unvereinbar, daher muss der Täter gar nicht im Kontext mit dem Straßenverkehr erwischt werden, um seine Fahrerlaubnis zu verlieren.

Zitat (F117 @ 11.08.2023, 22:01) *
eine anonymen Petze

Ich bin immer wieder ganz verblüfft, was die Autokorrektur so anrichtet. Hier zum Beispiel mit dem Begriff "verantwortungsbewusster Mitbürger, der alle anderen Verkehrsteilnehmer vor einem zugedröhnten Autofahrer schützt".
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F117
Beitrag 11.08.2023, 21:06
Beitrag #6


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shortie
Beitrag 12.08.2023, 06:43
Beitrag #7


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Zitat (F117 @ 11.08.2023, 21:01) *
Der TE ist aber doch wegen eine anonymen Petze aufgefallen und nicht in flagranti ertappt worden.

Das lese ich anders:

Zitat (Line123 @ 11.08.2023, 14:17) *
Die Polizei hat mich dann anschließend kontrolliert,

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rentenberater
Beitrag 12.08.2023, 09:48
Beitrag #8


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Ja, ohne nachgewiesene Fahrt hätte es keinen Bußgeldbescheid gegeben. Für den Entzug der Fahrerlaubnis ist das aber ohne Belang, der kommt mit und ohne Fahrt....
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