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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 11.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90930 ![]() |
Ich erhalte noch ein Monat Fahrverbot mit der Viermonatsfrist. Ich hab seid 2011 meinen Führerschein, noch nie Punkte gehabt und wegen Drogen allgemein noch nie auffällig geworden. Meine Frage ist kommt da noch was wie MPU oder hab ich Glück gehabt?! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Nix Glück. Die Führerscheinstelle wird Deine Fahrerlaubnis entziehen. Die MPU kommt dann im Neuerteilungsverfahren. 12 Monate nachgewiesene Abstinenz sind Deine Eintrittskarte.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14084 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
![]() Das war der strafrechtliche Teil. Es folgt noch der fahrerlaubnisrechtliche Teil. Dir wird die Fahrerlaubnis entzogen, da Du unter dem Einfluss von "harten Drogen" (Amph) gefahren bist. Wenn Du die Fahrerlaubnis wieder haben möchtest, musst Du 15 Jahre warten oder eine MPU ablegen, für die Du vorher eine nachgewiesene Abstinenz von voraussichtlich 12-15 Monaten benötigst. Edith sagt @Kai war schneller... |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Der TE ist aber doch wegen eine anonymen Petze aufgefallen und nicht in flagranti ertappt worden. Das macht keinen Unterschied in Bezug auf 'nachweislich unter Drogen gefahren'?
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14084 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Amphetamine fallen in die Gruppe der "harten Drogen". Jeglicher Konsum harter Drogen ist mit der Fahrerlaubnis unvereinbar, daher muss der Täter gar nicht im Kontext mit dem Straßenverkehr erwischt werden, um seine Fahrerlaubnis zu verlieren.
eine anonymen Petze Ich bin immer wieder ganz verblüfft, was die Autokorrektur so anrichtet. Hier zum Beispiel mit dem Begriff "verantwortungsbewusster Mitbürger, der alle anderen Verkehrsteilnehmer vor einem zugedröhnten Autofahrer schützt". |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
![]() -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 877 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 381 Beigetreten: 07.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84950 ![]() |
Ja, ohne nachgewiesene Fahrt hätte es keinen Bußgeldbescheid gegeben. Für den Entzug der Fahrerlaubnis ist das aber ohne Belang, der kommt mit und ohne Fahrt....
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 12:10 |