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> Strafe verfünfzigfacht - wie werden die TS eigentlich festgesetzt, Mit C2 aufm E-Roller für 80.100 Euro
Der_Veranstalter
Beitrag 10.08.2023, 19:03
Beitrag #1


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Hallo beinand,

ich habe auf der LTO gelesen von einem Herrn der unter Alk-Einfluss aufm E-Roller gestoppt wurde.

Strafbefehl mit 30 TS zu je 50 Euro. Den wollte er aber nicht akzeptieren und nun muss er 80.100 Euro zahlen, weil das Gericht erst in der Verhandlung feststellen konnte, was er tatsächlich verdient.

Passiert am AG Hamburg: Klickklack

Wie kann es sein, dass ein AG oder Staatsanwalt oder sonst jemand initial so daneben liegt mit der Höhe der TS? Auf welcher Grundlage werden die denn festgelegt?

Zitat
Das zuständige Amtsgericht hat den Einspruch am 26. Juli 2022 allerdings nicht bloß verworfen, sondern die Tagessatzhöhe an die Vermögensverhältnisse des Geschäftsführers angepasst. Das Gericht habe in der Hauptverhandlung seine Vermögensverhältnisse, u.a. Aktien- und Immobilienbesitz, erhöhend berücksichtigt,


Ich dachte immer, dass nur das tatsächliche Jahreseinkommen als "Einkommen" zugrunde gelegt wird. Wie kann da Aktien- und Immobesitz mit einfließen?


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gruenerTeich
Beitrag 10.08.2023, 19:47
Beitrag #2


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Der Amtsanwalt im Massenverfahren hat schlecht geschätzt.

Der Strafrichter hat dann anscheinend die Vermögensverhältnisse ermittelt.
Regelmäßiges Einkommen können auch Dividenden und Mieteinnahmen sein.
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Buchholzer
Beitrag 10.08.2023, 20:34
Beitrag #3


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Zitat (Der_Veranstalter @ 10.08.2023, 20:03) *
Ich dachte immer, dass nur das tatsächliche Jahreseinkommen als "Einkommen" zugrunde gelegt wird. Wie kann da Aktien- und Immobesitz mit einfließen?


Dividenden, Kursgewinne und Mieteinnahmen sind ganz normale Einkünfte gem. §21 ESTG....wo also ist jetzt das Problem?
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Ernschtl
Beitrag 10.08.2023, 20:56
Beitrag #4


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Man sollte nicht alles glauben was man so liest.
Jemand der soviel verdient ist nicht so blöd, dass er gegen einen Bescheid, der einer Tageseinnahme gleich kommt, Einspruch einlegt. Der weiss um das Risiko und zahlt einfach.


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Buchholzer
Beitrag 10.08.2023, 21:03
Beitrag #5


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Nee, nicht zwangsweise, solche Leute halten sich für unfehlbar und hipp und 10 Monate FE-Entzug wegen bisschen Spass auf nem E-Roller gehen ja mal garnicht.....die tun dem nämlich im Gegensatz zum Geld richtig weh...
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Ernschtl
Beitrag 10.08.2023, 21:25
Beitrag #6


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Ohje, in dem Fall 10M E-Roller Entzug. Den Rest fährt der Chauffeur.


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Buchholzer
Beitrag 10.08.2023, 21:42
Beitrag #7


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Ferrari oder Lamborghini fahren mit Chaffeur ist für Hipster total uncool....
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Ernschtl
Beitrag 10.08.2023, 21:49
Beitrag #8


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Woher weisst du?


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Buchholzer
Beitrag 10.08.2023, 22:01
Beitrag #9


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hab schon auf dem Beifahrersitz gesessen.....ist fürn arsch.....selber fahren ist besser...
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shortie
Beitrag 11.08.2023, 08:09
Beitrag #10


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Zitat (Ernschtl @ 10.08.2023, 20:56) *
Jemand der soviel verdient ist nicht so blöd

Ich denke, dass der Rückschluss - viel Geld = viel Intelligenz - nicht gezogen werden darf.
Und ob er das viele Geld auch wirklich "verdient" ist auch noch fraglich.
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MsTaxi
Beitrag 11.08.2023, 08:59
Beitrag #11


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Weitere Erklärungshypothese: Müller hat den Einspruch eigenhändig eingelegt und war dabei genauso betrunken wie bei der TF.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Der_Veranstalter
Beitrag 11.08.2023, 09:28
Beitrag #12


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Zitat (Buchholzer @ 10.08.2023, 21:34) *
Dividenden, Kursgewinne und Mieteinnahmen sind ganz normale Einkünfte gem. §21 ESTG....wo also ist jetzt das Problem?


Nochmals: Der Text ist doch so geschrieben (noch dazu in einer LTO....), als ob das Gericht die Höhe der TS auch vom Grundbesitz und dem Aktiendepot abhängig gemacht hätte. Wirklich einfließen dürfen aber doch nur die Erträge und Verluste, sprich das, was auf der EST-Erklärung zu finden ist. Dabei ist es sehr leicht, zehn Immobilien und Aktien für eine Million zu besitzen und trotzdem keinen Pfennig damit zu verdienen.

@ all: Angenommen, ich habe im Jahr 100 TE Einnahmen und - sagen wir mal, weil ich ******** an der Börse spekuliert habe, 99 TE Miese, dann werden die TS doch nur von 1 TE berechnet, oder? Ich kenne jemanden, der hat wg. einem Erbe einmalig 1,4 Mio € in seiner EST-Erklärung stehen. Muss man die angeben? Oder darf man ersatzweise die EST-Erklärung vom Vorjahr dem Gericht zeigen? (Weiß ja niemand, ob das wirklich die aktuellste EST-Erklärung ist...)


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gruenerTeich
Beitrag 11.08.2023, 09:34
Beitrag #13


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Es sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten zu berücksichtigen. In der Regel ist ein TS ein Dreißigstel des Nettoeinkommens. Wenn der Angeklagte aber außerordentlich vermögend ist, kann dies bei der Bemessung berücksichtigt werden (§ 40 Abs. 2 StGB).

Es besteht keine Pflicht, seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen. Der Angeklagte darf hier lügen und es wird sich deshalb auch oft arm gerechnet. Die LTO-Artikel werden seltenst von Juristen geschrieben, sind insofern oft auch unpräzise.
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MsTaxi
Beitrag 11.08.2023, 10:08
Beitrag #14


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Gleicht sich doch gewissermaßen alles aus. Der Müller muss jetzt - aus welchem Grund auch immer - mehr zahlen als ursprünglich festgesetzt, Anno 2010 hat Michel Friedman in seiner Koks-Geschichte einen Strafbefehl akzeptiert, bei dem sein Einkommen auf 3.500 €/Monat festgesetzt wurde. Im Endeffekt kommt bei dem aktuellen Verfahren netto mehr für die Staatskasse rum als wenn man noch Spezialisten als Ermittler beschäftigen würde. Und vor einer Anfrage beim Finanzamt schützt der Datenschutz. laugh2.gif


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Explosiv
Beitrag 11.08.2023, 10:33
Beitrag #15


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Sauber ins Knie geschossen.


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mir
Beitrag 11.08.2023, 10:58
Beitrag #16


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Die Tagessatzhöhe schätzt und beantragt der Staatsanwalt nach Aktenlage. Das wird häufig pauschal nach dem Beruf gehen. Das ist eh eine wilde Schätzung, wenn sich der Beschuldigte dazu nicht einlässt. Ein Strafbefehl soll Aufwand sparen, deswegen wird da auch nicht viel Arbeit reingesteckt.


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gruenerTeich
Beitrag 11.08.2023, 12:09
Beitrag #17


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Es geht übrigens auch in die andere Richtung:

Ein Richter am OLG München (man suche nach Claus P) entwendet Kinderpornos aus der Strafakte.
Das kommt irgendwann nach Hinweis des FBI raus, es gibt Strafbefehl zu 120 TS (glaube ich) zu 30 Euro.
Ja, der ist mit Recht kein Richter mehr, war aber schon längst Of Councel in einer renommierten Kanzlei.

Wirklich ein Bärendienst, den der Richter am Amtsgericht und Staatsanwalt da der bayerischen Justiz abgeliefert haben.
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Buchholzer
Beitrag 11.08.2023, 13:38
Beitrag #18


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Zitat (Der_Veranstalter @ 11.08.2023, 10:28) *
Nochmals: Der Text ist doch so geschrieben (noch dazu in einer LTO....), als ob das Gericht die Höhe der TS auch vom Grundbesitz und dem Aktiendepot abhängig gemacht hätte.


Du möchtest den Text so verstehen das eine Vermögensheranziehung stattgefunden hat….aber wie genau das in die Strafe eingeflossen ist, wird ja explizit nicht genannt…
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Der_Veranstalter
Beitrag 11.08.2023, 14:15
Beitrag #19


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Ich will das nicht so lesen, sondern wundere mich darüber, dass es so geschrieben ist.


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HaWeThie
Beitrag 12.08.2023, 09:18
Beitrag #20


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Das ist es halt, wenn man Presse liest - die nehmen das mit "Vermögen" und "Vermögensertrag" nicht so genau - tlw. fehlen da auch die Sachkenntnisse.
Ein Dozent hat mal beschrieben: "die berichten einen Tag von der JHV des Karnickelzuchtvereins, am nächsten von Derivaten und dann wieder von Gerichtsurteilen - da kann man nicht erwarten, dass das alles 100%-ig richtig ausgedrückt ist".
Vielleicht hat es auch die Pressestelle des Gerichts unsauber ausgedrückt. Das Aktien- und Immobilienvermögen wird nur insofern berücksichtigt, als dass die Einnahmen aus demselben in die Tagessätze einfließen.


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Kühltaxi
Beitrag 19.08.2023, 04:16
Beitrag #21


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Zitat (shortie @ 11.08.2023, 09:09) *
Zitat (Ernschtl @ 10.08.2023, 20:56) *
Jemand der soviel verdient ist nicht so blöd

Ich denke, dass der Rückschluss - viel Geld = viel Intelligenz - nicht gezogen werden darf.
Und ob er das viele Geld auch wirklich "verdient" ist auch noch fraglich.

Bestes Beispiel: Ein gewisser Herr in den USA der sich wohl auch selbst für "nicht blöd" hält und auch gerade Streß mit der dortigen Justiz hat.... laugh2.gif

Es kann aber auch sein daß der Betroffene die Anzahl der Tagessätze drücken will um nicht als "vorbestraft" zu gelten, er deshalb Einspruch einlegt und ihm die spätere Gesamthöhe der Strafe zweitrangig bis egal ist. Hier natürlich nicht bei deren 30, aber z. B. bei 100 wäre es sinnvoll auf 90 zu kommen.


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haschee
Beitrag 19.08.2023, 07:48
Beitrag #22


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Ja, manchmal liest man da auch in der Zeitung was so alles vor Gericht/aufm Basar "verhandelt" werden kann.
Schon erstaunlich. think.gif blink.gif



Aber wäre es hier dann nicht zielführender gewesen den Einspruch auf die Anzahl der Tagessätze zu beschränken?
Darf dann noch was an der Höhe geändert werden?





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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Falo999
Beitrag 19.08.2023, 08:13
Beitrag #23


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Zitat (haschee @ 19.08.2023, 07:48) *
Aber wäre es hier dann nicht zielführender gewesen den Einspruch auf die Anzahl der Tagessätze zu beschränken?
Darf dann noch was an der Höhe geändert werden?

Ja theoretisch sicherlich besser, allerdings wird er ja kaum wegen der Höhe der Strafe den Einspruch erhoben haben.
Außerdem ist die Anzahl mit nur 30 ja schon sehr niedrig angesetzt.
Ich vermute das er sich unschuldig gefühlt hat oder evtl. versucht hat einen FE Entzug zu verindern/abzumildern.
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GM_
Beitrag 19.08.2023, 12:22
Beitrag #24


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Zitat (Der_Veranstalter @ 11.08.2023, 10:28) *
Ich kenne jemanden, der hat wg. einem Erbe einmalig 1,4 Mio € in seiner EST-Erklärung stehen. Muss man die angeben? Oder darf man ersatzweise die EST-Erklärung vom Vorjahr dem Gericht zeigen? (Weiß ja niemand, ob das wirklich die aktuellste EST-Erklärung ist...)

Erbschaft läuft doch über Erbschaftssteuer, wie kommst du da auf Einkommensteuer?


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Der_Veranstalter
Beitrag 19.08.2023, 12:34
Beitrag #25


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Nein, war von mir falsch. War ein bereits vor längerer Zeit geerbter gewerblicher Grundstücksanteil, der jetzt versilbert wurde. Das steht natürlich nur ein Mal drin.


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Buchholzer
Beitrag 20.08.2023, 17:06
Beitrag #26


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Zitat (HaWeThie @ 12.08.2023, 10:18) *
Das ist es halt, wenn man Presse liest - die nehmen das mit "Vermögen" und "Vermögensertrag" nicht so genau - tlw. fehlen da auch die Sachkenntnisse.


Das mag stimmen, im vorliegenden Fall wurde aber der Gerichtssprecher 1:1 zitiert...und der ist Richter...der sollte das eigentlich formulieren können für die Presseerklärung...
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Ernschtl
Beitrag 20.08.2023, 19:43
Beitrag #27


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QUOTE (Buchholzer @ 20.08.2023, 18:06) *
...und der ist Richter...
sagt wer?


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MsTaxi
Beitrag 20.08.2023, 20:12
Beitrag #28


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Die Leiter der Pressestelle des Landgerichts Hamburg ist Richter am OLG.
Edit:
Und damit du heute Nacht nicht unter Schlaflosigkeit wegen Wissbegier leidest, hier der Link zum Impressum der Pressestelle:

https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberland...cht/start-37004


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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durban
Beitrag 20.08.2023, 20:59
Beitrag #29


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Möglicherweise gab es im Strafbefehl abseits der Geldstrafe Nebenfolgen, die der Angeklagte wegbekommen wollte.

Und wenn dann in der Hauptverhandlung auffällt, dass das Einkommen grob zu niedrig geschätzt wurde, ist es vielleicht manchmal zu spät für einen Rückzieher, weil ab Beginn der Hauptverhandlung die Rücknahme des Einspruchs nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft erfolgen darf.

Steuerunterlagen stehen dem Gericht übrigens in aller Regel nicht zur Verfügung.

Abseits von diesem konkreten Fall führt die Ermittlung der Tagessatzhöhe oft zu Ungerechtigkeiten und Privilegierung von Besserverdienenden. Denn in der Mehrzahl der Fälle muss mangels konkreter Erkenntnisse geschätzt werden. Und da gilt "In dubio pro reo": Im Zweifel ist eher niedrig zu schätzen, um nicht übermäßig zu belasten.


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Proxima Estación: Esperanza.
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Explosiv
Beitrag 21.08.2023, 14:33
Beitrag #30


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Das ist aber der falsche Ansatz. Wer zu hoch geschätzt wird, kann dies durch einen Einkommensnachweis leicht korrigieren. Wer zu niedrig geschätzt wird, wird eher ruhig bleiben.
Von Ausnahmen abgesehen. laugh2.gif


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Kühltaxi
Beitrag 23.08.2023, 22:48
Beitrag #31


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Zitat (haschee @ 19.08.2023, 08:48) *
Ja, manchmal liest man da auch in der Zeitung was so alles vor Gericht/aufm Basar "verhandelt" werden kann.
Schon erstaunlich. think.gif blink.gif

Wenn alles "anglisiert" wird, warum dann nicht auch das Rechtssystem? laugh2.gif

Alternative ist wohl oft daß das Verfahren sonst "ewig" dauert und Gefahr läuft in die Verjährung zu geraten. So gesehen bei cum-ex. Noch blöder ist wenn höchstrangige Politiker involviert sind.... thread.gif


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
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haschee
Beitrag 24.08.2023, 08:41
Beitrag #32


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Nein ich meine im Lokalteil so Dinge wie:

"Einspruch gegen Strafbefehl eingelegt.
Verurteilter (durch Strafbefehl) Frauenschläger mit sauberem Leumund und mittelprächtiger Leitungsfunktion in der Luftfahrtbranche bekommt nur z. B. 80 Tagessätze statt 100"


Und ähnliches.
Geht dann eigentlich immer um Zuverlässigkeit in Sicherheitsbranche, Pilotenschein, Waffen...


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Kühltaxi
Beitrag 20.10.2023, 09:07
Beitrag #33


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Die berühmte 90er Grenze die ich schon erwähnte. 80 statt 90 dann wohl damit es nicht ganz so offensichtlich ist.
Die Gründe können natürlich differieren, mir fiel halt gerade was anderes ein. Vielleicht hat der sich ja besonders reumütig gezeigt und freundlich darum gebeten ihm nicht das ganze künftige Leben zu erschweren.


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