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> Eidesstattlichen Versicherung Notar gefordert
DAF4CK
Beitrag 06.08.2023, 15:19
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

Ich habe einen gebremsen Anhänger von dem ich die Papiere nicht mehr finde, der Anhänger lief bei mir als LoF Anhänger.
Da ich keine Forstwirtschaft mehr habe und nun auf meine Schlepper Schwarze Kennzeichen fahren muss benötigt der Anhänger nun auch eine Einzelabnahme um die Papiere wieder zu erlangen.
Die Einzelabnahme habe ich bereits machen lassen, allerdings möchte die Zulassungstelle nun das ich zum Notar gehe und dort eine eidesstattlichen Versicherung machen lassen.

In dem Zulassungsbezirk in dem ich davor gewohnt habe hat das beim Verlust des Briefes immer die Zulassungsstelle selber gemacht. Der Notar möchte für dieses schriftstück übrigends 250€, das sehe ich nicht ein.

Wo steht das geschrieben das die Zulassungsstelle die EV nicht abnehmen darf sondern vom Notar gemacht werden muss? Im alten zulassungsbezirk angerufen, funktioniert wie immer einfach in der Zulassungsstelle ohne Notar.

Grüße
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ulm
Beitrag 06.08.2023, 16:09
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Die eidesstattliche Versicherung kann bei einem Notar abgegeben werden, sie kann aber auch der Zulassungsstelle persönlich übergeben werden oder zur Niederschrift auf der Zulassungsstelle erklärt werden.
Das Zauberwort "oder" gilt für Dich als Antragsteller, nicht für die Zulassungsstelle.

Also:
Antragsformular ausfüllen, eidesstattliche Versicherung schreiben (Vorlagen kann man googeln), Einzelabnahme und alle weiteren Papiere zusammenpacken und auf der Zulassungsstelle persönlich abgeben.
Wenn dort gezickt wird, schriftliche Ablehnung der Zulassung verlangen.
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DAF4CK
Beitrag 06.08.2023, 20:53
Beitrag #3


Neuling


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Hallo und Vielen dank für die rasche antwort.

In den Musterbeispielen bei Google finde ich immer nur text wo von den neuen Zulassungsbescheinigungen gesprochen wird.

Die Papiere du von dem Anhänger Verloren sind waren aber noch der alte Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Ist es juristisch Falsch die neue bezeichnung zu nehmen oder die alte?

Ich würde ersetzen:
1. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
2. Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)

durch

1. Fahrzeugbrief
2. Fahrzeugschein

Grüße
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Ernschtl
Beitrag 06.08.2023, 21:09
Beitrag #4


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Anders rum:
1. Fahrzeugschein
2. Fahrzeugbrief


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Der_Veranstalter
Beitrag 06.08.2023, 21:16
Beitrag #5


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Habe ich erst vor einem Jahr gemacht auf der Zulassungsstelle des LK M. Wurde bearbeitet von einer Azubi, nur die Eidesstattliche durfte die nicht abnehmen, das hat ihre Ausbilderin dann gemacht. Lass dich nicht abspeisen.

Kann es vielleicht daran liegen, dass der TE nicht auf der "richtigen" Zulassungsstelle, sondern auf einer Bürger-Service-Außenstelle war, wo das u.U. nicht gemacht werden kann/muss?



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DAF4CK
Beitrag 07.08.2023, 09:57
Beitrag #6


Neuling


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Hallo,

Nein das ist die einzige Zulassungsstelle im Landkreis.

Eine Frage habe ich nun noch, ist es möglich die Eidestatliche Erkläung bereits vor der Einzelabnahme beim TÜV zu stellen? Mir vergeht hier die Zeit. Der Termin ist erst in 2 Wochen und das Aufbieten dauert ja auch 3-4 Wochen.
Fahrgestellnummer im Rahmen und Typenschild sind ja da, die nimmt der TÜV ja auch. Kennzeichen ist keines mehr bekannt.

Grüße
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DAF4CK
Beitrag 24.08.2023, 09:36
Beitrag #7


Neuling


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Hallo zusammen,

Ich war heute endlich auf der Zulassungsstelle da meine Einzelabnahme endlich durch ist.
Und was soll ich sagen? Ich bin Quasi raus geflogen..

Wir nehmen keine EV ab und Ihre selber geschriebene EV das dürfen Sie garnicht, auch habe ich keine Schriftliche ablehnung bekommen.
Ich solle doch bitte morgen zur Chefin der Zulassungsstelle gehen und schonmal Gesetzestext mitbringen das ich das selber schreiben darf, oder das die mir die EV abnehmen müssen.

Ist das in jeder Zulassungstelle so das die sich eigene Gesetze schaffen?

Grüße
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ulm
Beitrag 24.08.2023, 10:05
Beitrag #8


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Und genau deswegen würde ich hingehen! ranting.gif
Ruhig bleiben!

...und alleine die Verweigerung der schriftlichen Ablehnung Deines Zulassungsantrages war widerrechtlich.
Im Ergebnis wird das Eis für die Zulassungsstelle sehr dünn.
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DAF4CK
Beitrag 24.08.2023, 10:18
Beitrag #9


Neuling


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Alles klar dann gehe ich nochmals hin.
Hast du mir ein Auszug aus dem Gesetzestext dazu?

Grüße
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ulm
Beitrag 24.08.2023, 10:22
Beitrag #10


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S5 StVG
Zitat
Besteht eine Verpflichtung zur Ablieferung oder Vorlage eines Führerscheins, Fahrzeugscheins, Anhängerverzeichnisses, Fahrzeugbriefs, Nachweises über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens oder über die Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung, eines ausländischen Führerscheins oder Zulassungsscheins oder eines internationalen Führerscheins oder Zulassungsscheins oder amtlicher Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen und behauptet der Verpflichtete, der Ablieferungs- oder Vorlagepflicht deshalb nicht nachkommen zu können, weil ihm der Schein, das Verzeichnis, der Brief, der Nachweis oder die Kennzeichen verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen sind, so hat er auf Verlangen der Verwaltungsbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Scheins, Verzeichnisses, Briefs, Nachweises oder der Kennzeichen abzugeben. Dies gilt auch, wenn jemand für einen verloren gegangenen oder sonst abhanden gekommenen Schein, Brief oder Nachweis oder ein verloren gegangenes oder sonst abhanden gekommenes Anhängerverzeichnis oder Kennzeichen eine neue Ausfertigung oder ein neues Kennzeichen beantragt.
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mir
Beitrag 24.08.2023, 11:16
Beitrag #11


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Daraus geht aber nicht hervor, dass die Behörde den Eid abnimmt.

Ich bin skeptisch.


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DAF4CK
Beitrag 24.08.2023, 11:19
Beitrag #12


Neuling


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Welche möglichkeiten habe ich dann noch wenn ich hier nicht weiter komme?
Wo kann ich mich über das Fehlverhalten der Zulassungsstelle beschweren?

Wer kann noch den nötigen Antrag entgegen nehmen?
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mir
Beitrag 24.08.2023, 11:54
Beitrag #13


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[Nachtrag]

Ich hab ein wenig geblättert.

Laut Stelkens/Bonk/Sachs/Kallerhoff/Fellenberg, 10. Aufl. 2022, VwVfG § 27 Rn. 11:

Man muss unterscheiden zwischen Abgeben der EV und dem Aufnehmen der EV. Die Abnahme ist die Entgegennahme einer schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift erklärten EV durch die Behörde, und zwar unabhängig davon, ob diese aufgefordert oder freiwillig abgegeben wird. Die Aufnahme ist dagegen die Handlung, die erforderlich ist, die Versicherung schriftlich niederzulegen.

Die Aufnahme kann durch einen Notar erfolgen, aber eben auch durch Erklärung zur Niederschrift bei der Behörde. Die Rechtsgrundlagen dafür findest Du in § 27 VwVfG, wobei evtl. das Landesrecht maßgeblich ist, das ist aber meist sehr ähnlich. Nach Abs. 2 kann die EV bei einer Behörde zur Niederschrift aufgenommen werden (das Mitbringen einer schriftlichen wird kritisch gesehen, das scheint umstritten). Die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung knüpft an die Abnahme, nicht an die Aufnahme an (vgl. § 156 StGB)

Daraus ergibt sich dann auch, dass das nur der Behördenleiter, sein Vertreter ein Volljurist oder ein besonders dazu schriftlich ermächtigter macht, und nicht jeder in der Behörde.


Als zweiter Kommentar BeckOK VwVfG/Herrmann, 60. Ed. 1.7.2023, VwVfG § 27 Rn. 7-12:

Zitat
Im Regelfall wird die eidesstattliche Versicherung von der Behörde aufgenommen, dh schriftlich niedergelegt. Die eidesstattliche Versicherung kann aber durch den Beteiligten/Zeugen auch selbst verfasst und an die Behörde übergeben werden (zur Form der Abgabe eidesstattlicher Versicherungen in Fällen des § STVG § 5 StVG Kutsch NZV 2006, NZV Jahr 2006 Seite 237 ff.).



§ 5 StVG ist auch eine ausreichende Befugnisnorm zur Abnahme des Eides auch nach diversen Kommentaren.

Herrmann in BeckOK Rn. 3.1:

Zitat
Die erforderliche Ermächtigung und Zuständigkeitserklärung findet sich bspw. in [...] § STVG § 5 StVG (Versicherung an Eides statt über den Verbleib von Kraftfahrzeugdokumenten und Kennzeichen)


Zuständig wird die Zulassungsstelle ja wohl sein, das geht über § 46 FZV in Zusammenhang mit Landesrecht.



Was kannst Du nun machen, wenn man sich weigert? Du stellst den Antrag, dass Du eine eidesstattliche Versicherung abgeben und damit die Zulassung erhältst. Wenn sich auch die Sachgebietsleitung weigert, kannst Du natürlich weiter um einen Termin mit der Behördenleitung bitten. Zudem kannst Du einen klagefähigen Bescheid für die Versagung verlangen, der auch mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung zu verfassen ist. Letzteres sollte aber wirklich nicht nötig sein. (Aber, hey, ich hab auch schon mit völlig unfähigen Sachgebietsleitern zu tun gehabt.)

Druck das aus und nimms mit, sie sollen das in den Kommentaren selber nachschlagen, wenn sie's nicht glauben.


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DAF4CK
Beitrag 24.08.2023, 14:05
Beitrag #14


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Hallo zusammen,

Vorweg ich konnte nun die EV bei der Zulassungsstelle abgeben.

Ich bin nochmals vorbei gefahren als die Chefin der Zulassungsstelle da war, erstmals erklärte mir die Dame das ich keine Eigene EV abgeben kann, geht hier in Bayern wohl nicht.
Ich habe dann sofort wie vorgeschlagen die schriftlichen Ablehnung meines Zulassungsantrages verlangt, und mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht.

Und was soll ich sagen? Die Dame schlägt mir Plötzlich vor das sie die EV abnehmen kann...
Ich willigte ein und wies darauf hin das ich das ihrem Mitarbeiter vorgschlagen habe, dieser aber sofort gesagt hat das geht nur über den Notar, ich fragte das mehfach.

Und was soll ich sagen?
Die Dame unterstellte mir das ich das wohl falsch verstanden hätte... Das habe ich aber ganz sicher nicht.
Ich bin ehrlich etwas angefressen, das machen die bestimmt mit jeden anderen auch das der Extra zum Notar rennen darf.
Kostet übrigends beim Notar hier im Ort, 120€ und 2 Wochen bis der die EV fertig hat.

Ich bin froh das das nun doch ging, und danke euch für eure Hilfe, ohne müsste ich wohl noch 2 Wochen warten und wäre 120€ zzgl kosten für die Papiere los, so hat es nur um die 40€ gekostet.


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ulm
Beitrag 24.08.2023, 16:16
Beitrag #15


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Glückwunsch!

Manche Behördenmitarbeiter sind für die wichtigsten 95% ihrer Tätigkeiten durch andere Mitarbeiter eingelernt worden. Für Fortbildungen bekommt man von den Vorgesetzten keine Genehmigung, weil kein Etat da ist und das Personal knapp.
Wenn es dann "ans Eingemachte" geht, kommen eben Weisheiten vom Hörensagen...
Gut, dass Du Dich gewehrt hast.
Ich gehe davon aus, dass sich das in dieser Zulassungsstelle herumspricht und der Stuss mit dem Notarzwang endlich aufhört.
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mir
Beitrag 24.08.2023, 17:09
Beitrag #16


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Freut mich, dann hat sich das Blättern ja gelohnt smile.gif


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Explosiv
Beitrag 24.08.2023, 23:34
Beitrag #17


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FiveBucks
Beitrag 25.08.2023, 11:56
Beitrag #18


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Zitat (DAF4CK @ 24.08.2023, 15:05) *
Ich bin nochmals vorbei gefahren als die Chefin der Zulassungsstelle da war, erstmals erklärte mir die Dame das ich keine Eigene EV abgeben kann, geht hier in Bayern wohl nicht.

Bei meiner Tochter ging das auch in Bayern, als sie ihre ZB II als nicht mehr auffindbar erklärte.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 19:38