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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3086 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Darf NRW eine, in meinen Augen schon sehr weitgehende Änderung der StVO, nur für das Land NRW durchführen? Immerhin wären in Abweichung vom Bundesrecht dann Kraftfahrzeuge auf Radwegen zulässig. |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7615 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Naja, letztendlich geht es ja nur um ein neues Zusatzzeichen, und solche darf IIRC die oberste Landesbehörde genehmigen?
![]() Ich frage mich eher, ob der Begriff "S-Pedelec" bestimmt genug ist um ihn so zu verwenden. Und ob man wirklich sauber begründen kann, warum man andere Kleinkrafträder (ohne Fahrrad-Merkmale) nicht zulassen will. Ich wäre in dem Zusammenhang auch eher für ein eigenes Sinnbild, aus der Hüfte mal ein Vorschlag: ![]() gerne mit der Bedeutung: "Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h selbsttätig abregelt" |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7885 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
gerne mit der Bedeutung: Ah, aus § 39 geklaut und auf 45 erhöht ... "Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h selbsttätig abregelt" ![]() Du weißt aber schon, dass damit bei der Kopiervorlage keine (25er) Pedelecs gemeint sind? Sondern E-Mofas ohne Mittreten, die auch schon unter des Mofa-Zz fielen, so dass diese Definition nur für Fälle sinnvoll ist, wo Laut-Stinker-Mofas nicht hinsollen, E-Mofas aber schon? Man müsste den Faden zur damaligen StVO-Novelle suchen, wo wir uns einig waren, dass das keine Pedelecs sind, und auch amtlich gab es seitdem nix anderslautendes ... Pedelecs sind eh schon Fahrrädern nach § 63a komplett gleichgestellt, mehr braucht es nicht dazu. Wollte mich nämlich schon wundern, weil mir das bei der Kopie auffiel, warum keine mehrrädrigen (S-)Pedelecs, aber da § 63a von mindestens 2 Rädern spricht, wären dreirädrige Pedelecs auch überall erlaubt, wo auch Fahrräder hindürfen, nur dreirädrige E-Mofas nicht und Deine Klasse, die dann 45er Kleinkrafträder ohne Mittreten wären. Die Räderzahl würde sich aber bei einem Text-Zz "S-Pedelecs" stellen. Im übrigen gibt es S-Pedelecs-Text-Zz schon in Tübingen mit Landes-Ok, wo der OB sowas wohl hat ... ![]() Zumindest dort, wo so eins erstaufgestellt wurde (Rad+Fuß-Tunnel unter Altstadt), zusammen mit einem Tempolimit auf 30. |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7615 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Wie würde man es denn begründen wollen, dass man Kleinkrafträder ohne Fahrradmerkmale verbieten aber solche mit Fahrradmerkmalen erlauben wollte?
Die Beeinträchtigung der anderen Verkehrsteilnehmer ist doch identisch. Dass man die Freigabe ausschließlich für elektrisch betriebene Fahrzeug will kann ich ja noch halbwegs nachvollziehen (und das wird man auch sauber begründen können). Das ist doch auch der Grund, warum es neben dem Mofa-Sinnbild überhaupt das für E-Bikes gibt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 22:32 |