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> WDR: NRW macht Weg für S-Pedelecs auf Radwegen frei, Mit extra Schild sollen Radwege für S-Pedelecs freigegeben werden
dopero
Beitrag 06.08.2023, 12:19
Beitrag #1


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Grundsätzliche Frage zu dieser Meldung vom WDR
Darf NRW eine, in meinen Augen schon sehr weitgehende Änderung der StVO, nur für das Land NRW durchführen?
Immerhin wären in Abweichung vom Bundesrecht dann Kraftfahrzeuge auf Radwegen zulässig.
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hk_do
Beitrag 06.08.2023, 13:05
Beitrag #2


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Naja, letztendlich geht es ja nur um ein neues Zusatzzeichen, und solche darf IIRC die oberste Landesbehörde genehmigen? think.gif

Ich frage mich eher, ob der Begriff "S-Pedelec" bestimmt genug ist um ihn so zu verwenden. Und ob man wirklich sauber begründen kann, warum man andere Kleinkrafträder (ohne Fahrrad-Merkmale) nicht zulassen will.

Ich wäre in dem Zusammenhang auch eher für ein eigenes Sinnbild, aus der Hüfte mal ein Vorschlag:



gerne mit der Bedeutung:
"Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb,
der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h selbsttätig abregelt"
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Mueck
Beitrag 06.08.2023, 14:58
Beitrag #3


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Zitat (hk_do @ 06.08.2023, 14:05) *
gerne mit der Bedeutung:
"Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb,
der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h selbsttätig abregelt"
Ah, aus § 39 geklaut und auf 45 erhöht ... thread.gif
Du weißt aber schon, dass damit bei der Kopiervorlage keine (25er) Pedelecs gemeint sind? Sondern E-Mofas ohne Mittreten, die auch schon unter des Mofa-Zz fielen, so dass diese Definition nur für Fälle sinnvoll ist, wo Laut-Stinker-Mofas nicht hinsollen, E-Mofas aber schon?
Man müsste den Faden zur damaligen StVO-Novelle suchen, wo wir uns einig waren, dass das keine Pedelecs sind, und auch amtlich gab es seitdem nix anderslautendes ...
Pedelecs sind eh schon Fahrrädern nach § 63a komplett gleichgestellt, mehr braucht es nicht dazu.
Wollte mich nämlich schon wundern, weil mir das bei der Kopie auffiel, warum keine mehrrädrigen (S-)Pedelecs, aber da § 63a von mindestens 2 Rädern spricht, wären dreirädrige Pedelecs auch überall erlaubt, wo auch Fahrräder hindürfen, nur dreirädrige E-Mofas nicht und Deine Klasse, die dann 45er Kleinkrafträder ohne Mittreten wären.
Die Räderzahl würde sich aber bei einem Text-Zz "S-Pedelecs" stellen.

Im übrigen gibt es S-Pedelecs-Text-Zz schon in Tübingen mit Landes-Ok, wo der OB sowas wohl hat ... rolleyes.gif
Zumindest dort, wo so eins erstaufgestellt wurde (Rad+Fuß-Tunnel unter Altstadt), zusammen mit einem Tempolimit auf 30.

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hk_do
Beitrag 06.08.2023, 18:02
Beitrag #4


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Wie würde man es denn begründen wollen, dass man Kleinkrafträder ohne Fahrradmerkmale verbieten aber solche mit Fahrradmerkmalen erlauben wollte?

Die Beeinträchtigung der anderen Verkehrsteilnehmer ist doch identisch.

Dass man die Freigabe ausschließlich für elektrisch betriebene Fahrzeug will kann ich ja noch halbwegs nachvollziehen (und das wird man auch sauber begründen können). Das ist doch auch der Grund, warum es neben dem Mofa-Sinnbild überhaupt das für E-Bikes gibt.
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