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> "Anlieger" auf Schulgelände
Gast_Gast_Jutta_*
Beitrag 30.09.2004, 21:11
Beitrag #1





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Hallo!

Mein Sohn hat in einem Schulgebäude Blockflötenunterricht - nachmittags. Von den Eltern der Blockflötenschüler ist es üblich, die meist noch sehr jungen Kinder mit dem Auto zum Unterricht zu bringen und sie direkt vor dem Eingang des Gebäudes "abzuladen". Hierzu ist es nötig, kurz ein Schulgelände zu befahren. An der Einfahrt steht ein Schild, dass das Befahren und Parken nur für Anlieger zugelassen sei.
Nun hat sich der Hausmeister (in einer sehr "intelligenten" unfreundlichen Art) bei mir beschwert und mir verboten, das Schulgelände zu befahren. Ich selber sehe mich aber als "Anlieger", da ich meinen Sohn hier ja sozusagen für seinen Unterricht ablade und er in diesem Gebäude Unterricht hat. Ich befahre das Gelände ja schließlich nicht, um eine Strecke abzukürzen oder ähnliches.
Was stimmt denn nun????

Schöne Grüße

Jutta
dry.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 30.09.2004, 21:18
Beitrag #2





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Zitat
Ich selber sehe mich aber als "Anlieger"

Sehe ich auch so.
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peter
Beitrag 30.09.2004, 21:29
Beitrag #3


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Zunächst stellt sich die Frage, ob das Verkehrszeichen öffentlich-rechtliche Wirkung erzielt, ob es also von der zuständigen Strassenverkehrsbehörde im Rahmen ihrer Kompetenz nach § 45 StVO errichtet worden ist.
Es muss hier auch hinterfragt werden, ob ein Grundstück überhaupt mit Vz 250 und Zusatz "Anlieger frei" beschildert werden darf.

Das Zusatzschild erlaubt es nicht nur eigentlichen Anliegern die Durchfahrt, also Personen mit durch rechtliche Beziehung zu den Grundstüclen begründeter Anliegereigenschaft, sondern auch den Verkehr mit ihnen und damit die Zufahrt zu ihrem Grundstück. Massgebend für das Ein- oder Ausfahren muss die gewollte Beziehung zu einem Anlieger oder Anliegergrundstück sein - das dürfte hier offensichtlich der Fall sein.

Dem Hausmeister steht keine Regelungsbefugnis hinsichtlich der Anwendbarkeit des Verkehrszeichens zu, gleichwohl kann und darf er in Ausübung des Hausrechts, so er denn vom Behördenleiter hierzu ermächtigt ist, zumindest theoretisch den Zugang untersagen. Es erscheint sinnvoll, den Schulleiter abzufragen, ob er das Befahren des Schulgeländes für zulässig erachtet.
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Gast_Guest_*
Beitrag 30.09.2004, 22:00
Beitrag #4





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Du schreibst ja eindeutig von Schulgelände. Das Hausrecht hat dort der Schulleiter. Der kann bestimmen, wer das Gelände betreten/befahren darf und wer nicht. Der Hausmeister handelt hier sehr wahrscheinlich im Sinne des Schulleiters und kann das Befahren daher natürlich verbieten.
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Crispy
Beitrag 01.10.2004, 07:13
Beitrag #5


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Warum haltet ihr nicht vor der Einfahrt und laßt die Kinder 50m über den Schulhof gehen? Oder kommt dahinter noch eine Straße?


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Das Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers räumt kein Recht auf einen Spurwechsel ein.
Es ist vielmehr die Bitte an andere Verkehrsteilnehmer, auf Fehler mit besonderer Nachsicht zu reagieren und wohlwollend eine Lücke zu schaffen.
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Steppenhund
Beitrag 01.10.2004, 07:19
Beitrag #6


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Warscheinlich will der Hausmeister sich nur ein bischen aufspielen, um zu zeigen, wer hier das Sagen hat. Vieleicht hat er zu Hause nix zu sagen, und ist deshalb frustriert. Nimm doch einfach mal deinen Mann mit, der kann den Hausmeister mal richtig lang machen, dann wird der bestimmt freundlicher.
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Andreas
Beitrag 01.10.2004, 07:26
Beitrag #7


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Zitat (Steppenhund @ 01.10.2004, 08:19)
Nimm doch einfach mal deinen Mann mit, der kann den Hausmeister mal richtig lang machen, dann wird der bestimmt freundlicher.

User Steppenhund und seine sinnvollen und konstruktiven Beiträge. unsure.gif


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Steppenhund
Beitrag 01.10.2004, 07:38
Beitrag #8


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Danke Andreas, das du das auch so siehst, ich finde diese furchtbare Paragraphenreiterei schrecklich.
Da will jemand sein Kind sicher zum Eingang bringen, damit nicht irgendein 5 mal vorbestrafter Kinderschänder aus dem Gebüsch springt und das Kind umbringt. Was dabei rauskommt ist dann...ja rein Rechtlich darf der aber dieses und jenes, und wenn der dann noch den blauen Stempel hat, und den Grünen Ausweis, dann darf der auch noch blaue Lilien im Umkreis von 73 cm vom Eingang einpflanzen. Einfach lächerlich, bei dem Eingangstread auch nur über irgendeinen § nachzudenken. Wenn das mein Kind wäre würd ich dem was husten.
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Andreas
Beitrag 01.10.2004, 07:40
Beitrag #9


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Offensichtlich hast du die Ironie in meinem Beitrag übersehen.


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Gast_MrMurphy_*
Beitrag 01.10.2004, 08:13
Beitrag #10





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@Steppenhund

Selten so einen Schwachsinn gelesen, aber dein Niveau schimmerte auch schon in anderen Beiträgen durch. Bildzeitungsniveau halt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind auf dem Schulweg einem Sexualtäter in die Hände fällt ist viel geringer als bei einem Autounfall zu verunglücken. Deshalb ist es viel hilfreicher, wenn auf dem Schulgelände das Autofahren verboten wird, als das einige faule Eltern ihre Kinder bis vor die Tür fahren. Ängstliche Eltern könnten z. B. reell parken, mit Aussteigen und ihr Kind dann zur Schule begleiten.

Es geht solchen Eltern also nicht vordringlich um die Sicherheit ihrer Kinder sondern um das Pflegen der eigenen Faulheit. Ansonsten würde Jutta ihr Kind nicht nur nachmittags sondern auch morgens bis vor die Schule fahren. Ihr geht es wohl auch um ihren verletzten Stolz, weil der Hausmeister sie auf die gültigen Regeln hingewiesen hat. Dass die Hausmeister in der Regel ermächtigt sind auf dem Schulgelände für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen sollte wohl jedem klar sein.

Weil du nicht nachgedacht hast ist dir wohl auch gar nicht klar, dass du mit deiner Ansicht alle Eltern, die ihre Kinder nicht bis zur Schultür bringen (aus welchen Gründen auch immer), als nachlässig darstellst, weil die ihre Kinden den imaginären Sexualtätern ausliefern.

Zu meiner Ansicht über dich passt auch dein Aufruf zur Gewalt. Wobei ich nicht wie Andere vor dir kuschen und meinen Beitrag nachträglich als Ironie bezeichnen werde.
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Steppenhund
Beitrag 01.10.2004, 08:47
Beitrag #11


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Laut Statistik kann also keinem Kind was passieren, na hoffentlich erwischt es nicht dein Kind irgendwann. Ich habe nie zur Gewalt aufgerufen, und kuschen mußt du auch nicht. Nur deine Beleidigungen lass bitte in Zukunft, ich beleidige dich ja auch nicht. Deine Interpretationen und hereindichten irgendwelcher Vermutungen warum irgendwer irgedwohin fährt, und warum er nicht woanders park, sind zwar etwas wirr, aber sehr amüsant. Ich bevorzuge dennoch ein Gespräch mit dem Hausmeister, der wird mir sicher Recht geben
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Janus
Beitrag 01.10.2004, 09:08
Beitrag #12


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@Steppenhund: Es gibt, z.B. im Usenet, eine Regel: Wer Kinderschänder (oder Nazis o.ä.) als Argument benutzt, hat verloren. Diese aus Erfahrung geborene Regel hat auch hier wieder ihre Richtigkeit bewiesen.

Zum eigentlichen Thema habe ich folgende Meinung: Wenn die Schule das Befahren des Schulhofes für Eltern verbieten will (verständlicherweise, ein Schulhof ist immer auch ein Spielplatz), dann soll sie eben kein "Anlieger frei"-Schild aufstellen.


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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Steppenhund
Beitrag 01.10.2004, 09:22
Beitrag #13


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Abends sind da aber Keine Kinder, und Abends spielen da auch keine Kinder auf dem Spielplatz. Deshalb sehe ich keinen Grund da nicht drauf zu fahren.
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Andreas
Beitrag 01.10.2004, 09:32
Beitrag #14


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Wer redet denn hier von Abends?? think.gif

Zitat
Mein Sohn hat in einem Schulgebäude Blockflötenunterricht - nachmittags


Außerdem sind zumindest die anderen Kinder der Unterrichtsgruppe auch auf dem Schulhof unterwegs.


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Gast_Guest_*
Beitrag 01.10.2004, 09:39
Beitrag #15





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Hier muss ich ausnahmsweise MrMurphy mal Recht geben. Kraftfahrzeuge haben auf dem Schulgelände nix zu suchen. Vielmehr dienen solche Gelände auch nach Schulschluss den Kindern als Spielfläche. Die haben ja sonst kaum Möglichkeiten dazu.

Man darf auch nicht vergessen, dass der "böse" Hausmeister das Gespräch gesucht hat. Bei der Gelegenheit hätte Jutta auch mal nach den Gründen für dieses Verbot fragen können. Aber die Gründe hat sie wohl weniger interessiert, dann müsste das Kind ja 50m laufen.
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Arne
Beitrag 01.10.2004, 11:19
Beitrag #16


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Zitat (Guest @ 01.10.2004, 10:39)
Aber die Gründe hat sie wohl weniger interessiert, dann müsste das Kind ja 50m laufen.

Moin,

und dann wundern sie sich, daß die Gören heutzutage immer fetter und unselbstständiger werden weil sie keinen Meter mehr laufen brauchen.... scared.gif

SCNR


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Grüße aus Hamburg
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Commodore25E
Beitrag 01.10.2004, 11:26
Beitrag #17


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Zitat (Arne @ 01.10.2004, 12:19)
Zitat (Guest @ 01.10.2004, 10:39)
Aber die Gründe hat sie wohl weniger interessiert, dann müsste das Kind ja 50m laufen.

Moin,

und dann wundern sie sich, daß die Gören heutzutage immer fetter und unselbstständiger werden weil sie keinen Meter mehr laufen brauchen.... scared.gif

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Steppenhund
Beitrag 01.10.2004, 11:34
Beitrag #18


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Wenn du das von der Seite aus siehst, hast du Recht, trotzdem mag ich keine großkotzigen Hausmeister, die trotz Anlieger frei Schild nicht einfahren lassen. Anlieger frei heißt Anlieger frei.
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Josh
Beitrag 01.10.2004, 11:41
Beitrag #19


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Regeln und Gesetzte gibt es für dich anscheinend dann, wenn sie dir einen Vorteil bringen. Du kannst nicht einerseits auf sowas pochen, und andererseits alle geltenden Reglen die dich einschränken verteufeln. Das ist Inkonsequent und verwunderlich. think.gif
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Steppenhund
Beitrag 01.10.2004, 11:48
Beitrag #20


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Ich halte mich an alle Regeln, soweit ich sie für logisch halte.
Warum ein lauter Auspuff dazu führt, das mein Auto nicht mehr Verkehrstüchtig ist, ist für mich nicht nachvollziehbar. Auf der anderen Seite guckt ein Polizist nie nach verschlissenen Bremsen, das wäre ein kurzer Blick mit der Lampe in die Felgen. Das interessiert keinen. Nur wenn jemand vor einer Einfahrt ein Schild anbringt, Anlieger frei, und ich hab das Anliegen da drauf zu fahren, dann mach ich das auch.
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Arthur Dent
Beitrag 01.10.2004, 11:59
Beitrag #21


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Zitat (Steppenhund @ 01.10.2004, 12:48)
Nur wenn jemand vor einer Einfahrt ein Schild anbringt, Anlieger frei, und ich hab das Anliegen da drauf zu fahren, dann mach ich das auch.

m.a.w. du bist nicht bereit, das hausrecht des hausmeisters anzuerkennen.
folge: grundstückseigentümer und deren beauftragte dürfen deiner meinung nach nicht mehr uneingeschränkt über ihr eigentum verfügen. das stellt allerdings einen verstoß gegen das GG dar (schutz des eigentums, Art. 14 GG).
think.gif


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Commodore25E
Beitrag 01.10.2004, 12:04
Beitrag #22


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Zitat (Steppenhund @ 01.10.2004, 12:48)
Nur wenn jemand vor einer Einfahrt ein Schild anbringt, Anlieger frei, und ich hab das Anliegen da drauf zu fahren, dann mach ich das auch.

Achtung: IRONIE

Ich hätte dann auch ein Anliegen: Meine Drogen flowers.gif direkt am Eingang abzuliefern cool.gif thread.gif whistling.gif


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Josh
Beitrag 01.10.2004, 13:54
Beitrag #23


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Zitat
Ich halte mich an alle Regeln, soweit ich sie für logisch halte.


-> Logik verbietet Drogen im Strassenverkehr
-> Logik verbietet Geschwidigkeiten von 150 innerorts
-> Logik verbietet übermässige Lautstärke ohne Nutzen
-> Logik verbietet trotz Unwissenheit das Schrauben an Gefährten, die für andere gefährlich sind.

Einzig persönliche Vorteile stehen zu den logischen Gründen im Widerspruch. Sprich-hast du keinen Nutzen, bist du dagegen. Das ist aus allen deinen Meinungen recht deutlich zu lesen. Logik hast du noch nie gelten lassen.
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GSX-R
Beitrag 01.10.2004, 15:09
Beitrag #24


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Hi,

nochmal zurück zum Thema: Ich finde das von der Schule ziemlich ungeschickt gelöst. Bei und hängt an der Auffahrt: Durchfahrt nur für Bedienstete des Schulzentrums"

Wenn ich mich noch recht daran erinnere, was mir mal ein befreundeter police.gif gesagt hat brauche ich nur ein Anliegen, und schon bin ich Anlieger.
Ich lass mich natürlich gerne eines Besseren belehren, aber damit könnte ich den oben geschilderten Schulhof befahren, sobald ich einem Lehrer nur "Guten Tag" sagen will.

Zitat
Moin,

und dann wundern sie sich, daß die Gören heutzutage immer fetter und unselbstständiger werden weil sie keinen Meter mehr laufen brauchen....


Ebenfalls:
FULL ACK


So long


Rolf


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Josh
Beitrag 01.10.2004, 15:24
Beitrag #25


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Zitat
Wenn ich mich noch recht daran erinnere, was mir mal ein befreundeter  gesagt hat brauche ich nur ein Anliegen, und schon bin ich Anlieger.


Das gilt für die STVO Bereiche, also STrassen usw. Handelt es sich aber in diesem Falle nicht um Privatbesitz, bei dem der EIgentümer das Schild aufgestellt hat, aber das nicht unbedingt genau so zu interpretieren ist wie das im Strassenverkehr befindliche Pendant? Ich denke hier könnte ein Knackpunkt sein, den wohl nur unsere Rechtsprofis erörterm können. Gibt es nen Unterschied
?
Zitat
und dann wundern sie sich, daß die Gören heutzutage immer fetter und unselbstständiger werden weil sie keinen Meter mehr laufen brauchen....


Einerseits Richtig andererseits: Lieber 2 Stunden Blockflötenunterricht als das übliche 2 Stunden abhängen unter Genuss verschiedenster Drogen bereits im jüngsten ALter. Es erschreckt mich, dass ich regelmässig so ne Clique bei uns vorm Haus auf den Spazierer-Bänken rumhängenhabe, die rauchen, kiffen und saufen und maximal mal 12 Jahre alt sind.
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GSX-R
Beitrag 01.10.2004, 15:37
Beitrag #26


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Zitat
Einerseits Richtig andererseits: Lieber 2 Stunden Blockflötenunterricht als das übliche 2 Stunden abhängen unter Genuss verschiedenster Drogen bereits im jüngsten ALter. Es erschreckt mich, dass ich regelmässig so ne Clique bei uns vorm Haus auf den Spazierer-Bänken rumhängenhabe, die rauchen, kiffen und saufen und maximal mal 12 Jahre alt sind.


Das dieses immer mehr um sich greift, da stimme ich Dir völlig zu und finde es erschreckend.

Allerdings stört mich das "übliche" Das ist erst mal von Region zu Region verschieden (oder Stadt - Land) und weiterhin sind die 12jährigen, die vor Deiner Haustür rumlungern zwar offensichtlich erschreckend, fallen aber viel mehr auf als 90 % ihrer Altersgenossen, die einer sinnvolleren Freizeitgestaltung nachgehen.

Ich glaube die Jugend ist nicht so schlecht wie ihr Ruf!


So long


Rolf


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Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Jack Daniels
Beitrag 02.10.2004, 00:18
Beitrag #27


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Bei uns im Ort wurde das befahren des Schulgeländes ganz einfach abgestellt,wärend der Schulzeit hängt vor der Einfahrt eine Kette. rofl1.gif Hat ausser den Eltern,vor allem Müttern auch einigen Lehrern nicht gepasst.
Ganz nebenbei macht die Polizei bei uns im LK vor den Schulen gezielte Gurtkontrollen,in Flensburg bekommen sie dadurch guten zulauf,gestern wurden in der Zeitung wieder 7 nicht angeschnallte Kinder gemeldet.
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Gast_Gast_Jutta_*
Beitrag 03.10.2004, 21:17
Beitrag #28





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Hallo!

Zunächst mal danke für eure Antworten - wenngleich ich mich bei einigen frage, was sie mit meiner Frage zu tun haben. Einige von euch haben es ja doch immerhin geschafft, sachlich zu antworten - vielen Dank. Zu den anderen "konstruktiven" Beiträgen nur kurz folgendes:

"Ängstliche Eltern könnten z. B. reell parken, mit Aussteigen und ihr Kind dann zur Schule begleiten."

Sehe ich auch so - es ei denn, man hat immer noch einen Säugling dabei (wer schon mal einen Maxi Cosi mit Inhalt öfter geschleppt hat, weiß wovon ich rede).
Und wenn man dann noch unsägliche Knieschmerzen hat, kann das ganze ziemlich zur Qual werden. Also: bevor man urteilt - bitte erst mal nachdenken, ob es außer "Faulheit" noch andere Gründe geben könnte!!!

Über Erziehungsfragen, solches, was als "Selbstständigkeit"verkauft wird und Fürsorglichkeit möchte ich hier nun wirklich nicht diskutieren.

"Es geht solchen Eltern also nicht vordringlich um die Sicherheit ihrer Kinder sondern um das Pflegen der eigenen Faulheit. Ansonsten würde Jutta ihr Kind nicht nur nachmittags sondern auch morgens bis vor die Schule fahren."

Siehe oben. Zum letzten Punkt: mache ich bereits. (Fazit: erst mal nachfragen, bevor ich urteile)

"Ihr geht es wohl auch um ihren verletzten Stolz, weil der Hausmeister sie auf die gültigen Regeln hingewiesen hat. Dass die Hausmeister in der Regel ermächtigt sind auf dem Schulgelände für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen sollte wohl jedem klar sein."

Wer den Hausmeister kennt, wird sich köstlich amüsieren. Es geht mir hier nicht um verletzten Stolz, sondern um Aufklärung der gültigen Regeln, die für mich durch eine "Anlieger-frei-Regelung" nicht eindeutig ist.

"Bei der Gelegenheit hätte Jutta auch mal nach den Gründen für dieses Verbot fragen können. Aber die Gründe hat sie wohl weniger interessiert, dann müsste das Kind ja 50m laufen."

"Guest" scheint seiner Aussage nach dabei gewesen zu sein - warum weiß er dann nicht, dass ich ein Gespräch gesucht habe, der Hausmeister mich aber noch nicht einmal zu Wort kommen ließ?
Zum letzen Punkt: wieweit man wolang sein Kind allein laufen läßt, hängt wohl auch vom Alter des Kindes ab und ob man als Eltern ein gutes Gefühl dabei hat. Ich hoffe, du hast keine Kinder?

Ich wünsche euch noch viel Spaß bei diesem entarteten Thread (wenn ich vorher gewußt hätte, wie unsachlich die Antworten sein werden, hätte ich sicher nicht gefragt)

Macht weiter so!

Jutta
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Gast_MrMurphy_*
Beitrag 03.10.2004, 23:15
Beitrag #29





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Das hört sich für mich alles nach Ausreden an. Wenn du wirklich so starke Schmerzen im Knie hast bleibt z. B. die Frage, ob du damit überhaupt in der Lage bist, dein Auto ausreichend zu beherrschen.

Fakt ist, dass Hausmeister in der Regel auch die Befugnis haben, zu regeln, wer auf dem Schulgelände wann wo fahren darf. Das Schild ist nicht eindeutig, aber er hat dir den Willen jetzt mitgeteilt, so dass du dich danch richten musst. Ich finde es immer schade, wenn wegen solchen "freundlichen Mitmenschen" wie dir Zäune oder Tore aufgestellt werden müssen, weil einfache freundliche Worte nicht reichen.

Wenn deine Begründugnen wahr sein sollten, kannst du sicherlich auch folgende Frage beantworten: Was ist, wenn die Schule beim Schild eine Schranke aufstellt, die du dann nicht mehr passieren kannst? Nimmst du deinen Sohn von der Schule? Kannst du ihn plötzlich doch mit dem Baby begleiten? Kann er dann doch allein die paar Schritte über das Schulgelände laufen?
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Gast_Gast_Crispy_*
Beitrag 04.10.2004, 08:10
Beitrag #30





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Meine Frage war ähnlich: Warum kannst du ihn vor dem Tor nicht rauslassen und er geht sofort aufs Schulgelände?
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Gast_Gast_Jutta_*
Beitrag 04.10.2004, 08:12
Beitrag #31





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Hallo Mr Murphy!

Schön, dass du mit dieser Antwort wieder einmal dein Image pflegst...


No comment,

Jutta
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Gast_Gast_Jutta_*
Beitrag 04.10.2004, 08:58
Beitrag #32





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Hallo Crispy!

Deine Frage ist berechtigt - ich habe oben bereits folgende Antwort gegeben:

"wieweit man wolang sein Kind allein laufen läßt, hängt wohl auch vom Alter des Kindes ab und ob man als Eltern ein gutes Gefühl dabei hat."

Als Außenstehender ist es schwierig - ohne den Verlauf der Straße zu kenne - zu beurteilen, ob man dort sein Kind allein langschicken kann. Ich selber möchte es an diesem Ort für mein Kind nicht, was nichts mit übertriebener Ängstlichkeit sondern im konkreten Fall mit Verantwortungsbewußtsein zu tun hat. Es ist wohl auch kein Zufall, dass andere Eltern hier genauso handeln.

Schöne Grüße

Jutta
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Gast_Guest_*
Beitrag 04.10.2004, 09:06
Beitrag #33





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Zitat
"Bei der Gelegenheit hätte Jutta auch mal nach den Gründen für dieses Verbot fragen können. Aber die Gründe hat sie wohl weniger interessiert, dann müsste das Kind ja 50m laufen."

"Guest" scheint seiner Aussage nach dabei gewesen zu sein - warum weiß er dann nicht, dass ich ein Gespräch gesucht habe, der Hausmeister mich aber noch nicht einmal zu Wort kommen ließ?

Soso, der Hausmeister redete wie ein Wasserfall. Man kommt einfach nicht zu Wort. Wahrscheinlich steht er heute noch an der Stelle und redet immer noch.


Zitat
Als Außenstehender ist es schwierig - ohne den Verlauf der Straße zu kenne - zu beurteilen, ob man dort sein Kind allein langschicken kann. Ich selber möchte es an diesem Ort für mein Kind nicht, was nichts mit übertriebener Ängstlichkeit sondern im konkreten Fall mit Verantwortungsbewußtsein zu tun hat.

Hängen die Gefahren vielleicht mit dem starken Kraftfahrzeugverkehr auf dem Schulgelände zusammen, weil alle Eltern denken, sie müssten bis vor die Tür fahren? whistling.gif
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Arthur Dent
Beitrag 04.10.2004, 09:29
Beitrag #34


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Zitat (Gast_Jutta @ 04.10.2004, 09:58)
Als Außenstehender ist es schwierig - ohne den Verlauf der Straße zu kenne - zu beurteilen, ob man dort sein Kind allein langschicken kann.

noch mal zum verständnis: ich sehe das so, dass es um den weg vom tor des schulgeländes bis zum schulgebäude geht, richtig?

du hast zwar recht, das man aus der ferne einige dinge schwer beurteilen kann, aber das wurde dir ja auch schon mitgeteilt, siehe z.b. den 3. beitrag in diesem thread, in dem peter schrieb:
Zitat
Zunächst stellt sich die Frage, ob das Verkehrszeichen öffentlich-rechtliche Wirkung erzielt, ob es also von der zuständigen Strassenverkehrsbehörde im Rahmen ihrer Kompetenz nach § 45 StVO errichtet worden ist.
Es muss hier auch hinterfragt werden, ob ein Grundstück überhaupt mit Vz 250 und Zusatz "Anlieger frei" beschildert werden darf.

ob die schilder behördlich angeordnet wurden, kannst du beim strassenverkehrsamt erfragen, ob du das schulgelände andernfalls befahren darfst, kann dir sicherlich der schulleiter sagen.

aber mal ganz am rande: ich hab schon viele schulen gesehen, aber ich kann mich an kein schulgelände erinnern, auf dem das befahren (mit ausnahme der zufahrt zu einem lehrerparkplatz) gestattet wäre. und ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass das überqueren, bzw. durchqueren eines schulgeländes besonders gefährlich ist. (ausser vielleicht wegen der besorgten autofahrer-eltern)

Zitat
Es ist wohl auch kein Zufall, dass andere Eltern hier genauso handeln.
warum wer wie im einzelfall handelt kann ich von hier aus nicht beurteilen, allerdings habe ich ein wenig bauchschmerzen bei den leuten, die ihre kinder jeden meter mit dem auto fahren. es gibt einige hinweise darauf, dass das auch nicht gesund für die kinder ist. der VCD schrieb in verschiedenen ausgaben seiner zeitschrift 'fairkehr' von möglichen motorischen defiziten, gleichgewichtsstörungen und konzentrationsmangel.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Steppenhund
Beitrag 04.10.2004, 09:46
Beitrag #35


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Diejenigen die jetzt herumkrähen, die Eltern sollten ihre Kinder alleine laufen lassen, und das sie nur zu faul sind, und sowieso zu dick, sind die gleichen die, wenn etwas passiert, und das lese ich täglich in der Zeitung, genauso argumentieren, wie ihre Gegner jetzt: Hätten Sie ihr Kind zur Tür begleitet wäre nichts passiert . Wie verantwortungslos, sein Kind um 5 Uhr Nachmittags, wenn es schon stockdunkel ist im November durch dunkle Straßen laufen zu lassen... usw usw usw.
Ich finde, es ist dein Kind, und wenn du dafür sorgst, das es sicher zur Schule kommt, dann wünscht ich, das sich manche Eltern etwas von deinem Verantwortungsbewustsein abschauen, und ihre Kinder nicht in den Tod schicken, so wie man es täglich in der Zeitung ließt.
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Arthur Dent
Beitrag 04.10.2004, 09:54
Beitrag #36


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Zitat (Steppenhund @ 04.10.2004, 10:46)
Diejenigen die jetzt herumkrähen, die Eltern sollten ihre Kinder alleine laufen lassen, und das sie nur zu faul sind, und sowieso zu dick, sind die gleichen die, wenn etwas passiert, und das lese ich täglich in der Zeitung, genauso argumentieren, wie ihre Gegner jetzt: Hätten Sie ihr Kind zur Tür begleitet wäre nichts passiert . Wie verantwortungslos, sein Kind um 5 Uhr Nachmittags, wenn es schon stockdunkel ist im November durch dunkle Straßen laufen zu lassen... usw usw usw.

wie groß ist denn realistischerweise die gefahr für ein kind auf einem schulgelände mit ausschließlich fußgängerverkehr? (wie gesagt, es geht hier um den weg schultor -> schulgebäude)

Zitat
und ihre Kinder nicht in den Tod schicken, so wie man es täglich in der Zeitung ließt.
uiuiui, jetzt wird aber einer polemisch. was ist denn das für eine zeit, in der es als verantwortungslos gilt, ein kind als fußgänger eine gewissse eigenständigkeit zuzugestehen. ich bin jedenfalls froh, das mich meine eltern nicht in watte gepackt haben und ich immer selber zur schule, zum sportverein, ins schwimmbad etc fahren bzw. laufen durfte. und das in den 70ern, wo die zahl der verkehrsopfer relativ gesehen höher war als heute.

aber wie dem auch sei, solange ich nicht sicher bin, ob ein schild an einem grundstück offiziell aufgestellt wurde, muß ich erstmal davon ausgehen, dass dem grundstückseigentümer und seinen beauftragten das hausrecht uneingeschränkt zusteht.


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Gast_Guest_*
Beitrag 04.10.2004, 10:11
Beitrag #37





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@Steppenhund
Du hast mitbekommen, dass es sich hier lediglich um das Schulgelände handelt?
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Gast_Guest_*
Beitrag 04.10.2004, 13:51
Beitrag #38





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Ich hoffe dass meine Denkanstösse nicht genauso viel Wirbel auslösen wie andere.

Als Mutter kann man es machen wie man will, es ist immer falsch!
Aus eigener Erfahrung und aus der Zeitung weiß ich dass auf dem Schulgelände viel passieren kann!
In München hat ein Fall großes Aufsehen erregt, wo ein fremder Mann kleinen Kindern (Grundschule) während der Pause auf dem Schulhof aufgelauert hat und sie dann in der Schultoilette missbraucht hat. Ausserdem ist mir auf dem Schulhof schon ein Mitschüler mit einem Klappmesser hinterher gelaufen (auch Grundschule, auch Pause sad.gif ).

Ein anderer Punkt der noch nicht berrücksichtigt wurde ist die Aufsichtspflicht. Wie kann die Schule die Aufsichtspflicht übernehmen, wenn das Kind irgendwo abgesetzt wird, wo es von niemandem beobachtet werden kann? Gehört Blockflötenunterricht zum normalen Schulgeschehen oder Freizeit? Es geht um die Versicherung, der normale Schulweg ist versichert,...

Vielleicht sollte man in solchen Fällen nach folgendem Motto leben:

Wo keine Kläger, da kein Beklagter und jede Mutter kümmert sich in dem Maße um ihr Kind wie sie es für richtig hält, so lang es nicht gegen eindeutige Gesetze verstößt! (oder ist "Anlieger frei" eindeutig? think.gif )

@ MrMurphy
Wegen dem Fahren mit schmerzendem Knie: Angenommen das linke Bein ist verletzt und das Auto hat ein Automatikgetriebe gibt es keinerlei Bedenken ;-)

MfG junge Mutter, große Schwester und ausgebildete Kinderpflegerin

PS: Falls euch mein text chaotisch vorkommt dann liegt das daran, dass meine Tochter ständig auf der Tastatur rumspielt und mich ablenkt *g*
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Arthur Dent
Beitrag 04.10.2004, 14:28
Beitrag #39


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Zitat (Guest @ 04.10.2004, 14:51)
Als Mutter kann man es machen wie man will, es ist immer falsch!

och, das geht nicht nur müttern so, aber das liegt wohl daran, das eben jede medallie ihre 2 seiten hat.

Zitat
Aus eigener Erfahrung und aus der Zeitung weiß ich dass auf dem Schulgelände viel passieren kann!
ja, natürlich, passieren kann immer viel und es ist dann auch in jedem einzelfall schlimm für die betroffenen. aber realistisch gesehen, wie gefährlich ist der aufenthalt auf einen schulhof wirklich, verglichen mit einer x-beliebigen öffentlichen strasse oder einem spiel- oder sportplatz?
100% sicherheit werden wir niemals erreichen.

Zitat
In München hat ein Fall großes Aufsehen erregt, wo ein fremder Mann kleinen Kindern (Grundschule) während der Pause auf dem Schulhof aufgelauert hat und sie dann in der Schultoilette missbraucht hat. Ausserdem ist mir auf dem Schulhof schon ein Mitschüler mit einem Klappmesser hinterher gelaufen
ja, der müchener fall ging ja auch groß durch die presse. sicher ist es schlimm, das solche dinge passiern, s.o., aber das könnte genausogut auf dem spielplatz oder um die ecke auf der strasse, im stadtpark, im freibad etc. passieren. in letzter konzequenz dürfte man kinder gar nicht mehr unbeaufsichtigt raus lassen, aber das ist imho auch nicht der weisheit letzter schluß, wobei der bewegungsmangel nur ein problem wäre, was daraus entstünde.

dazu kommt, wie ich schon schrieb, mir kaum ein schulgelände bekannt ist, das ein befahren durch KFZ zulässt. das finde ich auch sinnvoll, denn hier sind die schulhöfe während der unterrichtsfreien zeit als kinderspielplätze freigegeben. durch KFZ-verkehr würden die dort spielenden kinder unnötigerweise gefährdet.

was den betreffenden schulhof angeht, bleiben die im verlaufenden thread gestellten fragen nach offizielem charakter der beschilderung und nach dem hausrecht des hausmeisters im raum, so das man hier zu keinem abschließendem urteil kommen kann.

Zitat
Es geht um die Versicherung, der normale Schulweg ist versichert,...
die versicherungsproblematik ist eine, die frage schulgelände befahren oder nicht ist eine andere. dadurch, dass das kind bis vor die tür gefahren wird, ändert an der versicherungslage nichts.

Zitat
Wo keine Kläger, da kein Beklagter
es hat sich aber einer 'beklagt', nämlich der erwähnte hausmeister, der warscheinlich das hausrecht ausüben darf.

wie gesagt sehe ich bisher keinen grund dafür, warum hier die blockflötenschüler bis an das schulgebäude gefahren werden müssten.


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Gast_Gast_Jutta_*
Beitrag 04.10.2004, 15:11
Beitrag #40





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Hallo!

Zunächst möchte ich noch einmal kurz festhalten, dass meine ursprüngliche Frage sich auf die Bedeutung eines Verkehrsschildes bezog - ich wollte sachliche Hinweise.
Mittlerweile soll ich mich für die Sportlichkeit, das Körpergewicht, die Selbstständigkeit meines Sohnes rechtfertigen und über Erziehungsfragen diskutieren!???

Ich möchte abschließend noch folgendes hinzufügen:

- es handelt sich nicht um einen Schulhof, sondern um eine Zufahrt zu schuleigenen Parkplätzen (wofür sind die bloß, wenn man auch als Anlieger dort nicht hinfahren darf???!). Daran grenzt der eigentliche Schulhof erst an. Es gibt hier auch kein Tor oder ähnliches. Bei Detailfragen einfach "Mr Murphy" fragen, der war dabei!

- danke "guest" (Kinderpflegerin)(für dein Verständnis): wieviel Fürsorglichkeit eine Mutter seinem Kind gibt, sollte wirklich ihr selbst überlassen sein. Ebenso sollte sie das Recht haben, für ihr eigenes Kind abschätzen zu dürfen, was gefährlich ist. Ich schicke mein Kind nicht über eine Straße, die ich für gefährlich halte, nur weil jemand anders denkt, es wäre nicht so.

- zu schulfreien Zeiten (nachmittags) wird auf diesem Schulgelände nicht gespielt. Wir wohnen hier sehr ländlich - Wiesen, Gärten ohne Ende - kein Bedarf auf dem Schulhof zu spielen, das macht auch keiner. Dies scheint für einige ja eine sehr wichtige Frage zu sein.

- das Hausrecht des Hausmeisters interessiert mich nicht, auch nicht, ob er mir jetzt ein Verbot erteilen darf oder nicht - lediglich seine unfreundliche Art hat mich gestört. Das einzige, was mich interessiert, ist, ob ich das Gelände befahren darf oder nicht - ich möchte nicht gegen das Straßenrecht verstoßen.

- zu "Arthur Dent": "ich bin jedenfalls froh, das mich meine eltern nicht in watte gepackt haben und ich immer selber zur schule, zum sportverein, ins schwimmbad etc fahren bzw. laufen durfte. und das in den 70ern, wo die zahl der verkehrsopfer relativ gesehen höher war als heute."
Wer nie Schokolade gegessen hat, vermißt sie auch nicht. Leider ist es ja auch pädagogisch erwiesen (auf Pädagogik wurde ja in diesem Forum auch schon großen Wert gelegt!), dass Verhaltensweisen der eigenen Eltern an die Kinder weitergegeben werden. Wer also nie Wärme erfahren hat, kann sie auch nicht weitergeben bzw. weiß gar nicht, was gefehlt hat.

- wer mögliche Gefahren als "worst case" ansieht und glaubt, sie würden schon nicht passieren, der braucht wohl eine Menge Glück im Leben (leider haben solche Leute dieses Glück meist, was dazu führt, dass solche Gedanken nicht aussterben und Sprüche wie "dumm gewinnt" usw. entstanden sind...)

- zu den "Weight-Watchers"-Vertretern dieses Forums: mein Sohn ist 1,26cm groß und wiegt schlappe 20 kg - fast schon untergewichtig. Er ist in zwei Sportvereinen, hat 3x die Woche Fußball, 1x Ju-Jutsu und 2 Schulsportstunden. Auch die übrigen Kinder des Blockflötenunterrichts sind alle spindeldürr - haben also anscheinend doch genügend Bewegung. Und das, obwohl sie bis vor die Tür gebracht werden!!!
Nein, auch motorische Störungen sind noch nicht aufgetaucht und Konzentrationsstörungen auch nicht....

Dann noch viel Spaß,

Jutta
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papawhisky2002
Beitrag 05.10.2004, 12:53
Beitrag #41


Neuling


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Hallo Jutta,

dein letzter Beitrag hat nochmals zur Klärung beigetragen.

Solange kein zusätzliches Schild oder sonstige Gegebenheiten darauf hinweisen
daß es sich um ein Privatgrundstück handelt, gilt die STVO und somit bei dem
Zusatz "Anlieger frei" die Ausnahme für alle die in dieser Straße oder dem Strassenabschnitt ein Anliegen haben.
Ein Hausmeister der für die Schule und das Schulgelände zuständig ist, ist für eine solche Strasse nicht zuständig, obwohl manche cop.gif das sicherlich gerne hätten.
Hier ist die police.gif police.gif zuständig.
Ist das Gelände, inklusive der Zufahrt, als Schulgelände gekennzeichnet, so ist sicherlich der Hausmeister im Auftrage der Schulleitung weisungsbefugt. Dies läßt sich sicherlich in einem kurzen Gespräch mit der Schulleitung klären, in dem man sich auch über das Verhalten mad.gif des Hausmeisters auslassen kann.
Das obige Verkehrsschild hat damit aber nichts zu tun.


Schöne Grüße

Whiskypapa2002
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