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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 03.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90902 ![]() |
wir nehmen an (!) Herr X hat ein Serienmotorrad aus der ehem. DDR. Eine schöne MZ TS welche vom KTA (DDR-Analog zu KBA) im Jahre 1982 eine allgemeine Betriebserlaubnis erlangt hat. Leider sind nach über 40 Jahren die hinteren Federgabeln, die Radnaben und, sagen wir, der Auspuff korrodiert. Keiner der Originalteile hat eine Nummer oder ein Prüfzeichen eingeprägt. Also kauft sich Herr X im Onlinehandel einen 1:1 Nachbau der Originalteile. Eine Vielzahl an Herstellen bieten ihre Produkte feil. Doch keines liefert ein Gutachten oder Prüfzeichen für ihre Teile mit. Diese Teile werden nun anstatt der korrodieten Originale verbaut. Optisch und rein oberflächlich messbar hat sich nichts verändert. Alles OK oder erlöschen BE? Diese Frage treibt mich seit Tagen um. Deshalb herzlichen Dank für etwaige Antworten. Armer Herr X. |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10959 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Hallo und willkommen im VP
![]() meine Devise: Wer viel fragt kriegt viele Antworten ... -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 03.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90902 ![]() |
Danke! Ja diese Gelassenheit wünsche ich mir manchmal - sollte wahrscheinlich sogar Voraussetzung zum Oldtimerhalter sein. Dennoch. Ich bin für viele (begründete) Antworten hier her gekommen.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 03.08.2023, 19:09
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 793 Beigetreten: 19.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72261 ![]() |
Zitat Leider sind nach über 40 Jahren die hinteren Federgabeln, die Radnaben und, sagen wir, der Auspuff korrodiert. Keiner der Originalteile hat eine Nummer oder ein Prüfzeichen eingeprägt. Die Federbeine , Nabenbolzen und Auspuff hatten doch ebenfalls keine Kennzeichnung . Soweit ich mich erinnern kann war der Bolzen grob gesagt ne lange Schraube. Diese gibt's in verschiedenen Festigkeitsklassen. Solange beim neuem Auspuff noch das Innenleben ( " Tüte " ) ist doch alles in.o. . Wenn nicht, einfach den Schalldämpfer ( Tüte ) vom alten Auspuff in den neuen bauen. Die Federbeine bestehen doch eh nur aus den Spiralfedern , zumindest was die Last aufnimmt/ angeht. Ob die nun neu sind oder alt interessiert doch eh niemand ![]() MfG Mücke |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 11.11.2007 Wohnort: Velbert Mitglieds-Nr.: 38227 ![]() |
Für eine Bewertung des Tatbestandes "Erlöschen der Betiebserlaubnis" in den genannten Fällen ist nach wie vor die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 19 Abs. 2 StVZO erforderlich. Geändert hat sich vor einigen Jahren lediglich, dass das Erlöschen der BE nicht gleichzeitig auch die Zulassung berührt.
Zitat: (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Nr. 1 liegt nicht vor, da die Fahrzeugart (Kraftrad MZ) nicht geändert wurde Nr. 2 könte nur vorliegen, wenn unsachgemäß Teile wie Federn oder Bolzen (z.B. mit ungenügender Festigkeit) verwendet wurden Nr. 3 Korrosion an der Auspuffanlage erfüllt nicht den Tatbestand, weil es sich nicht um einen menschlichen Eingriff handelt. Allerdings müßte bei einem Austausch der Auspuffanlage das bisherige Abgas- und Geräuschverhalten eingehalten werden. Das ist bei einem Zweitakter doppelt schwierig- weil auch die Motorleistung zusätzlich besonders massiv beeinflußt werden könnte. Tausch-Auspuffanlagen an Krafträdern sind deshalb heute in aller Regel mit einer Prüf-Nr. (meist e-.....) versehen, die die explizite Zuordnung zu Fahrzeugmarke und Typ erlaubt. Kann man eine solche Anlage nicht erwerben, bleibt die Abnahme durch den anerkannten Prüfer/Sachverständigen. Mit diesem sollte man sich vor dem Austausch in Verbindung setzen. Ich würde mich allerdings sehr wundern, wenn es für die MZ TS, die auch in der BRD vertrieben wurde, keine Auspuffanlage geben würde. Als Beispiel habe ich die Simson Schwalbe vor Augen, für die es in Suhl nahezu alles gibt... fred |
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 196 Beigetreten: 04.08.2007 Mitglieds-Nr.: 34953 ![]() |
Wenn es um Teile geht die auszutauschen gewollt wären bsp weise aus alter,besser neuer wollen bzw Komplettrestauration muss darauf geachtet werden auch wenn etwas billiger war wie Originalteil,dass die Qualität stimmt.Dies kann der Laie manchmal nicht erkennen bzw auch wenn Selbsteinbau erfolgt.Auf Höherwertige Teile zurückgegriffen werden muss.Wenn jemand nicht bereit ist Originalteile zu hohen Preisen akzeptieren zu wollen und Teile von geringer Qualität einbaut (ggf selbst)erfüllt er nicht unbedingt die Vorschriften.Vollabnahme gibt es selbst bei Tüv pflichtigen Fahrzeugen nicht um Mängel aufzudecken.Wenn eine Bastelbude im Verkehr entdeckt wird lohnt sich das nicht mehr billig nachzurüsten.Ausnahme gibts bei Reifen von einem Oldtimer die man nicht mehr bekommt.Batterien,Zündkerzen Scheinwerferbirnen.Ein Nachbauteil von geringerer Qualität ist zumal besser wie ein alter durchgerosteter Sattel im Originalzustand.
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14084 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
@verkehrsexperte:
Verstehst Du eigentlich selbst, was Du da geschrieben hast? Deine Zeichensetzung ist eine Zumutung. Und der Inhalt ist sowieso untauglich, denn er hat nichts mit der Fragestellung des Threaderstellers zu tun. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 19:40 |