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> Geblitzt worden Ordnungswidrigkeit ohne Führerschein
Herbert786
Beitrag 01.08.2023, 19:28
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

Ich habe gerade keinen Führerschein, den habe ich in 3 Wochen wieder (MPU. Ich wurde in einer 20 iger Zone mit 6 km/h zu schnell geblitzt. Ordnungswidrigkeiten schreiben kam und ich habe innerhalb einer Woche 30€ bezahlt. Meine Frage, wird überprüft wer gefahren ist? Das ist doch das selbe wie wenn man falsch geparkt hat ?! Verwarnungen weden nicht im Fahreignungsregister eingetragen steht da. Komm ich mit einem blauen Auge davon oder ?! LG Herbert
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gruenerTeich
Beitrag 01.08.2023, 20:22
Beitrag #2


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Wahrscheinlich fliegst du noch unter dem Radar durch.

Aber Wahrscheinlich wirst du mit dieser Einstellung an deiner neuen Fahrerlaubnis nicht lange Freude haben.
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Herbert786
Beitrag 01.08.2023, 20:34
Beitrag #3


Neuling


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Danke Dir für die Antwort. Ich bin ja kein Schwerverbrecher, Und ich bin ein Jahr lang kaum Auto gefahren. Dumm gelaufen.. hoffentlich haste Recht !
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uwe112
Beitrag 01.08.2023, 20:48
Beitrag #4


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Wenn du bezahlt hast,könnte das erledigt sein,wie @grünerTeich schon geschrieben hat.

Aber Deine Einstellung zum fahren ohne FE solltest du mal überdenken.



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Herbert786
Beitrag 01.08.2023, 20:59
Beitrag #5


Neuling


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Alles klar, mach ich.. und vielen herzlichen Dank für Deinen Ratschlag:)
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TAK
Beitrag 02.08.2023, 09:31
Beitrag #6


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da bei Verwarnungen kein Auszug aus dem KBA eingeholt wird, dürfte es (leider) niemandem auffallen...

Ansonsten Schwerverbrecher vielleicht nicht unbedingt, aber du bewegst dich mit Fahren ohne Fahrerlaubnis auf jeden Fall im Bereich einer Straftat... und das wird ja nicht die einzige Fahrt gewesen sein...

Da kannste unter Umständen dann die MPU auch gleich vergessen...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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rapit
Beitrag 02.08.2023, 13:10
Beitrag #7


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Zitat (TAK @ 02.08.2023, 10:31) *
Straftat... und das wird ja nicht die einzige Fahrt gewesen sein...

Die Antwort hat TE doch schon gegeben:
Zitat (Herbert786 @ 01.08.2023, 21:34) *
ich bin ein Jahr lang kaum Auto gefahren.

Und auch der Ladendieb, der nur ab und an klaut, ist kein Schwerverbrecher.

Gehört aber nach Ansicht eines Großteils der Bevölkerung dennoch in den Knast. whistling.gif

@TE: mit der von Dir in wenigen Beiträgen und kurzen Sätzen dargelegten Ansicht: offenbar komplett fehlender Aufarbeitung deiner Probleme und deinen Rechtsansichten, solltest Du, wenn alles korrekt läuft, eigentlich keine Chance auf eine positive MPU haben. think.gif

Das Geld hättest Du Dir sparen können.

Zitat (TAK @ 02.08.2023, 10:31) *
da bei Verwarnungen kein Auszug aus dem KBA eingeholt wird, dürfte es (leider) niemandem auffallen...

Bei mir häufen sich in letzter Zeit aber die Fälle, dass irgendwann eben doch eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis auffällt, und dann explizit nach Verwarnungs- und Bußgeldverfahren gesucht wird.

Sämtliche Verstöße werden dann als weitere Fahrt ohne Fahrerlaubnis angeklagt. So dass es im Nachhinein zu hübschen Gesamtstrafen kommt.

Den Satz: "Ich bin doch kein Schwerverbrecher!" höre ich dann immer. Immer, immer. Wenn ich meinen Leuten nicht eintrichtern kann, den künftig stecken zu lassen und der auch noch vor Gericht kommt, am "besten" dann noch beim letzten Wort, sieht es besonders übel aus rolleyes.gif whistling.gif


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MsTaxi
Beitrag 02.08.2023, 13:39
Beitrag #8


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Zitat (rapit @ 02.08.2023, 14:10) *
Den Satz: "Ich bin doch kein Schwerverbrecher!" höre ich dann immer. Immer, immer.

Ist man zugegebenermaßen ja auch nicht. Aber für das Unschuldslamm, als das man sich dann stattdessen sieht, verraten Sätze wie dieser
Zitat
Und ich bin ein Jahr lang kaum Auto gefahren. Dumm gelaufen..
in meinen Augen dann doch eine bemerkenswerte kriminelle Energie. Von einem gewissen Ar.....chismus in der Einstellung ganz zu schweigen.


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rapit
Beitrag 02.08.2023, 15:01
Beitrag #9


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Zitat (MsTaxi @ 02.08.2023, 14:39) *
Ist man zugegebenermaßen ja auch nicht.
...
dann doch eine bemerkenswerte kriminelle Energie.

Deswegen ja mein beispiel mit dem Ladendieb, der immer mal wieder klaut.

Da passt beides auch.

Und das öffnet manchem dann doch die Augen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eben kein Kavaliersdelikt. Es ist eine waschechte Straftat.

Nicht jede Straftat ist ein Schwerverbrechen.

Aber eine -vorsätzliche- Straftat immer und immer wieder zu begehen, ist halt auch eine Hausnummer...


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ilam
Beitrag 02.08.2023, 15:36
Beitrag #10


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Zitat (Herbert786 @ 01.08.2023, 19:28) *
Ich habe gerade keinen Führerschein, den habe ich in 3 Wochen wieder (MPU)


Bei dieser 100%-igen Sicherheit gibt es 2 Optionen:

a) Die MPU steht noch bevor und Herbert hält sie für eine reine Formsache
b) Die MPU wurde gerade erfolgreich durchgeführt und es dauert jetzt noch etwa 3 Wochen bis das schriftliche Gutachten da und von der Führerscheinstelle geprüft ist.

Ich hoffe ja auf a), befürchte aber b).

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Richard Rorty
Beitrag 07.11.2023, 04:11
Beitrag #11


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Ohne das Verhalten des TE zu entschuldigen, lohnt nichtsdestotrotz der Blick zu unserem Nachbarn Österreich. Dort sind sowohl das Fahren ohne Fahrerlaubnis wie auch die Trunkenheitsfahrt unabhängig vom Promillewert als Verwaltungsstrafen normiert, was in etwa den deutschen Ordnungswidrigkeiten entspricht. Damit können zwar auf Ebene der Gefahrenabwehr die gleichen Rechtsfolgen verhängt werden (bzw. das österreichische Pendant), der bei Kriminalstrafen bestehende Strafmarkel mit erheblichen individuellen Auswirkungen entfällt aber. Bedenkt man, um was für Massendelikte es sich in beiden Fällen handelt, bei dem viel eher die Angst vor einer MPU als die Angst vor der Begehung einer Straftat vor einer solchen Handlung abschreckt und letztere die Allgemeinen deutlich besser schützt, so wäre es im Hinblick auf die individuellen Auswirkungen einer Strafbarkeit m.E. zu bevorzugen, die Delikte als Ordnungswidrigkeiten auszugestalten und die fahrerlaubnisrechtichen Folgen beizubehalten. Ich sehe da in dem Fall weniger die Parallele zum Dieb als die Parallele zum Raser der wiederholt mit 100 durch die 30er Zone brettert. Damit ist der TE nach meinem Strafverständnis kein Straftäter und schon gar kein Fall für den Knast (wenn natürlich von der Rechtsordnung anders gewertet). Ob die Mehrheit es anders sieht, bezweifele ich, sonderlich relevant ist das aber auch nicht, da sich grundsätzlich die wissenschaftlichen Strafzwecktheorien und deren rechtsphilosopische Grundlagen zur Bestimmung strafbaren Verhaltens besser eigenen und hoffentlich auch vorrangig bedacht werden.


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MsTaxi
Beitrag 07.11.2023, 05:06
Beitrag #12


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Ob nun jemand (mehrfach wie der @TE) FoFE begeht oder (wie du schreibst)
Zitat
wiederholt mit 100 durch die 30er Zone brettert
beides sind in meinen Augen Vorsatztaten. Owie-Recht soll nach meinem Rechtsverständnis eher fahrlässiges Handeln reglementieren. Ich denke, du machst es dir da etwas zu einfach.


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ilam
Beitrag 07.11.2023, 06:35
Beitrag #13


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Zitat (Richard Rorty @ 07.11.2023, 04:11) *
so wäre es im Hinblick auf die individuellen Auswirkungen einer Strafbarkeit m.E. zu bevorzugen, die Delikte als Ordnungswidrigkeiten auszugestalten und die fahrerlaubnisrechtichen Folgen beizubehalten. Ich sehe da in dem Fall weniger die Parallele zum Dieb als die Parallele zum Raser der wiederholt mit 100 durch die 30er Zone brettert. Damit ist der TE nach meinem Strafverständnis kein Straftäter und schon gar kein Fall für den Knast (wenn natürlich von der Rechtsordnung anders gewertet).


Als vorbestraft gilt man in Deutschland erst ab 80 Tagessätzen - und dafür muss man im Straßenverkehr schon extrem viel anstellen. Darüber kommt dann noch die Haftstrafe zur Bewährung (üblich, wenn unter 2 Jahre) und dass man tatsächlich einfahren muss, kommt im Straßenverkehr nur bei ganz extremen Fällen und entsprechend selten vor.

Die Abhandlung als Straftat hat den großen Vorteil, dass die Strafen einkommensabhängig sind und es nicht Leute gibt, die sich - nur weil sie viel Geld haben - als über dem Gesetz stehend fühlen.

Ich sehe exakt einen Vorteil von der Owi statt Straftat: Entlastung für Staatsanwaltschaften und Gerichte. Ein netter Kompromiss wäre meiner Meinung nach aber eine Einführung von einkommensabhängigen Owis (ab einer gewissen Schwere) - dafür braucht man weder Gericht noch Staatsanwaltschaft, Finanzamt langt völlig. Aber auch dann sollte irgendwo der Punkt erreicht sein, wo das zu einer Straftat wird.

Und nein, nur die fahrerlaubnismäßigen Folgen langen nicht. Gerade in solchen Fällen wie hier beschrieben. Wenn Fahren ohne Fahrerlaubnis nur eine OWI und mit einer pauschalen Strafe von sagen wir mal 500€ und einer Verlängerung der Führerscheinsperre bestraft wird - warum sollte ein Bundesliga-Jungprofi (um mal jemanden mit einem hohen Einkommen als Beispiel zu nehmen) überhaupt ein Interesse daran haben, wieder an seine Fahrerlaubnis zu kommen? Der verdient pro Tag mehr als diese 500€ und zahlt im Zweifel mehr, wenn er 10 Minuten zu spät zum Training kommt...




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Richard Rorty
Beitrag 07.11.2023, 17:58
Beitrag #14


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Zitat (MsTaxi @ 07.11.2023, 06:06) *
Owie-Recht soll nach meinem Rechtsverständnis eher fahrlässiges Handeln reglementieren.


Das ist aber grundlegend so im Owi-Recht nicht angelegt und rechtshistorisch auch zu keinem Zeitpunkt so gewollt gewesen. Eine Owi kann vorsätzlich und fahrlässig begangen werden, sonst müsste ja jeder vorsätzliche Gang eines Fußgängers über eine rote Ampel als Straftat behandelt werden. Eine Owi unterscheidet sich von einer Straftat dadurch, dass keine Strafe mit Strafmarkel, die der Rechtsprechung vorbehalten ist, verhängt wird, sondern auf Grund der geringfügigeren Rechtsverletzung lediglich die bekannten Owi-Folgen möglich sind.



Zitat (ilam @ 07.11.2023, 07:35) *
Als vorbestraft gilt man in Deutschland erst ab 80 Tagessätzen - und dafür muss man im Straßenverkehr schon extrem viel anstellen. Darüber kommt dann noch die Haftstrafe zur Bewährung (üblich, wenn unter 2 Jahre) und dass man tatsächlich einfahren muss, kommt im Straßenverkehr nur bei ganz extremen Fällen und entsprechend selten vor.


Es sind 90 TS, aber vielleicht ist das ja nur ein Schreibfehler.

Inhaltlich verkennst du, dass jeder vorbestraft ist, der zwei Mal nach dem BZRG verwertbar verurteilt wurde. Das heißt auch derjenige, der einmal einen E-Scooter mit 1,1 Promille und eine Beleidigung oder ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Beleidigung innerhalb von 5 Jahren begangen hat, gilt als vorbestraft, mit erheblichen persönlichen Folgen insbesondere bei der Jobsuche. Sehe da den gesteigerten Unwert der Handlung im Vergleich mit vielen Ordnungswidrigkeiten, wie erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Inbetriebnahme nicht verkehrstüchtiger Fahrzeuge oder gar Umwelt-Owis einfach nicht, der das rechtfertigt.


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MsTaxi
Beitrag 07.11.2023, 17:59
Beitrag #15


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Zitat (ilam @ 07.11.2023, 06:35) *
Als vorbestraft gilt man in Deutschland erst ab 80 90Tagessätzen

Nur ein Vertipper, da bin ich sicher, aber ich wollte es trotzdem korrigieren.

Edit:
@Richard Rorty
Ich kann im wiederholten FoFE (gerade im nüchternen Zustand) kein geringfügiges Handeln erkennen, das ist ein massives Durchsetzen wollen egoistischen Willens und Null Akzeptanz gesellschaftlicher und juristischer Spielregeln. Das ist mit zu Fuß über die rote Ampel oder meinetwegen Rasenmähen am Sonntag wohl kaum gleichzusetzen.


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Richard Rorty
Beitrag 07.11.2023, 18:22
Beitrag #16


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Zitat (MsTaxi @ 07.11.2023, 18:59) *
Ich kann im wiederholten FoFE (gerade im nüchternen Zustand) kein geringfügiges Handeln erkennen, das ist ein massives Durchsetzen wollen egoistischen Willens und Null Akzeptanz gesellschaftlicher und juristischer Spielregeln. Das ist mit zu Fuß über die rote Ampel oder meinetwegen Rasenmähen am Sonntag wohl kaum gleichzusetzen.


Darum geht es mir ja auch nicht, das war nur ein Gegenbeispiel zu deinem Argument. Das geschützte Rechtsgut der allermeisten Straßenverkehrsregeln ist die Unversehrtheit der übrigen Verkehrsteilnehmer. Ich kann immer noch nicht nachvollziehen, wie ein innerörtlicher Raser (ohne konkrete Gefährdung), ein betrunkener Autofahrer (ohne konkrete Gefährdung) oder ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis (ohne konkrete Gefährdung) oder jemand der mit einem absolut fahruntauglichen Fahrzeug, das Teile verliert, auf der Autobahn unterwegs ist, so unterschiedlich "stark" gegen die gesellschaftlichen Spielregeln verstößt, dass eine Differenzierung in Owi und Straftat gerechtfertigt ist. Das geschützte Rechtsgut wird in allen Fällen gleichermaßen gefährdet.


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MsTaxi
Beitrag 07.11.2023, 18:57
Beitrag #17


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Ich hab nix dagegen, alle von dir zuletzt genannten Verhaltensweisen als Straftaten geahndet zu sehen.


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Q-Treiberin
Beitrag 07.11.2023, 22:17
Beitrag #18


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Zitat (ilam @ 07.11.2023, 06:35) *
Als vorbestraft gilt man in Deutschland erst ab 80 Tagessätzen -

Zitat (Richard Rorty @ 07.11.2023, 17:58) *
Es sind 90 TS, aber vielleicht ist das ja nur ein Schreibfehler.
Nö, genau genommen sind es 91 Tagessätze oder eine erneute Verurteilung.


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shortie
Beitrag 08.11.2023, 08:58
Beitrag #19


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Zitat (Richard Rorty @ 07.11.2023, 04:11) *
Damit ist der TE nach meinem Strafverständnis kein Straftäter

Da bin ich aber froh, dass unsere deutsche Rechtsordnung das anders sieht.
Und als "Massendelikte" seh ich das auch nicht.

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ilam
Beitrag 08.11.2023, 14:39
Beitrag #20


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Danke an alle für die Korrektur mit den TS.

Zitat (Richard Rorty @ 07.11.2023, 18:22) *
Das geschützte Rechtsgut der allermeisten Straßenverkehrsregeln ist die Unversehrtheit der übrigen Verkehrsteilnehmer.


Nope, da kommen noch ein paar Rechtsgüter mehr zusammen. Von Leben bis "Sicherheit und Ordnung des Verkehrs".
Ginge es nur um die Unversehrtheit der anderen Verkehrsteilnehmer wäre die simpelste Lösung ein Verbot des Straßenverkehrs. whistling.gif

Zitat
Ich kann immer noch nicht nachvollziehen, wie ein innerörtlicher Raser (ohne konkrete Gefährdung), ein betrunkener Autofahrer (ohne konkrete Gefährdung) oder ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis (ohne konkrete Gefährdung) oder jemand der mit einem absolut fahruntauglichen Fahrzeug, das Teile verliert, auf der Autobahn unterwegs ist, so unterschiedlich "stark" gegen die gesellschaftlichen Spielregeln verstößt, dass eine Differenzierung in Owi und Straftat gerechtfertigt ist.


Um es für Dich nachvollziehbarer zu machen. Die (strafrechtlich relevanten, also sehr deutlichen) Raser und Betrunkenen haben es gar nicht selbst in der Hand, ob es zu einer konkreten Gefährdung kommt oder nicht. Sie sind schlichtweg nicht mehr in der Lage, auf alle "normalen" Verkehrssituationen angemessen zu reagieren, ob da dann etwas passiert, ist reine Glückssache. Klar, wird es hier und da problematische Einordnungen geben aber grundsätzlich passt das System so sehr gut.
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Richard Rorty
Beitrag 09.11.2023, 05:17
Beitrag #21


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Zitat (ilam @ 08.11.2023, 15:39) *
Nope, da kommen noch ein paar Rechtsgüter mehr zusammen. Von Leben bis "Sicherheit und Ordnung des Verkehrs".


Das mag was Emissionen angeht beim Rasen stimmen, du verkennst aber, dass eine Rechtsgutverletzung des Lebens im Straßenverkehr immer auch kausal eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit voraussetzt. Zudem wird die "Sicherheit und Ordnung des Verkehrs" ja gerade aus dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer hergeleitet und basiert damit ebenfalls auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG. Dein Statement geht leider fehl.

Zitat (ilam @ 08.11.2023, 15:39) *
Um es für Dich nachvollziehbarer zu machen. Die (strafrechtlich relevanten, also sehr deutlichen) Raser und Betrunkenen haben es gar nicht selbst in der Hand, ob es zu einer konkreten Gefährdung kommt oder nicht.


Naja das alleinige zu schnelle Fahren ist nur strafbar, wenn es mit Absicht zum Erreichen der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" passiert. Wenn durch Sachverständige nun festgestellt wird, dass auf einer innerörtlichen Strecke mit Beschränkung 30 km/h, 130 km/h gefahren werden kann, jedoch der Fahrer nur mit 80 km/h unterwegs ist, so ist das Verhalten nur als Owi zu ahnden. Dem Kind, das dem Ball auf der Straße hinterherrennt ist das aber dann auch egal.

Ich bleibe dabei, die Systematik passt vorne und hinten nicht. Gerade aus einem Resozialisierungsgedanken könnte man diese dogmatischen Ungereimtheiten beheben, indem man die genannten Verkehrsübertretungen als Owi ausgestaltet (gemeint sind nicht alle) und die Prävention vor erneuten Taten über eine MPU lößt.

Zitat (shortie @ 08.11.2023, 09:58) *
Und als "Massendelikte" seh ich das auch nicht.


Dann frag mal bei deinem nächsten Amtsgericht bezüglich des Anteils an den gesamten begangenen Straftaten nach oder sieh die lokale Kriminalitätsstatistik der Polizei an. Es gibt Präsidien, die veröffentlichen Verkehrsstraftaten ohne konkrete Gefährdung bzw. Personenschäden nicht mal mehr, weil es zu viele sind.


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jan47
Beitrag 01.12.2023, 12:07
Beitrag #22


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Zitat (MsTaxi @ 07.11.2023, 18:59) *
Ich kann im wiederholten FoFE (gerade im nüchternen Zustand) kein geringfügiges Handeln erkennen, das ist ein massives Durchsetzen wollen egoistischen Willens und Null Akzeptanz gesellschaftlicher und juristischer Spielregeln. Das ist mit zu Fuß über die rote Ampel oder meinetwegen Rasenmähen am Sonntag wohl kaum gleichzusetzen.


Bzgl. der Diskussion OWI vs Straftat, da lohnt es sich mal zu den anderen Nachbarn, in Polen zu schauen:


Hier ist das erste mal Fahren ohne Fahrerlaubnis "nur" eine OWI. Geldstrafe 350 - 7000 EUR.

Das kann ja wirklich versehentlich passieren. Mal eben zu grossen Anhänger fur den Umzug genommen, der eigentlich B+E braucht (man hat nur B), oder Motorrad vom Kollegen geliehen der eigentlich A2 braucht man hat aber nur A1.
So etwas direkt wie einen kriminellen Straftäter zu behandeln ist meiner Meinung nicht fair.

ABER. Neben der Geldstrafe gibt es dazu ein Fahrverbot von 6 Monate - 3 Jahre. (Entscheidet ein Gericht je nach Vorfall).
Wenn man innerhalb dieser Zeit ERNEUT ohne FE erwischt wird, dann gilt das als Straftat mit bis zu 3 Jahren Gefängnis.

In meiner Meinung ist das doch ein guter "Kompromiss"...
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mir
Beitrag 01.12.2023, 17:24
Beitrag #23


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Die Österreicher verhängen beim ersten Mal eine Geldstrafe als Verwaltungsstrafe, aber sie scheuen sich nicht, Wiederholungstäter auch mal für ein paar Wochen tatsächlich einzusperren, während man für eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung sich in Deutschland schon wirklich arg anstrengen muss.

Ansonsten ist das mit den ganzen Dingen, für die man eine Erlaubnis braucht, immer dasselbe:

Was ist schlimm daran, eine Kneipe aufzumachen, ohne Schankerlaubnis? Ein Anwalt ohne Studium? Oder eine Bank oder Versicherung ohne Erlaubnis? Eigentlich kann man da überall auch ohne Erlaubnis gute Arbeit leisten, aber man will die Leute halt unter Kontrolle haben, weil davon erhebliche Gefahren ausgehen. Und wenn man das Handeln ohne Erlaubnis nicht unter eine deutliche Strafe stellt, funktioniert das halt nicht.

Beim Autofahren ist es nicht anders.


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nachteule
Beitrag 02.12.2023, 17:29
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Hallo, mir,

Zitat (mir @ 01.12.2023, 17:24) *
Ein Anwalt ohne Studium?

warum nicht, wenn man ohne jegliche Vorkenntnisse Wirtschaftsminister werden kann? rolleyes.gif rolleyes.gif rolleyes.gif (sorry, das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen laugh2.gif laugh2.gif )

Hallo, jan47,

Zitat (jan47 @ 01.12.2023, 12:07) *
Das kann ja wirklich versehentlich passieren. Mal eben zu grossen Anhänger fur den Umzug genommen, der eigentlich B+E braucht (man hat nur B),....

stimmt, und für solche Fälle steht es der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht frei, das Verfahren gänzlich oder gegen eine geringe Geldauflage einzustellen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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silenz
Beitrag 02.12.2023, 21:09
Beitrag #25


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Zitat (jan47 @ 01.12.2023, 12:07) *
Das kann ja wirklich versehentlich passieren. Mal eben zu grossen Anhänger fur den Umzug genommen, der eigentlich B+E braucht (man hat nur B), oder Motorrad vom Kollegen geliehen der eigentlich A2 braucht man hat aber nur A1.
So etwas direkt wie einen kriminellen Straftäter zu behandeln ist meiner Meinung nicht fair.


Den Gedanken kann ich nachvollziehen. Hier ging es aber primär um Leute ohne jegliche Fahrerlaubnis und das macht man nie aus Versehen.
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F117
Beitrag 03.12.2023, 00:40
Beitrag #26


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Auch jans Aussage ist eigentlich Stuss. Wenn ich mir einen Anhänger ausleihe und mich nicht drum kümmere, wie schwer der sein darf, bin ich eben blauäugig, blöd oder risikofreudig. Für das Motorrad gilt selbiges.


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"There's no such thing as a winnable war.
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Reinheit
Beitrag 03.12.2023, 15:27
Beitrag #27


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Zitat (nachteule @ 02.12.2023, 17:29) *
Zitat (mir @ 01.12.2023, 17:24) *
Ein Anwalt ohne Studium?

warum nicht, wenn man ohne jegliche Vorkenntnisse Wirtschaftsminister werden kann? rolleyes.gif rolleyes.gif rolleyes.gif (sorry, das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen laugh2.gif laugh2.gif )
Da möchte ich widersprechen. Er ist ja beileibe nicht gänzlich ohne Vorkenntnisse. Er hat schon mal ordentlich Förderung fü eine neu gegründte Gesellschaft (hieß sowas damals auch schon startup?) abgegriffen und ist dann damit pleite gegangen.
Ob er die erhaltene Förderung wieder zurückzahlen mußte?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 03.12.2023, 17:00
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche gekürzt


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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F117
Beitrag 03.12.2023, 17:57
Beitrag #28


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Ah, toll, jetzt geht hierzuforum auch das Politikerbashing los. Willkommen auf Blödzeitungsniewoh thumbdown.gif


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Reinheit
Beitrag 03.12.2023, 23:10
Beitrag #29


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Zitat (F117 @ 03.12.2023, 17:57) *
Ah, toll, jetzt geht hierzuforum auch das Politikerbashing los. …. thumbdown.gif

Falls Du mich gemeint haben solltest: ich meine, nicht gebasht, aondern nur ein Verhalten zu beschreiben versucht, wie es mir erinnerlich ist. Vor allem habe ich das nicht bewertet; das wollte ich dem geneigten Leser überlassen.


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Kai R.
Beitrag 03.12.2023, 23:52
Beitrag #30


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Lasst uns die Politik hier raushalten.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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F117
Beitrag 04.12.2023, 16:01
Beitrag #31


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Danke, Namensvetter wavey.gif


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raupe123
Beitrag 06.12.2023, 00:49
Beitrag #32


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Ich find's immer wieder erstaunlich wie sehr sich die Strenge der Gesellschaft von derjenigen der Rechtswissenschaft und je nach LG-Bezirk auch der Gerichte/StAen unterscheidet.

Strafen iSd Strafrechts sind ultima ratio, stehen also auf der allerletzten Stufe der staatlichen Reaktionsmöglichkeiten.

Vielleicht mag es oft aus dem Bauch heraus angemessen erscheinen, dass jemand mal x Tagessätze zahlen oder 3 Monate über sein Verhalten jenseits der Freiheit nachdenken sollte.

Aber Strafen haben darüber hinaus noch weitere, oft deutlich einschneidendere Folgen, etwa, wenn die 90 TS-Grenze überschritten wird.

Nicht jedes Verhalten ist gleich strafwürdig! Klar, vielem sollte man als Staat in irgendeiner Weise begegnen. Aber Strafe ist kein Allheilmittel.

Ohnehin ist es alles andere als selbstverständlich anzunehmen, dass (höhere) Strafen eine abschreckende Wirkung entfalten (Richard Rorty wies zurecht auf die Strafzwecktheorien hin), vgl. etwa Spirgath, Zur Abschreckungswirkung des Strafrechts - Eine Metaanalyse kriminalstatistischer Untersuchungen, Dissertation, Münster 2013.

Im Gegenteil: Oft zeigen sich Straftatbestände als "schlichtweg ungeeignet" zum Rechtsgüterschutz (vgl. etwa die unfassbar starke Habil-Schrift von Lagodny: Strafrecht vor den Schranken der Grundrechte, Habilitation, Tübingen 1996, S. 321 ff.). Als Beispiel seien etwa die Besitzdelikte des BtMG oder auch die Strafschärfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls genannt (Wird sich eine Diebesbande von einer Erhöhung der Mindeststrafandrohung abschrecken lassen? Wohl kaum - sie werden wenn überhaupt vorsichtiger und planen besser, was die Gefahren für Leib und Leben anderer wohl eher erhöht).


Aber zum wichtigsten Punkt:

Wie oben bereits richtigerweise angemerkt, gefährdet der Fahrzeugführer ohne FE die geschützten Rechtsgüter. Er gefährdet sie abstrakt. Konkrete Gefährdungen sind kein Tatbestandsmerkmal des § 21 StVG. Abstrakte Gefährdungsdelikte sind immer in qualifiziertem Maße verfassungsmäßig legitimationsbedürftig. Denn staatliche Sanktionierung mit dem Strafrecht setzt im Ausgangspunkt den Eingriff in ein geschütztes Rechtsgut voraus, mithin dessen Verletzung. Dies ist im Grundsatz Voraussetzung eines jeden belastenden staatlichen Handelns --> die Verwirklichung eines Grundrechts greift in unzulässigem Maße in die grundrechtlich geschützte Position eines anderen ein. <-- Abgrenzung zum Polizeistaat.

Eine Verletzung von Rechtsgütern stellt § 21 StVG indes nicht unter Strafe. Nicht einmal eine konkrete Gefährdung. Vielmehr eine abstrakte Gefährdung, was noch einen Schritt weiter von einer Rechtsgutsverletzung entfernt ist (Vorverlagerung der Strafbarkeit weit vor eine Rechtsgutsverletzung --> verfassungsrechtlich problematisch). Eine solche Strafbarkeit ist nur dann zulässig, wenn sie für einen Rechtsgüterschutz in hohem Maße erforderlich ist und nicht gegen legitime Freiheitsinteressen des Bürgers verstößt (vgl. Schünemann, GA 1995, S. 213). Beim § 316 StGB, der Trunkenheitsfahrt, lässt sich ein solches Erfordernis gar naturwissenschaftlich untermauern. Beim FoFE wird es schon schwieriger.

Mal ein Vergleich zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, zB durch das Werfen eines 2x2 Meter großen Steins auf eine unbefahrene Landstraße. Der Werfende straffrei, solange keine konkrete Gefährdung für Leib, Leben oder Eigentum von erheblichem Wert eines anderen Verkehrsteilnehmers eintritt. Denn § 315b StGB ist ein konkretes Gefährdungsdelikt. Möglicherweise stellt sich bei manchem hier ein Störgefühl ein. Aber das zeigt m.E. ganz gut, dass der Gesetzgeber mit der Bestrafung der Herbeiführung/Aufrechterhaltung abstrakter Gefahren zurückhaltend umzugehen hat und dies z.T. auch tut.

Letztendlich alles Ausfluss unserer Grundrechte. Und das ist auch gut so.

Und im Endeffekt ist in Hinblick auf die Vermeidung von Gefahren präventives Handeln ohnehin deutlich wichtiger und auch wirkungsträchtiger: Es heißt nicht ohne Grund "Gefahrenabwehrrecht". Der präventive Blick des Verwaltungsrechts nach vorne bringt uns, den Grundrechtsträgern, oft mehr als das repressive Zurückblicken und Eindreschen auf den anderen Grundrechtsträger.

Sorry für den Besinnungsaufsatz. Aber die Aussage, die Strafbarkeit von Verhaltensweisen solle ausgeweitet werden, triggert mich.

Im Gegenteil herrscht aktuell die begrüßenswerte Tendenz dahingehend vor, das Strafrecht zu "entschlacken", gerade weil es ultima ratio, also das allerletzte Mittel, sein muss. Zu Buschmanns Bestrebungen, das StGB zu "entrümpeln" siehe etwa https://www.bmj.de/SharedDocs/Meldungen/DE/.../1123_ZEIT.html

Und auf die gewünschte Abrenzung "OWis sanktionieren fahrlässiges, Straftatbestände vorsätzliches Handeln" geh ich angesichts der Systemwidrigkeit und Willkür einer solchen Einschätzung/eines solchen Wunsches nicht näher ein. Man muss sich wahrlich nicht zu allem äußern - gilt für alle beteiligten Seiten.


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Ey Malla, pheeew!
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Baddaboom
Beitrag 21.06.2024, 07:26
Beitrag #33


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Zitat (Herbert786 @ 01.08.2023, 20:28) *
Hallo zusammen,

Ich habe gerade keinen Führerschein, den habe ich in 3 Wochen wieder (MPU. Ich wurde in einer 20 iger Zone mit 6 km/h zu schnell geblitzt. Ordnungswidrigkeiten schreiben kam und ich habe innerhalb einer Woche 30€ bezahlt. Meine Frage, wird überprüft wer gefahren ist? Das ist doch das selbe wie wenn man falsch geparkt hat ?! Verwarnungen weden nicht im Fahreignungsregister eingetragen steht da. Komm ich mit einem blauen Auge davon oder ?! LG Herbert



Hallo Herbert, was ist aus der Sache geworden ? Ist raus gekommen dass du ohne Führerschein gefahren bist ? Oder ging durch die Bezahlung alles durch ?
Ich habe gerade das selbe Problem
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ulm
Beitrag 21.06.2024, 07:49
Beitrag #34


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Bitte eröffne für Dein Problem einen eigenen Thread, damit Du sinnvolle Unterstützung bekommst.
Der Threadersteller war sowieso seit über zehn Monaten nicht mehr im Forum online.
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random
Beitrag 21.06.2024, 08:45
Beitrag #35


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Braucht es dafür wirklich einen eigenen Thread?

Bei Verwarngeld einfach schnell bezahlen und hoffen. Bei einer Anzeige sieht es tendenziell schecht aus. Alles andere gehört zur Glaskugel.

Und selbstverständlich nicht ohne Fahrerlaubnis fahren...
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ulm
Beitrag 21.06.2024, 08:55
Beitrag #36


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Ja, denn die Erfahrung aus dem Forum lehrt uns, dass vermeintlich gleiche Vorgänge sich eben doch in einem einzigen Detail elementar unterscheiden. Und dann zieht plötzlich Nebel durch die Glaskugel...
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random
Beitrag 21.06.2024, 11:31
Beitrag #37


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Glaskugel bleibt Glaskugel, aber wie du wünschst.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 13:50