... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

2 Seiten V   1 2 >  
Reply to this topicStart new topic
> Notfallblitzlicht auf dem Dach statt Warndreieck, was haltet ihr von dieser spanischen Idee?
rapit
Beitrag 29.07.2023, 15:55
Beitrag #1


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



    
 
Eher zufällig bin ich ber eine spanische Neuregelung gestolpert, wie dort auf Autobahnen und autobahnähnlichen Schnellstraßen (Autovias) Pannenfahrzeuge abzusichern sind:
statt der Aufstellung eines Warndreiecks soll, zunächst ab sofort schon als Alternative, irgendwann in den nächsten Jahren verbindlich, ein gelbes Blitzlicht auf das Autodach gesetzt werden.

Hintergrund ist, dass man der Meinung ist, das falle besser auf. Niemand muss mehr das Auto verlassen.
Was niemand schreibt ist, dass Warndreiecke häufig beim ersten LKW, der vorbeirauscht, wegwehen. Dass quasi niemand sie weit genug weg aufstellt.

Dagegen wurde wohl festgestellt, dass die Leute vergessen, ihre Warnwesten überzuziehen. Und dass viele nicht wissen, wo sich das Warndreieck befindet, wenn doch ist es unter Koffern unerreichbar, man weiß nicht, wie es aufgefaltet wird. Und es wird am Ende der Panne vergessen.

Im großen und ganzen finde ich die Idee gut. Allerdings würde ich das Auto trotzdem verlassen! Allerdings ist "hinter die Leitplanke stellen" da oft gar nicht möglich, es gibt schlicht keine...

Bei meiner letzten Panne vor vielen Jahren habe ich daher neben dem Standstreifen auf der Wiese, naja, also dem Bereich, wo Wiese sein könnte, wenn es mal regnen würde, gestanden. Aber das ist ja für die Frage egal.

Was würde denn passieren, wenn ich so ein Blitzdings in Deutschland einsetzen würde? Hat da einer eine Tatbestand mit Verwarn-/Bußgeldhöhe greifbar?

Und weiß jemand, ob das ein spanischer Alleingang ist oder ob andere Länder schon dieselbe Idee hatten?

Lustigerweise besitzt mein für 9,- statt 29,- € inkl. Versand in China gekauftes Blitzdings nämlich eine Gebrauchsanleitung ausschließlich in Castellano.
Die noch billigeren wollte ich nicht, ich habe mich für eines entschieden, welches auch in Spanien überall angeboten wird.

Passt problemlos ins Handschuhfach, ist also tatsächlich unmittelbar greifbar.

Edit meint, wenn jetzt ein netter Mod noch ein "t" ans "Notfallblitzlich " basteln würde, wäre das sehr erhellend laugh.gif
Ich dachte, das ist hessisch und damit richdich...

Lesestoff ohne Bezahlschranke

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 29.07.2023, 16:29
Bearbeitungsgrund: Überschrift korrigiert


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
azrael
Beitrag 29.07.2023, 16:15
Beitrag #2


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 556
Beigetreten: 04.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5372



Wenn ein netter Mod schon an der Überschrift bastelt, könnte er das auch noch an der "spaniSchen" Idee machen...
(Oder war das ein Wortspiel das ich nicht verstehe?)

Ich war dann mal so nett

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 29.07.2023, 16:29
Bearbeitungsgrund: Moderiert
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 29.07.2023, 16:27
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14084
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



So Zeug kann man auch in Deutschland kaufen, einfach mal ein Suchergebnis von Osram, das Lidl für 45 Euro online verkauft.

Ich bin bei sowas hin- und hergerissen.
Klar, was warnt, hilft. Im ersten Schritt.
Gleichzeitig erhöht es die Lichtverschmutzung. Irgendwann stumpft man auch da ab und dann muss wieder etwas Neues her.

Eigentlich sollte es durch die EU verpflichtend sein, dass Warndreiecke im freien Zugriff sind und nicht durch Gepäck verdeckt werden kann. Entweder hinter eine Klappe im Kofferraumdeckel oder im Innenraum, z.B. unter dem Sitz.
Dann kommt aber berechtigt das Thema Standfestigkeit der Warndreiecke, die war damals®, mit dem massiven Eisenfuß, ganz anders.

Weiteres Thema:
Die fehlende Aufmerksamkeit mancher Verkehrsteilnehmer.
Wenn jemand auf einen Pannen-Lkw auf dem Standstreifen fährt, dann helfen vorher weder Warndreieck noch Warnleuchte noch sonstwas. Also warum dann aufrüsten?

Und zum Satz "Niemand muss mehr das Auto verlassen": Bei mir lernt man im Erste-Hilfe-Kurs "Alle raus! (außer der Schwiegermutter)" wegen der Blindfische, die Pannenautos rammen. Und Warnweste anziehen, die griffbereit im Innenraum ist.
Wenn niemand im Auto sitzt, brauche ich es auch nicht mit mehr als Warndreieck und Warnblinkanlage absichern, sind nur Sachwerte.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 29.07.2023, 16:42
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10597
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Und die anderen VT sind Dir egal.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 29.07.2023, 16:45
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14084
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Nö, wo steht das?
Es geht darum, dass eine Absicherung mit Warndreieck und Warnblinkanlage für 99,x% aller anderen Verkehrsteilnehmer ausreichend ist und für die 0,y% eh nichts ausreichend ist, da sie aufgrund Unaufmerksamkeit sowieso alles übersehen,
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blackdodge
Beitrag 29.07.2023, 17:40
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6464
Beigetreten: 18.10.2007
Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13
Mitglieds-Nr.: 37650



gibt so einiges was als Heckwarnanlage zugelassen ist, teilweise sogar zum Verbau hinter der Heckscheibe.

Viel dümmer ist aber, dass es Polizeimotorräder gibt, wo das Hecklicht blau/gelb umschaltbar ist , bei eingeschaltetem Gelb geht blau vorn nicht,

Zumindest bei uns erhalten neue Einsatzfahrzeuge derzeit, nach hinten wirkende gelbe Heckblitzer welche zusätzlich zum Blau schaltbar sind (aber auch allein) thread.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 29.07.2023, 17:41
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2104
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Warnwesten finde ich überall im Kundenauto, selbst in der Reserveradmulde wacko.gif Oft auch nur eine, weil in D nur diese eine vorgeschrieben ist. Und es ist auch nur "im Fahrzeug" und nicht (was sinniger wäre) "griffbereit im Bereich der Insassen" vorgeschrieben ranting.gif

Eine gelbe Rundum-Warnleuchte habe ich auch im Auto, Taschenlampen-groß, Magnetfuß, von Taschenlampe auf Warnleuchte umschaltbar (dann "rotieren" mehrere gelbe LED um den oberen Teil der Lampe). Ob es was bringen würde, die auf das Dach zu stellen, kann ich mangels Gelegenheit nicht beurteilen. Ich bin allerdings eher skeptisch, die Warnblinkanlage ist vermutlich (weil bekannt) auffälliger.


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 29.07.2023, 18:02
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10597
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Zitat (ulm @ 29.07.2023, 17:45) *
Nö, wo steht das?
Es geht darum, dass eine Absicherung mit Warndreieck und Warnblinkanlage für 99,x% aller anderen Verkehrsteilnehmer ausreichend ist und für die 0,y% eh nichts ausreichend ist, da sie aufgrund Unaufmerksamkeit sowieso alles übersehen,


Uuuups, da habe ich Deinen letzten Satz falsch gelesen, tschuldige. blushing.gif

Nichtsdestotrotz hab ich schon lange einen LED-Blitzer im Auto liegen, den es mal für kleines Geld beim Discounter gab. Hat mehrere Blitzmodi und auch Dauerlicht sowie einen Magneten. Kann nicht schaden.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 29.07.2023, 18:33
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7615
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



also weil man im Eifer des Gefechts das Warndreieck nicht findet soll man stattdessen eine Warnleuchte nehmen, die man nicht nur ebenfalls erstmal finden muss und die vor allem dann auch noch "Saft" haben muss um zu funktionieren?

Irgendwie klingt das nicht wirklich durchdacht für mich think.gif

Interessant finde ich allerdings den Ansatz, dass diese für Spanien vorgesehenen Warnleuchten auch ein Mobilfunk-Modul haben müssen und dann eine "Pannenmeldung" an eine Zentrale senden! Spannend dürfte werden, ob die für Spanien zertifizierten Leuchten auch in Deutschland anerkannt werden. Ein europäische Lösung scheint man hier ja erneut versäumt zu haben crybaby.gif

Zur Rechtslage in Deutschland:
Zusätzlich zu ggf. nach §53a(2) Nr.2 StVZO vorgeschriebenen Warnleuchten nach Art des §53a(1) StVZO dürfen weitere Warnleuchten mitgeführt werden. Diese dürfen sogar vom Bordnetz des Fahrzeugs abhängig sein (keine Gefahr einer leeren Energiequelle!), siehe §53a(3) StVZO. Sie dürfen auch so gestaltet sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Innen dürfen sie sogar dauerhaft angebracht sein, um dann z.B. durch die Heckscheibe oder bei geöffneter Heckklappe sichtbar zu sein.

Beide Arten von Warnleuchten müssen in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein, siehe §22a(1) Nr. 16. Dabei gelten die technischen Anforderungen Nr. 19 (für die Warnleuchten nach Abs. 1 bzw. 2) und Nr. 20 (für die zusätzlichen Warnleuchten nach Absatz 3).

Am Markt üblich sind vor allem die für viele Fahrzeuge vorgeschriebenen Leuchten nach TA19, wobei es die inzwischen neben der üblichen Glühlampen-Ausführung auch mit LED gibt (was geringere Anforderungen an die Energiequelle stellt...). Solche Warnleuchten sind aber nur recht bedingt dafür geeignet, auf dem Fahrzeugdach verwendet zu werden.

Warnleuchten nach TA 20 gibt es am Markt deutlich seltener. Zu unterscheiden sind zwei Versionen: zum einen die hier thematisierten zum Aufsetzen auf das Fahrzeugdach; davon war mir bis vor kurzem nur eine Halogen-Drehspiegel Variante und eine Xenon-Variante (Hänsch COMET-E effekta) bekannt, beide zum Anschluss an die Bordsteckdose bzw. den Zigarettenanzünder. Neu auf dem Markt ist die hier schon verlinkte autarke Leuchte von Osram, die einen ziemlich guten Eindruck macht und auch zu einem überschaubaren Preis erhältlich ist (ungefähr 1/6 von dem, was man für die Xenon-Leuchte von Hänsch bezahlen muss). Deutlich häufiger unter den TA20-Leuchten sind gerichtete Exemplare, in der Regel Produkte die gleichzeitig auch nach ECE-R65 geprüft sind. Die aber halt den Nachteil haben, im Fahrzeug fest angebracht werden zu müssen.

Zu den Verstößen:

Warnleuchten ohne die vorgeschriebene Bauartgenehmigung dürfen in Deutschland weder "feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden". Was in der Praxis aber niemanden großartig zu stören scheint. Ebenfalls scheint es in der Praxis kein Problem zu sein, an Stelle einer TA20-Warnleuchte eine (magnethaftende) ECE-R65-Warnleuchte aufs Dach zu setzen.

Falls es doch mal jemanden stören sollte, in §69a wird festgelegt, dass Ordnungswidrig handelt, wer
- "7. entgegen § 22a Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 6 ein Fahrzeugteil ohne amtlich vorgeschriebenes und zugeteiltes Prüfzeichen zur Verwendung feilbietet, veräußert, erwirbt oder verwendet,"

sowie wer ein Fahrzeug in Betrieb nimmt unter Verstoß gegen Vorschriften
- "18. des § 49a Absatz 1 bis 4, 5 Satz 1, Absatz 6, 8, 9 Satz 2, Absatz 9a oder 10 Satz 1 über die allgemeinen Bestimmungen für lichttechnische Einrichtungen"
(also z.B. eine gelbe Warnleuchte nach ECE-R65 auf dem Dach hat ohne dazu nach §52 befugt zu sein).

Für den Verstoß gegen die Bauartgenehmigungspflicht habe ich jetzt nach Wegfall des §23 StVG so recht keine Regelsätze oder ähnliches gefunden blink.gif

Für den Verstoß gegen das Anbringen anderer als vor geschriebener oder für zulässig erklärter Lichttechnischer Einrichtungen beträgt der Regelsatz 20 Euro (Nr. 221.2 BKat), wenn man nicht §16 OWiG anwenden mag.

Zusammenfassend würde ich aber sagen: pack die spanische Leuchte aufs Dach, interessiert hier eh keinen! wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Söne spitze Steine
Beitrag 29.07.2023, 20:53
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2479
Beigetreten: 09.03.2015
Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien
Mitglieds-Nr.: 75653



Blitzlicht ist eine gute Idee, um Aufmerksamkeit zu erzeugen, denn die Warnfarben sind bereits belegt.

Das Warndreieck sollte man sich auch sparen können. Einmal wird das in der Praxis nie weit genug vor der Pannenstelle aufgestellt, zweitens ist der Aufsteller dabei auch dem fließenden Verkehr ausgesetzt. Früher waren auf Tagesbaustellen an der Strecke postierte Kollegen mit der orange-weißen Fahne üblich, die hat man (hauptsächlich) auch Sicherheitsgründen auch durch LKW ersetzt.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schlepper
Beitrag 29.07.2023, 23:13
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1439
Beigetreten: 20.05.2014
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 72608



Man darf gerne das Blitzlicht für den Pannenfall legalisieren. Wer sich eines auf eigene Kosten anschaffen und warten will, soll das gerne tun.

Ersetzen sollte es das Warndeieck nicht. Denn dieses warnt korrekt eingesetzt vor Beginn des Bremsweges. Dort wäre m.E. auch das Warnlicht sinnvoller aufgestellt, solange das Fahrzeug noch richtig steht und der Warnblinker funktioniert.



--------------------
Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

Internet ≠ Realität
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 29.07.2023, 23:43
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10959
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Zitat (hk_do @ 29.07.2023, 19:33) *
Zur Rechtslage in Deutschland:
Zusätzlich zu ggf. nach §53a(2) Nr.2 StVZO vorgeschriebenen Warnleuchten nach Art des §53a(1) StVZO dürfen weitere Warnleuchten mitgeführt werden.

Das sind doch alles Funzeln, die im Zweifel keiner sieht. Sowas macht viel mehr Sinn.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 30.07.2023, 01:03
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7615
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Das ist aber im Zweifelsfall China-Schrott ohne definierte optische Eigenschaften...

Sinn der Bauartgenehmigungspflicht ist es doch gerade, die Einhaltung definierter Eigenschaften sicherzustellen. Dazu gehört bei den Warnleuchten nach TA auch die Betriebsdauer von mindestens 15 Stunden und deren Nachprüfbarkeit ex ante. Für abnehmbare Warnleuchten außerdem die sichere Befestigung bis ca. Windstärke 9.

Problematisch ist ansonsten, von den Herstellern belastbare und vergleichbare technische Daten zu bekommen.

Richtig ist, dass gerade die TA 19 nur geringe Anforderungen an die Lichtstärke macht. Da macht man vermutlich große Zugeständnisse zu Gunsten der Betriebsdauer. Ich habe jetzt wirklich nur einen Mindestwert von 7 cd gefunden, der auch nur zu 90% erreicht werden muss.

Die TA 20 verlangt eine effektive Lichtstärke (was wieder ein anderer Wert ist?) von mindestens 50 cd in den Hauptwirkrichtungen. Das entspricht immerhin dem Mindestwert für Fahrtrichtungsanzeiger (Warnblinkanlage!) nach der ECE-R6.

Dann gibt es aber gerade bei den Powerflares erhebliche Unterschiede. Das Original behauptet (in gelb) 80 cd zu schaffen. Das ist grundsätzlich nicht schlecht, aber trotzdem nur ein Drittel von dem, was eine Nissen Star-Flash LED 627 (*) im Nachbetrieb bringt (im Tagbetrieb bringt sie 500 cd). Das von dir verlinkte Modell ist allerdings kein Original (man erkennt das Original an den geraden Streben). Das in Deutschland weit verbreitete Modell wie es z.B. von Life is simple vertrieben wird (schräge Streben) behauptet in gelb nur 6-9 cd zu bringen, also so ungefähr das Minimum der TA 19. Die eFlare EN800 (die ich eigentlich recht überzeugend finde) bringt in der Hauptwirkrichtung knapp 45 cd, in der Nebenrichtung aber nur knapp 29! Dabei sieht es erstmal so aus, als wäre es rotationssymmetrisch.

Ja und dann muss man ja noch über Geld sprechen:
Eine einfache TA19-Leuchte mit Glühlampen gibt es für rund 25 Euro, in LED für einen ähnlichen Preis.
Bei den großen Herstellern (Hella, Osram) zahlt man für eine TA19-Leuchte (Halogen oder LED) knapp 50 Euro.
Angaben zur Lichtstärke habe ich bei allen vieren nicht gefunden.
Für eine TA20-Rundumleuchte zahlt man in Xenon-Ausführung rund 250 Euro, in LED ebenfalls rund 50, beides Markenhersteller.
Die Life-is-simple-Flares gibt es für rund 25 Euro das Stück, für die original Powerflares habe ich spontan nur einen Preis von 74$ gefunden.
Die eFlare EN 800 kosten schon um die 150 Euro das Stück, für die Nissen Starflash-LED 627 wird man um die 250 Euro hinlegen müssen.

Und wenn man jetzt noch über die Unterbringung im privaten PKW spricht spielt der Platzbedarf ebenfalls eine Rolle.

Das Leben ist halt manchmal doch nicht so einfach wavey.gif


(*)
die ich jetzt mal als Referenzprodukt für den Profi-Bereich betrachte, nachdem es die Super Primär (600/300cd) nicht mehr gibt.

Als Bonusmaterial hier mal ein Bild von zwei der Life-is-simple-Flares bei Dunkelheit, neben einem PKW mit Standlicht und eingeschalteter Warnblinkanlage:



Dazu die (quasi nicht vorhandene) Sichtbarkeit bei Tageslicht (ja, sie sind an...):



Und hier nochmal ein Bild, um über die Bedeutung von aktivem Licht nachzudenken:



Aktiv: auf den Kegeln eFlare EN 800, in der Mitte zwischen den Kegeln die "Powerflares". Der hintere PKW komplett unbeleuchtet, der vordere mit eingeschaltetem Stand- und Warnblinklicht.

Passiv: der hintere PKW die normalen Rückstrahler (das reflektierende Kennzeichen trotz Retuschierung nah am ursprünglichen Eindruck), der vordere zusätzlich einen roten (25mm?) Konturstreifen. Dazu 500er BASt-Kegel. Angeleuchtet mit dem Kamerablitz.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Obelix1968
Beitrag 30.07.2023, 08:27
Beitrag #14


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 198
Beigetreten: 11.01.2019
Mitglieds-Nr.: 84652



Zitat (ulm @ 29.07.2023, 17:27) *
Ich bin bei sowas hin- und hergerissen.
Klar, was warnt, hilft. Im ersten Schritt.
Gleichzeitig erhöht es die Lichtverschmutzung. Irgendwann stumpft man auch da ab und dann muss wieder etwas Neues her.


Jau, da bin ich Deiner Meinung. Vor lauter Geblinke und Geblitze, sowie diversem Weihnachtsbaumschmuck an manchen Lkw, weis man oft garnicht, wohin man zuerst schauen soll.

Ich würde allerdings sagen, dass ein Pannenfahrzeug auf einem Autobahnseitenstreifen, oder sogar auf einer Fahrbahn (sei es weil kein Seitenstreifen vorhanden ist, oder weil es der Havarist nicht mehr dahin geschafft hat), schon ein Gefahrpunkt ist, der wirklich möglichst maximal optisch abgesichert sein sollte. Freilich reicht dazu keine Billig-LED-Funzel. Von den Teilen mit den radial verbauten LED‘s, von denen dann nur max. zwei Stück wirklich in die erforderliche Richtung strahlen, muss man dabei wirklich nicht reden! Es sollte schon etwas sein, was sich bei einem gefährlichen Liegenbleiber auch aus der Masse der regulären Lichterspiele auf der Autobahn heraushebt, und vielleicht sogar die Aufmerksamkeit eines dahindusselnden Lkw-Fahrers erregt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 30.07.2023, 09:24
Beitrag #15


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10597
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Für mich werden die LED Flasher vor allem dann interessant, wenn das oder die verunglückten oder liegengebliebenen Fahrzeuge eben keine eigenen Lichtquellen wie Fahrlicht, Rücklicht oder Warnblinker mehr haben. Oder eben so quer zur Fahrbahn stehen, dass diese nicht ausreichend zu sehen sind. Dann ein Blitzlicht aufs Dach oder vor das richtig positionierte Warndreieck in der Hauptgefahrenrichtung ausgelegt kann die Sicherheit durch Erkennbarkeit verbessern.
Und dann sind kurze Lichtblitze vielleicht auffälliger als ein eher langsames Warnblinken oder ständig leuchtende Rückleuchten.

Die gesetzlichen Bestimmungen für die Blitzdinger sehe ich nur als relevant an für ausrüstungspflichtige Fahrzeuge. Was ich dagegen im Privat-PKW an Blitzdingern mitführe, die weder mit dem Fahrzeug fest verbunden sind noch von diesem mit Energie versorgt werden, sehe ich als nicht sanktionswürdig an.
Entweder sind die Dinger zu lichtschwach und halten nicht sehr lange durch. Dann sind sie egal, weil sie dadurch auch niemanden stören. Höchstens schade um das ausgegebene Geld.
Oder sie sind eben zu lichtstark, was selten vorkommen dürfte, und haben dadurch einen höheren Warnwert. Im Notfall eher wünschenswert. 20 Euro würde ich dafür schon springen lassen, falls jemand diese Owi wirklich sanktionieren wollte.

Stelle ich mich mit der Highpowertaschenlampe hinter die Leitplanke und beleuchte damit die Unfallstelle dreht mir daraus doch auch niemand einen Strick.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dopero
Beitrag 30.07.2023, 10:25
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3086
Beigetreten: 16.07.2006
Mitglieds-Nr.: 21252



Zitat (rapit @ 29.07.2023, 16:55) *
Niemand muss mehr das Auto verlassen.

Wie kann man denn in allen Fällen (Dachrehling, vollgepackter Dachträger, Fahrräder auf dem Heckträger, Hochdach beim Kleinbus, Stoffverdeck beim Cabrio, Kunststoffdach, …) diesen Notfallblitzer ohne Aussteigen gut sichtbar auf dem Dach anbringen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dopero
Beitrag 30.07.2023, 11:39
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3086
Beigetreten: 16.07.2006
Mitglieds-Nr.: 21252



Zitat (hk_do @ 30.07.2023, 02:03) *
Das ist aber im Zweifelsfall China-Schrott ohne definierte optische Eigenschaften...

Die Eigenschaften zugelassener Produkte entsprechen den geltenden Vorschriften. Die Vorschriften hinken aber sehr weit hinter dem Stand der aktuellen Lichttechnik (LED) hinterher. Zugelassene Produkte sind im Endeffekt deswegen, durch z.B. die in den Normen bis jetzt nicht beachtete Relativblendung, teilweise nicht besser als irgend welche billigen Produkte ohne Zulassung.

Gerade die Fixierung auf die Candela Werte, sind im Zeitalter der LED nicht mehr zeitgemäß.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 30.07.2023, 12:13
Beitrag #18


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10597
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Zitat (dopero @ 30.07.2023, 11:25) *
Zitat (rapit @ 29.07.2023, 16:55) *
Niemand muss mehr das Auto verlassen.

Wie kann man denn in allen Fällen (Dachrehling, vollgepackter Dachträger, Fahrräder auf dem Heckträger, Hochdach beim Kleinbus, Stoffverdeck beim Cabrio, Kunststoffdach, …) diesen Notfallblitzer ohne Aussteigen gut sichtbar auf dem Dach anbringen?


Keine Vorschrift kann alle denkbaren und undenkbaren Fälle mit erfassen. Es fehlt auch ein Hinweis, wie bei Fahrzeugen zu verfahren ist, die auf dem Dach liegen oder gar kein Dach haben. Da ist manchmal die Intelligenz des Fahrzeugführers gefragt. Ich weiß, dünnes Eis.

Und wer seine Karre belädt wie einen Packesel, kommt vielleicht doch nicht um Aussteigen drumrum. Ist dann sein Problem.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 30.07.2023, 14:16
Beitrag #19


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2104
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Der wird dann ja auch (die Erfahrung lehrt es) die Warnlampe in der Reserveradmulde liegen haben ...


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 30.07.2023, 20:03
Beitrag #20


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (dopero @ 30.07.2023, 11:25) *
Wie kann man denn in allen Fällen (Dachrehling, vollgepackter Dachträger, Fahrräder auf dem Heckträger, Hochdach beim Kleinbus, Stoffverdeck beim Cabrio, Kunststoffdach, …) diesen Notfallblitzer ohne Aussteigen gut sichtbar auf dem Dach anbringen?

Du kannst ihn seitlich anheften, hält auch.

Interessant fand ich, dass das Ding von selbst losging, sobald es auf Metall klebte.

Die Helligkeit ist extrem, das fällt auch bei Sonne auf.

Allerdings kam nach meinem Montageversuch niemand automatisch zu mir, um Hilfe zu leisten.

Ich habe auch bei noch keinem Angebot gesehen, dass da via GPS automatisch was abgesetzt würde. think.gif

Da das im Zweifel aber mein Auto macht, sollte das reichen.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dopero
Beitrag 30.07.2023, 20:15
Beitrag #21


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3086
Beigetreten: 16.07.2006
Mitglieds-Nr.: 21252



Zitat (rapit @ 30.07.2023, 21:03) *
Du kannst ihn seitlich anheften, hält auch.

Kannst gerne probieren, bei meinem Wrangler.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 30.07.2023, 21:15
Beitrag #22


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Na dann solltest Du ab 2026 (oder wann war das) mit diesem Auto nicht mehr nach Spanien fahren laugh2.gif
(Oder Dir was einfallen lassen).


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 30.07.2023, 21:36
Beitrag #23


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7615
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Zitat (rapit @ 30.07.2023, 21:03) *
Zitat (dopero @ 30.07.2023, 11:25) *
Wie kann man denn in allen Fällen (Dachrehling, vollgepackter Dachträger, Fahrräder auf dem Heckträger, Hochdach beim Kleinbus, Stoffverdeck beim Cabrio, Kunststoffdach, …) diesen Notfallblitzer ohne Aussteigen gut sichtbar auf dem Dach anbringen?

Interessant fand ich, dass das Ding von selbst losging, sobald es auf Metall klebte.

Die Helligkeit ist extrem, das fällt auch bei Sonne auf.

Allerdings kam nach meinem Montageversuch niemand automatisch zu mir, um Hilfe zu leisten.



Dem Text entnehme ich, dass du bereits so eine Einrichtung nach den neuen Vorschriften hast.

Gibt es da irgendwelche konkreten Beschreibungen zu, einen Link vielleicht?

Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 30.07.2023, 22:48
Beitrag #24


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Ich bin über spanische Angebote auf die dort wohl am meisten angebotene Leuchte gestoßen und habe die dann bei chinesischen Händlern in der Bucht gesucht und gekauft, wird zB hier angeboten.
Die Lieferung erfolgte dann allerdings nicht in einer englischsprachigen Verpackung, sondern komplett auf Spanisch, inkl. Bedienungsanleitung.

Wie gesagt, melden kann das Ding wohl nichts. Aber das macht mein Auto, und das konnte ich jetzt auch ehrlich gesagt mit meinen eher geringen Spanischkenntnissen gar nicht im Verordnungstext finden. Mag aber sein, dass ich das übersehen habe.
Ich halte es für allemal besser, als nur das Warndreieck.
Zumal ja auch das in Spanien etwas komplizierter ist, weil man auf Landstraßen 2 Warndreiecke aufstellen muss, eins von vorne, eins von hinten. Hat ja kaum ein Tourist an Bord.
Für Landstraßen sind die Blitzdinger aber noch nicht zugelassen, da brauchst du also noch deine Warndreiecke.

Ich habe übrigens noch eins mit schwerem Metallfuß, und dem senkrechten Strich auf weißem Grund, ist zwar nicht der EU-Look, fliegt aber nicht weg.

Zitat (hk_do @ 30.07.2023, 22:36) *
Dem Text entnehme ich, dass du bereits so eine Einrichtung nach den neuen Vorschriften hast.

Jetzt habe ich doch nochmal nach der GPS-Frage geschaut: das wird definitiv frühestens 2026 Pflicht.

Bis dahin sind auch GPS-freie V16-Blitzis in Ordnung. wavey.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 31.07.2023, 06:30
Beitrag #25


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7615
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Irgendwie hatte ich gedacht, die Bezeichnung "V16" seit mit irgendeiner Art von Zertifizierung verbunden. Das scheint aber nicht der Fall zu sein?

Und irgendwie fällt es mir auch schwer zu glauben, dass ein Produkt für 12 Euro von der Leistung her deutlich besser ist als de üblichen Produkte in diesem Preissegment...


Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 31.07.2023, 07:49
Beitrag #26


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Es ist das selbe, welches du für ca. 30 € im Laden kaufst wavey.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 31.07.2023, 17:08
Beitrag #27


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7615
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Sowas ist immer ziemlich relativ. Dinge die gleich aussehen müssen ja nicht technisch gleich sein, selbst falls ihre Gehäuseteile sogar aus den selben Spritzgussformen stammen....

Einrichtungen mit dem Namen "LEDguardian" verkauft Osram auch mit und ohne ABG. Der Preisunterschied liegt etwas über dem Faktor 2. Wenn man etwas schaut findet man das Produkt auch mit der Aufschrift "V16 certified". Genau wie man Einrichtungen die wie das von dir verlinkte Produkt aussehen mit der Aufschrift "Homologada V16" findet. Oder halt ohne, wie in deinem Link wavey.gif

Bei Osram trägt die V16-Version offensichtlich die Bezeichnung "LEDSL 102", die ABG-Version dagegen "LEDSL 104". Beide werden mit 140 Lumen beworben, die Version 102 soll aber 12 LED-Chips haben, die Version 140 dagegen 18. Auch wenn sie auf den ersten Blick gleich aussehen sind sie also offensichtlich nicht identisch (und ich bin mir sicher, Osram hätte die Anzahl der LED-Module nicht um die Hälfte erhöht und eine eigene Variante aufgelegt, wenn auch die 12-Chip-Version die Anforderungen der TA20 geschafft hätte!).

Ob natürlich ein spanischer Polizist jetzt die TA20-Version bemängeln würde weil da nicht V16 drauf steht kann ich nicht sagen. Ebenfalls, ob er eine V16-zertifizierte Version der von dir verlinkten Einrichtung von einer optisch gleich aussehenden Version ohne Zertifizierung unterscheiden kann und will.

Und ob wirklich alle Spanier sich mit den jetzt auf dem Markt verfügbaren Produkten eindecken, um diese in 3 Jahren wieder zu entsorgen und gegen solche mit GPS und GSM auszutauschen? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 31.07.2023, 21:00
Beitrag #28


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10959
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Zitat (hk_do @ 30.07.2023, 02:03) *
Sinn der Bauartgenehmigungspflicht ist es doch gerade, die Einhaltung definierter Eigenschaften sicherzustellen. Dazu gehört bei den Warnleuchten nach TA auch die Betriebsdauer von mindestens 15 Stunden und deren Nachprüfbarkeit ex ante. Für abnehmbare Warnleuchten außerdem die sichere Befestigung bis ca. Windstärke 9.

Die Frage ist halt: Was ist wichtiger: 15 Stunden Betriebsdauer bei Windstärke 9, oder eine vernünftige Lichtstärke?

Ich hatte mich damals damit befaßt, als ich meinen Doppelachs-Boots-Trailer noch mit E-Antrieb bei Nacht vorwärts einparken und die Straße dem entsprechend "absichern" mußte. Die Lichtstärke einer "vorschräftsmäßigen" Lampe schien mir garnicht vertrauenerweckend.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.08.2023, 04:38
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 31.07.2023, 22:32
Beitrag #29


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7615
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Das Problem ist ja, dass man bei den üblichen Massenprodukten vorher nicht wissen kann, was man an Lichtstärke bekommt.

In der Regel sind die halt auch nicht besser als die hü TA19-Leuchten...

(und bei dem Preis den @rapit für das "sehr helle" Blinklicht gezahlt hat kann ich mir irgendwie auch keine überzeugende Leistung vorstellen)

Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 31.07.2023, 22:50
Beitrag #30


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Mein Lämpchen ist "V16 certified" wavey.gif
Zitat (hk_do @ 31.07.2023, 23:32) *
(und bei dem Preis den @rapit für das "sehr helle" Blinklicht gezahlt hat kann ich mir irgendwie auch keine überzeugende Leistung vorstellen)

Was Du Dir vorstellen kannst oder nicht, ist mir ziemlich schnuppe.

Darum ging es in dem Faden auch gar nicht.

Sondern um die Idee, um den spanischen Eigenweg.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 01.08.2023, 10:07
Beitrag #31


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2104
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Zitat (GM_ @ 31.07.2023, 22:00) *
Zitat (hk_do @ 30.07.2023, 02:03) *
Sinn der Bauartgenehmigungspflicht ist es doch gerade, die Einhaltung definierter Eigenschaften sicherzustellen. [...]

Die Frage ist halt: Was ist wichtiger: 15 Stunden Betriebsdauer bei Windstärke 9, oder eine vernünftige Lichtstärke? [...]

Nicht so ganz.

Einer der Hintergründe einer aBG st auch, dass keiner sich 4 Flutlichtmasten ans Fahrzeug schraubt, damit er gut sieht. Dass er andere VT damit blendet, ist nebensächlich? Die aBG begrenzt bewusst auch die Helligkeit der Leuchten (übrigens auch der Hupe, weiß nur nicht jeder) zum Schutz der übrigen VT.


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 01.08.2023, 11:36
Beitrag #32


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (F117 @ 01.08.2023, 11:07) *
Die aBG begrenzt bewusst auch die Helligkeit der Leuchten (übrigens auch der Hupe, weiß nur nicht jeder)

Meine Hupe hat gottseidank keine Helligkeit scared.gif
rofl1.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 01.08.2023, 12:09
Beitrag #33


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2104
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Nicht? Wenn ich nachts hupe, gehen überall die Lichter in den Häusern an ... tongue.gif


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 01.08.2023, 12:52
Beitrag #34


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Nachts hupe ich nicht. Da fahre ich nicht. Nachts lade ich mein Auto. Tagsüber geht das nicht, weil ich da meinen Solarstrom verkaufen muss mickey.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 01.08.2023, 17:25
Beitrag #35


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2104
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



laugh.gif


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
silenz
Beitrag 01.08.2023, 18:45
Beitrag #36


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 778
Beigetreten: 30.07.2015
Mitglieds-Nr.: 76782



Ein Punkt sind noch Pannen nach Kurven, Anhöhen etc., wo es bedeutend wäre, die Warnung zu sehen, bevor man Sicht auf das Fahrzeug hat.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 01.08.2023, 19:15
Beitrag #37


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7615
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Zitat (F117 @ 01.08.2023, 11:07) *
Einer der Hintergründe einer aBG st auch, dass keiner sich 4 Flutlichtmasten ans Fahrzeug schraubt, damit er gut sieht. Dass er andere VT damit blendet, ist nebensächlich? Die aBG begrenzt bewusst auch die Helligkeit der Leuchten


Wo findet sich diese mximale Helligkeit in der TA19 und der TA20? book.gif

Zitat
(übrigens auch der Hupe, weiß nur nicht jeder) zum Schutz der übrigen VT.


Bauartgnehmigte Hupen?! blink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 02.08.2023, 08:29
Beitrag #38


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2104
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Nein.

Es muss aber auch nicht alles mit der Goldwaage abgeklopft werden, manchmal reicht auch eine sinnentnehmende Lesart...

Edith sagt:
Zitat (F117 @ 01.08.2023, 11:07) *
übrigens ist auch die maximale Lautstärke der Hupe begrenzt (§55(2) StVZO), weiß nur nicht jeder) zum Schutz der übrigen VT.

Besser so?


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 02.08.2023, 12:59
Beitrag #39


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (silenz @ 01.08.2023, 19:45) *
Ein Punkt sind noch Pannen nach Kurven, Anhöhen etc., wo es bedeutend wäre, die Warnung zu sehen, bevor man Sicht auf das Fahrzeug hat.

Mag sein, dass deswegen auf der Landstraße nach wie vor Warndreiecke zu nutzen sind. Anders als bei uns sogar in jeder Fahrtrichtung eins.

Bei den dortigen (zugelassenen) Geschwindigkeiten werden die dort auch nicht so leicht umgeweht, wie auf der Autobahn.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
shortie
Beitrag 07.08.2023, 07:49
Beitrag #40


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 877
Beigetreten: 13.07.2014
Mitglieds-Nr.: 73184



Zitat (rapit @ 29.07.2023, 15:55) *
Pannenfahrzeuge abzusichern sind:


Zitat (rapit @ 29.07.2023, 15:55) *
Was würde denn passieren, wenn ich so ein Blitzdings in Deutschland einsetzen würde? Hat da einer eine Tatbestand mit Verwarn-/Bußgeldhöhe greifbar?


Der § 38 StVO sagt dazu im Absatz 3 folgendes:
"Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen."

Die "Pannenwarnung" ist demnach nicht zulässig.

Die missbräuchliche Verwendung von gelbem Blinklicht kostet 20 Euro - TBNR 138106 wenn es denn kontrolliert wird.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 07.08.2023, 10:57
Beitrag #41


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24718
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Da ist ja die Polizei bekanntlich sehr eifrig. Die ganzen Warnblinker-Parkberechtigungsleuchten in der Stadt werden auch immer sehr aufmerksam von der Polizei kontrolliert.

[/satire]

Eine Panne dürfte dem Zweck des § 38 nach noch unter den Begriff "Unfallstelle" passen, zumindest auf der Autobahn oder ähnlichen Straßen.



--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 07.08.2023, 21:00
Beitrag #42


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10959
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Zitat (F117 @ 01.08.2023, 11:07) *
Zitat (GM_ @ 31.07.2023, 22:00) *
Zitat (hk_do @ 30.07.2023, 02:03) *
Sinn der Bauartgenehmigungspflicht ist es doch gerade, die Einhaltung definierter Eigenschaften sicherzustellen. [...]

Die Frage ist halt: Was ist wichtiger: 15 Stunden Betriebsdauer bei Windstärke 9, oder eine vernünftige Lichtstärke? [...]

Nicht so ganz.

Einer der Hintergründe einer aBG st auch, dass keiner sich 4 Flutlichtmasten ans Fahrzeug schraubt, damit er gut sieht. Dass er andere VT damit blendet, ist nebensächlich? Die aBG begrenzt bewusst auch die Helligkeit der Leuchten (übrigens auch der Hupe, weiß nur nicht jeder) zum Schutz der übrigen VT.

Naja: Können wir uns darauf einigen, dass z.B. ein Autoblinker nicht blendet? Der hat (herkömmlich, ohne LED) eine 24 Watt-Birne und außerdem noch einen Reflektor drin, der das Licht in einem begrenzten Abstrahlwinkel bündelt.

Eine vorschriftsmäßige Warnblinklampe hingegen (meine zumindest) hat eine 2,4 Watt Birne (wie vor 100 Jahren am Fahrrad!!!), und die muss reichen für 360 Grad rundum, ohne Reflektor, und dann auch noch durch orangenes Glas hindurch. Wenn man die mit einem Autoblinker vergleicht ist das wie Tag und Nacht, keine Übertreibung. Warum reicht so eine 2,4 Watt-Birne nicht für einen Autoblinker?

Und das Thema Batteriekapazität vs. Laufzeit ist ja im LED-Zeitalter auch vom Tisch. Wobei die 9 h im Handy-Zeitalter, wo jeder sofort Hilfe rufen kann, sowieso antiquiert sind. Wo besteht eine Unfallstelle 9 h, abgesichert mit einer Batterie-Warnblinklampe?

Wieviele Jahrzenhte werden wohl vergehen, bis hier die Vorschriften an die Realität heran kommt? Einstweilen verlasse ich mich lieber auf einen China-Kracher.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 07.08.2023, 21:31
Beitrag #43


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2104
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Zitat (GM_ @ 31.07.2023, 22:00) *
eine vernünftige Lichtstärke [...] Die Lichtstärke einer "vorschriftsmäßigen" Lampe schien mir garnicht vertrauenerweckend.

Ich habe mich darauf bezogen. Das erweckt den von mir beschriebenen Anschein der 4 Lichtmasten. "Vorschriftsmäßig taugt nicht, ich will ordentlich sehen" lässt nicht den Schluss auf eine 2,4W-Funzel zu. Wenn's denn doch so ist, wundert mich, dass Du das als ausreichend ansiehst. Aber das ist ja Deine Sache.

Es sei denn, Du meinst eine 2W Cree-SMD. Das ist heller als ein Flutlicht. Und definitiv in solch einer Warnleuchte unzulässig ...


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 07.08.2023, 22:25
Beitrag #44


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10959
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Ich rede von sowas, die ist vorschriftsmäßig:

HELLA - Halogen-Warnleuchte 3003 - 6V - gelb - 2XW 007 146-001

Muss mich allerdings korrigieren, sie leuchtet nicht rundum sondern auch gerichtet mit Reflektor.

Ändert aber nichts, die Glühbirne ist 2,4 Watt, verglichen mit einem Autoblinker ist es eine unsichtbare Funzel.

Zeigt mir eine vorschriftsmäßige Lampe die heller ist.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 07.08.2023, 22:57
Beitrag #45


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2104
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Dann hatte ich also doch Recht mit meiner Annahme, das Dir eine zulässige Leuchte nicht reicht und Du lieber Dein eigenes Ding machst. Das gehört in die Gruppe "Meine Scheinwerfer stelle ich mir schon selbst ein, wenn die Werkstatt das macht, sehe ich nix. Ich kann das schon so, dass das keinen blendet. Ganz sicher!" Erlebe ich jeden Tag.

Du musst wissen, was Du tust. Ich halte solche Aktionen für egozentrisch.


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 07.08.2023, 23:24
Beitrag #46


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10959
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Wenn man 2,4 Watt gut sieht, dann erkläre mir, warum ein Autoblinker (herkömmlich) 24 Watt 21 Watt braucht.

Und erkläre mir, warum ein Autoblinker mit 21 Watt nicht blendet, aber eine Notfall-Lampe mit 21 Watt blenden würde.

Sorry, aber solche Logik erschließt sich mir nicht.

Die 2,4 Watt sind sicherlich eher so begründet wie @hk_do schrieb:
Zitat (hk_do @ 30.07.2023, 02:03) *
Sinn der Bauartgenehmigungspflicht ist es doch gerade, die Einhaltung definierter Eigenschaften sicherzustellen. Dazu gehört bei den Warnleuchten nach TA auch die Betriebsdauer von mindestens 15 Stunden...
Mit LED-Licht sind aber die 15 h auch mit hellerem Licht kein Problem. Wird nur voraussichtlich 20 Jahre dauern, bis sich das in den Vorschriften niederschlägt (siehe Fahrradlicht).


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 08.08.2023, 06:32
Beitrag #47


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10597
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Das ist leicht. Den Autoblinker soll man auch erkennen können am hellichten Tag mit voller Sonne.
Die Warnleuchte wird man dagegen eher bei unsichtigem Wetter und Dunkelheit verwenden.
Was dann vorgeschrieben wird, ist immer eine Zielkonflikt.
Beim Blinker geht die Entscheidung wegen der Tageslichttauglichkeit eher Richtung höhere Lichtleistung und zuungunsten der Blendwirkung im Dunkeln.
Bei der Warnleuchte geht die Entscheidung eher Richtung Blendvermeidung im Dunkeln und daher geringerer Lichtleistung. Was eben auch die Langzeittauglichkeit erhöht.

Und ja, bis sich da jemand dransetzt, das Randthema der mobilen zusätzlichen Warnleuchten zu beackern, und auch zu einem Ergebnis kommt, wird es einige Zeit dauern.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 08.08.2023, 10:40
Beitrag #48


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24718
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Wieviele Jahre sind vergangen, um das "Randthema" der für Radverkehr zuständigen Ampel sinnvoll zu regeln, nachdem Radwege nicht mehr alle benutzungspflichtig waren? 20? thread.gif


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas24
Beitrag 08.08.2023, 11:44
Beitrag #49


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1135
Beigetreten: 06.01.2015
Mitglieds-Nr.: 75009



Zitat (GM_ @ 08.08.2023, 00:24) *
(...) warum ein Autoblinker mit 21 Watt nicht blendet, aber eine Notfall-Lampe mit 21 Watt blenden würde. (...)

Ein großer Unterschied ist die Anbringungsweise und Höhe. Der Blinker ist zusammen mit dem Auto abgenommen und justiert. Eine irgendwie aufs Dach gestellte Warnleuchte kann überall hin leuchten und blenden.


--------------------
Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 08.08.2023, 19:52
Beitrag #50


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7615
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Der Vergleich ist nicht sehr überzeugend:

Hochgesetzte Fahrtrichtungsanzeiger sind ja nicht unüblich (und für bestimmte Fahrzeuge sogar vorgeschrieben...)

Go to the top of the page
 
+Quote Post

2 Seiten V   1 2 >
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 22:31