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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 27.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90877 ![]() |
Und zwar wollte ich folgendes nachfragen, ich bin österreichischer Staatsbürger lebe aber in Deutschland. Jetzt habe ich gehört wenn man ein bestimmtes Geburtsjahr hat, darf man Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fahren. Ich bin 1973 geboren und habe in Österreich den B-Führerschein gemacht. Zählt dann für mich das österreichische Gesetz das ich nur bis 3,5 Tonnen fahren darf. Oder weil ich in Deutschland lebe, das ich dann über 3,5 Tonnen fahren darf? Danke schon im Voraus. Lg Joe |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14079 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
![]() Wenn Du die Klasse B hast, dann hast Du die Klasse B. Und nicht mehr. Besitzstandswahrungen aufgrund einer älteren Fahrerlaubnis gelten nur, wenn sie in Deinem Führerschein eingetragen sind. Sind dazu zweistellige Schlüsselnummern eingetragen, gelten sie i.d.R. EU-weit, sind es dreistellige, gelten sie i.d.R. national. |
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Beitrag
#3
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 45 Beigetreten: 24.12.2022 Mitglieds-Nr.: 90259 ![]() |
Hallo,
das Ganze hat leider ehr sekundär mit dem Geburtsjahr zu tun: In Deutschland gibt es die "Buchtsabenklassen" (A, B, C, D etc.) erst seit 1999 - wer vorher den "normalen Autoführerschein" gemacht hat, hat die Fahrerlaubnis der Klasse 3 gemacht/erteilt bekommen. Die deutsche Fahrerlaubnis der Klasse 3 galt bis 7,5t + Anhänger und tut dies auch heute noch unbefristet (wird bei Umstellung auf den Kartenführerschein auf idR auf wenigstens AM, B, BE, C1, C1E und L "umgeschlüsselt", bei Erteilung vor 1980 gibt es auch A1). Nur der Teil der Klasse 3, der heute sogar unter CE fällt (7,5 Tonner mit ganz großen Anhängern über 12t Zuggesamtgewicht) läuft am 50 Geburtstag ab bzw. muss dann verlängert werden. Ein österreichischer Führerschein der Klasse B galt jedoch schon immer "nur" für Fahrzeuge bis max. 3,5t und daran ändert auch ein Wohnsitz in Deutschland nichts - es ist und bleibt halt eine ausländische (wenn auch EU-) Fahrerlaubnis, die lediglich in ihrem Umfang zum Führen von KFZ berechtigt. Wenn der Wohnsitz schon vor 1999 nach D verlegt worden wäre UND die österreichische in eine deutsche Fahrerlaubnis umgestellt worden wäre, dann hätte man dafür wohl eine deutsche Klasse 3 bekommen (aber auch damals gab es Behörden, die eine ausländische Klasse B in eine auf 3,5t beschränkte deutsche Klasse 3 umgeschrieben haben...). Da Fahrerlaubnisse der Klasse 3 aber seit Ende 1998 nicht mehr neu erteilt werden können, ist dieser Zug seit gut 25 Jahren abgefahren. Das mit dem "Geburtsjahr" also kommt schlicht davon, dass es ab 1999 auch in Deutschland die Klasse B gibt und Personen die erst nach 1998 18 Jahre alt geworden sind keine Chance hatten noch die Klasse 3 zu erhalten. Quasi die Strafe der späten Geburt ![]() |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 27.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90877 ![]() |
Schade, wäre auch zu schön
![]() Aber danke für die schnellen Antworten ![]() |
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Beitrag
#5
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 45 Beigetreten: 24.12.2022 Mitglieds-Nr.: 90259 ![]() |
Kleiner Nachtrag noch:
Es gibt tatsächlich eine Klasse B, die auch zu 7,5t Fahrzeugen (jetzt C1/C1E) berechtigt: Die in der DDR bis zur Wiedervereinigung (vor dem 03.10.1990) erteilten Fahrerlaubnisse Klasse B (die DDR hatte damals schon die Buchstabenklassen) wurden durch den Einigungsvertrag pauschal an das bundesdeutsche Fahrerlaubnisrecht angeglichen und quasi zur Klasse 3 upgegradet/erklärt... Hilft bei der österreichischen Fahrerlaubnis zwar leider auch nicht weiter, ist aber schon irgendwie interessant ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 13:27 |