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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 24.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90865 ![]() |
vor über 15 Jahren hatte ich große Probleme und bin damals damit falsch umgegangen und mir wurde mein Führerschein (PKW) entzogen. Mit der MPU habe ich mich beschäftigt in der Theorie, doch die Jahre gingen so ins Land, dass ich mich nie für eine MPU angemeldet habe. Später im Verlauf hatte ich dann für mich entschieden, einfach zu warten bis die Tilgungsfrist erreicht ist. Diese ist nun im Juli verstrichen. Das sog. "Tilungs-Datum" ist im Juli 2023 abgelaufen. Das sog. "Datum der Rechtskraft" war erst Anfang August 2008. Dann steht da noch was von einem "Eingangs-Datum", was erst gegen Ende August 2008 war. Folgende Fragen tauchen da so bei mir auf: 1. Ab wann sollte ich meinen Führerschein neu beantragen bei der Fahrerlaubnisbehörde hier beim Landkreis? 2. In der Behörde sehen die dann, dass meine Angelegenheit getilgt ist, werden mich aber auffordern erneut eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung ohne Theoriestunden in der Fahrschule auffordern, so weit korrekt? 3. benötige ich noch andere Unterlagen, wie Test beim Augenarzt/Optiker? Ich bin schon etws am Lernen was die theoretischen Fragen betrifft. Da im Oktober neue Führerscheinfragen kommen werden, werde ich allerdings erst ab Oktober die theoretische Prüfung machen, weil ich den Sommer nicht nur mit Lernen verbringen will. Gibts da eine zeitliche Vorgabe, wenn von der Fahrerlaubnisbehörde die Aufforderung kommt wg. der Prüfung? |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 627 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Herzlich willkommen im VP,
Weshalb wurde dir denn die FE entzogen? Alkohol, Drogen etc.? Ist seitdem noch etwas vorgefallen (Drogenkonsum, sonstige Strafverfahren...)? Ja, die theoretische und praktische Prüfung wirst du ablegen müssen. Du brauchst einen aktuellen Sehtest und einen Kurs für erste Hilfe (nur Sofortmaßnahmen am Unfallort reicht nicht mehr). Natürlich noch Passbild. Ein Prüfungsauftrag vor Oktober wird knapp, je nachdem wie hoch die Auslastung der Mitarbeiter in der FEB ist. Jetzt ist ja auch Urlaubszeit. Eine "harte" Frist bis zur Entscheidung gibt es nicht, jedoch gibt es einen Orientierungsrahmen von drei Monaten, da sollte über den Antrag in der Regel entschieden werden. |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 24.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90865 ![]() |
Danke für deine Antwort.
Wg. Drogen+Alkohol+Unfall entzogen worden der Führerschein. Nein seitdem ist nichts mehr vorgefallen. Also weder im Straßenverkehr noch Anderes. Ich habe mit Drogen aufgehört und mit dem Alkohol schrittweise auch. Hätte eigentlich auch so zur MPU gehen können, doch wg. Depressionen, die ich noch weiterhin hatte, dachte ich dass mir ein MPU-Gutachter das nicht glaubt ohne externe Hilfe von Drogen und Alkohol losgekommen zu sein und bin daher nie zur MPU gegangen. Sehtest vom Optiker reicht vermutlich? erste Hilfe-Schein habe ich nicht gemacht bisher, diesen lebensrettende Sofortmaßnahmen hatte ich 2009 noch mal gemacht gehabt. Schade dass er nicht reicht für PKW-Führerschein. Ich hatte ja geschrieben "werde ich allerdings erst ab Oktober die theoretische Prüfung machen", also hatte eh vor erst dann zu machen, wenn die neuen Prüfungsfragen raus sind ab 1.10. war es letztes Jahr. |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 24.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90865 ![]() |
Ich habe nun die Fahrerlaubnis neu beantragt.
Was ist eigentlich, wenn ich in der Zeit umziehen sollte? Wie wäre da der Ablauf? Würde das dann weiter über die Behörde hier vor Ort laufen bis alles abgeschlossen ist? Oder würde meine Akte weitergereicht werden und ich müsste woanders alles neu starten? |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17514 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Deine Akte würde auf Anforderung an die neu zuständige FEB übersandt werden.
„Neu starten“ müsstest Du nicht (alle eingereichten Unterlagen sind dann ja schon in der Akte), das Verfahren wird ggf. etwas länger dauern. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 24.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90865 ![]() |
ok danke, wollte aber eigentlich eh vor dem Umzug haben. Aber man weiß ja nie, wenn die richtige Wohnung da ist auf einmal.
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 24.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90865 ![]() |
Da hätte ich doch noch Fragen:
1. Mir wurde mitgeteilt, dass ich "umgehend" der Behörde mitzuteilen hätte, welche Fahrschule ich nehme. Ich habe das jetzt noch rausgezögert, weil ich mich bestens auf die theoretische Prüfung vorbereiten will und mich dann erst bei der Fahrschule anmelde. Weil ich sonst nicht weiß, wie stressig das alles wird mit Fahrstunden und Theorie nebenher. Gibt es da eine Vorgabe bis wann man das mitgeteilt haben muss? Ich wollte das schon bald machen, wären 2 Monate in Ordnung nach Mitteilung im Brief, dass es umgehend erfolgen soll? 2. Also mir wurde mitgeteilt, dass ich innerhalb von 1 Jahr die Prüfung bestanden haben muss. Praktische Prüfung muss man mindestens die Wiederholungsprüfung bestehen. Ist das so erlaubt? Sonst hieß das doch, man kann so oft die Prüfung wiederholen, wie man will. Kann man später ja wohl einen neuen Antrag stellen denke ich? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 13:32 |