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> Dauer Versand Gerichtsakte an die Führerscheinstelle
schnueffel
Beitrag 21.07.2023, 15:20
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

ich wurde vom Landgericht am 20.06.23 rechtskräftig wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt, Sperrfrist noch 3 Monate. Es wurde dann sofort Neuerteilung des Führerscheins beantragt, die haben aber noch keine Akte und müssen vor Neuerteilung die Gerichtsakte abwarten.
Ich muß dann wohl noch zur MPU, mir fehlt aber noch die Führerscheinakte hierzu.

a)
Bis wann hat die Führerscheinstelle die Unterlagen in etwa denn, in Bayern?

b)
Bei mir gab es Strafbefehl, Urteil mit Protokoll des Amtsgerichts und dann auch Landgericht.

Bekommt die Führerscheinstelle vom Gericht die komplette Akte oder welche "Auszüge" davon erhält die Führerscheinstelle?
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shortie
Beitrag 23.07.2023, 15:35
Beitrag #2


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Zitat (schnueffel @ 21.07.2023, 15:20) *
Bei mir gab es Strafbefehl, Urteil mit Protokoll des Amtsgerichts und dann auch Landgericht.

Dann warst du wohl mit dem Strafbefehl nicht einverstanden, hast dann auch gegen das Urteil vom Amtsgericht Rechtsmittel eingelegt und bist dann vor dem Landgericht gelandet.
Ich könnte mir vorstellen, dass das LG die Akte nicht direkt zur Führerscheinstelle schickt, sondern zurück zum AG wegen des Rechtszuges. Die dort wollen ja wissen wie das LG über ihr Urteil geurteilt hat.
Das Amtsgericht wird dann die Akte zur Staatsanwaltschaft schicken weil von dort ja der Strafbefehl beantragt wurde. Das Maßgebliche aus der Akte dürfte dann zur Führerscheinstelle geschickt werden.
Die Führerscheinstelle wird aus der Akte wohl nur das Notwendige erhalten.
Aber vielleicht ist in Bayern auch alles anders.


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Q-Treiberin
Beitrag 23.07.2023, 15:50
Beitrag #3


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Wieviel Promille hattest Du denn oder warum rechnest Du mit einer MPU?

Wenn MPU, wie hast Du Dich bis jetzt darauf vorbereitet?


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gruenerTeich
Beitrag 23.07.2023, 19:21
Beitrag #4


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Nach Abschluss des Strafverfahrens geht es um die Vollstreckung der Strafe, dafür ist der Rechtspfleger der StA zuständig.

Der bzw seine Serviceeinheit ist dafür dein Ansprechpartner.
Für gewöhnlich wird die Akte erst weiter an andere Behörden gegeben, wenn die Vollstreckung abgeschlossen ist, da diese wichtiger ist.
Wenn die FEB will, bekommt sie die ganze Akte, zumindest aber die bedeutenden Teilauszüge.
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schnueffel
Beitrag 26.07.2023, 17:36
Beitrag #5


Neuling


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Erst mal Danke für die Rückmeldungen.

Habe zwischenzeitlich bei den telefonisch sehr schwer erreichbaren Gerichten endlich jemand telefonisch erreicht. Akte ist derzeit bei der StA des Amtsgerichts und soll mich Ende der Woche nochmals melden.
Wenn das ganze erst in die Vollstreckung geht, mit wieviel Wochen muß man rechnen?

Ich hatte am 05.06.22 zu Hause bei Polizeiabholung 1,98 Promille. Obwohl Führerschein (vorerst) nicht beschlagnahmt wurde, bin ich seitdem in Selbsthilfegruppe. Außerdem seit Ende Juli 2022 zusätzlich in Psycho-Therapie, da ich früher wegen Mobbing das Trinken anfing. Erst im Oktober 22 wurde FS beschlagnahmt, ein "Zeuge" soll mich am 05.06.22 beim betrunkenen Autofahren gesehen haben - daher gings bis zum LG, ich muß wohl kompletten Filmriss gehabt haben. Wegen der MPU war ich (bisher) einmalig beim Verkehrstherapeuten, meine Aufarbeitung mit Therapeutin scheint nicht schlecht gewesen zu sein - ich soll nach Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle noch ca. 2-3 Stunden beim Verkehrstherapeuten buchen vor MPU.


Daher hier die Nachfrage wegen der Führerscheinakte, damit ich baldmöglichst das Thema abschließen kann.
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Q-Treiberin
Beitrag 26.07.2023, 18:25
Beitrag #6


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Verstehe ich das richtig, dass Du nicht nachweisbar bei Fahren unter Alkoholeinfluss erwischt wurdest? Bzw. es eine zweite Tat gab mit Trennvermögen?

So ganz steige ich durch Deine Infos nicht durch…. sad.gif

Verurteilung wegen TF im Juni 2023, wieviel Promille?

Zuhause 1,98 Promille gemessen… gibt es Hinweise auf eine Fahrt?

Dann aufgrund einer Zeugenaussage wurde der FS beschlagnahmt…. irgendwo fehlen noch Infos… unsure.gif


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