... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> KFZ Kauf, Überführung aus Spanien, noch in D auf Vorbesitzer zugelassen, VKasko?
Eckoman
Beitrag 18.07.2023, 10:23
Beitrag #1


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 260
Beigetreten: 16.07.2005
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 11351



    
 
Hallo zusammen,

ich (wohnhaft in Deuschland) plane ein Auto aus Spanien zu kaufen. Das Auto ist aktuell mit Deutschen Kennzeichen und gültiger HU zugelassen. Der aktuelle Besitzer hat es leider nur Teilkasko versichert und ich suche einen Weg bereits für die Überführungsfahrt von Spanien nach Deutschland eine Vollkaskoversicherung zu bekommen. Ich darf das KFZ auf seinen Kennzeichen überführen, allerdings möchte er bei seiner Versicherung nicht mehr auf Vollkasko erhöhen.

Fällt Euch ein gangbarer Weg ein?

Kurzzeitkennzeichen fallen leider weg, da das Fahrzeug ja zugelassen ist und man für zugelassene Fahrzeuge keine Kurzzeitkennzeichen bekommt.

Das einzige was mir sonst noch einfiel war die Online-Ummeldung. Das soll ja auch mit Halterwechsel bei Kennzeichenübernahme funktionieren, man muss halt nur am Kennzeichen als auch der Zulassungsbescheinigung die QR-codes freirubbeln um sie verwenden zu können. Nur: wenn bei der Online-Ummeldung etwas schief geht, stehe ich in Spanien mit entsiegelten Kennzeichen und ganz ohne gültige Zulassung. Das wäre mir also etwas zu risky, oder?

Habt Ihr bessere Ideen?

Vielen Dank vorab wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Spritsparer
Beitrag 18.07.2023, 18:16
Beitrag #2


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 604
Beigetreten: 22.02.2007
Wohnort: Hannover
Mitglieds-Nr.: 28799



a) selbst eine Vollkaskoversicherung abschließen, vorzugsweise dort, wo du das Fahrzeug später sowieso versichern willst.
Hatte ich auch einmal für ein oder zwei Jahre - Haftpflicht bei der Württembergischen, VK bei der Provinzial für das gleiche Fahrzeug.
Dass der Halter für einige Tage nicht identisch mit dem VN ist, spielt nun auch keine Rolle. Ist ja keine Voraussetzung.

b) Überführung mit dem Hänger und einer Versicherung für die Ladung

c) ein versicherter Transport bei einer Spedition beauftragen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Eckoman
Beitrag 18.07.2023, 18:41
Beitrag #3


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 260
Beigetreten: 16.07.2005
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 11351



Zitat (Spritsparer @ 18.07.2023, 19:16) *
a) selbst eine Vollkaskoversicherung abschließen, vorzugsweise dort, wo du das Fahrzeug später sowieso versichern willst.
Hatte ich auch einmal für ein oder zwei Jahre - Haftpflicht bei der Württembergischen, VK bei der Provinzial für das gleiche Fahrzeug.
Dass der Halter für einige Tage nicht identisch mit dem VN ist, spielt nun auch keine Rolle. Ist ja keine Voraussetzung.

Das klingt nach einer tollen Lösung, ich wusste gar nicht dass das geht? In meinem Fall ist es die HUK. Mal schauen ob da sowas geht. Höre ich zum ersten mal.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 18.07.2023, 20:08
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7615
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Zitat (Eckoman @ 18.07.2023, 11:23) *
Das einzige was mir sonst noch einfiel war die Online-Ummeldung. Das soll ja auch mit Halterwechsel bei Kennzeichenübernahme funktionieren, man muss halt nur am Kennzeichen als auch der Zulassungsbescheinigung die QR-codes freirubbeln um sie verwenden zu können.


Muss man wirklich die QR-Codes auf den Kennzeichen freirubbeln?

Bei der Ummeldung "auf dem Amt" braucht man die Kennzeichen doch auch nicht vorzulegen...

Ich überlege gerade, ob eine "Fernummeldung" genauso verboten ist wie eine "Fernzulassung". Ich tendiere zu nein, weil der Halterwechsel mangels Regelungsinhalt ja eigentlich auch kein Verwaltungsakt ist? book.gif

Demnach sollte es doch möglich sein, das Fahrzeug nur mit den Papieren in der Hand (bzw. online sogar mit Bildern der Sicherheitscodes) umzumelden und dann mit neuer (eigener) Versicherung nach Deutschland zu überführen? think.gif

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Eckoman
Beitrag 18.07.2023, 21:53
Beitrag #5


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 260
Beigetreten: 16.07.2005
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 11351



Wenn ich die Prozessbeschreibung richtig gelesen habe benötigt man für den Online-Halterwechsel mit Kennzeichenübernahme sowohl die Sicherheitscodes unter dem Landessieger (da kommt ja dann das neue des anderen Bundeslands drauf) als auch die Codes von der Zulassungsbescheinigung. Und ja die Ummeldung sollte nur mit den Papieren in der Hand und weit weg von der Heimat möglich sein, aber was wenn es ein technisches Problem bei der Ummeldung gibt? Dann steht man in Spanien ohne Zulassung aber mit Auto. Von daher werde ich das Wagnis wohl nicht eingehen, auch wenn es ein spannendes Experiment wäre laugh.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 19.07.2023, 07:57
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2104
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Ich halte
Zitat (Spritsparer @ 18.07.2023, 19:16) *
selbst eine Vollkaskoversicherung abschließen, vorzugsweise dort, wo du das Fahrzeug später sowieso versichern willst.

für die praktikabelste Lösung. Sprich mit Deinem Versicherungsmann.


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Eckoman
Beitrag 01.08.2023, 22:27
Beitrag #7


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 260
Beigetreten: 16.07.2005
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 11351



Um hier abschließend Feedback zu geben: genau so habe ich es erfolgreich gemacht, meine zukünftige Versicherung hat schriftlich die Gültigkeit der Vollkasko ab dem Tag der Überführung versichert. Ich habe sie Gottseidank nicht benötigt, gerade in Frankreich (und vor allem Paris) hat sie aber den Blutdruck zumindest geringfügig gesenkt blink.gif

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 02.08.2023, 06:46
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
random
Beitrag 04.08.2023, 07:23
Beitrag #8


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 729
Beigetreten: 29.03.2010
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 53394



Afaik würde ich behaupten, dass eine Fernummeldung außerhalb des hiesigen Staatsgebietes genau genommen keine Wirkung entfaltet. (Kennzeichenmissbrauch, "Verbotene Fernzulassung")
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 04.08.2023, 21:28
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7615
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Darüber hatte ich ja auch schon nachgedacht.

Wie würdest du denn deine vom meinem Ergebnis abweichende Schlussfolgerung begründen?

Go to the top of the page
 
+Quote Post
TT22
Beitrag 06.08.2023, 10:54
Beitrag #10


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 45
Beigetreten: 24.12.2022
Mitglieds-Nr.: 90259



Auch wenn es ja schon erledigt ist: Bei der Online-Ummeldung mit Kennzeichenmitnahme müssen die Stempelplaketten auf den Kennzeichen NICHT freigerubbelt werden - die "alten" Plaketten bleiben drauf und gültig! Auch wenn man klassisch "vor Ort" ummeldet, bleiben die alten Siegel einfach drauf, auch wenn die aus nem anderen Bundesland sind! Man hätte also nur die Codes von Schein und Brief benötigt...
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 22:26