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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 10.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79025 ![]() |
Ich habe mir einen E-Scooter gekauft, den ich auch tatsächlich beabsichtige hin und wieder im Stadtgebiet zu bewegen. Als mündiger und rechtschaffender Bürger habe ich mich natürlich über die Rechtslage schlau gemacht. Meine wunderschöne Stadt hat Verbotszonen eingerichtet. Und hier frage ich mich wie weit diese Zonen gehen dürfen. Mit Grün-/Parkanlagen kann ich noch leben, bin ja kein Touri sondern will von A nach B. Obwohl man sich fragen könnte warum die Gefährdung bei einem E-Scooter höher sein soll als mit dem tretkraftunterstüztenden Fahrrad. Aber meine Stadt hat auch gleich alle Brücken im Stadtgebiet zu Verbotszonen erklärt. Darf Sie das so allgemein oder muss Sie für jeden Einzelfall (Brücke) eine z.B.: Gefährdungsbeurteilung oÄ. vorlegen? Genauso weitere total allgemein gehaltene Verbotszonen, wie "Rund um den See" "Gesamtbereich Ruhr" (auf dem Wasser nutze ich eigentlich mein Faltboot), "Alle Waldflächen" (Wann ist ein Wald ein Wald, und gehören die ausgebauten und geteerten Wege mit zur Waldfläche?), hier gibt es keine Definition der Flächen/Zonen, einen tatsächlichen Plan mit Verbotszonen gibt es nur für den Innenstadtbereich. Fragen über Fragen, die ich am besten mal direkt an die Stadt stellen sollte. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7885 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Was hat man genau eingerichtet?
Zonen mit Abstellverboten für Mietroller? Oder Fahrverbote für alle E-Roller mit amtlichen Verkehrszeichen, ersatzweise in Grünanlagen nach GrünanlagensatzungoderwieauchimmerdasvorOrtheißt,hierzustadtPolizeiverordnung? Ersteres ist irrelevant für EigenerErollereigentümer, zweiteres per Vz kann man gerichtlich überprüfen lassen. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5920 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Aber meine Stadt hat auch gleich alle Brücken im Stadtgebiet zu Verbotszonen erklärt. Wie hat sie das denn wem erklärt? Wenn das nicht an jeder Brücke – auf welche Weise auch immer – erneut kundgetan wird. wie soll man das denn – vor allem als Nichtanwohner – erfahren haben? -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 563 Beigetreten: 16.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6737 ![]() |
Eine Verbot für E-Scooter kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage der StVO anordnen und mittels Verkehrszeichen z.B. Vz. 250 mit ZZ. "E-Scooter" bekannt geben. Eine Zonenbeschilderung dafür gibt es nicht.
Eine Bekanntgabe mittels "Plan" dürfte rechtswidrig und nichtig sein. Wie Verkehrsregeln angeordnet werden, kann die Behörde gern in der VwV-StVO nachlesen. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 10.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79025 ![]() |
Der Allgemeinheit, zu mindestens derer welche Zugang zum neumodischen Internet hat tun sie es auf ihrer Webpräsenz kund. Dort verlinken Sie auch die entsprechende PDF mit den Verbotszonen.
https://www.essen.de/leben/mobilitaet/escoo...n_essen.de.html Ich habe mal versucht was im Amtsblatt und den Sitzungsprotokollen zu finden. Aber wie zu erwarten war findet man hier nur Bezüge zu E-Scootern wenn es um die Mietscooter geht. Warten wir mal die Antwort meiner geliebten Heimatstadt ab. Mir ist die Rechtslage schon klar, nur wie soll Oma Gerda wissen wenn von "offizieller" Seite sowas geschrieben wird. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 563 Beigetreten: 16.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6737 ![]() |
Wenn ich das richtig sehe, sind die Sperrzonen alles Fußgängerzonen. Dort dürfte man sowieso nicht fahren.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24718 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Sind diese "Sperrzonen" denn entsprechend beschildert? Alleine per Satzung können keine Verkehrsverbote auf öffentlichen Straßen ausgesprochen werden (wohl aber für Grünanlagen). Ich fand auch kein städtisches Recht zu diesen Sperrzonen.
Wenn hier sämtliche Brücken verboten sind, würde ich vorschlagen, für jedes Verkehrsverbot nach einer Begründung zu fragen und ggf. zu klagen. Grundsätzlich dürfen die eScooter da fahren, wo auch Fahrräder fahren. Für eine Abweichung braucht es also eine Begründung, die spezifisch auf eScooter eingeht. Wenn ich das richtig sehe, sind die Sperrzonen alles Fußgängerzonen. Dort dürfte man sowieso nicht fahren. Da steht ganz unten auch "alle Brücken im Stadtgebiet". Das werden wohl kaum alles Fußgängerzonen sein. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 563 Beigetreten: 16.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6737 ![]() |
Da steht ganz unten auch "alle Brücken im Stadtgebiet". Das werden wohl kaum alles Fußgängerzonen sein. Tatsächlich... Ich hab mir nur die Grafik angesehen, die unter "Übersicht über sämtliche Sperrzonen als Grafik downloaden" verlinkt ist. Diese Grafik weicht wohl deutlich ab von der Liste, die unter "Übersicht über sämtliche Sperrzonen als Liste downloaden" verlinkt ist. Das zeugt von besonderer Professionalität. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1135 Beigetreten: 06.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75009 ![]() |
(...) Oma Gerda (...) Oma Gerda fährt aber bestimnmt keinen E-Scooter, die hat höchstens einen SUV ![]() -------------------- Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 10.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79025 ![]() |
Naja, so einfach ist es nicht mit "überall dort wo Fahrräder fahren dürfen". Ein Fahrradfrei reicht meines Wissens nicht (einzige Ausnahme nach einer Änderung, freigegebene Einbahnstraßen). Die Regelungen sind eh ein Rückschritt bzw., haben viel interpretationsspielraum. Zum Beispiel hat man wieder die Diskussionen wann ein Verkehrsgebilde ein Radweg ist und wann nicht. Diese müssen ja mit dem E-Scooter benutzt werden egal ob Blauschild oder nicht.
Zu freigegeben Einbahnstraßen habe ich mal eine interessante Frage gelesen (eventuell sogar hier). So oder so ähnlich: Kreuzung, in Fahrtrichtung Z 214 -30 (Links oder Rechts) darunter Fahrradfrei, geradeaus ist eine Einbahnstr. (Ausfahrt) mit Fahrrad Frei. Als Radler darf ich also grade aus und dann in die Einbahnstr. Als Scooterfahrer dürfte ich zwar in die Einbahnstr. aber nicht fahrenderweise an Z 214 vorbei. Ich habe viele Gerdas kennengerlernt die E-Scooter fahren, vornehmlich auf Campingplätze anzutreffen. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7885 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Bin gestern auch auf die Grafik "eingefallen" ...
Fußgängerzonen muss man eig. nicht extra verbieten, die müssten eig. explizit für E-Roller freigegeben werden laut StVO. Ist bspw. hier in KA nirgends der Fall, interessiert aber keinen außer evtl. in der zumeist für Radf. nicht freig. Kaiserstr. Zitat IX Bredeney Rund um den Baldeneysee Grünanlagen kann die Stadt machen per Satzung, ja.versch. versch. Gesamtbereich Ruhr einschließlich Kettwiger Stausee alle alle alle Grünanlagen und Parkanlagen alle alle alle Friedhöfe alle alle alle Waldflächen alle alle alle Brücken im Stadtgebiet Interessant werden dort und bei anderen Wegen "rund um ..." solche Wege, die explizit mit 237/240/241 beschildert sind, da dürfte vmtl. StVO/ErolligedönsVO die Satzung schlagen, oder? Waldflächen muss man, wenn ich mich ricitg erinner (??? ![]() "Alle Brücken" dürfte in der Tat so pauschal nicht gültig sein. Fallen die unter die Grünflächenregel ist die Extraregel obsolet, wenn nicht, fallen die unter die StVO und müssten beschildert werden. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2479 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
„Alle Brücken“ macht nur für das Abstellen von Leihscootern Sinn, für den fahrenden VErkehr ist das Verbot für eine städtische Satzung zu weitgehend. Das würde konkret bedeuten, den Fahrern von eKF die Teilnahme am Fahrverkehr zu verbieten.
Gilt lt.. eKFV für E-Scooter nicht auch eine Benutzungspflicht für „andere Radwege“? Das wäre dann zusammen mit den Z237, 240/241 ein Fall, daß die StVO/eKFV als Bundesrecht die städtische Satzung sticht. Die Frage ist auch, welche Satzung die Sperrzonen vorgibt oder vorgeben soll. Oder – vergleichbar mit Krefeld die konkrteen Verbotszonen gar nicht Teil der Satzung sind. Wo die Stadt Essen irrt: Zitat Einbahnstraßen dürfen ebenfalls nicht mit E-Scootern befahren werden, es sei denn, die Nutzung ist durch eine zusätzliche Beschilderung ("E-Scooter frei") ausdrücklich gestattet. Das ist falsch, denn es heißt in Anlage 2 lfd. Nummer 41.1 StVO: Durch das Zusatzzeichen zu dem Zeichen 267 ist die Einfahrt für den Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV zugelassen. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7885 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 128 Beigetreten: 30.07.2020 Mitglieds-Nr.: 87189 ![]() |
Die Verbotszonen, die du meinst, betreffen soweit ich weiß nur das Abstellen von Sharing-Rollern. Innerhalb der Verbotszonen kann man die Fahrt nicht beenden. Private Fahrzeuge sind davon nicht betroffen, diese müssten mit Verkehrszeichen geregelt werden. Das zieht in der Regel eine Teileinziehung von Straßen nach sich. Ist also nicht so trivial umsetzbar.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3086 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Da die verlinkte Karte ja nicht mal eine Legende hat, meine Frage: woran erkennt ihr was auf der Karte eine bestimmte Bedeutung haben soll?
Und bei der Liste fehlt es imho an der Bestimmtheit, d.h. Die Nennung von Straßen oder Plätzen ist hier viel zu ungenau. Nebenbei steht nicht mal drauf was das für eine Liste sein soll. Vielleicht die Einsatzliste für die Stadtreinigung? 😁 Den restlichen Text auf der Seite finde ich auch nett: Zitat Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
… Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h, die Mindestgeschwindigkeit bei 6 km/h. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 22:34 |