![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
Baujahr ist 2020, Erstzulassung 17.05.2023 gem. PL-Zulassungsbescheinigung. Das Fahrzeug ist in der PL-Zul.besch. mit Variante und Version komplett beschrieben. Die zugehörigen deutschen HSN/TSN lauten 8004 / APL00856. Abgasschlüssel ist 36DG. Mit dieser Abgaseinstufung wäre eine erstmalige Zulassung in D nur bis 31.12.2020 möglich gewesen. Die deutsche Zulassungsbehörde verweigert nun die Zulassung wegen des Abgasverhaltens. Wie seht Ihr das? Was schlagt Ihr vor? Edit: Ich konkretisiere die Frage: Darf die Zulassungsbehörde die Zulassung in D verweigern? Das Fz war ja bereits in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassen. |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
Dem Verkäufer zurück geben…
|
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7613 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Das Fahrzeug ist offensichtlich nicht vorschriftsmäßig im Sinne des §19(1) StVZO, insofern kann ihm keine (deutsche) Betriebserlaubnis erteilt werden.
Es hat auch (in Bezug auf seine Erstzulassung) keine EG-Typgenehmigung im Sinne des §7(2) FZV, so dass auch die Anwendung dieser Vorschrift ausscheidet. Nach meinem Verständnis kann die Behörde deswegen nicht nur die Zulassung verweigern, sie muss es sogar. |
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 28.12.2022 Mitglieds-Nr.: 90266 ![]() |
Hallo,
denkbar wäre im Einzelfall eine Einzelausnahme beim KBA zu beantragen (auslaufende Serie). Bis Ende 2021 war auch eine Erstzulassung in Deutschland mit ungültigem CoC möglich. Dann mit §13 EG-FGV, da zu der Zeit keine Abweichung zur StVZO bestand. (§ 47 Abs.1a StVZO) (18 Monate nach Stichtag ging es auch noch für unvollständige Fz.) Das ist nun aber alles lange vorbei. |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2057 Beigetreten: 14.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15369 ![]() |
Als Umzugsgut könnte man das FZ zulassen
![]() Das dürfte hier jedoch nicht zutreffen ![]() -------------------- Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit Lewer duad as Slaav! Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens vertrouw op god en je mauser motto van de Boerenoorlog (1899-1902) Слава Україні! Sláva Ukrayíni! Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt (Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller) Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden. |
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
Hier trifft wohl eher zu „wer billig kauft, kauft zweimal“
|
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
Vielen Dank für 2 hilfreiche Beiträge.
|
|
|
![]()
Beitrag
#8
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2057 Beigetreten: 14.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15369 ![]() |
Jaja, wer den Schaden hat, muss bekanntlich für ...
Vielleicht kann man ja die Erstzulassung in Polen auf 2020 zurückdatieren, dann klappt das auch mit der Zulassung in D ![]() -------------------- Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit Lewer duad as Slaav! Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens vertrouw op god en je mauser motto van de Boerenoorlog (1899-1902) Слава Україні! Sláva Ukrayíni! Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt (Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller) Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden. |
|
|
![]()
Beitrag
#9
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
Ich habe den Schaden ja nicht.
![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#10
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7613 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
denkbar wäre im Einzelfall eine Einzelausnahme beim KBA zu beantragen (auslaufende Serie). eigentlich nicht: Die Ausnahmen für auslaufende Serien nach Artikel 27 der 2007/46 (in §70 StVZO nannte man das "Lagerfahrzeuge") sind nicht für Einzelfahrzeuge vorgesehen, die beantragt der Hersteller "en bloc". In Deutschland wird eine solche Ausnahme auch in Feld 22 eingetragen, keine Ahnung ob es in Polen eine Entsprechung gibt. Im vorliegenden Fall kann das aber ohnehin nicht zutreffen, da die maximal mögliche Frist von 12 Monaten bei der Erstzulassung in Polen deutlich überschritten war. (der Superb ist als vollständiges Fahrzeug typisiert) Um noch etwas konstruktives beizutragen: Ein letzter Strohhalm wäre die Anfrage beim Hersteller, ob man dieses konkrete Fahrzeug auf eine "bessere" Abgasnorm umschlüsseln kann. Auch wenn ich die Chanen eher schlecht einschätze, da der Motortyp in der Form offensichtlich nicht mit besserer Einstufung typisiert wurde. |
|
|
![]()
Beitrag
#11
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
Danke für den Hinweis.
Leider gibt es für diesen Motor keine bessere Abgaseinstufung. Tja, dann hat er wohl Pech gehabt. |
|
|
![]()
Beitrag
#12
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 73 Beigetreten: 14.02.2017 Mitglieds-Nr.: 80898 ![]() |
Hier mal eine etwas andere Ansicht, welche auch von vielen Zulassungsbehörden vertreten wird:
Wenn ein souveräner EU-Staat die Entscheidung trift, ein Fahrzeug zuzulassen, so haben deutsche Zulassungsbehörden diese Entscheidung nicht anzuzweifeln. Es ist davon auszugehen, dass die Zulassung in Polen rechtmäßig erfolgt ist und ggf. nötige Ausnahmegenehmigungen vorlagen. Eine Verweigerung der Zulassung aufgrund eines solchen Sachverhalts käme in Konflikt mit dem freien Warenverkehr innerhalb der EU. Unabhängig davon: Hierbei bin ich nicht ganz auf dem aktuellen Stand, aber teils waren doch auch Zulassungen nach Begutachtung entsprechend § 13 EG-FGV / Art 44/45 VO (EU) 2018/858 / 21 StVZO, da Deutschland es nicht rechtzeitig schaffte, die EU-Vorgaben in § 47 der StVZO umzusetzen. |
|
|
![]()
Beitrag
#13
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
Wenn ein souveräner EU-Staat die Entscheidung trift, ein Fahrzeug zuzulassen, so haben deutsche Zulassungsbehörden diese Entscheidung nicht anzuzweifeln. Es ist davon auszugehen, dass die Zulassung in Polen rechtmäßig erfolgt ist und ggf. nötige Ausnahmegenehmigungen vorlagen. Eine Verweigerung der Zulassung aufgrund eines solchen Sachverhalts käme in Konflikt mit dem freien Warenverkehr innerhalb der EU. So hatte ich das auch in Erinnerung. Nur ohne juristische Untermalung ist das schwierig, wenn die Zulassungsstelle blockt. |
|
|
![]()
Beitrag
#14
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
Der warenverkehr ist nicht eingeschränkt. Du kannst die Kiste beliebig durch Deutschland verkehren lassen. Nur nicht auf eigener Achse. Das ist aber für freien Warenverkehrs nicht zwingend notwendig.
|
|
|
![]()
Beitrag
#15
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
Herzlichen Glückwunsch:
3 nicht annähernd sinnvolle Beiträge von einer Person in 1 Thread. |
|
|
![]()
Beitrag
#16
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7613 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Wenn ein souveräner EU-Staat die Entscheidung trift, ein Fahrzeug zuzulassen, so haben deutsche Zulassungsbehörden diese Entscheidung nicht anzuzweifeln. Es ist davon auszugehen, dass die Zulassung in Polen rechtmäßig erfolgt ist und ggf. nötige Ausnahmegenehmigungen vorlagen. Wenn aber die Zulassung nach EU-Recht nicht möglich gewesen wäre (und dafür spricht im Moment alles!), dann kann sie nur auf nationaler Rechtsgrundlage erfolgt sein. Was der eine Staat national regelt braucht aber den anderen Staat nicht zu kümmern. Die gegenseitige Anerkennung ist nur für Rechtsakte auf Grundlage von EU-Recht vorgeschrieben. |
|
|
![]()
Beitrag
#17
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 73 Beigetreten: 14.02.2017 Mitglieds-Nr.: 80898 ![]() |
Es kommt auf den konkreten Fall an. Aus der polnischen Zulassungsbescheinigung ist ersichtlich, ob die Zulassung aufgrund der EG-Typgenehmigung erfolgte oder nicht.
Ob das andersrum genauso läuft? Auch in Deutschland wurden schon viele Fahrzeuge nach alternativen nationalen Bestimmungen zugelassen, was aus der o. g. Problematik mit § 47 StVZO resultierte. Was, wenn ich diese Fahrzeuge nun ausführen möchte... |
|
|
![]()
Beitrag
#18
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
dann hindert dich niemand an der ausfuhr....
|
|
|
![]()
Beitrag
#19
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7613 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Es kommt auf den konkreten Fall an. Aus der polnischen Zulassungsbescheinigung ist ersichtlich, ob die Zulassung aufgrund der EG-Typgenehmigung erfolgte oder nicht. Sollte Polen ein nach EU-Recht nicht (mehr) erstzulassungsfähiges Fahrzeug trotzdem auf Basis der EGTG zugelassen haben würde ich aber davon ausgehen, dass diese Entscheidung in anderen EU-Staaten nicht übernommen werden muss... |
|
|
![]()
Beitrag
#20
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6464 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
Aus der polnischen Zulassungsbescheinigung ist ersichtlich, ob die Zulassung aufgrund der EG-Typgenehmigung erfolgte oder nicht. Nö, das steht da nicht drin -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 19:18 |