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> Wie nah nach einem Schild dürfen Blitzer aufgestellt werden ?
Derhengst
Beitrag 10.07.2023, 08:25
Beitrag #1


Neuling
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Ich habe was von 100-200m gelesen, aber ich wurde diese Wochenende geblitzt und der Blitzer war maximal 10 meter hinter einem Schild ? Einspruch einlegen?
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AMenge
Beitrag 10.07.2023, 08:30
Beitrag #2


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Nö. Geschwindigkeitsbegrenzung gelten ab dem Schild und dürfen auch ab dort überwacht werden. Es gibt zwar teilweise interne Anweisungen, erst ab einer gewissen Distanz die Messung durchzuführen. Diese sind für dich als Verkehrsteilnehmer aber nicht relevant.
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rapit
Beitrag 10.07.2023, 08:32
Beitrag #3


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Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab Schild. Ab dort darf auch gemessen werden.

Viele, aber nicht alle, Bundesländer gewähren per Erlass eine Toleranzzone zw. 75 und 150 m. Aber verbindlich ist das nicht. Und außerdem gilt das nicht, wenn sich vorer z.B. ein sog. Geschwindigkeitstrichter befindet.

Bei "max. 10 m" ist aber sowieso davon auszugehen, dass bereits vor dem Schild die Geschwindigkeit reduziert war, und der Blitzer 10 m hinter dem Wiederholungsschild stand, der messpunkt sogar vor dem Schild lag.


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OWI2014
Beitrag 12.07.2023, 09:23
Beitrag #4


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Zitat (rapit @ 10.07.2023, 09:32) *
Bei "max. 10 m" ist aber sowieso davon auszugehen, dass bereits vor dem Schild die Geschwindigkeit reduziert war, und der Blitzer 10 m hinter dem Wiederholungsschild stand, der messpunkt sogar vor dem Schild lag.



Mit ESO kannste rein theoretisch unmittelbar nach dem Schild messen.
Lustig ist immer: Wenn in 400 Meter ein Geschwindigkeitsaufhebungsschild kommt, sehen die Autofahrer immer schon in weiter Ferne und beschleunigen schon.
Bei einer Herabsetzung der Geschwindigkeit will keiner je ein Schild gesehen haben ... whistling.gif

In Hessen gilt: sollte sollte sollte smile.gif

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 15.07.2023, 07:48
Bearbeitungsgrund: Zitatbezug hergestellt
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shortie
Beitrag 15.07.2023, 06:24
Beitrag #5


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Zitat (OWI2014 @ 12.07.2023, 09:23) *
Wenn in 400 Meter ein Geschwindigkeitsaufhebungsschild kommt, sehen die Autofahrer immer schon in weiter Ferne und beschleunigen schon.
Bei einer Herabsetzung der Geschwindigkeit will keiner je ein Schild gesehen haben

Das Ganze wird sogar noch lustiger, wenn man bedenkt, dass diese Aufhebungsschilder in ihrem grau/weiss völlig unscheinbar sind.
Die anordnenden Schilder aber in diesem weit sichtbaren und auffälligen leuchtenden rot gehalten sind.

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Rasanto
Beitrag 16.07.2023, 13:56
Beitrag #6


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Meines Erachtens liegt hier eine Gesetzeskollision vor, weil sich aus meiner Sicht zwei Verkehrsschilder genau genommen gegenseitig widersprechen: Z.B. gilt ein Tempo70-Limit-Schild nicht nur als Beschränkung, sondern umgekehrt auch als "Genehmigung" (was aber wiederum keine rechtliche Garantie ist, dass man auch tatsächlich 70 km/h fahren kann!!) ebenfalls bis zum nächsten Schild, z.B. Tempo50/Ortsbeginn-Schild.
Will sagen: Wenn ich bis zum Ortsschild (bei geeigneter Witterung usw.) "nach dem Gesetz" 70 km/h fahren darf, dann kann ich dort aber nicht innerhalb von 10 m um 20 km/h abbremsen, ohne zumindest potentiell den rückwärtigen Straßenverkehr zu gefährden. Ich müsste also schon zu 50 km/h hin abbremsen, wenn ich - rein gesetzlich - noch Tempo 70 fahren darf bzw. dürfte.
O.K: "Vorausschauendes Fahren" ist gefordert (aber ist dies als Gebot überhaupt auch gesetzlich verankert?), also schon rechtzeitiges Abbremsen vor dem Tempo-Limit-Schild, obwohl ich eigentlich gem. Tempo70-Schild bis zum Ortsbeginns-Schild noch schneller fahren dürfte.
So gut so recht! Dann darf ich aber nach gleichem "Recht" genauso "vorausschauend" eigentlich auch schon deutlich vor einem Tempo50-Ende -Schild wieder beschleunigen...!
Kurzum: Meines Erachtens liegt hier eine rechtliche oder "rechtstheoretische" Grauzone vor, die bisher augenscheinlich noch nicht vollständig ausgeleuchtet worden ist, weil es sich die obrigkeitliche Praxis einfach macht und auf solche "rechtstheoretische Feinheiten" gar nicht erst eingeht: Wer geblitzt worden ist, hat eben Pech gehabt und zahlt - aus-basta!.
Hier sind eher Rechts-Kommentatoren mit Rechtstheorien gefordert. Was dann aber letztlich das Gericht draus macht, ist "offene See" - und eine "offene See" ist bekanntlich immer(!) sehr (kosten-)riskant.
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ulm
Beitrag 16.07.2023, 14:56
Beitrag #7


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Nein, ein 70-Schild ist keine Erlaubnis 70 zu fahren.
Du darfst §3 StVO nicht aus dem Auge verlieren.
Du musst z.B. Dein Fahrzeug jederzeit beherrschen. Dazu gehört es dann, auch am 50-Schild auf 50 zu sein. Wann Du anfängst, zu bremsen oder das Fahrzeug ausrollen zu lassen, ist Deine Entscheidung. Auch unter Beachtung von §3 StVO.

Zitat (Rasanto @ 16.07.2023, 14:56) *
Dann darf ich aber nach gleichem "Recht" genauso "vorausschauend" eigentlich auch schon deutlich vor einem Tempo50-Ende -Schild wieder beschleunigen...!

Klar darfst Du vorausschauend beschleunigen. Unter Beachtung der immer noch geltenden Begrenzung. Und das Ende-Schild gilt erst ab Standort. Steht auch so in der StVO.
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AMenge
Beitrag 16.07.2023, 16:56
Beitrag #8


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Zitat (Rasanto @ 16.07.2023, 13:56) *
Will sagen: Wenn ich bis zum Ortsschild (bei geeigneter Witterung usw.) "nach dem Gesetz" 70 km/h fahren darf, dann kann ich dort aber nicht innerhalb von 10 m um 20 km/h abbremsen, ohne zumindest potentiell den rückwärtigen Straßenverkehr zu gefährden. Ich müsste also schon zu 50 km/h hin abbremsen, wenn ich - rein gesetzlich - noch Tempo 70 fahren darf bzw. dürfte.

Genau so funktioniert es. Wie du richtig sagst, darfst du bis zum Ortsschild 70 fahren. Du musst es aber nicht sondern darfst auch langsamer fahren (nein, Fahren unterhalb der zHg ist nicht per se und automatisch eine Verkehrsbehinderung).

Zitat
O.K: "Vorausschauendes Fahren" ist gefordert (aber ist dies als Gebot überhaupt auch gesetzlich verankert?), also schon rechtzeitiges Abbremsen vor dem Tempo-Limit-Schild, obwohl ich eigentlich gem. Tempo70-Schild bis zum Ortsbeginns-Schild noch schneller fahren dürfte.

Bis hierhin bist du auf dem richtigen Weg. Vorausschauendes Fahren muss übrigens nicht gesetzlich verankert sein. Wie du die Gesetze einhältst ist deine Sache.

Zitat
So gut so recht! Dann darf ich aber nach gleichem "Recht" genauso "vorausschauend" eigentlich auch schon deutlich vor einem Tempo50-Ende -Schild wieder beschleunigen...!

Wie kommst du auf das schmale Brett? Ab dem Ortsausgangschild darfst du beschleunigen, denn bis dorthin gilt eine zHg von 50, danach eine höhere. Du musst am Ortsschild nicht auf der zHg sein, die nach dem Ortsschild gilt. Das Prinzip ist so simpel, dass ich mich frage, wie dein kruder Gedankengang zustande kommt.
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silenz
Beitrag 16.07.2023, 20:34
Beitrag #9


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Da ist nichts grau. Bis genau zum 50-Schild darfst du 70 fahren.
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Ernschtl
Beitrag 16.07.2023, 20:37
Beitrag #10


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Nunja, der graue Teil nennt sich Physik.


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shortie
Beitrag 17.07.2023, 05:17
Beitrag #11


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Zitat (silenz @ 16.07.2023, 20:34) *
Bis genau zum 50-Schild darfst du 70 fahren.

Das solltest du nochmal überdenken, denn das ist falsch.

Ab genau dem 50er Schild musst du die 50 auf dem Tacho haben. Das ist in der StVO nachzulesen.
Um das zu erreichen musst du schon vorher bremsen.
Aber das ist ja alles schon oft gesagt worden. Ob das nun dem ein oder anderen passt oder nicht.
Nichtbeachten führt da ganz oft zum behördlichen Griff in den Geldbeutel oder zum FS.
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Nerari
Beitrag 17.07.2023, 05:41
Beitrag #12


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Zitat (shortie @ 17.07.2023, 06:17) *
Zitat (silenz @ 16.07.2023, 20:34) *
Bis genau zum 50-Schild darfst du 70 fahren.

Das solltest du nochmal überdenken, denn das ist falsch.

Nein, das ist juristisch natürlich richtig. Dass es rein faktisch (physikalisch) unmöglich ist, direkt am Schild von 70 auf 50 zu verzögern, steht auf einem anderen Blatt.
Aber es kann dir (bis zu dem Schild) keiner am Zeug flicken, wenn du Tempo 70 drauf hast. Erst am bzw. nach dem Schild, wenn du dann noch mehr als 50 fährst.

(das ist dann in gewisser Weise so ähnlich wie die Tatsache, dass man die Brennerautobahn, die bekanntlich von der österreichischen Autobahn-Vignette ausgenommen ist, bis zu deren Ende am Knoten Innsbruck vignettenfrei nutzen darf, sie rein faktisch aber natürlich an der letzten davor liegenden Anschlussstelle verlassen muss, weil das danach nicht mehr möglich ist. Trotzdem darf man sie rein juristisch bis zu ihrem Ende vignettenfrei nutzen)
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silenz
Beitrag 17.07.2023, 09:25
Beitrag #13


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Das meinte ich.
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Rasanto
Beitrag 18.07.2023, 17:14
Beitrag #14


Neuling
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Zitat (Nerari @ 17.07.2023, 06:41)
Nein, das ist juristisch natürlich richtig. Dass es rein faktisch (physikalisch) unmöglich ist, direkt am Schild von 70 auf 50 zu verzögern, steht auf einem anderen Blatt.
Aber es kann dir (bis zu dem Schild) keiner am Zeug flicken, wenn du Tempo 70 drauf hast. Erst am bzw. nach dem Schild, wenn du dann noch mehr als 50 fährst.


Dann basiert der Bußgeldbescheid also doch eigentlich gar nicht allein auf einer "juristischen" Gesetzesgrundlage, sondern eher auf einer physikalischen Unmöglichkeit? Genau auf diese kuriose Unschlüssigkeit wollte ich aufmerksam machen. Was soll daran "krude" sein? Sollten gesetzliche Vorschriften nicht so gefasst werden, dass sie auch physikalisch keine Probleme machen?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 18.07.2023, 17:51
Bearbeitungsgrund: Zitat repariert
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F117
Beitrag 18.07.2023, 17:54
Beitrag #15


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Sie machen ja auch kein Problem. Du machst eins draus.


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It's a lie we don't believe anymore!"

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ulm
Beitrag 18.07.2023, 17:55
Beitrag #16


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Zitat (Rasanto @ 18.07.2023, 18:14) *
Sollten gesetzliche Vorschriften nicht so gefasst werden, dass sie auch physikalisch keine Probleme machen?

Nö, Du bist ziemlich einsam auf dem argumentativen Holzweg unterwegs.
Die gesetzliche Grundlage ist nur ein Rahmen, die Physik gilt weiterhin und parallel. Sieht man auch in §3 Abs. 1 StVO:
Zitat
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Da sich das Wetter ändern kann, wird es als individueller Maßstab genommen. Andernfalls müsste man die Autobahnen ab September auf 5 km/h Höchstgeschwindigkeit beschränken. Es könnte ja durch Nachtfrost glatt sein und dann sind 7 km/h möglicherweise schon zu schnell.
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Rasanto
Beitrag 18.07.2023, 18:51
Beitrag #17


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@ ulm:

... und was hat jetzt situations-/witterungs- und individuell bedingtes "ständiges Beherrschen" des Fahrzeugs mit dieser rein "abstrakten" Verkehrsschilder-Regelung (auf meinem "argumentativen Holzweg"?) zu tun, bis zum Schild 70, ab dem Schild aber nur noch 50 fahren zu dürfen, was physikalisch bei jeder Witterung in jeder Situation und jedem Fahrer unmöglich ist? whistling.gif think.gif

@ F117:

Wenn man ein (hier natürlich nur rechtstheoretisches!) Problem nicht erkennen kann, dann bedeutet das nicht, dass es nicht vorhanden ist...! Natürlich ist es viel bequemer, sich keine tiefergreifende Gedanken darüber zu machen; das darf sie aber doch - insbesondere in einem offenen Meinungs-Forum! - nicht ausschließen, oder? Wer nicht mitdenken will, der kann sich ja sehr einfach "wegklicken".
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AMenge
Beitrag 18.07.2023, 19:14
Beitrag #18


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Zitat (Rasanto @ 18.07.2023, 18:51) *
... und was hat jetzt situations-/witterungs- und individuell bedingtes "ständiges Beherrschen" des Fahrzeugs mit dieser rein "abstrakten" Verkehrsschilder-Regelung (auf meinem "argumentativen Holzweg"?) zu tun, bis zum Schild 70, ab dem Schild aber nur noch 50 fahren zu dürfen, was physikalisch bei jeder Witterung in jeder Situation und jedem Fahrer unmöglich ist? whistling.gif think.gif

Du hast immer noch nicht den Unterschied zwischen "dürfen" und "müssen" verstanden. Du DARST bis zum Ortseingang schneller als 50 fahren, du MUSST es aber nicht. Was genau ist dein Problem damit?
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Nerari
Beitrag 18.07.2023, 19:48
Beitrag #19


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Zitat (Rasanto @ 18.07.2023, 18:14) *
Sollten gesetzliche Vorschriften nicht so gefasst werden, dass sie auch physikalisch keine Probleme machen?

Inwiefern bereitet es physikalische Probleme, aus einem Bereich, wo man maximal 70 fahren darf, in einen Bereich einzufahren, in dem man maximal 50 fahren darf?
Einfach schon vor dem 50er-Bereich auf 50 runterbremsen/ausrollen lassen, und gut ist. Du missverstehst die Bedeutung einer Maximalgeschwindigkeit.
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silenz
Beitrag 18.07.2023, 22:14
Beitrag #20


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Man kann nunmal nicht alles, was man darf wink.gif

Oder hast du eine andere Regelungsmöglichkeit, die sinnvoller ist? Und bitte keine "Toleranzzone" nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung. DAS wäre eine unklare Regelung.
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mir
Beitrag 19.07.2023, 02:07
Beitrag #21


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Zitat (Rasanto @ 18.07.2023, 19:51) *
@ ulm:

... und was hat jetzt situations-/witterungs- und individuell bedingtes "ständiges Beherrschen" des Fahrzeugs mit dieser rein "abstrakten" Verkehrsschilder-Regelung (auf meinem "argumentativen Holzweg"?) zu tun, bis zum Schild 70, ab dem Schild aber nur noch 50 fahren zu dürfen, was physikalisch bei jeder Witterung in jeder Situation und jedem Fahrer unmöglich ist? whistling.gif think.gif


Eigentlich gar nichts. Es heißt nur, dass man nur innerhalb der Sichtweite immer rechtzeitig zum Stehen kommen muss. Wenn Du also ein Schild am Horizont auftauchen siehst, musst Du davor anhalten können.

Aber das ist ja gar nicht Dein Problem.

Dein Problem ist, dass Du glaubst, dass das Tempo 70-Schild Dir erlaubt, 70 zu fahren. Das tut es aber nicht. Schlag's doch mal nach, in der StVO (Anlage 2, Zeochen 274) steht:

Zitat
Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht schneller als mit der jeweils angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren.


Da steht eben nicht: "darf die angegebene Höchstgeschwindigkeit fahren". Sondern: Du darfst nicht schneller fahren.

Und jedes Schild gilt ab Schilderstandort. Zwischen dem 70er und dem 50er darfst Du also nicht schneller als 70, exakt ab dem 50er darfst Du nicht schneller als 50 fahren. Natürlich bedeutet das in der Praxis, dass Du auf den letzten Metern vor dem 50er abbremsen musst. Aber da schreibt Dir niemand vor, wie schnell Du zu bremsen hast, und wo Du damit anfangen sollst - mach das wie Du willst. Du darfst eben ab dem 50er nicht mehr schneller als 50 machen. Wie Du das machst, ist Deine Sache.





Zitat (Rasanto @ 18.07.2023, 18:14) *
Sollten gesetzliche Vorschriften nicht so gefasst werden, dass sie auch physikalisch keine Probleme machen?


Sie machen ja auch keine physikalischen Probleme, wenn man sich die Mühe macht, mal genau in der StVO nachzulesen, was da eigentlich steht.


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Gorm
Beitrag 19.07.2023, 07:00
Beitrag #22


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Du darfst ja (theoretisch!) mit der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf ein stehendes Hindernis (z.B. Mauer) zurasen. Möglicherweise fällt dir dann aber einen Meter vorher auf, das es auch da weder Toleranzzone noch formaljuristische Feinheiten gibt, sondern das es gleich BUMM macht.
Klar ist es lustig, die ganze Logik andersherum aufzuzäumen, aber ist es auch sinnvoll?
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shortie
Beitrag 20.07.2023, 07:47
Beitrag #23


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Zitat (Nerari @ 17.07.2023, 05:41) *
Dass es rein faktisch (physikalisch) unmöglich ist, direkt am Schild von 70 auf 50 zu verzögern, steht auf einem anderen Blatt.
Aber es kann dir (bis zu dem Schild) keiner am Zeug flicken, wenn du Tempo 70 drauf hast. Erst am bzw. nach dem Schild, wenn du dann noch mehr als 50 fährst.

Auf diesem dumme Jungen Niveau zu diskutieren ist mir zu blöd.

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GerhardNL
Beitrag 20.07.2023, 09:10
Beitrag #24


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Zitat (Rasanto @ 18.07.2023, 17:14) *
Dann basiert der Bußgeldbescheid also doch eigentlich gar nicht allein auf einer "juristischen" Gesetzesgrundlage, sondern eher auf einer physikalischen Unmöglichkeit?

Ich bin Physiker, und ich sehe da keine Unmöglichkeit. wavey.gif

Schließlich handelt es sich bei den Geschwindigkeitswerten auf den Schildern um Höchstgeschwindigkeiten. Langsamer als angeordnet geht immer.

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

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rapit
Beitrag 20.07.2023, 09:32
Beitrag #25


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In Anbetracht dessen, dass man innerhalb der Sichtweite (mitunter sogar innerhalb der halben) sogar anhalten können muss, sollte es hinreichend klar sein, dass man erst recht in der Lage sein muss, seine Geschwindigkeit bis zum Erreichen des Schildes reduzieren können muss.
Und so lange es keine Autos gibt, die ruckartig von 100 auf 70 reduzieren, geht das nur mir angemessenem rechtzeitigem Bremsen. Man kann ja froh sein, dass man nicht an eine Kreuzung mit Stoppschild kommt, sondern nur an ein 274er...

Die frühere Beschilderung in Leipzig fand ich in diesem Zusammenhang allerdings fragwürdig: da hingen ja früher Vz 275-40, also Mindestgeschwindigkeit 40 km/h. Aber es gab Ampeln. Ich habe mich da immer gefragt, ob man eigentlich mit mindestens 40 an die rote Ampel heranrasen und dann eine Starkbremsung machen musste? Und wenn es "Grün" wurde, stark beschleunigen?
Hat da keiner gemacht, aber vom rechtlichen Aspekt her fand ich die Beschilderung "interessant" rolleyes.gif


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Nerari
Beitrag 20.07.2023, 10:33
Beitrag #26


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Zitat (shortie @ 20.07.2023, 08:47) *
Auf diesem dumme Jungen Niveau zu diskutieren ist mir zu blöd.

Wer keine Argumente mehr hat, der wird u.U. einfach beleidigend rolleyes.gif . Du ärgerst dich ja mächtig, dass du was falsches geschrieben hast, und wohl einfach "dürfen" mit "können" verwechselt hast. Denn dass man bis zum Schild 70 (oder eben die bis dahin geltende Höchstgeschwindigkeit) fahren darf, steht wohl außer Frage, dass man dies (aus physikalischen Gründen) wohl eher nicht kann, mMn ebenso.
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mir
Beitrag 20.07.2023, 10:48
Beitrag #27


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Wenn man mal die negativen Schwingungen zwischen Euch ignoriert, geht's Euch lediglich um Wortklauberei und ihr streitet darüber, wie "dürfen" zu verstehen ist. In der Sache seid ihr Euch ohnehin einig.

Tatsächlich steht in der StVO aber gar nicht drin, dass man da 70 oder 50 fahren dürfe. Da kann man sich die Wortklauberei auch einfach sparen smile.gif


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shortie
Beitrag 21.07.2023, 04:59
Beitrag #28


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Zitat (Nerari @ 20.07.2023, 10:33) *
Denn dass man bis zum Schild 70 (oder eben die bis dahin geltende Höchstgeschwindigkeit) fahren darf

Zeig doch mal wo das geschrieben steht
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HaWeThie
Beitrag 21.07.2023, 06:49
Beitrag #29


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Zitat
Hat da keiner gemacht, aber vom rechtlichen Aspekt her fand ich die Beschilderung "interessant"
Tja - und da wundert man sich, dass in D alles irgenwo gesetzlich zu 100% geregelt werden muss: die Leute können oder wollen nicht mitdenken.


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Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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mir
Beitrag 21.07.2023, 06:52
Beitrag #30


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Ach, wenn das Mitdenken zum Vorteil ist, klappt das immer erstaunlich gut.


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Nerari
Beitrag 21.07.2023, 07:06
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Zitat (shortie @ 21.07.2023, 05:59) *
Zeig doch mal wo das geschrieben steht


In der Anlage 2 zur StVO steht zu Zeichen 274 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit):

Zitat
1. Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht schneller als mit der jeweils angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren.

Umgekehrt darf man also mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren (unter Beachtung der generellen Vorgaben des §3 StVO)

Das war jetzt nicht so schwer unsure.gif

Und wie man lesen kann steht da, entgegen @mir's Aussage, vice versa klipp und klar drin, dass man das das ausgeschilderte Tempo fahren darf. Dass sich das ab dem nächsten Schild schlagartig ändert und man ggf., wie gesagt aus physikalischen Gründen, schon vorher langsamer fahren muss bzw. die zHG nicht bis zum Schild fahren kann, steht mMn außer Frage. Ist aber bzgl. des "dürfens" bis zu diesem Schild nicht relevant.

Vielleicht könntest du mal schreiben, wo geschrieben steht, dass man das nicht darf think.gif
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Anachronist
Beitrag 21.07.2023, 09:38
Beitrag #32


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Zitat (Nerari @ 21.07.2023, 08:06) *
Umgekehrt darf man also mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren (unter Beachtung der generellen Vorgaben des §3 StVO)


Aber da sagst du es doch gerade: neben der auf dem Vz 274 angegebenen Höchstgeschwindigkeit sind auch die Regelungen aus § 3 zu beachten. Für den Fahrer eines Lkw mit 7,5 t zGG sagt ein Vz 274-120 eben nicht "Du darfst hier mit 120 km/h fahren".
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HaWeThie
Beitrag 21.07.2023, 09:51
Beitrag #33


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Wenn du entgegen jeder Physik es schaffst, innerhalb von 0m von 70 auf 50 zu reduzieren, darfst du bis zum 50-er-Schild durchaus 70 fahren.
Auf dem Motorrad nutz ich das zwar schon mal aus, bis kurz vor dem Schild schneller zu fahren - aber am Schild (und nicht 1m hinter dem Schild) gelten die 50..


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Nerari
Beitrag 21.07.2023, 11:03
Beitrag #34


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Zitat (Anachronist @ 21.07.2023, 10:38) *
Für den Fahrer eines Lkw mit 7,5 t zGG sagt ein Vz 274-120 eben nicht....


Das tut aber nun bzgl des diskutierten Sachverhaltes wirklich überhaupt nichts zur Sache dry.gif
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Anachronist
Beitrag 21.07.2023, 11:23
Beitrag #35


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Für die in diesem Thema aufgestellte Behauptung, Vz 274 erlaube, mit der auf ihm angegebenen Geschwindigkeit zu fahren, aber schon.
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shortie
Beitrag 24.07.2023, 16:06
Beitrag #36


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Zitat (Nerari @ 21.07.2023, 07:06) *
Das war jetzt nicht so schwer

Das ist offensichtlich für dich darum schwer, weil du Unsinn schreibst und den § 39 StVO völlig ignorierst bzw. ihn gar nicht kennst
"(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist."

Folglich musst du schon vorher den Landeanflug einleiten.


Zitat (Nerari @ 21.07.2023, 07:06) *
wie gesagt aus physikalischen Gründen, schon vorher langsamer fahren

Aus gesetzlichen Gründen



Zitat (Nerari @ 21.07.2023, 07:06) *
Vielleicht könntest du mal schreiben, wo geschrieben steht, dass man das nicht darf think.gif

Gerade geschehen.
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HaWeThie
Beitrag 24.07.2023, 19:01
Beitrag #37


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Zitat
Aus gesetzlichen Gründen
na - "rein rechtlich" darf er bis zum 50-er Schild schneller fahren, wenn er es schafft, ab dem Schild 50 zu fahren - nur spricht halt die Physik dagegen.


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ilam
Beitrag 25.07.2023, 04:50
Beitrag #38


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Nope. Auch aus rechtlichen Gründen.

Aus §3:

Zitat
Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.


Ob man jetzt auf ein Tempolimit, eine Nebelwand oder ein Stauende zufährt, ist egal. Die Eigenschaften des Fahrzeugs erlauben es nicht, bis zum letzten Meter die auf dem letzten Schild angegebene Höchstgeschwindigkeit zu fahren.
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Nerari
Beitrag 25.07.2023, 07:47
Beitrag #39


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Zitat (ilam @ 25.07.2023, 05:50) *
Die Eigenschaften des Fahrzeugs erlauben es nicht, bis zum letzten Meter die auf dem letzten Schild angegebene Höchstgeschwindigkeit zu fahren.


Na, das wird aber nun ein Streit um des Kaisers Bart rolleyes.gif laugh2.gif .
Ich denke, von der Sache her sind wir uns einig - die zHG gilt ab Schild und nicht erst einen Meter oder wieviel auch immer danach. Die Differenzen liegen also lediglich in der Verwendung des Wortes "dürfen", über die wir uns anscheinend nicht einig werden. So what?

Nach eurer Verwendung darf ich, wenn z.B. wenn das Tempo umgekehrt von 50 auf 70 erhöht wird, nicht sofort ab Schild Tempo 70 fahren, denn "die Eigenschaften des Fahrzeugs erlauben es nicht, auf dem ersten Meter nach dem Schild die auf dem Schild angegebene Höchstgeschwindigkeit zu fahren". Was zu der Frage führt, ab wann ich es denn "darf". Aber lassen wir das.


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AMenge
Beitrag 25.07.2023, 07:48
Beitrag #40


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Haare spalten für Fortgeschrittene. Was genau soll diese Diskussion eigentlich bringen?
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KJK
Beitrag 25.07.2023, 10:45
Beitrag #41


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 25.07.2023, 12:46
Beitrag #42


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Zitat (Nerari @ 25.07.2023, 08:47) *
Nach eurer Verwendung darf ich, wenn z.B. wenn das Tempo umgekehrt von 50 auf 70 erhöht wird, nicht sofort ab Schild Tempo 70 fahren, denn "die Eigenschaften des Fahrzeugs erlauben es nicht, auf dem ersten Meter nach dem Schild die auf dem Schild angegebene Höchstgeschwindigkeit zu fahren".

Im Gegenteil:
Ab unserm Ortsausgangsschild "darf" ich 100 km/h fahren.
Und da ich das nicht - rein physikalisch - kann, wenn ich erst am Ortsausgangsschild aus 50 km/h heraus beschleunige, darf ich selbstverständlich schon einige hundert Meter VORHER beschleunigen. narr.gif

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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hk_do
Beitrag 25.07.2023, 22:23
Beitrag #43


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und weil du ja deine Geschwindigkeit auch an deine persönlichen Fähigkeiten anpassen musst und dir das ganze hin- und her mit den Geschwindigkeitsbeschränkungen inzwischen schlichtweg zu viel ist fährst du einfach pauschal außerhalb der Autobahn immer 100, quasi streng nach StVO scared.gif

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