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#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2232 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 ![]() |
man hat mir heute einen gut erhaltenen Anhänger Baujahr 1962 angeboten, 500kg Gesamtgewicht, ungebremst. Eigentlich war alles klar, Kaufvertrag unterzeichnet etc., dann sagte die aktuelle Besitzerin der Anhänger hätte keinen Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II. Hätte der auch nie gehabt. Gäbe es nicht, wäre auch nicht nötig. Zur Anmeldung bräuchte es nur Kaufvertrag als Eigentumsnachweis und eben die ZB I (die vorliegt, und auch erst 2022 ausgestellt wurde vom aktuellen Zulassungsbezirk) Das hat mich stutzig gemacht, und ich habe erstmal vom Kauf abgesehen. Jetzt höre ich überall das sei doch bekannt das alte Anhänger das nicht hätten, wäre doch alles kein Problem... Ist das so, und ist das an mir vorbeigegangen? Idealerweise möchte ich den Anhänger abmelden, und in Kürze wieder anmelden (es muss schnell gehen, und abmelden geht ohne Termin, ummelden erfordert 3 Wochen Wartezeit auf Termin) Wenn der Brief irgendwie aufgeboten werden muss oder so ist mir der Aufwand glaube ich zu hoch. Also, gibt es das? es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 18.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90751 ![]() |
Was steht denn in der ZB I drin? Ist da eine Briefnummer im Feld 16 eingetragen?
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2232 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 ![]() |
Da ist in der Tat eine Nummer eingetragen. Also muss es einen Brief geben?
es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7613 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Wenn der Anhänger nicht zulassungsfrei ist muss es auch einen Brief geben.
Wenn im Schein eine Briefnummer eingetragen ist erst recht... |
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 18.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90751 ![]() |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2232 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 ![]() |
Ich danke euch.
Auch mein Kenntnisstand war das es eine ZBII geben muss wenn es eine ZBI gibt, aber die Aussage einiger anderer Leute hat mich verunsichert. Deswegen habe ich mal nachgefragt. Den Anhänger werde ich so nicht kaufen, da hat mein Bauchgefühl wohl rechtbehalten. Allerdings besteht die Verkäuferin nach wie vor darauf das es nie eine ZBII gegeben habe... Aber das ist dann nicht mein Problem. es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Gab es nicht ... damals ... im vorigen Jahrhundert ... für Firmen ein Anhängerverzeichnis, in dem die auf die Fa. zugelassenen Anhänger verzeichnet waren und das als Ersatz für die Briefe galt?
![]() -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7175 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7613 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Auch mein Kenntnisstand war das es eine ZBII geben muss wenn es eine ZBI gibt ZBI ohne ZBII gibt es bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit eigenen Kennzeichen. Also zum Beispiel Leichtkrafträder, Anhänger für Sportgedöns und Arbeitsmaschinen. Gab es nicht ... damals ... im vorigen Jahrhundert ... für Firmen ein Anhängerverzeichnis, in dem die auf die Fa. zugelassenen Anhänger verzeichnet waren und das als Ersatz für die Briefe galt? Das Anhängerverzeichnis gibt es immer noch. Jedenfalls theoretisch, praktisch habe ich noch keins in den Fingern gehabt. Das ist aber zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung und soll dafür sorgen, dass man beim Wechsel des Anhängers nicht immer auch die ZBI mit übergeben muss. Man kann also in alle Zugfahrzeuge der Firma ein Verzeichnis mit allen Anhängern der Firma legen und die "Anhängerscheine" im Büro einschließen. (wobei ich mich gerade wundere, dass die Ausstellung eines Anhängerverzeichnisses offensichtlich nicht auf der ZB I vermerkt wird?) |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2232 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 ![]() |
Auch mein Kenntnisstand war das es eine ZBII geben muss wenn es eine ZBI gibt ZBI ohne ZBII gibt es bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit eigenen Kennzeichen. Also zum Beispiel Leichtkrafträder, Anhänger für Sportgedöns und Arbeitsmaschinen. Okay, dann verstehe ich zumindest wo der Mythos bei meiner Frau herkommt. Sie hatte früher einen alten Pferdetransporter mit grünem Kennzeichen, da gab es wohl keinen Brief damals. es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
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