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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 03.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90807 ![]() |
schön dass es dieses Forum gibt. Ich hoffe einige können mir auf eine paar Fragen antworten, da ich nichts passendes in Google gefunden habe. Mein Fall: 2016 habe ich meinen Führerschein wegen eines BTM-Verstoß abgegeben (Verzicht). In Deutschland hatte die örtliche Fahrerlaubnisbehörde eine MPU angeordnet um den Führerschein wieder zu erlangen. Hatte ich nicht gemacht und auf den Führerschein bis dato verzichtet. Seit letztem Jahr lebe ich nun zu 100 % in Spanien, arbeite hier und zahle meine Steuern in ES. In Deutschland bin ich nur noch zu besuch. Jetzt möchte ich hier den Spanischen Führerschein machen. In dem Formular das man ausfüllen muss um sich bei der theoretischen und praktischen Prüfung anzumelden steht nun folgendes: "El solicitante declara no estar privado por resolución judicial del derecho a conducir vehículos de motor y ciclomotores; no hallarse sometido a suspensión o intervención administrativa del permiso o licencia de conducción; no ser titular de un permiso de conducción de igual clase expedido en otro Estado miembro de la Unión Europea o en otro Estado parte del Acuerdo sobre el Espacio Económico Europeo, ni haber sido restringido, suspendido o anulado en otro Estado miembro el permiso de conducción que poseyese." Übersetzt heißt das: "Der Antragsteller erklärt, dass ihm das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen und Kleinkrafträdern nicht durch eine gerichtliche Entscheidung entzogen wurde; dass er nicht Gegenstand einer behördlichen Aussetzung oder dass er nicht Inhaber eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellten Führerscheins der gleichen Klasse ist und dass die von ihm besessene Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat nicht eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde; und dass er nicht Inhaber eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellten Führerscheins der gleichen Klasse ist. Er darf nicht Inhaber eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins sein oder einen Führerschein besessen haben, dessen Gültigkeit in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde." Daraufhin habe ich mal eine online Abfrage beim https://www.kba.de gemacht. Da gibt es dann zwei Abfragen. 1 x ZFER Da steht dann "Excerpt from the Central Register of Driving Licences Dear Mr XXXX For the person to whom the following particulars apply: Date of birth Surename at birth Given name(s) Surname Place of birth XXXX There is no file in the Central Register of Driving Licences at the date of issue. The Central Register of Driving Licences registers all card driving licences which are issued since 1999. Previous driving licences are registered only by the local authorities (county or town). Yours sincerely This information is valid without a signature. 1 x FAER Abfrage am Tag der Auskunftserteilung ein Vorgang mit 2 Entscheidung(en) erfasst. Unverbindlicher Gesamtpunktestand: 0 In Überliegefrist befindliche Eintragung(en): 1 Eintragungen im FAER und damit auch die Punkte werden nach Ablauf der Tilgungsfrist zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Über Eintragungen, die sich in dieser Überliegefrist befinden, erhält nur der Betroffene selbst Auskunft. Außerdem dürfen diese Eintragungen noch für die Anordnung von Maßnahmen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und zur Ergreifung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem an die jeweils zuständige Fahrerlaubnis- Behörde übermittelt werden. In Auskünfte an ansonsten berechtigte Stellen werden sie nicht mehr einbezogen. usw. unten dran dann Datails zum Bußgeldverfahren 1 x das Einspruchsverfahren gegen verwaltungsbehördlichen Bußgeldbescheid ...Art der Fahrerlaubnis: Fahrerlaubnisklasse(n): keine Angaben zur Fahrerlaubnis k.A. und 1x Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt von der Führerscheinbehörde Daten zur Maßnahme: Verzicht auf die Fahrerlaubnis Meine Frage: Welche Daten fragt denn nun Spanien ab. Ich möchte ja nicht gleich Falschangaben in dem Land machen. Wenn die nur ZFER abfragen ist ja alles ok aber wenn die FAER abfragen sieht das ja schon anders aus. Laut Google kann Spanien über RESPER oder EUCARIS daten abrufen. Die Frage ist dann eben welche? Offizielle habe ich ja auf den Führerschein verzichtet. Das ist glaube ich ja auch ein juristischer Unterschied, als wenn man ihn durch einen Richterlichen Beschluß abgenommen bekommt. Vieleicht gibts ja jemand im Forum der in der selben Situation war. Besten Dank und Grüße donnod |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 381 Beigetreten: 07.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84950 ![]() |
Das ist glaube ich ja auch ein juristischer Unterschied, als wenn man ihn durch einen Richterlichen Beschluß abgenommen bekommt. Von einem richterlichen Beschluss lese ich nirgends etwas und außerdem geht es nicht um Spitzfindigkeiten nach deutschem Recht sondern darum, was das spanische Recht unter "restringido, suspendido o anulado" versteht. Hierzulande sparst du dir durch den "freiwilligen" Verzicht ein paar Euro, die Rechtsfolgen sind aber die selben wie beim Entzug. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2070 Beigetreten: 30.05.2020 Wohnort: Lüneburger Heide Mitglieds-Nr.: 86927 ![]() |
Herzlich willkommen im Verkehrsportal,
was ich nicht ganz verstehe: Wenn du sagst, dass du keine Falschaussagen tätigen möchtest, was sehr lobenswert ist, dann kannst du das nicht unterschreiben, oder ? ![]() -------------------- faber est suae suisque fortunae
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 03.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90807 ![]() |
Von einem richterlichen Beschluss lese ich nirgends etwas und außerdem geht es nicht um Spitzfindigkeiten nach deutschem Recht sondern darum, was das spanische Recht unter "restringido, suspendido o anulado" versteht. Hierzulande sparst du dir durch den "freiwilligen" Verzicht ein paar Euro, die Rechtsfolgen sind aber die selben wie beim Entzug. Ja, darüber habe ich leider nichts gefunden, was das spanische Recht unter "restringido, suspendido o anulado" versteht. In jedem Fall werden Sie eine Abfrage beim Deutschen Amt machen. Wie gesagt wenn die ZFER abfragen ist ja alles ok. Da steht dann halt keine Einträge weils auch kein Führerschein gibt. Zitat (Herbie56) was ich nicht ganz verstehe: Wenn du sagst, dass du keine Falschaussagen tätigen möchtest, was sehr lobenswert ist, dann kannst du das nicht unterschreiben, oder ? Korrekt, allerdings ist mir dann schleierhaft wie ich wieder zu einem Führerschein komme. Ich lebe ja schließlich hier und nicht in Deutschland. ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 627 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Ich hatte Spanisch für Juristen (fragt nicht warum ) und suspender kann sehr wohl auch verzichten bedeuten. Allerdings ist mir der Terminus eher im Zollrecht geläufig.
In dem Kontext sollte es aber eher so etwas wie aufgehoben, bzw. außer Vollzug gesetzt bedeuten. Aber du erwartest doch nicht ernsthaft in einem deutschsprachigen Forum, dass hier jemand for free spanisches Recht kennt? Frag einen Rechtsanwalt in Spanien oder die zuständige Verwaltungsbehörde. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 877 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
In Deutschland hatte die örtliche Fahrerlaubnisbehörde eine MPU angeordnet um den Führerschein wieder zu erlangen. Damit dürfte er in Deutschland von dem spanischen Führerschein ja ohnehin keinen Gebrauch machen oder? Falls er mal zu Besuch hier ist . . . Wenn er aufgrund von unrichtigen Angaben eine FE erlangen oder den FS vorzeigen würde, wäre er in Deutschland nach § 271 StGB zur Verantwortung zu ziehen. Sowas könnte es in Spanien auch geben |
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 03.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90807 ![]() |
Aber du erwartest doch nicht ernsthaft in einem deutschsprachigen Forum, dass hier jemand for free spanisches Recht kennt? �� Frag einen Rechtsanwalt in Spanien oder die zuständige Verwaltungsbehörde. Hallo, nein natürlich erwarte ich hier keine Rechtsauskunft, zumal das auch in den Forenregelen so steht. Es könnte ja sein, dass jemand in der selben Situation ist oder war wie ich, gibt ja genügend Deutsche in Spanien ![]() Wenn er aufgrund von unrichtigen Angaben eine FE erlangen oder den FS vorzeigen würde, wäre er in Deutschland nach § 271 StGB zur Verantwortung zu ziehen. Sowas könnte es in Spanien auch geben Es gilt doch das Wohnsitzprinzip. Wenn mein dauerhafter fester Wohnsitz nicht in D ist und ich über einen EU Führerschein des Landes in dem ich wohne verfüge, den ich rechtmäßig erworben habe, so müssen die Behörden in D diesen anerkennen. EuGh https://www.fuehrerscheinfix.de/185-tage-re...-fuehrerschein/ Zumal es mir auch egal wäre wenn ich in D nicht fahren dürfte, ich bin da so selten. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 381 Beigetreten: 07.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84950 ![]() |
Korrekt, allerdings ist mir dann schleierhaft wie ich wieder zu einem Führerschein komme. Es wird sicher einen Weg geben. Ich würde entweder der zuständigen Behörde oder eben einem Anwalt den Sachverhalt schildern und mir diesen Weg zeigen lassen..... Edit: lies mal den Post von Uwe W in diesem Thema http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=134470&hl= War das bei dir eine Cannabis Fahrt mit anschließendem Bußgeld und Fahrverbot? Dann könntest du dir evtl. ganz einfach deinen Schein in D zurückholen.... |
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Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 03.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90807 ![]() |
Das werde ich wohl so machen müssen um das suaber zu beantragen in ES.
Nein es war Kein Cannabis, eine Stufe höher ![]() |
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#10
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 13.08.2024 Mitglieds-Nr.: 91949 ![]() |
Moin, ich wollte man nachfragen, was denn daraus ergeben hat. Ich habe so ein ähnliches Problem. Lebe in Spanien und möchte gerne wieder einen Führerschein haben. oder wer könnte mir Auskunft geben. Danke schon mal.
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14077 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
![]() Der Threadersteller war über ein Jahr lang nicht mehr hier online. Und wenn sich Dein Fall nur in einem Detail zum Ursprungsproblem unterscheidet, dann hilft Dir dieser Thread sowieso nicht viel. Bitte eröffne daher einen eigenen Thread! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 12:15 |