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> Parken innerhalb geschlossener Ortschaft
Paul-Josef
Beitrag 29.06.2023, 10:54
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
wir wohnen in einem kleinen Dorf und unser Haus liegt innerhalb der geschlossenen Ortschaft. Die Straße (Hauptstrasse) ist allerdings auch eine Landesstrasse. Heute waren fahrzeuge der Strassenwacht unterwegs und haben weiße Begrenzungslinien an den Strassenrändern gezogen. Auch innerhalb der Ortslage an der Landesstrasse.
Jetzt hält sich das Gerücht, dass an weißen durchgezogenen Linien nicht geparkt werden darf. Ist das zutreffend ? Dürfen die Anwohner der Hauptstrasse jetzt nicht mehr vor ihren Häusern parken ???
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ulm
Beitrag 29.06.2023, 11:30
Beitrag #2


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Beides falsche Gerüchte.

Es war wohl weniger die Straßenwacht. Eher die Strassenmeisterei oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen.

Die durchgezogene Linie rechts verdeutlicht lediglich den Fahrbahnrand.
Nur außerhalb geschlossener Ortschaften ist auf Vorfahrtsstraßen das Parken verboten (siehe Anlage 3 Zeichen 306 StVO). Innerorts gibt es keine Einschränkungen, doch vor abgesenkten Bordsteinen durfte man auch vorher nicht parken (siehe §12 StVO)
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Acki
Beitrag 29.06.2023, 11:33
Beitrag #3


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Nein, eine Fahrbahn-Begrenzungslinie bewirkt kein Parkverbot.

Die Situation haben wir bei uns vor der Tür auch.

Gruß Acki
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rapit
Beitrag 29.06.2023, 12:24
Beitrag #4


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Zitat (ulm @ 29.06.2023, 12:30) *
Innerorts gibt es keine Einschränkungen

Ähm, doch:
Zitat (StVO Anlage 2 Vz 295)
2. a) Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass sich rechts neben Vz 295 ein Gehweg befindet. Dann bewirkt des neben dem Bordstein aufgebrachte Vz 295 ein Haltverbot. wavey.gif
Das schreibt TE zwar noch nicht, aber meiner Vermutung nach resultiert das "gerücht" wahrscheinlich daher.
Und wenn da ein Gehweg ist, stimmt das mit dem Haltverbot.


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Acki
Beitrag 29.06.2023, 12:53
Beitrag #5


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Bei uns ist neben der Fahrbahnbegrenzungslinie Grünfläche (ein Graben weil es keine Gullis gibt) und erst 3m weiter ein Gehweg.

think.gif
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rapit
Beitrag 29.06.2023, 20:30
Beitrag #6


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Das würde mir wenigstens Argumentationsspielraum geben whistling.gif laugh2.gif


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iru
Beitrag 30.06.2023, 11:02
Beitrag #7


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Zitat (rapit @ 29.06.2023, 13:24) *
Zitat (StVO Anlage 2 Vz 295)
2. a) Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist.

Und wenn da ein Seitenstreifen ist, darf ich dann über den Seitenstreifen in die Fahrbahn hineinragen?
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rapit
Beitrag 30.06.2023, 11:22
Beitrag #8


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Das soll möglich sein, ja.

Und jetzt versuch nicht, die Regengosse als Seitenstreifen anzusehen whistling.gif


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iru
Beitrag 30.06.2023, 11:50
Beitrag #9


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Genau das hatte ich aber doch vor. biggrin.gif
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Mueck
Beitrag 30.06.2023, 19:05
Beitrag #10


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Zitat (rapit @ 30.06.2023, 12:22) *
Und jetzt versuch nicht, die Regengosse als Seitenstreifen anzusehen whistling.gif
Wenn hinter der Fahbahnrandmarkierung noch ein Bprdstein kommt, dann MUSS das dazwischen ja ein Seitenstreifen sein, was sollte es sonst sein ... Jeder Radfahrer kann da drauf das Rad parken, nach alter Väter Sitte mit dem Pedal auf dem Bordstein abgestützt. Und wenn er halt mehr Platz braucht ...

Zitat (iru @ 30.06.2023, 12:02) *
Und wenn da ein Seitenstreifen ist, darf ich dann über den Seitenstreifen in die Fahrbahn hineinragen?
Zitat (rapit @ 30.06.2023, 12:22) *
Das soll möglich sein, ja.
whistling.gif
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