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> Haltestellenschild weiße Grundfläche
matthias78
Beitrag 29.06.2023, 10:51
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

in Dresden werden mehr als 2000 Haltestellen-Schilder für mehr rund 300.000 Euro überklebt, da es die Auffassung gibt, dass ein Haltestellenschild auf weißer Grundfläche stehen muss. Ich frage mich jedoch ernsthaft, aus welcher Vorschrift dieses Erfordernis ableitet wird und freue mich auf eure Einschätzung.

In der StVO ist in der Anlage 2 das Haltestellenschild beschrieben. Dort steht nicht, dass es generell auf weißer Trägerfläche zu stehen hat. Dies bezieht sich nur auf die Ausführung, wenn ein Hinweis zum Schulbus mit angebracht wird und meint dieses Schild: https://res.cloudinary.com/bohmeyer-schuste...224-51-2900.jpg

In dem Passus steht wörtlich folgendes:
Das Zeichen kennzeichnet eine Haltestelle des Linienverkehrs und für Schulbusse. Das Zeichen mit dem Zusatzzeichen „Schulbus“ (Angabe der tageszeitlichen Benutzung) auf einer gemeinsamen weißen Trägerfläche kennzeichnet eine Haltestelle nur für Schulbusse.

Dazu kommt noch, dass Dresden nicht die einzige Stadt ist, wo das runde Schild nicht auf weißer Grundfläche steht. Kurze Recherche: In Duisburg, Essen, Salzgitter und Hannover steht das Schild auf blauem Grund, in Reutlingen auf grauem Grund. Wie ist da die Rechtslage?

Kann das jemand bewerten? Nicht, dass es hier zu einem wirklich unnötigen Schildbürgerstreich kommt.

Danke.


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rapit
Beitrag 29.06.2023, 12:16
Beitrag #2


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Zitat (§ 39 Abs. 4 S. 1 StVO)
Verkehrszeichen können auf einer weißen Trägertafel aufgebracht sein.

wavey.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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