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> Führerschein nach 15 Jahren
40Sebastian40
Beitrag 26.06.2023, 18:41
Beitrag #1


Neuling


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Erstmal Kompliment das Forum ist Klasse.

Ich würde auch gerne um Hilfe bitten. Ich schildere am besten mal meinen Auszug aus dem Kraftfahrt Bundesamt:
2007 Der Führerschein wurde beschlagnahmt/sich. gestellt.

Das war schnell erledigt.

P.s ich muss noch dazu sagen, das waren alles Jugendsünden. Ich konnte meiner Selbstständigkeit auch glücklicherweise 15Jahre ohne FS ausüben, doch jetzt wird er langsam notwendig.

16.01.2008 Datum der Rechtskraft
08.01.2008 Datum der Entscheidung.
Tatbezeichnung: Trunkenheit im Verkehr
Angewandte Vorschriften: STGB 316 Abs. 1, 69a, 69
Taatkennziffer A13

Strafe erlassen 24.03.2010

Nun sind 15 Jahre ohne Vorfälle vorbei, ich komme aus *** Baden Württemberg. Kann mir jemand einen Rat geben was auf mich zu kommt. Heute habe ich den Antrag inkl. aller notwendigen Papiere abgegeben.

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 27.06.2023, 15:27
Bearbeitungsgrund: Anonymisiert
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Q-Treiberin
Beitrag 26.06.2023, 19:32
Beitrag #2


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Wenn die letzte „beschwerende“ Entscheidung 15 Jahre her ist wird die FE ohne MPU-Anordnung neu erteilt werden, ggf. wird allerdings sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung vor Neuerteilung verlangt werden.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Gast_renny89_*
Beitrag 27.06.2023, 13:14
Beitrag #3





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Hallo. Zunächst liegt die Entscheidung über die Wiedereinsetzung Ihres Führerscheins bei den örtlichen Behörden. Sie können eine Reihe von Faktoren berücksichtigen, darunter die Schwere Ihres Vergehens, Ihre Fahrhistorie und Ihre aktuellen Umstände. Zweitens müssen Sie möglicherweise bestimmte Anforderungen erfüllen, selbst wenn Ihre Rechte wiederhergestellt werden.
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Q-Treiberin
Beitrag 27.06.2023, 14:56
Beitrag #4


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Was soll denn eine „Wiedereinsetzung des Führerscheins“ sein?
Welche „Rechte“ sollen „wiederhergestellt“ werden?

Der ganze Post scheint ein bisschen von null Ahnung geprägt zu sein….


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ulm
Beitrag 27.06.2023, 16:10
Beitrag #5


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Zitat (renny89 @ 27.06.2023, 14:14) *
[...]


Moderative Verwarnung @renny89:
Das verkehrsportal ist ein Fachforum, hier wird Fachwissen ausgetauscht.
Inhaltlich falsche Texte mit Geschwurbel aus ChatGPT haben hier nichts verloren.
Im Wiederholungsfall trennen sich unsere Wege!
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Herbie56
Beitrag 27.06.2023, 17:44
Beitrag #6


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Och menno, schade laugh2.gif
Ich hätte sooooo gerne von dem User u.a. die „aktuellen Umstände“ erfahren, die evtl. die „Wiedereinsetzung des Führerscheins (!)“ verhindern ( keine Kinder, 5 Kinder, Veganer, große Wohnung, kleine Wohnung, keine Wohnung oder schwanger…) rofl1.gif

offtopic.gif off


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faber est suae suisque fortunae
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auchdasnoch
Beitrag 28.06.2023, 09:49
Beitrag #7


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Zitat (Herbie56 @ 27.06.2023, 18:44) *
oder schwanger…

Bei Sebastian halte ich eine Schwangerschaft für eher unwahrscheinlich. Und es geht ja um den Führerschein, und nicht um das Seepferdchen, denn da tragen tatsächlich die Kerle die Kinder aus.
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KJK
Beitrag 28.06.2023, 15:18
Beitrag #8


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Was sind das denn für verkrustete und unzeitgemäße Denkstrukturen, dass nur Männer Sebastian heißen können. Da sollten wir doch heutzutage viel weiter sein - der LGBTQ+-Bewegung sei Dank. Also vergiss diese Argumentation am Besten ganz schnell wieder whistling.gif !

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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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Der_Veranstalter
Beitrag 28.06.2023, 17:35
Beitrag #9


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Ich verlange sofort meinen Gleichstellungsbeauftragten zu sprechen! think.gif


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Firefighter im Ruhestand....

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F117
Beitrag 28.06.2023, 19:02
Beitrag #10


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... meine/n Gleichstellungsbeauftragte/n ...

Also wirklich!


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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Freifahrt
Beitrag 29.06.2023, 16:11
Beitrag #11


Neuling
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Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation wie OP, wollte daher keinen neuen Thread öffnen.

Ich habe Einsicht in meine Akte beantragt und es ist kein Eintrag mehr vorhanden. Nun, meine Frage, wo und wie beantrage ich die Fahrerlaubnis erneut? Gibt es hier irgendwelche Besonderheiten, die beachtet werden sollten?

Vielen Dank!
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40Sebastian40
Beitrag 02.07.2023, 17:49
Beitrag #12


Neuling


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Zitat (Herbie56 @ 27.06.2023, 18:44) *
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Ich hätte sooooo gerne von dem User u.a. die „aktuellen Umstände“ erfahren, die evtl. die „Wiedereinsetzung des Führerscheins (!)“ verhindern ( keine Kinder, 5 Kinder, Veganer, große Wohnung, kleine Wohnung, keine Wohnung oder schwanger…) rofl1.gif

offtopic.gif off

WoW das erste Forum in dem unsachliche Kommentare gelöscht, und nicht als Zündfunke genutzt werden. Ich fühl mich hier wohl...
Bis jetzt kam noch keine Antwort. Ich werde natürlich fairerweise alles aktualisieren...

Zitat (Freifahrt @ 29.06.2023, 17:11) *
Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation wie OP, wollte daher keinen neuen Thread öffnen.

Ich habe Einsicht in meine Akte beantragt und es ist kein Eintrag mehr vorhanden. Nun, meine Frage, wo und wie beantrage ich die Fahrerlaubnis erneut? Gibt es hier irgendwelche Besonderheiten, die beachtet werden sollten?

Vielen Dank!

Erste Hilfe Kurs + Sehtest + ggf. Passbild absolvieren, besorgen. Und einen Antrag auf Fahrerlaubnis, ausfüllen und abgeben. Also der normale Ablauf.

Zitat (Freifahrt @ 29.06.2023, 17:11) *
Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation wie OP, wollte daher keinen neuen Thread öffnen.

Ich habe Einsicht in meine Akte beantragt und es ist kein Eintrag mehr vorhanden. Nun, meine Frage, wo und wie beantrage ich die Fahrerlaubnis erneut? Gibt es hier irgendwelche Besonderheiten, die beachtet werden sollten?

Vielen Dank!

Bin auch gespannt ob hier noch eine Antwort kommt. Ich werde auf jeden Fall meinen Ablauf posten, falls es hilft.
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40Sebastian40
Beitrag 02.07.2023, 18:36
Beitrag #13


Neuling


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Laut Online Auskunft des KBA, die ich mir über die Ausweisfunktion des Perso eingeholt habe, ist jetzt die Akte komplett leer. Es sind weder Punkte noch Einträge. 2021 waren die Einträge ja noch zwecks Frist einsehbar. Ich hab beides hier.
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Q-Treiberin
Beitrag 02.07.2023, 19:42
Beitrag #14


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Dann müsste Post #2 für Dich hilfreich sein…


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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40Sebastian40
Beitrag 03.07.2023, 18:08
Beitrag #15


Neuling


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Zitat (Q-Treiberin @ 02.07.2023, 20:42) *
Dann müsste Post #2 für Dich hilfreich sein…

Jetzt lassen wir den Beamten erstmal ihren Seelenfrieden, ich kann mir gut vorstellen das der ein oder andere per Email den Stand der Bearbeitung nachfragt...:-)
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BTO23
Beitrag 24.07.2023, 22:02
Beitrag #16


Neuling


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Zitat (Q-Treiberin @ 26.06.2023, 20:32) *
Wenn die letzte „beschwerende“ Entscheidung 15 Jahre her ist wird die FE ohne MPU-Anordnung neu erteilt werden, ggf. wird allerdings sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung vor Neuerteilung verlangt werden.


Was ist eine "beschwerende" Entscheidung in dem Zusammenhang?

Bei mir ist es ähnlich, also jetzt sind die 15 Jahre um.

In 2015 hatte ich allerdings mal bei der Behörde angerufen und was nachgefragt, was bei mir gefordert ist. Ob bei mir eine komplette Abstinenz von Alkohol gefordert wäre und ob eine verkehrspsychologische Beratung nötig wäre. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben, dass eine MPU nötig wäre und eine Liste mit anerkannten Laboren und MPU-Anbietern, sowie die Webadresse von einer Suchemaschine für Verkehrspsychologen. Außerdem wurde mir ein Blanko-Antrag für Neuerteilung der Fahrerlaubnis geschickt.

Ich habe aber nie dort was hin geschickt.

Ist das schon eine beschwerende Entscheidung??

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gruenerTeich
Beitrag 24.07.2023, 22:17
Beitrag #17


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Nein
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40Sebastian40
Beitrag 25.07.2023, 14:48
Beitrag #18


Neuling


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Ich bin auch so auf das Schreiben gespannt. Jetzt sind 4Wochen rum.
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40Sebastian40
Beitrag 02.08.2023, 20:59
Beitrag #19


Neuling


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Heute kam ein Schreiben

NEUERTEILUNG DER FAHRERLAUBNIS

Wir nehmen Bezug auf den bei uns eingereichten Abtrag zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Wie bereits in unserem Chreiben vom 5.07.23 mitgeteilt, muss der Antrag auf Neuerteilung über das füSie zuständige Bürgermeisteramt eingereicht werden.

Zu unserer Entlastung senden wir Ihnen den Antrag auf Neuerteilung mit Sehtest und Nachweis erste Hilfe Kurs zurück.

Sobald ihr Antrag in Bearbeitung ist, erhalten Sie schriftlich über die weitere Vorgehensweise Bescheid....


Keine Ahnung was das heißt ich hatte es beim Öandratsamt direkt in den Briefkasten geschmissen. Geist das es geht jetzt zum Bürgermeister Amt und die leiten das wieder an die Führerscheinstelle????
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40Sebastian40
Beitrag 02.08.2023, 21:28
Beitrag #20


Neuling


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Ich hatte vergessen das Blatt vom Bürgermeisteramt auszufüllen. Warmein Fehler könnte mich so aufregen...
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 12:53