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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 485 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 ![]() |
Anton vermutet, dass er dennoch sowohl die Rundumleuchte abbauen (oder zumindest verdecken?) und auch die Warnmarkierungen entfernen muss. Vermutet er richtig? ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7614 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Die Warnmarkierungen müssen natürlich runter, zur Rundumleuchte gibt es unterschiedliche Ansichten.
Interessant wäre ggf. noch, was denn zu dem Thema im Fahrzeugschein steht, und ob dort ggf. (was ja eigentlich vorgeschrieben wäre) die eingetragene Höhe geändert wurde? Edit meint: Ergänzend zu den Erläuterungen auf rsa-online.com ist neuerdings zu sagen, dass das bayrische Staatsministerium für Verkehr und anderes Gedöns verkündet hat, dass in Bayern (die StVZO so auszulegen ist, dass) retroreflektierende Warnmarkierungen nur in Verbindung mit Warnleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) zulässig sind. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 485 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 ![]() |
Die Warnmarkierungen müssen natürlich runter, zur Rundumleuchte gibt es unterschiedliche Ansichten. Interessant wäre ggf. noch, was denn zu dem Thema im Fahrzeugschein steht, und ob dort ggf. (was ja eigentlich vorgeschrieben wäre) die eingetragene Höhe geändert wurde? Anton schaut bei Gelegenheit nach und meldet sich dann wieder ![]() Warum wird eigentlich bei den Angaben zu Höhe und Breite in der Zulassungsbescheinigung bei der Höhe eine Rundumleuchte mitberücksichtigt, bei der Breite aber nur die Karosserie (also ohne Außenspiegel)? [...]das bayrische Staatsministerium für Verkehr und anderes Gedöns verkündet hat, dass in Bayern (die StVZO so auszulegen ist, dass) retroreflektierende Warnmarkierungen nur in Verbindung mit Warnleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) zulässig sind. Interessant, danke. Wieder a Wunschkonzert ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7614 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Warum wird eigentlich bei den Angaben zu Höhe und Breite in der Zulassungsbescheinigung bei der Höhe eine Rundumleuchte mitberücksichtigt, bei der Breite aber nur die Karosserie (also ohne Außenspiegel)? Mehr als ein "weil es so geschrieben steht" fällt mir dazu leider auch nicht ein... |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 485 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 ![]() |
Ok, fair enough
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7614 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
§32 Absatz 1 Sätze 2 und 3 für die Breite.
§32 Absatz 2 Sätze 2 und 3 für die Höhe. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 485 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 ![]() |
Wald vor lauter Bäumen... Danke dir!
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 22.10.2022 Mitglieds-Nr.: 90077 ![]() |
Rundumleuchte kann man sich eintragen lassen. Wir haben Stapler und kleine Elektroplattformwagen (Fluförderzeuge) in der Firma und manche davon haben eine Straßenzulassung oder Betriebserlaubnis. Da steht dann sinngemäß drin, dass die Rundumleuchte auf öffentlicher Straße nicht benutzt werden darf. Auf dem Werksgelände hingegen darf man sie verwenden.
Ist aber die Frage, ob die bei dir wirklich notwendig ist. Vermutlich ist es einfacher und günstiger sie einfach abzubauen. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7614 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Eintragen lassen kann man sich nur Dinge oder Sachverhalte, die vorschriftsmäßig sind oder für die eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Aus welchem Grund sollte einer Privatperson eine Ausnahmegenehmigung für eine gelbe Warnleuchte (Rundumleuchte) i.S.d. §52 StVZO erteilt werden? Im §53a finden sich für Privatpersonen ausreichend reguläre Möglichkeiten, um ein Pannenfahrzeug oder eine Unfallstelle abzusichern. Die Firma Osram hat z.B. unlängst eine "jedermann-Warnleuchte" mit ABG nach TA 20 auf den Markt gebracht die den Warnleuchten nach ECE-R65 doch recht nah kommen. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 485 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 ![]() |
Die Firma Osram hat z.B. unlängst eine "jedermann-Warnleuchte" mit ABG nach TA 20 auf den Markt gebracht die den Warnleuchten nach ECE-R65 doch recht nah kommen. Gerade vor dem Hintergrund des inflationären Missbrauchs des Warnblinklichts halte ich das spontan für eine sehr nützliche Sache. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 19:29 |