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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 18.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90751 ![]() |
ich bin am überlegen, ob ich mir einen gebrauchtes Leichtkraftrad von Suzuki mit EZ 2010 zulege. Ich wäre soweit geneigt zu kaufen, da alles für mich passt, aber es gibt leider ein großes Fragezeichen, was die Zulassungebescheinigung Teil 1 betrifft. Konkret habe ich festgestellt, dass in der Zulassungebescheinigung Teil 1 die TSN genullt "00000000-" ist. Dazu kommt, dass im Feld 17 die Zulassung mit 'E' markiert ist. Als Konsequenz fehlt die EG-Typenbescheinigung, nur ein Minus ist eingetragen. Ebenso ist vermerkt, dass die Emissionsklasse nicht bekannt wäre, obwohl das ein Euro3-Fahrzeug ist. Jetzt frage ich mich, wie es möglich ist, dass solche Daten eingetragen sind. Da ein Leichtkraftrad keine Zulassungebescheinigung Teil II hat, kann ich die Historie nicht sehen. Aber es existiert das originale CoC. Das CoC ist vom Fahrzeughersteller. Es ist sogar von der selben Zulassungsstelle, wie auch die fragwürdige Zulassungebescheinigung Teil 1, gestempelt. Alle alten Zulassungen sind ebenfalls drauf gestempelt von Zulassungsstellen. Eimal EZ 2010, 2020 und 2022. Allerdings gibt es im CoC ebenfalls eine Ungereimtheit: Dort ist abgedruckt: "Für dieses Fahrzeug wurde durch SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH eine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt." Das scheint im Original auf der CoC bereits durch Suzuki gedruckt worden zu sein. In der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist aber im Feld 16 "ohne - ZF - " eingetragen. Möglicherweise ein Druckfehler? Es gibt auch keinen Vermerkt auf einer Nummer eines möglichen Briefes! Was ich dabei nicht verstehe: In der CoC ist explizit erwählt, dass das Fahrzeug mit der Rahmennummer (ist geprüft und stimmt überein) einer EG-Typenbescheinigung entspricht. Habe ich eine Chance, dass das, wenn ich das Fahrzeug auf mich zulasse, angepasst werden kann? Wie kann in Feld 17 der Eintrag 'E' überhaupt Zustande kommen trotz CoC? Ist eine genullte TSN wiederherstellbar? Im CoC sehe ich die TSN nicht erwähnt. Oder lieber sein lassen, weil das am Ende ein Fass ohne Boden ist? Danke! |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2396 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 ![]() |
Ist bei meinen LKR'ern genauso.
Nachteile: keine Keine Steuern bei max 11 kw/15PS, deshalb auch alles irrelevant Die LKR mit >11kW zahlen sehr geringe Steuern, Fass aufmachen lohnt sich nicht. |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7614 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Was ich dabei nicht verstehe: In der CoC ist explizit erwählt, dass das Fahrzeug mit der Rahmennummer (ist geprüft und stimmt überein) einer EG-Typenbescheinigung entspricht. Habe ich eine Chance, dass das, wenn ich das Fahrzeug auf mich zulasse, angepasst werden kann? Wie kann in Feld 17 der Eintrag 'E' überhaupt Zustande kommen trotz CoC? Ist eine genullte TSN wiederherstellbar? Im CoC sehe ich die TSN nicht erwähnt. Möglicherweise war es für die Zulassungsstelle einfacher, die ZB mit genullten Schlüsselnummern auszufüllen, als den richtigen KBA-Datensatz zu finden. Oder vielleicht gibt es auch überhaupt keinen zutreffenden KBA-Datensatz. Nachteil ist halt, dass erstmal der Eindruck entsteht, es wäre ein einzelgenehmigtes Fahrzeug. Das hätte Folgen auf zu Zulässigkeit weiterer Änderungen oder auch die Verwendbarkeit von Rad-/Reifen-Kombinationen. Möglich ist aber letztendlich auch, dass irgendeine Änderung im Rahmen einer Einzelgenehmigung legalisiert und dabei die Schlüsselnummern genullt wurden. Das ist zwar grundsätzlich nicht üblich, aber es gibt Zulassungsstellen und aaS die das anders sehen... |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 18.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90751 ![]() |
Ich danke euch für eure Antwort. Weil das Leichtkraftrad mich überzeugt hatte vom Zustand, habe ich mich entschieden - trotz des Wissens um die Papiere - es zu kaufen.
Und was soll ich sagen? Bei meiner Zulassungsstelle hat man sofort das Problem erkannt und anhand CoC und anderen Systemen wurden sämtliche Daten korrigiert. TSN, EG-Typengenehemigung und Emissionsklasse sind eingetragen. Ein Abgleich mit einem anderen Schein eines baugleichen Leichtkraftrads liefert eine 100% Übereinstimmung aller Daten, bis auf die Fahrzeugspezifischen Geschichten, die Rahmennummer und co. Ist bei meinen LKR'ern genauso. Nachteile: keine Keine Steuern bei max 11 kw/15PS, deshalb auch alles irrelevant Die LKR mit >11kW zahlen sehr geringe Steuern, Fass aufmachen lohnt sich nicht. Die Aussage kann ich nicht ganz teilen. Anngenommen, die EG-Typengenehmigung fehlt weiterhin, dann bleibt doch das Problem offen, dass sämtliche Zubehörteile mit einer ABE nicht zugelassen wären, weil die auf eine EG-Typengenehmigung verweisen, was die alten Papiere fälschlicherweise nicht hergeben? Im Zweifel dürfte das in einer Kontrolle Probleme geben? |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 19:30 |