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> Sonderrad: Kennzeichnungen nicht lesbar, was nun? Neu einschlagen möglich?
bartdude
Beitrag 13.06.2023, 21:02
Beitrag #1


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Ich bin letztens bei einer Änderungsabnahme nach §19(3) abgeblitzt, weil der SV auf den einzutragenden Felgen (OZ Ultraleggara) nicht die Kennzeichnung der Einpresstiefe gefunden hat - und die ist da auch wirklich kaum zu sehen, denn das ist nicht wirklich eingeschlagen/geprägt/erhaben, sondern mit einer Art Lasergravur auf dem fahrzeuginneren Felgenhorn eingebrannt - zusammen mit der Tatsache, dass einer der Vorbesitzer die Felgen gepulvert hat, ist das auf zwei Felgen noch so gerade eben lesbar (wenn man weiß wo es ist und gutes Licht hat), auf einer eher schon nur noch zu erahnen, und auf einer gar nicht erkennbar. Das gleiche trifft auch auf zwei weitere Kennzeichnungen laut Teilegutachten zu (Radtyp/Ausführung und Herstelldatum); die anderen drei Kennzeichnungen gemäß Gutachten (Hersteller, Größe und Herstellungsland) sind gut erkennbar, so wie auch die Verkaufsbezeichnung/Modellname der Felge, der zwar im Teilegutachten auch genannt wird, aber nicht unter "Kennzeichnungen" aufgeführt ist.

Meine Frage an die hier versammelten Fachkundigen: Ist das nun "Game Over", oder kann man - wenigstens die ET, besser aber auch die Radtyp-Angabe - neu in die Felgen einschlagen (lassen)? Wenn ja, was ist dafür nötig und wer nimmt das ggf. ab? Gibt es sonst noch Wege, trotz der schlecht/nicht lesbaren Kennzeichnungen die Änderungsabnahme erfolgreich abzuschließen?

Der SV schien mit der fehlenden Radtyp-Angabe und Herstelldatum weniger Probleme zu haben, aber die fehlende ET war auf jeden Fall ein Showstopper.
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die-scharfs
Beitrag 13.06.2023, 22:16
Beitrag #2


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Gerade die ET ist doch messtechnisch schnell zu ermitteln whistling.gif
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Stromdriver
Beitrag 13.06.2023, 22:31
Beitrag #3


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Ich hätte das auch nicht eingetragen.
Wie soll bei der nächsten HU die Felge identifiziert werden?
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die-scharfs
Beitrag 13.06.2023, 22:35
Beitrag #4


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Gemeint war: Messen und neu verewigen - wie auch immer
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bartdude
Beitrag 14.06.2023, 12:37
Beitrag #5


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Zitat (die-scharfs @ 13.06.2023, 23:35) *
wie auch immer


... und diese drei Worte bringen meine Frage ziemlich exakt auf den Punkt - genau dieses "wie" wüßte ich gerne... wink.gif
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F117
Beitrag 14.06.2023, 21:49
Beitrag #6


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Eben.

Dreh die Felgen um, tu Blumenerde rein und leg sie in den Vorgarten. Keine Schlagzahlen, nein. Der Vorbesitzer hat die Felgen ruiniert.


--------------------
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It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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hk_do
Beitrag 14.06.2023, 23:22
Beitrag #7


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Zitat (bartdude @ 13.06.2023, 22:02) *
...Tatsache, dass einer der Vorbesitzer die Felgen gepulvert hat,

Ist das nun "Game Over",


Ja, ist es.

Dass man dadurch auch irgendwelche Kennzeichnungen nicht mehr lesen kann spielt da formal schon keine Rolle mehr wavey.gif
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bartdude
Beitrag 16.06.2023, 10:15
Beitrag #8


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Schade, das war nicht die Antwort auf die ich gehofft, sondern die ich befürchtet hatte... crybaby.gif
(ich lese das richtig in Deinem Beitrag, dass das pulvern alleine schon ein Problem ist, selbst wenn die Kennzeichnungen erhalten geblieben wären?)

Aber vielen Dank trotzdem!

(nach Diktat Pflanzen aussuchend für vier neuartige Blumentöpfe im Vorgarten...)
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hk_do
Beitrag 16.06.2023, 10:29
Beitrag #9


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Die aktuelle Richtlinie zur Aufbereitung von Leichtmetallrädern für Personenkraftwagen kann man hier nachlesen.

Theoretisch ist es in eng umrissenen Grenzen möglich, Aluräder so zu pulvern dass sie hinterher noch legal im Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Praktisch ist es aber ziemlich unwahrscheinlich, dass diese Grenzen bei der Aufbereitung eines Rades eingehalten wurden. Da wird dann das Rad vorher gestrahlt und hinterher bei zu hohen Temperaturen im Ofen gebacken. Einen Nachweis über die ordnungsgemäße Behandlung gibt es natürlich auch nicht.

Aber das bedeutet nicht, dass die Felgen nur noch als Blumentöpfe verwendbar sind. Man könnte sie auch z.B. als Schlauchhalter nutzen scared.gif

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KJK
Beitrag 17.06.2023, 10:31
Beitrag #10


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Zitat (bartdude @ 16.06.2023, 11:15) *
(nach Diktat Pflanzen aussuchend für vier neuartige Blumentöpfe im Vorgarten...)

Auch wenn Du selbst das Ganze sicher nicht so witzig findest:
YMMD laugh2.gif !


--------------------
Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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Hoheneicherstation
Beitrag 17.06.2023, 10:45
Beitrag #11


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Nur mal als Muster/Vorlage ...

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bartdude
Beitrag 17.06.2023, 20:19
Beitrag #12


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Zitat (KJK @ 17.06.2023, 11:31) *
nicht so witzig findest:


Witzig vielleicht nicht im eigentlichen Sinne, aber ich finde Humor generell ein gutes Mittel, um mit Niederlagen klar zu kommen, und diese Vorlage konnte ich einfach nicht verkümmern lassen...
Insofern: es freut mich, dass Du daran Spaß hattest! wavey.gif

Außerdem habe ich hier gleich zwei wesentliche Dinge für den Felgenkauf gelernt: nämlich zu prüfen, ob _alle_ Kennzeichnungen laut Gutachten wirklich lesbar sind, und vor allem: Abstand von gepulverten Felgen zu nehmen, sofern die Aufbereitung nicht nachvollziehbar ist (wie auch in meinem Fall...)
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F117
Beitrag 17.06.2023, 23:34
Beitrag #13


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Danke, dass Du meinen Blumenvorschlag nicht so ernst genommen hast und darüber schmunzeln konntest. Nicht alle mein Kunden, die ich damit versuche aufzuklären, können das ;-)


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