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> Unklare Rechtssituationen
habla
Beitrag 08.06.2023, 08:43
Beitrag #1


Neuling
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Moin, wir hatten letztens in einer größeren Runde einige Diskussionen über das Verkehrsrecht. Dabei waren einige Punkte unklar. Könnt Ihr uns vielleicht weiterhelfen?

Darf man auf einer „Stadtautobahn“, d.h. dreispurig und innerorts, auch rechts überholen?

Muss ich auf der Autobahn beim Spurwechsel nach rechts blinken?

Abknickende Vorfahrt z.B. nach links. Geradeaus und rechts sind zwei Nebenstraße in die ich einfahren kann. Bleibe ich auf der Vorfahrtsstraße muss ich links bleiben. Fahre ich geradeaus in die Nebenstraße – nein. Fahre ich rechts in die Nebenstraße – ja. Richtig?

Es wäre nett wenn Ihr uns mit Eurer Expertise weiterhelfen könntet. Danke.
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MisterOJ
Beitrag 08.06.2023, 08:51
Beitrag #2


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Zitat (habla @ 08.06.2023, 09:43) *
Moin, wir hatten letztens in einer größeren Runde einige Diskussionen über das Verkehrsrecht. Dabei waren einige Punkte unklar. Könnt Ihr uns vielleicht weiterhelfen?

Ich versuch's mal :

Zitat (habla @ 08.06.2023, 09:43) *
Darf man auf einer „Stadtautobahn“, d.h. dreispurig und innerorts, auch rechts überholen?

"Stadtautobahn" gibt es im rechtlichen Sinne nicht - mit Z330 ist eine Straße eine BAB auf der die entsprechenden Regeln gelten (egal ob die BAB über's Land oder in einer Stadt verläft - btw: die BAB in Berlin ist agO, da es imho an den AS immer Ortstafeln gibt)

Und auf BAB darf man nicht no.gif rechts überholen.


Zitat (habla @ 08.06.2023, 09:43) *
Muss ich auf der Autobahn beim Spurwechsel nach rechts blinken?

bei jedem Fahrstreifenwechsel muss geblinkt werden - egal ob nach links oder rechts und egal ob igO auf ner Landstraße oder auf einer BAB

Zitat (habla @ 08.06.2023, 09:43) *
Abknickende Vorfahrt z.B. nach links. Geradeaus und rechts sind zwei Nebenstraße in die ich einfahren kann.
Bleibe ich auf der Vorfahrtsstraße muss ich links blinken. Fahre ich geradeaus in die Nebenstraße – nein. Fahre ich rechts in die Nebenstraße – ja. Richtig?

Hab mal Tante Edit bemüht whistling.gif

zwischen Verlauf einer Vorfahrtstraße und Blinken gibt es keinen kausalen Zusammenhang
--> bei jedem Abbiegen muss geblinkt werden - egal ob man dabei einer abknickenden Vorfahrt folgt, diese verlässt oder auf diese einfährt


OJ


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habla
Beitrag 08.06.2023, 08:59
Beitrag #3


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Zitat (MisterOJ @ 08.06.2023, 09:51) *
Zitat (habla @ 08.06.2023, 09:43) *
Abknickende Vorfahrt z.B. nach links. Geradeaus und rechts sind zwei Nebenstraße in die ich einfahren kann.
Bleibe ich auf der Vorfahrtsstraße muss ich links blinken. Fahre ich geradeaus in die Nebenstraße – nein. Fahre ich rechts in die Nebenstraße – ja. Richtig?

Hab mal Tante Edit bemüht whistling.gif

zwischen Verlauf einer Vorfahrtstraße und Blinken gibt es keinen kausalen Zusammenhang
--> bei jedem Abbiegen muss geblinkt werden - egal ob man dabei einer abknickenden Vorfahrt folgt, diese verlässt oder auf diese einfährt


OJ


Hm, siehste, Unsicherheit. Der ADAC sagt was anderes.... https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsv...ichtig-blinken/


Zitat (MisterOJ @ 08.06.2023, 09:51) *
Zitat (habla @ 08.06.2023, 09:43) *
Darf man auf einer „Stadtautobahn“, d.h. dreispurig und innerorts, auch rechts überholen?

"Stadtautobahn" gibt es im rechtlichen Sinne nicht - mit Z330 ist eine Straße eine BAB auf der die entsprechenden Regeln gelten (egal ob die BAB über's Land oder in einer Stadt verläft - btw: die BAB in Berlin ist agO, da es imho an den AS immer Ortstafeln gibt)

Und auf BAB darf man nicht no.gif rechts überholen.



OJ


Es handelt sich um eine BAB die durch eine Stadt geht. Am Stadteingang stehen Ortseingangsschilder und dann Tempo 80.
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MisterOJ
Beitrag 08.06.2023, 09:03
Beitrag #4


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Zitat (habla @ 08.06.2023, 09:59) *
Hm, siehste, Unsicherheit. Der ADAC sagt was anderes.... https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsv...ichtig-blinken/

no.gif der sagt das gleiche!

Ich formuliere meinen Satz mal um - bei jedem Abbiegen ist zu blinken; dabei ist nicht relevant wie der Knotenpunkt vorfahrtsrechtliche geregelt oder beschildert ist.

Beispiel: abknickende Vorfahrt nacht rechts
- folgst du dieser - biegst du rechts ab --> musst rechts blinken
- fährts du geradeaus - biegst du nicht ab --> musst (darfst) auch nicht blinken
- fährst du links rum - biegst du nach links ab --> musst links blinken

Zitat (habla @ 08.06.2023, 09:59) *
Es handelt sich um eine BAB die durch eine Stadt geht.
Das ist rechtlich nicht-relevant

Zitat (habla @ 08.06.2023, 09:59) *
Am Stadteingang stehen Ortseingangsschilder und dann Tempo 80.
die Ortstafel ist Unsinn, da BAB immer als agO gelten

OJ wavey.gif


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habla
Beitrag 08.06.2023, 09:21
Beitrag #5


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Zitat (MisterOJ @ 08.06.2023, 10:03) *
Ich formuliere meinen Satz mal um - bei jedem Abbiegen ist zu blinken; dabei ist nicht relevant wie der Knotenpunkt vorfahrtsrechtliche geregelt oder beschildert ist.


ADAC: "Wenn Sie dem Verlauf einer Vorfahrtsstraße folgen, müssen Sie den Blinker setzen. Möchten Sie also einer Vorfahrtsstraße nach links folgen, müssen Sie links blinken. Verlassen Sie die Vorfahrtsstraße geradeaus, brauchen Sie keinen Blinker zu setzen, denn die natürliche Fahrtrichtung ändert sich nicht."

Also NICHT blinken beim Geradeausfahren!?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 08.06.2023, 18:45
Bearbeitungsgrund: Zitat und Antwort erkennbar gemacht
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Q-Treiberin
Beitrag 08.06.2023, 09:37
Beitrag #6


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Zitat (habla @ 08.06.2023, 10:21) *
Also NICHT blinken beim Geradeausfahren!?
Nichts anderes hat MisterOJ geschrieben...
Zitat (MisterOJ)
- fährts du geradeaus - biegst du nicht ab --> musst (darfst) auch nicht blinken



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habla
Beitrag 08.06.2023, 09:40
Beitrag #7


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Bezüglich Autobahn:

Ich sehe gerade das es Verkehrszeichen gibt "Autobahn Ende" "Kraftfahrtstraße Anfang"!

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MisterOJ
Beitrag 08.06.2023, 10:03
Beitrag #8


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Zitat (habla @ 08.06.2023, 10:21) *
Ich formuliere meinen Satz mal um - bei jedem Abbiegen ist zu blinken; dabei ist nicht relevant wie der Knotenpunkt vorfahrtsrechtliche geregelt oder beschildert ist.



Zitat (habla @ 08.06.2023, 10:21) *
Also NICHT blinken beim Geradeausfahren!?




OJ


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habla
Beitrag 08.06.2023, 10:12
Beitrag #9


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Besten Dank!

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AMenge
Beitrag 08.06.2023, 10:20
Beitrag #10


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Zitat (habla @ 08.06.2023, 09:21) *
Also NICHT blinken beim Geradeausfahren!?

Ich greife hier mal auf die Erklärung meines Fahrlehrers zurück: Wenn du beim Verlassen der abknickenden Vorfahrtstrasse in Geradeaus-Richtung blinken würdest, wie würdest du denn dann blinken, um die Vorfahrtstrasse über den seitlichen Ast verlassen willst? Würdest du dann "ganz rechts" bzw. "ganz links blinken"?

Das umgangssprachlich als Blinker bezeichnete Teil nennt sich im Amtsdeutsch Fahrtrichtungsanzeiger. Ich zeige damit also meine zukünftige Fahrtrichtung an. Wenn ich diese nicht ändere (=geradeaus), dann gibt es auch nichts zu blinken.
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Tom Jones
Beitrag 08.06.2023, 10:37
Beitrag #11


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Thema abknickende Vorfahrt - manch einer mag gehört haben, dass man als Abbieger gilt, wenn man eine aV geradeaus verlässt ... jein ...

Wenn man sich die Situation anschaut, sobald zwei Fahrzeuge die aVs gleichzeitg geradeaus verlassen wollen (aus jeweils der gegensätzlichen Richtung), dann sieht man, dass sich beide auf der Vorfahrtsstraße (VZ 306) befinden und daher das Recht auf Weiterfahrt haben. Das wird gelöst, indem man rein rechtlich die abknickende Vorfahrsstraße als 'geradeaus' definiert und das Verlassen als 'abbiegen'. Wenn man gedanklich die Vorfahrtsstraße gerade biegt, dann wird es klar - derjenige bei dem die aV nach links abgeht, wird zum „unechten Rechtsabbieger“ und der andere zum „unechten Linksabbieger“. Problem gelöst, der (unechte) Rechtsabbieger hat Vorrang vor dem (unechten) Linksabbieger, wer der Vorfahrtsstraße folgt ist demnach ein „unechter Geradeausfahrer“.

Dieses rechtliche Konstrukt bezieht sich aber ausschließlich auf die Vorrangsituation der Fahrzeuge und nicht auf die sonstigen Regeln die das Abbiegen angeht. So wie oben geschreiben wurde, muss beim Abbiegen geblinkt werden, auf Fußgänger geachtet, usw.

So erklärt sich zumindest teilweise woher die Meinung kommt, man müsse an der Stelle beim Geradeausfahren blinken, bzw. beim Abbiegen nicht.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 08.06.2023, 11:35
Beitrag #12


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Zitat (MisterOJ @ 08.06.2023, 09:51) *
"Stadtautobahn" gibt es im rechtlichen Sinne nicht - mit Z330 ist eine Straße eine BAB auf der die entsprechenden Regeln gelten (egal ob die BAB über's Land oder in einer Stadt verläft - btw: die BAB in Berlin ist agO, da es imho an den AS immer Ortstafeln gibt)

DAS ist leider unrichtig!
Berlin ist die einzige deutsche Stadt, die sich rühmen darf, eine "Stadtautobahn" zu besitzen.

In allen anderen Fällen ist es tatsächlich so, dass an den Anschlussstellen "echter" Autobahnen (also die mit Zeichen 330.1) Ortsein- bzw.. -ausgangsschilder stehen,
dass man sich dort also - auch wenn die Autobahn "mitten durch die Stadt" führt - außerorts befindet.

Es gibt in der BRD lediglich EINE unrühmliche Ausnahme: Das ist das Gebiet von Berlin.
Hier stehen KEINE Ortsein- und Ausgangsschilder an den Anschlussstellen; hier befindet man sicbh also auch auf der "Avus" und anderen Autobahen INNERHALB der Ortschaft:

Vorteil: (für Berlin): Man kann bei Ordnungswidrigkeiten die höheren Bußgeldsätze für "innerorts" kassieren"
Nachteil: Kaum jemand (und erst recht kleiner, der fast nie nach Berlin kommt) weiß, WAS jetzt auf so einer komischen berliner "Stadtautobahn" erlaubt ist und was nicht. wallbash.gif

Und WEIL es eben speziell in Berlin solche überflüssigen mit Zeichen 330.1 gekennzeichneten "Stadtautobahnen" gibt, musste man in die StVO extra eine nur in Berlin notwendige Regel einführen:
Zitat (§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge)
(1) ...

(2) ...

(2a) ...

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.


Also:
Auf Stadtautobahnen gilt NICHT die freie Fahrstreifenwahl.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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habla
Beitrag 08.06.2023, 13:54
Beitrag #13


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Also in unserem Fall wird aus der BAB laut eine Bundesstraße (von A 4 zu B 55 a)
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Mueck
Beitrag 08.06.2023, 14:34
Beitrag #14


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Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass vor vielen Jahrzehnten das Autobahnende in Heidelberg auch erst nach dem Ortseingangsschild kam, aber das ist wohl schon lange Geschichte, weil inzwischen Bundesstraße.

Aber kollidiert die Berliner Regelung nicht mit den Regeln der VwV-StVO zu den Ortstafeln? In vielen Städten, u.a. KA, mussten die deswegen verlegt werden, sprich: Ist das in Berlin überhaupt noch so? Oder auch nur noch nicht ganz so alte Erinnerung?

Volkstümlich wird auch so manche überdimensionierte, aber rechtlich normale Straße in innerstädtischer igO-Lage "Stadtautobahn" genannt, wie hierzustadt die bis zu 10-spurige Kriegsstr. vorm Umbau, da gilt dann die freie Fahrstreifenwahl für Pkw etc. Für den Fall, dass man das mit einer Kraftfahrstraße igO kombinieren täte, müsste ich nachschauen, was gewinnt ...
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mir
Beitrag 08.06.2023, 15:09
Beitrag #15


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Welche der Bestimmungen meinst Du, @Mueck?

Zitat (VwV-StVO)
Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel
1
I.

Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.


2
II.

Die Zeichen sind auf der für den ortseinwärts Fahrenden rechten Straßenseite so anzuordnen, dass sie auch der ortsauswärts Fahrende deutlich erkennen kann. Ist das nicht möglich, ist die Ortstafel auch links anzubringen.


3
III.

Die Ortstafel darf auch auf unbedeutenden Straßen für den allgemeinen Verkehr nicht fehlen.


4
IV.

Das Zeichen 310 nennt den amtlichen Namen der Ortschaft und den Verwaltungsbezirk. Die Zusätze „Stadt", „Kreisstadt", „Landeshauptstadt" sind zulässig. Die Angabe des Verwaltungsbezirks hat zu unterbleiben, wenn dieser den gleichen Namen wie die Ortschaft hat (z. B. Stadtkreis). Ergänzend auch den höheren Verwaltungsbezirk zu nennen, ist nur dann zulässig, wenn dies zur Vermeidung einer Verwechslung nötig ist. Andere Zusätze sind nur zulässig, wenn es sich um Bestandteile des amtlichen Ortsnamens oder Titel handelt, die auf Grund allgemeiner kommunalrechtlicher Vorschriften amtlich verliehen worden sind.


5
V.

Das Zeichen 311 nennt auf der unteren Hälfte den Namen der Ortschaft oder des Ortsteils, die oder der verlassen wird. Angaben über den Verwaltungsbezirk sowie die in Nummer IV genannten zusätzlichen Bezeichnungen braucht das Zeichen 311 nicht zu enthalten. Die obere Hälfte des Zeichens 311 nennt den Namen der nächsten Ortschaft bzw. des nächsten Ortsteiles. An Bundesstraßen kann stattdessen das nächste Nahziel nach dem Fern- und Nahzielverzeichnis gewählt werden. Unter dem Namen der nächsten Ortschaft bzw. des nächsten Ziels ist die Entfernung in ganzen Kilometern anzugeben.


6
VI.

Durch die Tafel können auch Anfang und Ende eines geschlossenen Ortsteils gekennzeichnet werden. Sie nennt dann am Anfang entweder unter dem Namen der Gemeinde den des Ortsteils in verkleinerter Schrift, z. B. „Stadtteil Pasing", „Ortsteil Parksiedlung" oder den Namen des Ortsteils und darunter in verkleinerter Schrift den der Gemeinde mit dem vorgeschalteten Wort: „Stadt" oder „Gemeinde". Die zweite Fassung ist dann vorzuziehen, wenn zwischen den Ortsteilen einer Gemeinde eine größere Entfernung liegt. Die erste Fassung sollte auch dann, wenn die Straße nicht unmittelbar dorthin führt, nicht gewählt werden.


--------------------
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Schorsch
Beitrag 08.06.2023, 16:47
Beitrag #16


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Dem Verlauf einer Vorfahrtstraße folgen ist kein Abbiegen, auch dann nicht, wenn sich im Kurvenbereich Einmündungen befinden.
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ulm
Beitrag 08.06.2023, 18:47
Beitrag #17


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Schlicht falsch!
Abbiegen (=Fahrtrichtungsänderung) und Vorfahrt sind zwei verschiedene Dinge, daher hat die Vorfahrt keine Auswirkung auf die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers.
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Mueck
Beitrag 08.06.2023, 20:11
Beitrag #18


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Zitat (mir @ 08.06.2023, 16:09) *
Welche der Bestimmungen meinst Du, @Mueck?
Zitat (VwV-StVO)

Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.
Gleich zu Anfang klingt es doch schon recht gut ... thread.gif
Das will ich mal in Berlin sehen, dass die Leute von der Stadtautobahn direkt in ihre Garagen abbiegen ... whistling.gif
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Schorsch
Beitrag 08.06.2023, 20:45
Beitrag #19


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Zitat (ulm @ 08.06.2023, 19:47) *
Abbiegen (=Fahrtrichtungsänderung) und Vorfahrt sind zwei verschiedene Dinge, daher hat die Vorfahrt keine Auswirkung auf die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers.

Abbiegen heißt dem Straßenverlauf nicht mehr folgen. Das kann auch dadurch der Fall sein, dass man in einer Kurve geradeaus in eine Nebenstraße fährt. Das durchfahren der Kurve ist aber kein Abbiegen. Nicht jede Fahrtrichtungsänderung ist ein Abbiegen und nicht jedes Abbiegen ist mit einer Fahrtrichtungsänderung verbunden.
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blackdodge
Beitrag 08.06.2023, 20:55
Beitrag #20


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Blödsinn, wenn eine Vorfahrtsstraße links abbiegt oder eben rechts ändere ich meine Fahrtrichtung und blinke in diese Richtung wenn ich ihr folgen möchte, wenn es geradeaus in eine Nebenstraße geht fahre ich gerade und blinke nicht.


ich fahre ein Fahrzeug aus Blech und keine Schlange


jetzt weiß ich endlich woher der Irrsinn kommt whistling.gif


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Anachronist
Beitrag 08.06.2023, 22:19
Beitrag #21


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Zitat (Mueck @ 08.06.2023, 15:34) *
Ist das in Berlin überhaupt noch so? Oder auch nur noch nicht ganz so alte Erinnerung?


Ist immer noch so.
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rapit
Beitrag 08.06.2023, 22:23
Beitrag #22


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Zitat (MisterOJ @ 08.06.2023, 09:51) *
- btw: die BAB in Berlin ist agO, da es imho an den AS immer Ortstafeln gibt)

Nein.

In Berlin stehen die Ortstafeln an der Stadt-/Landesgrenze nach Berlin, mitten auf der Autobahn. Nicht an den Anschlussstellen. wavey.gif

Beispiel von der BAB A 111, oder von der A 114 oder südlich die A 113, bzw. die A 115.

Allein ein kurzes Stück des Berliner Rings der A 10 im Norden verläuft agO über einen Zipfel Berlins ohne igO zu sein. Alle anderen Autobahnen in Berlin sind igO.


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AMenge
Beitrag 09.06.2023, 07:05
Beitrag #23


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Zitat (Schorsch @ 08.06.2023, 20:45) *
Abbiegen heißt dem Straßenverlauf nicht mehr folgen. Das kann auch dadurch der Fall sein, dass man in einer Kurve geradeaus in eine Nebenstraße fährt.

Wie blinkst du denn, wenn es dort zwei Nebenstraßen gibt? Blinkst du einmal links und einmal ganz doll links oder wie?
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habla
Beitrag 09.06.2023, 07:47
Beitrag #24


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Genau das war meine Frage:

Abknickende Vorfahrt links
Nebenstraße geradeaus
Nebenstraße rechts

Wann und wie blinke ich?

Im Verlauf der abknickenden Vorfahrt links, klar.

Aber jetzt - Nebenstraße geradeaus nein, Nebenstraße rechts rechts blinken?
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AMenge
Beitrag 09.06.2023, 07:54
Beitrag #25


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Zitat (habla @ 09.06.2023, 07:47) *
Aber jetzt - Nebenstraße geradeaus nein, Nebenstraße rechts rechts blinken?

Ja natürlich. Wie sollte es denn anders funktionieren?
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habla
Beitrag 09.06.2023, 13:21
Beitrag #26


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Sehe ich ja auch so.

Was ist denn wenn dot drei Nebenstraßen abgehen. Also geradeaus, halb rechts, unten rechts think.gif
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Gorm
Beitrag 09.06.2023, 13:25
Beitrag #27


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Genau so. Fährst du gerade aus, blinkst du nicht.
Biegst du nach rechts, blinkst du rechts.
Oder hast du mehrere rechts-Blinker, die die Gradzahl anzeigen?
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Der_Veranstalter
Beitrag 09.06.2023, 14:14
Beitrag #28


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Zitat (Schorsch @ 08.06.2023, 17:47) *
Dem Verlauf einer Vorfahrtstraße folgen ist kein Abbiegen, auch dann nicht, wenn sich im Kurvenbereich Einmündungen befinden.



Zitat (ulm @ 08.06.2023, 19:47) *
Schlicht falsch! Abbiegen (=Fahrtrichtungsänderung) und Vorfahrt sind zwei verschiedene Dinge, daher hat die Vorfahrt keine Auswirkung auf die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers.


Ich glaube, hier redet eine Hälfte der Leute an der anderen Hälfte vorbei.

Schorsch bezieht sich imho auf eine Vorfahrtstraße mit Kurve, an der sich innen oder außen an der Kurve Einmündungen weiterer Straßen befinden. Da würde ich auch immer, wenn ich die Vorfahrtsstraße verlasse, blinken, auch wenn meine weitere Fahrtrichtung "geradeaus" ist. Und nicht blinken, wenn ich auf der Straße bleibe.

Ulm bezieht sich auf eine echte Kreuzung mit einer abknickenden Vorfahrt, die prinzipbedingt durch ein Vz 1002-xx gekennzeichnet sein muss. Und da muss man dann auch blinken, wenn man der Vorfahrtsstraße abknickend folgt.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 10.06.2023, 13:38
Beitrag #29


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Nö,
Schorsch meint offenbar keinen weiten Bogen mit zwei angeflanschten Einmündungen, sondern eine rechtwinklige Straßenkreuzung,
bei der eine "abknickende Vorfahrt" ausgeschildert ist.

Er ist dann der Ansicht, dass beispielsweise an so einer Kreuzung die Beschilderung: "abknickende Vorfahrt nach links" aussagt, dass der Straßenverlauf links abbiegt und dass deshalb nicht zu blinken sei., wenn man der Vorfahrt folgt.
Dagegen sei rechts zu blinken, wenn man hier geradeaus oder rechts fährt. wallbash.gif

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Q-Treiberin
Beitrag 10.06.2023, 20:53
Beitrag #30


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Nicht ärgern, zumindest erfahrene User hier wissen wie man die Posts von @Schorsch einordnen sollte…. dry.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 11.06.2023, 07:54
Beitrag #31


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Mir sind aber - was das Blinken an Kreuzungen mit abknickender Vorfahrt betrifft - schon etliche andere Schorsche untergekommen, die genau derselben Ansicht sind.

Eigentlich nicht weiter schlimm, denn ich bin an abknickenden Vorfahrten grundsätzlich misstrauisch und verlasse mich dort NIE auf das Blinken oder Nicht-Blinken anderer Fahrzeuge.

Doc wavey.gif


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Tinu
Beitrag 11.06.2023, 09:10
Beitrag #32


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 11.06.2023, 08:54) *
ich bin an abknickenden Vorfahrten grundsätzlich misstrauisch und verlasse mich dort NIE auf das Blinken oder Nicht-Blinken anderer Fahrzeuge.

Das sollte man aber nicht auf abknickende Vorfahrten beschränken. Die Blinkkultur funktioniert generell wie die Kommasetzung zunehmend mehr nach Gefühl als nach Regeln.

Und in beiden Fällen fehlt offenbar die Empathie deren Bedeutung für den Empfänger zu erkennen.


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mir
Beitrag 11.06.2023, 09:27
Beitrag #33


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Die Blinker sind im Laufe der Zeit, als die Schnauzen immer runder wurden, nur noch von der Seite erkennbar, von der abgebogen wird. Dazu hat sich eingebürgert, dass der Blinker erst dann angeworfen wird, wenn auch das Lenkrad gedreht wird.

Das ist alles nicht ohne.

Ich hatte mal fast nen Unfall mit einem LKW, der an einer rechts-vor-links-Kreuzung wartete, auf dem linken Ast von mir aus. Ein Blinker war nicht erkennbar. Ich dachte, der wartet halt auf mich - ich meinerseits wartete auf einen PKW, der rechts vor mir kam, also klassische Situation mit rechts-vor-links. Nachdem der PKW durch war, fuhr ich los. Der LKW auch - der wollte nämlich links abbiegen, hatte mich nicht gesehen und wartete nicht auf mich, sondern auf den PKW. Und um ein Haar würde ich heute keine Beiträge mehr im VP schreiben.

Und andererseits hatte ich mich früher vor einer Ampelkreuzung mich hinter den Autos angestellt, wenn die nur geradeaus wollten, statt mich an dem (optionalen!) Radweg vorbeizudrängeln. Macht ja keinen Sinn, sich in den Weg zu stellen, wenn man dann eh wieder überholt wird.

Nun ja. Nach der Erfahrung, dass immer wieder der erste Autofahrer kurz vor dem Losfahren den Blinker nach rechts anwirft und dann zunächst die anderen Radfahrer und die Fußgänger durchlässt, mach' ich das halt nicht mehr.

Wie sagte mal jemand, mit dem ich mitfuhr, und der keinen Bock auf Blinker hatte: Es gehe keinen was an, wo er hinwill. dry.gif



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Frank999
Beitrag 12.06.2023, 20:12
Beitrag #34


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So ein Blinker ist ein Fahrtrichtungsanzeiger, und kein Standrichtungsanzeiger.
Mich nervt dieses ständige "Klick-Klack", und als Elektriker ist mir bekannt, dass dieses ständige Ein-Aus der Glühbirnen (ich habe noch keine LEDs drin) der Lebensdauer abträglich ist.
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F117
Beitrag 12.06.2023, 20:36
Beitrag #35


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Übertreib's nicht.

By the way - ein "Elektriker", der Glühlampen "Birnen" nennt, gehört gesteinigt.


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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Q-Treiberin
Beitrag 12.06.2023, 22:07
Beitrag #36


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Ignorier ihn doch einfach…. whistling.gif

Fällt häufig bei so jemandem schwer (mir auch), aber solchen Leuten sollte man möglichst wenig Plattform für ihre „Selbstdarstellung“ bieten…


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ToxicWaste
Beitrag 12.06.2023, 22:32
Beitrag #37


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Zitat (Frank999 @ 12.06.2023, 20:12) *
und als Elektriker ist mir bekannt, dass dieses ständige Ein-Aus der Glühbirnen (ich habe noch keine LEDs drin) der Lebensdauer abträglich ist.


Ich fahre seit über 35 Jahren Auto. In der Zeit habe ich vermutlich 5-8 Hauptscheinwerfer-Leuchtmittel gewechselt, aber ich kann mich an keinen einzigen defekten Blinker erinnern.
Und ja, ich bin überzeugter Vielblinker.
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die-scharfs
Beitrag 13.06.2023, 06:39
Beitrag #38


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Zitat (MisterOJ @ 08.06.2023, 08:51) *
zwischen Verlauf einer Vorfahrtstraße und Blinken gibt es keinen kausalen Zusammenhang
--> bei jedem Abbiegen muss geblinkt werden - egal ob man dabei einer abknickenden Vorfahrt folgt, diese verlässt oder auf diese einfährt


Und was macht Ihr, wenn die Kreuzung so sehr baulich durch Mittelinsel(n) verändert wurde, dass der Geradeausfahrer halb um die Kurve geführt wird, bevor er dann fahrdynamisch gegenläufig "abbiegen" muss, um wieder in die Geradeausrichtung zu kommen?

Z.B hier

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AMenge
Beitrag 13.06.2023, 07:24
Beitrag #39


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Du meinst also vun unten nach oben fahren auf der Plathernstraße? Ist das Ding als abknickende Vorfahrt beschildert?

Ich würde dort vermutlich aufgrund der Verkehrsführung links blinken, was dort aber unkritisch ist, da es eben keine weitere Straße gibt, in die man nach links einbiegen könnte. In jedem Fall würde ich versuchen, dem Verkehr um mich herum klar anzuzeigen, was ich vorhabe - denn das ist ja der Sinn des Blinkens.
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die-scharfs
Beitrag 13.06.2023, 07:35
Beitrag #40


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Zitat (AMenge @ 13.06.2023, 07:24) *
Du meinst also vun unten nach oben fahren auf der Plathernstraße? Ist das Ding als abknickende Vorfahrt beschildert?
2x ja


Zitat (AMenge @ 13.06.2023, 07:24) *
Ich würde dort vermutlich aufgrund der Verkehrsführung links blinken, was dort aber unkritisch ist, da es eben keine weitere Straße gibt, in die man nach links einbiegen könnte. In jedem Fall würde ich versuchen, dem Verkehr um mich herum klar anzuzeigen, was ich vorhabe - denn das ist ja der Sinn des Blinkens.


Ich auch. Aber die Regeltreuen - ach hier im Forum - "meckern" gerne, weil man gemäß VZ geradeaus fährt.
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AMenge
Beitrag 13.06.2023, 07:50
Beitrag #41


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Rein formaljuristisch wäre das Blinken auch verzichtbar. Im Sinne der Klarheit erscheint es mir in dieser speziellen Situation aber durchaus hilfreich. Gäbe es aber noch einen weiteren Linksabbieger-Ast sähe die Situation wieder anders aus.
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Nerari
Beitrag 13.06.2023, 08:20
Beitrag #42


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Zitat (AMenge @ 13.06.2023, 08:50) *
Rein formaljuristisch wäre das Blinken auch verzichtbar. Im Sinne der Klarheit erscheint es mir in dieser speziellen Situation aber durchaus hilfreich.


Hilfreich muss es aber nur deswegen werden, weil sich nicht jeder an die gültigen Regeln zum Anzeigen der Fahrtrichtung hält. Und mittels dessen, dass ich an dieser Stelle zum Geradeausfahren links blinke (und mich damit auch nicht an die Regeln halte rolleyes.gif ), unterstütze ich auch noch die Meinung derjenigen, die hier beim Folgen der Vorfahrtstraße nicht rechts blinken.
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rapit
Beitrag 13.06.2023, 08:32
Beitrag #43


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Zitat (AMenge @ 13.06.2023, 08:50) *
Rein formaljuristisch wäre das Blinken auch verzichtbar.

So wie beim Heranfahren an den Fahrbahnrand zum Anhalten. Stört aber keinen.

Wichtiger ist dort, nicht ohne zu Blinken der abknickenden Vorfahrt zu folgen.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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AMenge
Beitrag 13.06.2023, 09:04
Beitrag #44


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Zitat (Nerari @ 13.06.2023, 08:20) *
Hilfreich muss es aber nur deswegen werden, weil sich nicht jeder an die gültigen Regeln zum Anzeigen der Fahrtrichtung hält.

Das sehe ich bei dieser speziellen Verkehrsführung anders.

Zitat (rapit @ 13.06.2023, 08:32) *
Wichtiger ist dort, nicht ohne zu Blinken der abknickenden Vorfahrt zu folgen.

Exakt.
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iru
Beitrag 13.06.2023, 11:06
Beitrag #45


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Zitat (Nerari @ 13.06.2023, 09:20) *
Hilfreich muss es aber nur deswegen werden, weil sich nicht jeder an die gültigen Regeln zum Anzeigen der Fahrtrichtung hält. Und mittels dessen, dass ich an dieser Stelle zum Geradeausfahren links blinke (und mich damit auch nicht an die Regeln halte rolleyes.gif ), unterstütze ich auch noch die Meinung derjenigen, die hier beim Folgen der Vorfahrtstraße nicht rechts blinken.
Ich weiß nicht think.gif
Wenn ich mir das aus Streetview-Perspektive anschaue, dann ist vielleicht auch einfach das Zusatzzeichen 1002-22 falsch.
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die-scharfs
Beitrag 13.06.2023, 11:15
Beitrag #46


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Das ist aber nun einmal wie so oft vorhanden.....also darf der VT damit auch irgendwie klarkommen können.
Das ist nicht die einzige "Ecke", wo ein ZZ1002 nicht (mehr) passt....
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iru
Beitrag 13.06.2023, 12:08
Beitrag #47


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Hinge da Zusatzzeichen 1002-23, dann würdet Ihr alle für links Blinken plädieren, schon verstanden. Die Tatsache, ob ich meine Fahrtrichtung ändere oder nicht kann aber nun nicht vom vorhandenen ZZ abhängen.
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Nerari
Beitrag 13.06.2023, 13:16
Beitrag #48


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Ich spiel hier mal den Advocatus diaboli thread.gif

Zitat (iru @ 13.06.2023, 13:08) *
Die Tatsache, ob ich meine Fahrtrichtung ändere oder nicht kann aber nun nicht vom vorhandenen ZZ abhängen.

Aber sicher doch.
Die anordnende Behörde wird sich schon was dabei gedacht haben, wieso hier zwingend das gewählte Zusatzzeichen hängen muss rolleyes.gif Und entsprechend eben nicht zu blinken ist.

Wohin führt das, wenn jeder Verkehrsteilnehmer sich denkt "so wird/kann das nicht gemeint sein" und sein Verhalten entsprechend nicht gemäß der Beschilderung anpasst?

Ich persönlich bin auch der Meinung, dass das Zusatzzeichen an der Stelle falsch angeordnet ist, dennoch ist es angeordnet und man hat sich daran zu halten. Ist in vielen anderen Fällen ja auch so.

Das links blinken mag ja hier was klarstellen, ist aber entgegen der Beschilderung und legitimiert letztlich vice versa diejenigen, die dem Verlauf der Vorfahrtstraße nach rechts folgen und StVO-widrig nicht blinken. Es ist eben nicht Zeichen 1002-23 angeordnet, sondern Zeichen 1002-22.
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iru
Beitrag 13.06.2023, 17:29
Beitrag #49


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Wie sieht es bei einem Auffahrunfall aus, wenn der "Geradeausfahrer" an der verlinkten Stelle überraschend bremst um dem Gegen-, ähm "Abbiegeverkehr von rechts" Vorrang (Vorfahrt?) zu gewähren? Da würde das links Blinken halt auch einiges klarer machen.

Gab es eigentlich nicht auch 1002 mit so schrägen Nebenstraßen-Balken?
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 19:27