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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 07.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90720 ![]() |
Ich habe meinen Führerschein vor 21 Jahren abgegeben. Nun habe eine eine Neuerteilung für Klasse B und A1 beantragt. Ich habe Antwort von der Führerscheinstelle bekommen das ich jetzt meine Prüfungen wiederholen muss, und eine Fahrschule benennen muss. Dummerweise habe ich auch die A1 beantragt, möchte aber nur die B wiederholen. Kann ich auf die A1 verzichten, oder muss ich beide A1 und B machen damit ich den Führerschein wiedererlange. Ich hoffe jemand kann mir diese Frage beantworten. Vielen Dank! Karsten |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14084 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
![]() Du kannst den Antrag selbstverständlich auch ändern. Es ist möglich, auch nur die Klasse B zu beantragen. |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 07.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90720 ![]() |
Danke für die Antwort. Kann ich nicht Klasse B fahren wenn bestanden und die A1 später machen?
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Beitrag
#4
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 49 Beigetreten: 07.05.2015 Wohnort: Perlin Mitglieds-Nr.: 76172 ![]() |
Doch das geht. Habe ich auch so gemacht. Beide Klassen beantragt, aber nur für B die praktische Prüfung abgelegt.
In der Theorie hast Du halt noch die paar Motorrad-Sonderfragen mit dabei.. Ich glaube, man hat ein Jahr Frist nach der theoretischen Prüfung bis zur praktischen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 19:26 |