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> Ehskuthter ferngesteuert ausbremsen, rechtliche und technische Hürden
Söne spitze Steine
Beitrag 26.05.2023, 14:59
Beitrag #1


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Die Abmeldung von E-Scooter kann für bestimmte Bereiche per sog. Geoblocking unterbunden bzw. auf bestimmte Bereiche an und um Abstellplätzen beschränkt werden.

Was spricht eigentlich technisch wie rechtlich (StVG, StVO, StVZO) dagegen,
– in Fußgängerzonen die Dinger ausrollen zu lassen und dann die max. Geschwindigkeit auf 6 km/h zu drosseln,
– in nicht freigegebenen Straßen den Antrieb einfach stromlos zu schalten?

Das ist nichts anderes wie ein leerer Tank oder ein leerer Akku.


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ilam
Beitrag 26.05.2023, 16:20
Beitrag #2


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Zitat (Söne spitze Steine @ 26.05.2023, 14:59) *
Das ist nichts anderes wie ein leerer Tank oder ein leerer Akku.


Doch, ist es. Es ist ein absichtlicher Eingriff von Außen.
Es ist absehbar, dass jemand, der mit dem Ding verunfallt, behauptet, dass das genau aufgrund dieses Eingriffs passiert ist - und dann wird es haftungsmäßig sehr spannend.


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Ernschtl
Beitrag 26.05.2023, 21:46
Beitrag #3


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QUOTE (Söne spitze Steine @ 26.05.2023, 15:59) *
Was spricht eigentlich technisch wie rechtlich (StVG, StVO, StVZO) dagegen, ...
Ich frage mich gerdade was in deinem Kopf vorgeht, warum?


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Wer bremst hat Angst
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Söne spitze Steine
Beitrag 27.05.2023, 00:55
Beitrag #4


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Warum? Die Leih-Dinger stehen in jeder größeren Stadt überall herum.

Krankenfahrstühle kann ich in der FGZ auf 6 km/h drosseln, wieso nicht auch E-Scooter?

In Sperrzonen geben die Dinger einfach kein Gas mehr.


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ilam
Beitrag 27.05.2023, 06:56
Beitrag #5


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Bevor man mit so komplizierten, fehleranfälligen Systemen beginnt, warum nicht erstmal mit was ganz simplen anfangen?
Z.B. einer automatischen Warnung, wenn man mit deutlich mehr als 50km/h und angeschalteter Nebelsschlussleuchte unterwegs ist...

Und bei der von Dir geforderten Drosselung: Warum bei E-Scootern aufhören? Neuzugelassene Fahrzeuge haben für E-Call eh GPS und Mobilfunk an Bord. Da ist es doch nur noch eine Kleinigkeit, alle Tempolimits zu übertragen und überall zu drosseln, das dürfte bei fast allen modernen Fahrzeugen ohne jegliche Zusatzhardware gehen...







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Explosiv
Beitrag 27.05.2023, 08:57
Beitrag #6


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Und wer hält nach, dass alle geänderten oder neuen, gerne auch temporäre, Tempolimits an die Systeme der Fahrzeuge zeitnah übertragen werden?
Denn ein solches System würde dazu führen, dass die Fahrzeugführer sich nicht mehr um temporelevante Beschilderungen kümmern würden, weil die Fahrzeuge das ja automatisch umsetzen.

Spannend wird das dann auf der Landstraße, wenn der Überholwillige nicht mitbekommen hat, dass dort Limit 70 ist und er einen Lastzug mit 100 überholen will und das Zeitfenster dafür eher knapp ist.


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ilam
Beitrag 27.05.2023, 09:07
Beitrag #7


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Mein Vorschlag war (abgesehen von der Nebelschlussleuchten-Geschichte) auch nicht ernst gemeint, ich hatte eigentlich auch einen Smiley gesetzt, der ist aber weg...? crybaby.gif

Da hängt nämlich eine ganze Latte mehr an Problemen dran, die einem erst auffallen, wenn man sich ausmalt, selbst betroffen zu sein... whistling.gif

Von den vor Dir angesprochenen nicht nur zeitnahen sondern sofortigen Übertragungen von Tempolimits über die Frage, was in Tunneln ist bis hin zur Gefahr von GPS-oder Kartenfehlern oder nicht eindeuigen Stellen (über oder unter der Brücke?).

Bisher ist die maximale Auswirkung von sowas, dass man den Roller fälschlicherweise abstellen darf - oder auch nicht. Ich sehe in der Praxis, dass etliche Leihroller in Sperrzohnen parken, so super scheint das nicht zu klappen.
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Mueck
Beitrag 27.05.2023, 11:31
Beitrag #8


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Zitat (Söne spitze Steine @ 27.05.2023, 00:55) *
Krankenfahrstühle kann ich in der FGZ auf 6 km/h drosseln,
Der Fahrer kann, wenn er möchte und weil er es sollte, wenn er gesetzestreu sein mag ...
Ob er es dann auch tut oder lieber tutet, wenn die Fußgänger zu langsam sind ... thread.gif
Jedenfalls geht das nicht automagisch ...

Bei jeder Automagie würden aber Beschilderungsfehler sofort auffallen, wenn man irgendwo ohne Fußgängerzonenschild in eine solche reingerät, weil man irgendwelche Nebenwege vergessen hat, wo Kleinzeugs locker durchpasst, oder weil Ortstafeln nicht aufgestellt wurden, weil man das nicht an jedem Feldweg muss etc.pp.
Die Herren am Schreibtisch werden die Zone trotzdem irgendwie am Schreibtisch definieren, ja nicht rausgehen und nachschauen oder gar korrigieren, und die Fahrer fliegen ob der Bremsung irgendwo mittendrin über den Lenker und sie oder ihre Erben stehen dann beim Richter und fordern vom Schreibtischtäter Ersatz ...
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Buchholzer
Beitrag 27.05.2023, 12:23
Beitrag #9


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Aktuell gibt es ja in Lüneburg einen spannenden Fall, da wird jetzt die alte Hafenmauer in der Innenstadt mit einem Schutzzaun versehen, nach dem dort seit etlichen Jahren ein Bauzahn steht....

Und warum steht da ein Bauzaun? Weil da immer Radfahrer über die Flaniermeile abkürzen wollen, das Kopfsteinpflaster denen aber zu holperig ist und dann eines morgens eine Radfahrerin auf die geniale Idee kam, bei Regen auf der aus poliertem Sandstein bestehenden Mauerkante zu fahren weil die so schön glatt war....es kam wie es kommen musste, die Dame rutscht mit ihrem Rad aus auf dem polierten Sandstein, landet im Hafenbecken und jetzt wird die historische Anlage verschandelt weil der Stadtjurist Angst vor Schadensersatz hat....
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Söne spitze Steine
Beitrag 27.05.2023, 17:41
Beitrag #10


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Klar kann man das Thema weiterspinnen und auch auf E-Autos ausdehnen. Heute bedienen sich die Kfz-Hersteller der ganzen Online-Daten, morgen die Behörden. Mautdaten werden nie nicht zur Fahndung eingesetzt – heute gängiges Mittel. Funkzellenabfragen werden nur auschließlich zur Bekämpfung schwerster Straftaten eingesetzt – in Berlin gängiges Mittel bei Sachbeschädigung. Neue Fahrzeuge sind heute wandelnde Wanz…, äh Smartphones.

Aber darum geht es mir im ursprünglichen Anliegen nicht.

Um mal beim Fernzugriff zu bleiben: Wer bei Renault (Zoe) die Raten nicht bezahlt, kann nicht mehr laden. Renault hat da kürzlich gerichtlich auf die Mütze gekriegt, aber weil die Vertragsbedingungen dazu nichtig sind, Andere Hersteller haben schon daran gedacht, die Kiste dann ganz stillzulegen – und wenn da gerade jemand mit auf der Autobahn fährt.

Welche straßenverkehrsrechtlchen Hürden oder Vorschriften gibt es zum Thema „per Ferne den Fahrstrom abdrehen“? Die Meinungen reichen auch auf behördelicher Seite von „kein Problem“ bis hin zu „unzulässig“.


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Hoheneicherstation
Beitrag 27.05.2023, 17:47
Beitrag #11


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Das Ganze muss im Ernstfall ja nicht von jetzt auf gleich passieren. Eine geschwindigkeitsabhängige Vorwarnzeit ist mit Sicherheit machbar.

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MsTaxi
Beitrag 28.05.2023, 08:07
Beitrag #12


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Zitat (Hoheneicherstation @ 27.05.2023, 18:47) *
Eine geschwindigkeitsabhängige Vorwarnzeit ist mit Sicherheit machbar.

Sollte auch sein. Es könnte ja Freund, Verwandte oder sonst was am Steuer sitzen, der von den Schulden keine Ahnung hat und deshalb nicht mit dem Leistungsverlust rechnen muss, daher falsch reagiert und sich den Hals bricht.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 28.05.2023, 09:04
Beitrag #13


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Schlagartiger Leistungsverlust ist im Störungsfall JEDERZEIT möglich.
Und das nicht nur bei E-Fahrzeugen, sondern auch bei Verbrennern, und sogar - brutalstmöglich - bei "normalen" Fahrrädern.
Den Hals bricht man sich dabei nur in den seltensten Fällen.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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AMenge
Beitrag 28.05.2023, 09:45
Beitrag #14


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Zitat (Söne spitze Steine @ 27.05.2023, 17:41) *
Andere Hersteller haben schon daran gedacht, die Kiste dann ganz stillzulegen – und wenn da gerade jemand mit auf der Autobahn fährt.

So etwas kann man ja auch anders lösen als nur nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip. Viele aktuelle Fahrzeugen zeigen frühzeitig an, wann denn die nächste Inspektion ansteht. Genauso könnte auch eine Anzeige kommen, dass das Fahrzeug demnächst den Dienst einstellt, wenn der Besitzer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Und am angekündigten Tag X setzt sich das Fahrzeug dann einfach überhaupt nicht mehr in Bewegung.

Das man nur als Beispiel. Allein aus Haftungsgründen wird kein Hersteller seine Fahrzeugen einfach im Betrieb still legen.
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F117
Beitrag 28.05.2023, 20:16
Beitrag #15


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Das Fahrzeug soll Vertragsdetails anzeigen? Woher soll das Auto denn wissen, wer gerade fährt?

Daaaaatenschutz ...


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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GM_
Beitrag 28.05.2023, 20:38
Beitrag #16


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Zitat (Ernschtl @ 26.05.2023, 22:46) *
Zitat (Söne spitze Steine @ 26.05.2023, 15:59) *
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"Wie haben also kein Strommengenproblem sondern ein Netzstabilitätsproblem. Da können die Atomkraftwerke ihren Beitrag leisten." Robert Habeck, 27.09.2022
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 28.05.2023 - 20:58