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> Ehskuthter ferngesteuert ausbremsen, rechtliche und technische Hürden
Söne spitze Steine
Beitrag 26.05.2023, 14:59
Beitrag #1


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Die Abmeldung von E-Scooter kann für bestimmte Bereiche per sog. Geoblocking unterbunden bzw. auf bestimmte Bereiche an und um Abstellplätzen beschränkt werden.

Was spricht eigentlich technisch wie rechtlich (StVG, StVO, StVZO) dagegen,
– in Fußgängerzonen die Dinger ausrollen zu lassen und dann die max. Geschwindigkeit auf 6 km/h zu drosseln,
– in nicht freigegebenen Straßen den Antrieb einfach stromlos zu schalten?

Das ist nichts anderes wie ein leerer Tank oder ein leerer Akku.


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ilam
Beitrag 26.05.2023, 16:20
Beitrag #2


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Zitat (Söne spitze Steine @ 26.05.2023, 14:59) *
Das ist nichts anderes wie ein leerer Tank oder ein leerer Akku.


Doch, ist es. Es ist ein absichtlicher Eingriff von Außen.
Es ist absehbar, dass jemand, der mit dem Ding verunfallt, behauptet, dass das genau aufgrund dieses Eingriffs passiert ist - und dann wird es haftungsmäßig sehr spannend.


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Ernschtl
Beitrag 26.05.2023, 21:46
Beitrag #3


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QUOTE (Söne spitze Steine @ 26.05.2023, 15:59) *
Was spricht eigentlich technisch wie rechtlich (StVG, StVO, StVZO) dagegen, ...
Ich frage mich gerdade was in deinem Kopf vorgeht, warum?


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Söne spitze Steine
Beitrag 27.05.2023, 00:55
Beitrag #4


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Warum? Die Leih-Dinger stehen in jeder größeren Stadt überall herum.

Krankenfahrstühle kann ich in der FGZ auf 6 km/h drosseln, wieso nicht auch E-Scooter?

In Sperrzonen geben die Dinger einfach kein Gas mehr.


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ilam
Beitrag 27.05.2023, 06:56
Beitrag #5


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Bevor man mit so komplizierten, fehleranfälligen Systemen beginnt, warum nicht erstmal mit was ganz simplen anfangen?
Z.B. einer automatischen Warnung, wenn man mit deutlich mehr als 50km/h und angeschalteter Nebelsschlussleuchte unterwegs ist...

Und bei der von Dir geforderten Drosselung: Warum bei E-Scootern aufhören? Neuzugelassene Fahrzeuge haben für E-Call eh GPS und Mobilfunk an Bord. Da ist es doch nur noch eine Kleinigkeit, alle Tempolimits zu übertragen und überall zu drosseln, das dürfte bei fast allen modernen Fahrzeugen ohne jegliche Zusatzhardware gehen...







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Explosiv
Beitrag 27.05.2023, 08:57
Beitrag #6


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Und wer hält nach, dass alle geänderten oder neuen, gerne auch temporäre, Tempolimits an die Systeme der Fahrzeuge zeitnah übertragen werden?
Denn ein solches System würde dazu führen, dass die Fahrzeugführer sich nicht mehr um temporelevante Beschilderungen kümmern würden, weil die Fahrzeuge das ja automatisch umsetzen.

Spannend wird das dann auf der Landstraße, wenn der Überholwillige nicht mitbekommen hat, dass dort Limit 70 ist und er einen Lastzug mit 100 überholen will und das Zeitfenster dafür eher knapp ist.


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ilam
Beitrag 27.05.2023, 09:07
Beitrag #7


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Mein Vorschlag war (abgesehen von der Nebelschlussleuchten-Geschichte) auch nicht ernst gemeint, ich hatte eigentlich auch einen Smiley gesetzt, der ist aber weg...? crybaby.gif

Da hängt nämlich eine ganze Latte mehr an Problemen dran, die einem erst auffallen, wenn man sich ausmalt, selbst betroffen zu sein... whistling.gif

Von den vor Dir angesprochenen nicht nur zeitnahen sondern sofortigen Übertragungen von Tempolimits über die Frage, was in Tunneln ist bis hin zur Gefahr von GPS-oder Kartenfehlern oder nicht eindeuigen Stellen (über oder unter der Brücke?).

Bisher ist die maximale Auswirkung von sowas, dass man den Roller fälschlicherweise abstellen darf - oder auch nicht. Ich sehe in der Praxis, dass etliche Leihroller in Sperrzohnen parken, so super scheint das nicht zu klappen.
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Mueck
Beitrag 27.05.2023, 11:31
Beitrag #8


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Zitat (Söne spitze Steine @ 27.05.2023, 00:55) *
Krankenfahrstühle kann ich in der FGZ auf 6 km/h drosseln,
Der Fahrer kann, wenn er möchte und weil er es sollte, wenn er gesetzestreu sein mag ...
Ob er es dann auch tut oder lieber tutet, wenn die Fußgänger zu langsam sind ... thread.gif
Jedenfalls geht das nicht automagisch ...

Bei jeder Automagie würden aber Beschilderungsfehler sofort auffallen, wenn man irgendwo ohne Fußgängerzonenschild in eine solche reingerät, weil man irgendwelche Nebenwege vergessen hat, wo Kleinzeugs locker durchpasst, oder weil Ortstafeln nicht aufgestellt wurden, weil man das nicht an jedem Feldweg muss etc.pp.
Die Herren am Schreibtisch werden die Zone trotzdem irgendwie am Schreibtisch definieren, ja nicht rausgehen und nachschauen oder gar korrigieren, und die Fahrer fliegen ob der Bremsung irgendwo mittendrin über den Lenker und sie oder ihre Erben stehen dann beim Richter und fordern vom Schreibtischtäter Ersatz ...
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Buchholzer
Beitrag 27.05.2023, 12:23
Beitrag #9


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Aktuell gibt es ja in Lüneburg einen spannenden Fall, da wird jetzt die alte Hafenmauer in der Innenstadt mit einem Schutzzaun versehen, nach dem dort seit etlichen Jahren ein Bauzahn steht....

Und warum steht da ein Bauzaun? Weil da immer Radfahrer über die Flaniermeile abkürzen wollen, das Kopfsteinpflaster denen aber zu holperig ist und dann eines morgens eine Radfahrerin auf die geniale Idee kam, bei Regen auf der aus poliertem Sandstein bestehenden Mauerkante zu fahren weil die so schön glatt war....es kam wie es kommen musste, die Dame rutscht mit ihrem Rad aus auf dem polierten Sandstein, landet im Hafenbecken und jetzt wird die historische Anlage verschandelt weil der Stadtjurist Angst vor Schadensersatz hat....
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Söne spitze Steine
Beitrag 27.05.2023, 17:41
Beitrag #10


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Klar kann man das Thema weiterspinnen und auch auf E-Autos ausdehnen. Heute bedienen sich die Kfz-Hersteller der ganzen Online-Daten, morgen die Behörden. Mautdaten werden nie nicht zur Fahndung eingesetzt – heute gängiges Mittel. Funkzellenabfragen werden nur auschließlich zur Bekämpfung schwerster Straftaten eingesetzt – in Berlin gängiges Mittel bei Sachbeschädigung. Neue Fahrzeuge sind heute wandelnde Wanz…, äh Smartphones.

Aber darum geht es mir im ursprünglichen Anliegen nicht.

Um mal beim Fernzugriff zu bleiben: Wer bei Renault (Zoe) die Raten nicht bezahlt, kann nicht mehr laden. Renault hat da kürzlich gerichtlich auf die Mütze gekriegt, aber weil die Vertragsbedingungen dazu nichtig sind, Andere Hersteller haben schon daran gedacht, die Kiste dann ganz stillzulegen – und wenn da gerade jemand mit auf der Autobahn fährt.

Welche straßenverkehrsrechtlchen Hürden oder Vorschriften gibt es zum Thema „per Ferne den Fahrstrom abdrehen“? Die Meinungen reichen auch auf behördelicher Seite von „kein Problem“ bis hin zu „unzulässig“.


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Hoheneicherstation
Beitrag 27.05.2023, 17:47
Beitrag #11


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Das Ganze muss im Ernstfall ja nicht von jetzt auf gleich passieren. Eine geschwindigkeitsabhängige Vorwarnzeit ist mit Sicherheit machbar.

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MsTaxi
Beitrag 28.05.2023, 08:07
Beitrag #12


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Zitat (Hoheneicherstation @ 27.05.2023, 18:47) *
Eine geschwindigkeitsabhängige Vorwarnzeit ist mit Sicherheit machbar.

Sollte auch sein. Es könnte ja Freund, Verwandte oder sonst was am Steuer sitzen, der von den Schulden keine Ahnung hat und deshalb nicht mit dem Leistungsverlust rechnen muss, daher falsch reagiert und sich den Hals bricht.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 28.05.2023, 09:04
Beitrag #13


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Schlagartiger Leistungsverlust ist im Störungsfall JEDERZEIT möglich.
Und das nicht nur bei E-Fahrzeugen, sondern auch bei Verbrennern, und sogar - brutalstmöglich - bei "normalen" Fahrrädern.
Den Hals bricht man sich dabei nur in den seltensten Fällen.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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AMenge
Beitrag 28.05.2023, 09:45
Beitrag #14


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Zitat (Söne spitze Steine @ 27.05.2023, 17:41) *
Andere Hersteller haben schon daran gedacht, die Kiste dann ganz stillzulegen – und wenn da gerade jemand mit auf der Autobahn fährt.

So etwas kann man ja auch anders lösen als nur nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip. Viele aktuelle Fahrzeugen zeigen frühzeitig an, wann denn die nächste Inspektion ansteht. Genauso könnte auch eine Anzeige kommen, dass das Fahrzeug demnächst den Dienst einstellt, wenn der Besitzer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Und am angekündigten Tag X setzt sich das Fahrzeug dann einfach überhaupt nicht mehr in Bewegung.

Das man nur als Beispiel. Allein aus Haftungsgründen wird kein Hersteller seine Fahrzeugen einfach im Betrieb still legen.
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F117
Beitrag 28.05.2023, 20:16
Beitrag #15


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Das Fahrzeug soll Vertragsdetails anzeigen? Woher soll das Auto denn wissen, wer gerade fährt?

Daaaaatenschutz ...


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

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GM_
Beitrag 28.05.2023, 20:38
Beitrag #16


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Zitat (Ernschtl @ 26.05.2023, 22:46) *
Zitat (Söne spitze Steine @ 26.05.2023, 15:59) *
Was spricht eigentlich technisch wie rechtlich (StVG, StVO, StVZO) dagegen, ...
Ich frage mich gerdade was in deinem Kopf vorgeht, warum?
+1

Wo bist du aufgewachsen?


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Ernschtl
Beitrag 28.05.2023, 21:35
Beitrag #17


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Ich grüble noch über den Zusammenhang. Ich bin Pfälzer war aber mein halbes Leben im östlichen Ausland. Das macht locker, du weisst das.


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blackdodge
Beitrag 28.05.2023, 21:38
Beitrag #18


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Zitat (Söne spitze Steine @ 27.05.2023, 18:41) *
Mautdaten werden nie nicht zur Fahndung eingesetzt – heute gängiges Mittel.


Nö, geht nicht so einfach

Zitat
Funkzellenabfragen werden nur auschließlich zur Bekämpfung schwerster Straftaten eingesetzt – in Berlin gängiges Mittel bei Sachbeschädigung.


bei ner Straftatenhäufung sicher möglich

Zitat
Neue Fahrzeuge sind heute wandelnde Wanz…, äh Smartphones.
stimmt





Zitat (Hoheneicherstation @ 27.05.2023, 18:47) *
Das Ganze muss im Ernstfall ja nicht von jetzt auf gleich passieren. Eine geschwindigkeitsabhängige Vorwarnzeit ist mit Sicherheit machbar.


funktioniert beim Euro6 LKW ja auch, wenn die Ad Blue-Anlage defekt ist oder die Brühe alle, gehts nach ner Vorwarnzeit in den Notlauf


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GM_
Beitrag 28.05.2023, 22:34
Beitrag #19


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Zitat (Ernschtl @ 28.05.2023, 22:35) *
Ich grüble noch über den Zusammenhang. Ich bin Pfälzer war aber mein halbes Leben im östlichen Ausland. Das macht locker, du weisst das.

Sorry, du doch nicht. Ich meinte @Söne spitze Steine. Wie kann man so ohne Empfinden für rechtsstaatliche Grundsätze herumlaufen?


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Ernschtl
Beitrag 28.05.2023, 22:55
Beitrag #20


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Ah, ok. Macht nix, aber kapiert


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mir
Beitrag 29.05.2023, 22:54
Beitrag #21


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Äh. Ich stelle mir unter dem Eingangsbeitrag jetzt nur vor, dass die Leih-E-Scooter, die alle ohnehin Geofencing eingebaut haben (man kann mit ihnen das Stadtgebiet nicht verlassen), so programmiert werden, dass die Fußgängerzonen zu Verbotszonen werden.

Scheint mir in Erlangen praktiziert zu werden. Am Anfang und Ende von bestimmtem Fußgängerzonen werden immer auffällig viele Scooter abgestellt.

Wo ist jetzt das Problem mit rechtsstaatlichen Grundsätzen?


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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ilam
Beitrag 30.05.2023, 05:04
Beitrag #22


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Zitat (mir @ 29.05.2023, 22:54) *
Fußgängerzonen zu Verbotszonen


Ja - aber fürs Parken, nicht fürs Fahren:

https://erlangen.de/aktuelles/e-scooter
Zitat
Innerhalb der Abstellverbotszonen ist es den Nutzenden durch technische Maßnahmen nicht möglich den Ausleihvorgang zu beenden, erst außerhalb der Abstellverbotszonen kann die Rückgabe des E-Scooters erfolgen.



Zitat (mir)
Am Anfang und Ende von bestimmtem Fußgängerzonen werden immer auffällig viele Scooter abgestellt.


Klar, denn wenn man die Kiste drinnen nicht loswird, stellt man sie draußen ab - es sei denn man will "nur" durchfahren.
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Söne spitze Steine
Beitrag 30.05.2023, 17:30
Beitrag #23


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Eine mittelgroße Kommune stellt die Behauptung auf, Geofencing wäre für die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in Fußgängerzonen unzulässig, bleibt dafür aber jeden Nachweis schuldig.

Etliche PS-starke Fahrzeuge werden herstellermäßig bei Tempo 250 gedrosselt, können also elektronusch limitiert nicht schneller fahren. Viele E-Fahrzeuge sind noch weit stärker gedrosselt, beim VW ID.3 z.B. auf 160 km/h.

E-Scooter fahren max. 20 km/h, dort ist eine elektronische Drosselung durch Wegnahme des Antriebsstroms auf 6 km/h – meinetwegen mit Vorwarnzeit – auf 6 km/h in freigegebene Fußgängerzonen durchaus technisch realisierbar, ohne daß man plötzlich über den Lenker fällt.

Wenn der Akku leer ist, bleibt das Ding sowieso stehen.

Also wo ist die gesetzliche Grundlage, daß an die jeweilige Situation angepaßtes Verhalten nicht per Geofencing vorgegeben werden können dürfen soll?

Schließlich wird so viel von autonomem Fahren berichtet. Auch dafür gibt es schließlich Kriterien und es ist nicht per se verboten, autonom zu fahren.


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Beitrag 30.05.2023, 19:38
Beitrag #24


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Zitat (mir @ 29.05.2023, 23:54) *
Wo ist jetzt das Problem mit rechtsstaatlichen Grundsätzen?
Hier zum Beispiel?
Zitat (Söne spitze Steine @ 27.05.2023, 18:41) *
Klar kann man das Thema weiterspinnen und auch auf E-Autos ausdehnen. Heute bedienen sich die Kfz-Hersteller der ganzen Online-Daten, morgen die Behörden.




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Beitrag 31.05.2023, 05:34
Beitrag #25


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Für mich war das nur ein Nebenthema, aber ich wüsste nicht, was daran gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen soll, wenn Autos aufgrund von Geodaten die Geschwindigkeit beschränken. Welche meinst Du denn?

Das Hauptproblem ist eher, dass die Verwaltung unfähig ist, zuverlässige Datenbanken aufzustellen, aus denen die Geschwindigkeitsbeschränkungen hervorgehen.


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Beitrag 31.05.2023, 14:17
Beitrag #26


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Es ist ja schon fraglich, ob in den Scootern überhaupt die nötige Hardware verbaut ist, um ein Geofencing zu realisieren.


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Beitrag 04.06.2023, 21:12
Beitrag #27


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Zitat (mir @ 31.05.2023, 06:34) *
Für mich war das nur ein Nebenthema, aber ich wüsste nicht, was daran gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen soll, wenn Autos aufgrund von Geodaten die Geschwindigkeit beschränken. Welche meinst Du denn?
Schon das wäre Stasi 4.0. Ein Eingriff in informationelle Selbstbestimmung. Wenn ich nicht will, dass mein Auto mein Bwewgungsprofil zu bestimmten Zwecken verwendet, dann hat das zu unterbeiben.


Es ging mir aber ursprünglich aber um:
Zitat
Heute bedienen sich die Kfz-Hersteller der ganzen Online-Daten, morgen die Behörden.
Schon mal was von Datenschutz gehört?


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mir
Beitrag 05.06.2023, 08:20
Beitrag #28


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Schon mal was von Art. 6 Abs. 1 Lit. e) DSGVO gehört?


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Beitrag 05.06.2023, 08:52
Beitrag #29


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Bewegungsprofile aller Autos offen für die Behörden? Im Sinne der Verhältnismäßigkeit niemals anwendbar.


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Beitrag 05.06.2023, 16:21
Beitrag #30


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Man braucht keine Bewegungsprofile, damit das Auto die Geschwindigkeit in bestimmten Bereichen runterregelt.


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Beitrag 05.06.2023, 21:36
Beitrag #31


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Zur Diskussion gestellt wurde aber:
Zitat
Heute bedienen sich die Kfz-Hersteller der ganzen Online-Daten, morgen die Behörden.
Wenn ich ein Auto betreibe, bei dem Daten an den Hersteller gehen, bin ich selber schuld sowas zu kaufen.

Wenn eine Offenlegung meiner Daten an die Behörden per Gesetz erzwungen wird, dann hat jeder Bürger mit Anstand im Leibe Art 20 (4) in Kraft zu setzen. Das wäre ja noch schöner.


Aber davon abgesehen: Der Standort meines Fahrzeugs läßt auf meinen persönlichen Standort schließen, und jegliche Nutzung dieser Information gegen meinen Willen für irgemdwelche Zwecke ist bereits inakzeptabel. Informationelle Selbstbestimmung.


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Söne spitze Steine
Beitrag 06.06.2023, 00:11
Beitrag #32


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Klar besteht ein Recht auf informelle Selbstbestimmung. Aber genau wie Betreiber von Websites und Onlineshops trotz Verbots lustig Tracklingdienste einbinden (Google Adwords und Konsorten) und Amazon jede Mausbewegung und Tastendruck analysiert, interessiert die Autohersteller Datenschutz einen Dreck. Und hurra!, ab nächstem Jahr wird die Blackbox auch in jedem Neuwagen Pflicht.

Aber nicht einmal mit Oldtimern kann man sich auf Strecken mit „intelligenten Ampelanlagen“ anonym bewegen, wie es einst das Bundesverfassungsgericht für die anlaßlosen Erfassung von KFZ-Kennzeichen definiert hat. Kameras wie Siemens Sicore erfassen an jeder Ampel und an „Zählpunkten“ Kennzeichen der Fahrzeuge und verfolgt diese durch das Stadtgebiet, um das genaue Verkehrsaufkommen berechnen zu können. Der NRW-Datenschützer hat damit keine Probleme, weil bereits die Kamera das Kennzeichen „pseudonymisiert“. Es handelt sich also um veränderte Daten, die ohne weitere Daten keine Rückschlüsse auf den Urheber zulassen.

Und dann ist striitig, ob pseudonymisierte Daten denn noch nach DSGVO geschützt sind. Das EuG denkt jedenfalls, die DSGVO ist nicht anwendbar.

Technisch ist es gar kein Problem, elektrische Fahrzeuge wie eScooter auf bestimmten Strecken oder noch einfacher in bestimmten Bereichen auf 6 km/h zu begrenzen (Fußgängerzone, vbB) oder den Saft ganz abzuschalten, wenn eine Straße nicht befahren werden darf. Und wenn GPS nicht reicht, nimmt man einfach die Empfangsstärke der verfügbaren WLANs dazu. Hat Google schon gemacht, als die ersten Kameraautos für Streetview unterwegs waren, d.h. die haben einfach alles an WLAN-Infos gespeichert, was sie im Vorbeifahren erwischt haben, darunter auch schon mal ganze E-Mails oder Paßwörter (sofern WLAN unverschlüsselt).

Und wie das ist, in seinem fahrenden Smartphone gehackt zu werden, durfte bereits vor 7 Jahren ein Reporter von Wired ausprobieren. Als die Bremse versagte, hat er die Fahrt sicherheitshalber im Straßengraben beendet.

Daher wundert mich, daß eine Kommune, die vom Betreiber/Verleiher von E-Scootern sämtliche Kundendatensätze und Bewegungsprofile haben will, steif und fest behauptet, die Vorgabe der maximalen Geschwindigkeit bei den Scootern mittels Geofencing wäre illegal.


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Mueck
Beitrag 06.06.2023, 08:30
Beitrag #33


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Zitat (GM_ @ 05.06.2023, 22:36) *
Wenn eine Offenlegung meiner Daten an die Behörden per Gesetz erzwungen wird, dann hat jeder Bürger mit Anstand im Leibe Art 20 (4) in Kraft zu setzen.
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Söne spitze Steine
Beitrag 07.06.2023, 01:35
Beitrag #34


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Korrigiert mich wenn ich falsch liege: Art. 20 IV greift bei objektiv festzustellender Gefährdung oder Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung, nicht aber wenn subjektives Recht des einzelnen verletzt wird.

Das ist ja die Crux mit der Letzten Generation. Auch wenn die Bundesregierung wie gehabt durch die Welt jettet und damit ihren negativen Beitrag zum Klimawandel leistet, und trotz der Entscheidung des BVerfG zum Umweltschutz als Grundrecht ((1 BvR 2656/18 betreffend Art. 20a), ist das noch kein Fall für Art. 20 IV. Dann müßte es anstatt „diese Ordnung zu beseitigen“ heißen: „die natürliche Lebensgrundlage zu beseitigen“. Art. 20a begrenzt den Schutz der künftigen Generationen und Umweltschutz auf den „… Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung…“. (Da könnte mMn auch drinstehen, daß jeder Bundesbürger im Rahmen der Gesetzgebung und Rechtsprechung ein Recht auf 3 Frühstücksbrötchen hat. Dafür muß er trotzdem bezahlen.)


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GM_
Beitrag 11.06.2023, 21:26
Beitrag #35


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Zitat (Mueck @ 06.06.2023, 09:30) *
Zitat (GM_ @ 05.06.2023, 22:36) *
Wenn eine Offenlegung meiner Daten an die Behörden per Gesetz erzwungen wird, dann hat jeder Bürger mit Anstand im Leibe Art 20 (4) in Kraft zu setzen.
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Wie hieraus schon hervorgeht, ist Art 20 (4) schon in sich selber ein weites Feld mit breitem Diskussionsstoff, das wäre ein eigener Thread.

Ich würde daher diesen Aspekt aus der Diskussion zurück ziehen, und mich auf die These beschränken, dass eine solche Vorgehensweise (Offenlegung / Mißbrauch persönlicher Daten) nicht verfassungskonform wäre.


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azrael
Beitrag 11.06.2023, 22:39
Beitrag #36


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Nur mal so als Beispiel was da so kommen könnte, nicht unbedingt für E-Scooter aber für Fahrzeuge allgemein:
https://www.heise.de/hintergrund/Neuer-ETSI...it-9181896.html

Passener Kommentar aus dem Forum:
https://www.heise.de/forum/heise-online/Kom...-42734369/show/
Zitat:
"nur für schwerste Straftaten! Wie "Gründen einer terroristischen Vereinigung". Und anderer Gedankenverbrechen."
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Söne spitze Steine
Beitrag 12.06.2023, 10:07
Beitrag #37


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Eben. Wenn das Auslesen des Navigationssystems mit sämtlichen zurückgelegten oder geplantenn Strecken illegal ist, werden diese Daten eben in Echtzeit erhoben, inklusive Geschwindigkeit, Tankinhalt, Daten von Fahrteugsensoren u.s.w.

Als nächstes kommt dann die Fernsteuerung, das Kfz kuzerhand stillegen zu lassen. Kannst kein Gas mehr geben, nur noch ausrollen.

Ich weiß daher immer noch nicht, was das Ausrollen in bestimmten Geofencing-Zonen beim E-Scooter verbieten soll.


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GM_
Beitrag 14.06.2023, 23:27
Beitrag #38


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Nun haben wir ja zum Glück noch ein BVG, das bisher auch die ganzen verfassungswidrigen Unternehmungen unserer "demokratischen" Regierungen einschließlich unserer "demokratischen" Abnickparlamente zur Beseitigung der verfassungsmäßigen Rechtsordnung beim Thema Vorrattsdatenspeicherung seit 2007 immer wieder mannhaft gestoppt hat, letzter Akt bisher im März 2023.

Sich in Grund und Boden schämen und in Sack und Asche gehen müßten eigentlich alle Politiker (Kanzler*Innen (m/w/d), Minister, Abgeordnete) die sich an diesen verfassungswidrigen Versuchen beteiligt haben. Hätten sie mich gefragt, ich hätte ihnen vorher gesagt, dass ihr Unterfangen verfassungswidrig ist.

Hoffen wir, dass auf das BVG auch in Zukunft noch Verlass ist.

Wie man an der Argumentation von SsS sieht, ist ein Problem an der Sache die Salamitaktik: Nach dem Motto: Wenn dies bereits möglich ist, warum dann nicht auch jenes. Da fehlen einfach die absoluten Maßstäbe, das Grundverständnis verfassungsmäßiger Rechtsgüter.


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Söne spitze Steine
Beitrag 15.06.2023, 23:16
Beitrag #39


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Politiik und Behörden zeigen sich immer dann kreativ und austauschfähig auf informeller Ebene (außerhalb der Behördenhierarchie), wenn es um das Umgehen von gerichtlichen Vorgaben geht.

Während das anlaßlose Erfassen von Kfz-Kennzeichen illegal ist, ist dasselbe mit dem Neusprech der „Pseudonymisierung“ zwecks Verkehrssteuerung (für die zuständigen Datenschutzbehörden) gar kein Problem, weil das Kfz-Kennzeichen die Kamera nicht verläßt und ohne zusätzliche Informationen ein Rückschluß auf das konkrete Kfz (angeblich) nicht möglich ist. Aber da ist was beim EuGH anhängig, ob pseudonym Daten nun unter die DSGVI fallen oder nicht.


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WurstCase
Beitrag 19.06.2023, 15:21
Beitrag #40


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Genau das (Verringerte Höchstgeschwindigkeit oder sogar Abbremsen bis zum Stillstand) wird doch längst gemacht. huh.gif Hier z. B.: https://intercom-help.eu/tier-mobility/de/a...n-auf-der-karte

Oder waren jetzt sämtliche E-Scooter, also auch solche, die von einem der Sharing-Anbieter geliehen werden können, gemeint? Das wäre natürlich was anderes.
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mir
Beitrag 19.06.2023, 22:34
Beitrag #41


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Zitat (GM_ @ 15.06.2023, 00:27) *
Nun haben wir ja zum Glück noch ein BVG,


Der BVG mag für viele Berliner ein Glück sein (hmm?), aber Du meinst sicher das BVerfG. Oder das BVerwG? Vielleicht den BayVGH? Na, sicher irgendein Gericht. Ich würde eher auf den EuGH setzen, wenn man die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung verfolgt.

Was Du aber übersiehst: Um für ein Fahrzeug in einem bestimmten geographischen Gebiet die Geschwindigkeit zu begrenzen, müssen gar keine Standortdaten übermittelt werden. Es genügt, wenn dem Fahrzeug die entsprechenden "Sperrzonen" übermittelt werden - dadurch gibt's auch keine Probleme mit dem Datenschutz.




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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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