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> Ende der Ortschaft nicht erkannt.
Skipper666
Beitrag 26.05.2023, 07:50
Beitrag #1


Neuling


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Ich fuhr mit meinem PKW durch eine geschlossene Ortschaft in vorgeschriebener Geschwindigkeit.
Am Ende der sichtbaren Bebauung wurde eine bauliche Maßnahme (Schikane) durchfahren. Danach folgte eine gut ausgebaute gerade Strecke. In der Gewissheit, nicht mehr in der geschlossenen Ortschaft zu sein, beschleunigte ich und wurde nach ca 50m geblitzt. Nach weiteren 100-150m konnte ich dann nur durch genaues Hinsehen ein Ortsausgangsschild auf der linken Seite erkennen. Dieses war teilweise von herabhängenden Ästen verdeckt und lag im Schatten. Da ich nicht vorsätzlich gehandelt habe und der festen Überzeugung war, nicht mehr innerhalb der geschlossenen Ortschaft zu sein, stelle ich die Frage, ob ich gegen der zu erwartenden Strafe Einspruch erheben sollte.
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mir
Beitrag 26.05.2023, 08:00
Beitrag #2


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Wurde Dir denn Vorsatz vorgeworfen?


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Skipper666
Beitrag 26.05.2023, 08:07
Beitrag #3


Neuling


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Ich warte noch auf den Bescheid. Ich finde nur die Situation extrem unglücklich, da ich der festen Meinung gewesen bin, nach durchfahren der Schikane außerhalb der Ortschaft zu sein, da entlang der anschließenden langen Geraden kein Ortsausgangsschild zu erkennen war.
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Explosiv
Beitrag 26.05.2023, 08:10
Beitrag #4


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Der Bußgeldkatalog geht grundsätzlich von Fahrlässigkeit aus.
Wer beschleunigt, obwohl er noch an keinem Ortsausgangsschild vorbeigekommen ist, nur weil die Bebauung aufgehört hat, handelt fahrlässig.
Da ändert es auch nichts dran, dass das später erreichte Ortsausgangsschild nicht von weitem erkennbar war.

Ein Einspruch würde daher wenig bringen. Auch, wenn die Situation unglücklich war.


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mir
Beitrag 26.05.2023, 08:14
Beitrag #5


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Dass Du absichtlich zu schnell gefahren bist, wird normalerweise nicht angenommen.,

Wenn das Ortsausgangsschild objektiv erkennbar war, von Dir aber nicht erkannt wurde, ist das trotzdem schuldhaft und läuft auf Fahrlässigkeit hinaus.

Wenn das Ortsausgangsschild mit dem berühmten beiläufigen Blick objektiv nicht wahrnehmbar ist, sähe es anders aus.

Vielleicht bringt ein Bild Licht in diese verschattete Angelegenheit?


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rentenberater
Beitrag 26.05.2023, 08:29
Beitrag #6


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Zitat (mir @ 26.05.2023, 09:14) *
Wenn das Ortsausgangsschild mit dem berühmten beiläufigen Blick objektiv nicht wahrnehmbar ist, sähe es anders aus.

Aber auch dann darf ich nicht nach 50 Metern schon so beschleunigt haben, dass es blitzt....

Zitat (Skipper666 @ 26.05.2023, 08:50) *
Ich fuhr mit meinem PKW durch eine geschlossene Ortschaft in vorgeschriebener Geschwindigkeit.
Am Ende der sichtbaren Bebauung ... beschleunigte ich und wurde nach ca 50m geblitzt.

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mir
Beitrag 26.05.2023, 08:32
Beitrag #7


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Zeig mir bitte mal die Vorschrift in der StVO, die mir verbietet, innerhalb von 50 Metern von 50 auf 60 zu beschleunigen.


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Explosiv
Beitrag 26.05.2023, 08:45
Beitrag #8


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Dann zeig bitte mal die Vorschrift, die es erlaubt, wenn man kein Ortsausgangsschild erkannt hat, von 50 auf 60 zu beschleunigen. Oder darüber hinaus.

Kein Schild gesehen heißt weiter maximal 50 fahren.

Ich kenne Ortsausfahrten, bei denen die Bebauung aufhört und das Ortsausgangsschild erst hinter einer Kurve steht. Das kann man vom Ende der Bebauung gar nicht sehen. Trotzdem ist bis dort die zHG die von igO.

Für ungeduldige Ortsfremde gefährlich, wenn sie sich nicht an die StVO halten wollen.


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mir
Beitrag 26.05.2023, 09:03
Beitrag #9


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Das ist natürlich richtig. blushing.gif


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Mueck
Beitrag 26.05.2023, 09:21
Beitrag #10


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Zitat (Explosiv @ 26.05.2023, 08:45) *
Ich kenne Ortsausfahrten, bei denen die Bebauung aufhört und das Ortsausgangsschild erst hinter einer Kurve steht. Das kann man vom Ende der Bebauung gar nicht sehen.
Dann stehen sie eigentlich falsch ... thread.gif
Zitat
Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel
I. Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.
... aber sie stehen und müssen beachtet werden ... whistling.gif
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auchdasnoch
Beitrag 26.05.2023, 10:52
Beitrag #11


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Zitat (Explosiv @ 26.05.2023, 08:45) *
Ich kenne Ortsausfahrten, bei denen die Bebauung aufhört und das Ortsausgangsschild erst hinter einer Kurve steht.
Und ich kenne eine Straße mit zwei Fahrstreifen in jede Richtung, die ohne jegliche Bebauung kilometerweit innerhalb geschlossener Ortschaft verläuft. Erlaubt ist durch Beschilderung eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
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mkossmann
Beitrag 26.05.2023, 14:01
Beitrag #12


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Zitat (Mueck @ 26.05.2023, 09:21) *
Zitat (Explosiv @ 26.05.2023, 08:45) *
Ich kenne Ortsausfahrten, bei denen die Bebauung aufhört und das Ortsausgangsschild erst hinter einer Kurve steht. Das kann man vom Ende der Bebauung gar nicht sehen.
Dann stehen sie eigentlich falsch ... thread.gif
Zitat
Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel
I. Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.
... aber sie stehen und müssen beachtet werden ... whistling.gif

Das wird dann in Höfingen so "umgangen" :
Seit letztem Jahr steht das Ortsausgangsschild am Kreisel und die Strecke bis zum ehemaligen Standort dieses Schildes wird auf 50 km/h begrenzt.
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rapit
Beitrag 26.05.2023, 14:40
Beitrag #13


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@Mueck: wir wissen nicht, ob die Ortstafel falsch steht.

Es heißt:
Zitat (Skipper666 @ 26.05.2023, 08:50) *
Am Ende der sichtbaren Bebauung

kann also gut sein, dass da noch Bebauung war, die nur wie das Ortsschild von Grünzeug verdeckt wurde wavey.gif

Aber es wurde ja bereits auf den Punkt gebracht: ohne Ortsendetafel kein Ortsende.

Im Grunde auch logisch: der Gegenverkehr wird sicherlich nicht mit einer zHg von 100 km/h auf die Schikane losgelassen. Deswegen war da auch keine Ortstafel in der Nähe, weil die Schikane eben irgendwo im Ort liegt, und nicht unmittelbar am Ortsschild.


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Nerari
Beitrag 26.05.2023, 17:26
Beitrag #14


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Zitat (rapit @ 26.05.2023, 15:40) *
der Gegenverkehr wird sicherlich nicht mit einer zHg von 100 km/h auf die Schikane losgelassen.

laugh2.gif wenn du dich da mal nicht täuschst. Ich meine mich an zig Beispiele zu erinnern, wo genau das gemacht wird. Bestenfalls wird noch kurz vor dem Ort auf 70 reduziert, aber selbst das nicht zwingend.
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rapit
Beitrag 26.05.2023, 21:33
Beitrag #15


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Zitat (Nerari @ 26.05.2023, 18:26) *
Ich meine mich an zig Beispiele zu erinnern, wo genau das gemacht wird.

In etwa so?
Zur Erinnerung: hier im VP werden fiktive Fälle behandelt!


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Explosiv
Beitrag 27.05.2023, 08:45
Beitrag #16


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Der Tempotrichter vor Beginn einer gO wurde doch als unnötig befunden? Gibt sicher noch viele Altfälle, wo das nicht geändert wird, aber neu sollte es die nicht mehr geben.
Ein- oder Ausgangsschikanen sind in der Regel gut erkennbar, und dank Sichtfahrgebot sind dann Tempotrichter entbehrlich. Hier in der Eifel gibt es etliche Ortschaften mit solchen Schikanen- offenbar lassen sich die Führer von KFZ anders nicht sozialisieren- und recht häufig bis regelmäßig steht das Ortsschild von außen betrachtet genau vor der Schikane.
Wer da mit mehr als 50 heranfährt ist also selber schuld, und wenn die Schikane weniger Tempo erfordert, hat man mit Tempo 50 noch Zeit genug, entsprechend runterzubremsen.
Überraschend kommen diese Schikanen auch nicht, wenn so viele Orte sie haben.


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Jetfuel
Beitrag 30.05.2023, 23:23
Beitrag #17


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Da würde ich mich gerne mal mit einklinken, weil in einem Nachbarort das Ortsschild früher am Anfang/Ende der Bebauung stand und nun ca. 100 meter in den Ort hinein versetzt wurde. Seit dem (auf den Ort zukommend) steht kurz vor dem Ort ein Tempo 50 Schild, davor ist 100 kmh auf der Landstraße. erlaubt. Umgekehrt (beim herausfahren) befinde ich mich innerhalb der Bebauung schon am Ortsausgangsschild und hier folgt direkt ein Tempo 50 Schild, das aber auch nach der Ortschaft nie wieder aufgehoben wird. Wie verhält es sich denn hier mit einem Blitzer z.B. 2km nach dem Ort? Das ich mit 100 kmh auf den Ort zufahren kann und nur mit 50 kmh von dort weg ergibt ja irgendwie auch keinen Sinn... (Vor dem Versatz galt in beide Richtung schon immer 100 auf der Landstraße.)
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rapit
Beitrag 31.05.2023, 08:03
Beitrag #18


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unsure.gif Verstehe ich gerade nicht ganz. AgO ist also in beide Richtungen ein Stück mit Vz 274-50 beschildert? Zunächst klingt es so, als stünde nur in einer Richtung ein 274-50 think.gif

So wie oben oder so wie unten?


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F117
Beitrag 31.05.2023, 08:11
Beitrag #19


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Ich verstehe das so, dass ein ortseinwärts Fahrender mit einem 274-50 auf 50 abgebremst wird, damit er nicht mit 100 am Ortseingang ankommt. Vom Dorf weg passiert man aber erst das Ortsausgangsschild und danach ein 274-50, dass wohl nicht aufgehoben wird. Also fährt man bis zum Nachbardorf 50, von dort aber kommend mit 100.


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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Derhengst
Beitrag 15.06.2023, 10:31
Beitrag #20


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Ohne Bild kann man doch nix sagen. Ist noch etwas gekommen?
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