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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 26.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90693 ![]() |
Ich fuhr mit meinem PKW durch eine geschlossene Ortschaft in vorgeschriebener Geschwindigkeit. Am Ende der sichtbaren Bebauung wurde eine bauliche Maßnahme (Schikane) durchfahren. Danach folgte eine gut ausgebaute gerade Strecke. In der Gewissheit, nicht mehr in der geschlossenen Ortschaft zu sein, beschleunigte ich und wurde nach ca 50m geblitzt. Nach weiteren 100-150m konnte ich dann nur durch genaues Hinsehen ein Ortsausgangsschild auf der linken Seite erkennen. Dieses war teilweise von herabhängenden Ästen verdeckt und lag im Schatten. Da ich nicht vorsätzlich gehandelt habe und der festen Überzeugung war, nicht mehr innerhalb der geschlossenen Ortschaft zu sein, stelle ich die Frage, ob ich gegen der zu erwartenden Strafe Einspruch erheben sollte. |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 23620 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Wurde Dir denn Vorsatz vorgeworfen?
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 26.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90693 ![]() |
Ich warte noch auf den Bescheid. Ich finde nur die Situation extrem unglücklich, da ich der festen Meinung gewesen bin, nach durchfahren der Schikane außerhalb der Ortschaft zu sein, da entlang der anschließenden langen Geraden kein Ortsausgangsschild zu erkennen war.
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9690 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Der Bußgeldkatalog geht grundsätzlich von Fahrlässigkeit aus.
Wer beschleunigt, obwohl er noch an keinem Ortsausgangsschild vorbeigekommen ist, nur weil die Bebauung aufgehört hat, handelt fahrlässig. Da ändert es auch nichts dran, dass das später erreichte Ortsausgangsschild nicht von weitem erkennbar war. Ein Einspruch würde daher wenig bringen. Auch, wenn die Situation unglücklich war. -------------------- |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 23620 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Dass Du absichtlich zu schnell gefahren bist, wird normalerweise nicht angenommen.,
Wenn das Ortsausgangsschild objektiv erkennbar war, von Dir aber nicht erkannt wurde, ist das trotzdem schuldhaft und läuft auf Fahrlässigkeit hinaus. Wenn das Ortsausgangsschild mit dem berühmten beiläufigen Blick objektiv nicht wahrnehmbar ist, sähe es anders aus. Vielleicht bringt ein Bild Licht in diese verschattete Angelegenheit? -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 297 Beigetreten: 07.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84950 ![]() |
Wenn das Ortsausgangsschild mit dem berühmten beiläufigen Blick objektiv nicht wahrnehmbar ist, sähe es anders aus. Aber auch dann darf ich nicht nach 50 Metern schon so beschleunigt haben, dass es blitzt.... Ich fuhr mit meinem PKW durch eine geschlossene Ortschaft in vorgeschriebener Geschwindigkeit. Am Ende der sichtbaren Bebauung ... beschleunigte ich und wurde nach ca 50m geblitzt. |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 23620 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Zeig mir bitte mal die Vorschrift in der StVO, die mir verbietet, innerhalb von 50 Metern von 50 auf 60 zu beschleunigen.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9690 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Dann zeig bitte mal die Vorschrift, die es erlaubt, wenn man kein Ortsausgangsschild erkannt hat, von 50 auf 60 zu beschleunigen. Oder darüber hinaus.
Kein Schild gesehen heißt weiter maximal 50 fahren. Ich kenne Ortsausfahrten, bei denen die Bebauung aufhört und das Ortsausgangsschild erst hinter einer Kurve steht. Das kann man vom Ende der Bebauung gar nicht sehen. Trotzdem ist bis dort die zHG die von igO. Für ungeduldige Ortsfremde gefährlich, wenn sie sich nicht an die StVO halten wollen. -------------------- |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 23620 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Das ist natürlich richtig.
![]() -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7117 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Ich kenne Ortsausfahrten, bei denen die Bebauung aufhört und das Ortsausgangsschild erst hinter einer Kurve steht. Das kann man vom Ende der Bebauung gar nicht sehen. Dann stehen sie eigentlich falsch ... ![]() Zitat Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel ... aber sie stehen und müssen beachtet werden ... I. Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden. ![]() |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2187 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Ich kenne Ortsausfahrten, bei denen die Bebauung aufhört und das Ortsausgangsschild erst hinter einer Kurve steht. Und ich kenne eine Straße mit zwei Fahrstreifen in jede Richtung, die ohne jegliche Bebauung kilometerweit innerhalb geschlossener Ortschaft verläuft. Erlaubt ist durch Beschilderung eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 870 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 ![]() |
Ich kenne Ortsausfahrten, bei denen die Bebauung aufhört und das Ortsausgangsschild erst hinter einer Kurve steht. Das kann man vom Ende der Bebauung gar nicht sehen. Dann stehen sie eigentlich falsch ... ![]() Zitat Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel ... aber sie stehen und müssen beachtet werden ... I. Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden. ![]() Das wird dann in Höfingen so "umgangen" : Seit letztem Jahr steht das Ortsausgangsschild am Kreisel und die Strecke bis zum ehemaligen Standort dieses Schildes wird auf 50 km/h begrenzt. |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32289 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
@Mueck: wir wissen nicht, ob die Ortstafel falsch steht.
Es heißt: Am Ende der sichtbaren Bebauung kann also gut sein, dass da noch Bebauung war, die nur wie das Ortsschild von Grünzeug verdeckt wurde ![]() Aber es wurde ja bereits auf den Punkt gebracht: ohne Ortsendetafel kein Ortsende. Im Grunde auch logisch: der Gegenverkehr wird sicherlich nicht mit einer zHg von 100 km/h auf die Schikane losgelassen. Deswegen war da auch keine Ortstafel in der Nähe, weil die Schikane eben irgendwo im Ort liegt, und nicht unmittelbar am Ortsschild. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6471 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
der Gegenverkehr wird sicherlich nicht mit einer zHg von 100 km/h auf die Schikane losgelassen. ![]() |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32289 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Ich meine mich an zig Beispiele zu erinnern, wo genau das gemacht wird. In etwa so? Zur Erinnerung: hier im VP werden fiktive Fälle behandelt! -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Beitrag
#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9690 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Der Tempotrichter vor Beginn einer gO wurde doch als unnötig befunden? Gibt sicher noch viele Altfälle, wo das nicht geändert wird, aber neu sollte es die nicht mehr geben.
Ein- oder Ausgangsschikanen sind in der Regel gut erkennbar, und dank Sichtfahrgebot sind dann Tempotrichter entbehrlich. Hier in der Eifel gibt es etliche Ortschaften mit solchen Schikanen- offenbar lassen sich die Führer von KFZ anders nicht sozialisieren- und recht häufig bis regelmäßig steht das Ortsschild von außen betrachtet genau vor der Schikane. Wer da mit mehr als 50 heranfährt ist also selber schuld, und wenn die Schikane weniger Tempo erfordert, hat man mit Tempo 50 noch Zeit genug, entsprechend runterzubremsen. Überraschend kommen diese Schikanen auch nicht, wenn so viele Orte sie haben. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.05.2023 - 19:51 |