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> Übermittlungssperre
Frank999
Beitrag 23.05.2023, 11:52
Beitrag #1


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Moin,
in Bezug auf Spiegel Online | Innenministerium ist Knöllchen-Spitzenreiter sowie HAZ | RND | vergleichbarer Bericht ist mir zum ersten Mal das Wort einer Übermittlungssperre über den Weg gelaufen.
In der Wikipedia | Übermittlungssperre ist eine Reihe von Gründen aufgeführt.
Zitat
Ministerien dürfen aus Sicherheitsinteressen Identität der Fahrer verbergen

Im entsprechenden Lemma der Wikipedia ist allerdings kein Punkt aufgeführt, der sich auf Verstöße im ruhenden Verkehr anwenden lässt.

Meine Frage: Wieso kann eine Übermittlungssperre oder eine Auskunftssperre auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten angewandt werden?
Ist das Schutzbedürfnis der Fahrenden so groß?

(Anmerkung: Ich möchte es einfach nur wissen und verstehen)

Viele Grüße, Frank
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ilam
Beitrag 23.05.2023, 12:30
Beitrag #2


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Zum Schutzbedürfnis:

Das ist problemlos zu begründen. Teroristen haben ein großes Interesse daran, Fahrwege auszukundschaften um gezielt Anschläge zu verüben.
Beckurts und Schleyer fallen mir da auf Anhieb als Beispiele ein. Und schon praktisch, wenn man das gar nicht vor Ort machen muss, weil man sich über gesammelte Knöllchen ein ganz gutes Bild machen kann...

Und - nein, man kann nicht ausschließen, dass jemand mit Zugriff auf die Daten diese dann auch den Tätern zuspielt. Es gibt hierfür harmlose Beispiele (die vielfach gesuchte Adresse von Helene Fischer von diversen Polizeicomputern aus) und nicht ganz so harmlose (Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Hamburg hat ihre kriminellen Freunde rechtzeitig vor polizeilichen Maßnahmen gewarnt).

Grundlage dürfte dann das hier sein. https://dejure.org/gesetze/StVG/41.html
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rapit
Beitrag 23.05.2023, 13:02
Beitrag #3


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Was hat denn Übermittlungssperre mit privaten Knollenanzeigen zu tun?

Es gibt ohnehin kein Recht des Anzeigenden, den Betroffenen benannt zu bekommen.


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Frank999
Beitrag 23.05.2023, 14:20
Beitrag #4


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Von privaten Knöllchen war nicht die Rede.
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Anachronist
Beitrag 23.05.2023, 14:44
Beitrag #5


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Zitat (Frank999 @ 23.05.2023, 12:52) *
Meine Frage: Wieso kann eine Übermittlungssperre oder eine Auskunftssperre auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten angewandt werden?
Ist das Schutzbedürfnis der Fahrenden so groß?


Der Spiegel-Artikel, auf den du verlinkst, beschreibt das doch im letzten Absatz am Beispiel des Verfassungsschutzes.
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rapit
Beitrag 23.05.2023, 16:08
Beitrag #6


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Zitat (Frank999 @ 23.05.2023, 15:20) *
Von privaten Knöllchen war nicht die Rede.

Nein, von mir auch nicht.

Sondern von Anzeigen durch Private. Also nicht durch das Ordnungsamt etc., sondern durch eine Privatperson.

Und da werden niemals die Daten des Angezeigten an den Anzeiger herausgegeben.

Daher ist der Thread mit der Fragestellung, die er hat, schlichtweg Unsinn.

Das, was z.B. im Spiegelbericht steht, ist eine andere Fragestellung.
Und die Antwort darauf steht im Artikel.


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Frank999
Beitrag 23.05.2023, 16:25
Beitrag #7


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Nun gut, dann mache ich mal eine Woche Pause im Forum, bis mein Name in Vergessenheit geraten ist, und werde mich auf sachliche Fragen konzentrieren, die kein Reizthema sind.
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Nerari
Beitrag 23.05.2023, 17:28
Beitrag #8


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Zitat (Frank999 @ 23.05.2023, 17:25) *
Nun gut, dann mache ich mal eine Woche Pause im Forum, bis mein Name in Vergessenheit geraten ist, ....


Da wird eine Woche nicht reichen rolleyes.gif
.
Wahrscheinlich müsstest du um Löschung deines Accounts bitten und dich, nach Absprache mit den Zuständigen, unter gänzlich anderem Namen neu anmelden, sowie den Wohnort weglassen (oder alternativ nochmals deinen User-Namen ändern lassen und den Wohnort löschen, dann ist der Rückschluss auf dich nicht ganz so einfach laugh2.gif )
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rapit
Beitrag 23.05.2023, 17:45
Beitrag #9


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Nur mal so als Idee: wie wäre es, statt nur Pause zu machen mal in sich zu gehen und Reizthemen wegzulassen? rolleyes.gif

Diverse Fragen haben halt was von Trollerei.


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AMenge
Beitrag 23.05.2023, 20:37
Beitrag #10


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Man ja auch durchaus Reizthemen zur Diskussion stellen - aber auf das "wie" kommt es an.
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nachteule
Beitrag 23.05.2023, 22:59
Beitrag #11


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Hallo, Ilam,

Zitat (ilam @ 23.05.2023, 13:30) *
Es gibt hierfür harmlose Beispiele (die vielfach gesuchte Adresse von Helene Fischer von diversen Polizeicomputern aus)..

soweit ich weiß, wurde seinerzeit nicht die Anschrift abgefragt (da wird vermutlich so oder so eine Auskunftssperre bestehen), sondern nur, ob sie gesucht wird oder ob etwas gegen sie vorliegt.

M. E. völlig blödsinnige Abfragen, denn wenn sie je straffällig geworden sein sollte, hätte es irgendein Reporter ganz sicher mitbekommen und veröffentlicht.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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