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> Fahrverhaltensbeobachtung wiederholen, Gibt es für die FVB eine Rechtsgrundlage ?
HJN999
Beitrag 21.05.2023, 14:22
Beitrag #1


Neuling


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Hallo in die Runde .

Kurze Zusammenfassung :

MPU (FS Entzug wg. Alkohol ) bis auf Reaktionstest geschafft bei AVUS .
Dann FVB - 2x wegen Nervosität , Prüfungsangst und dem ganzen durchgerasselt.
Irgendwie war der Fahrlehrer auch unsympathisch...
Fahrstunden vorher gemacht ,jedoch mit anderer Fahrschule als die von AVUS.
Lt.AVUS kann die FVB beliebig wiederholt werden (ist ja deren Umsatz !)

Jetzt macht die Führerscheinstelle komisch und ist der Meinung , sie bräuchten eine Rechtsgrundlage
für eine weitere Wiederholung. Gibt es da was ?

Habe im Netz nichts gefunden, außer die Aussage "ja geht beliebig oft "aber ohne Nennung der Quelle o.ä.


Gruß
Jürgen
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MsTaxi
Beitrag 21.05.2023, 14:51
Beitrag #2


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Welche Rechtsgrundlage gibt denn die FEB für ihre Drängelei?


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Q-Treiberin
Beitrag 21.05.2023, 14:56
Beitrag #3


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Gab es von der FEB eine Frist in der eine positive FVB vorgelegt werden muss?


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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HJN999
Beitrag 21.05.2023, 15:14
Beitrag #4


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Zitat (Q-Treiberin @ 21.05.2023, 15:56) *
Gab es von der FEB eine Frist in der eine positive FVB vorgelegt werden muss?


...die Frist läuft bis 30.06.23


Zitat (MsTaxi @ 21.05.2023, 15:51) *
Welche Rechtsgrundlage gibt denn die FEB für ihre Drängelei?


Stimmt , wäre die Gegenfrage , jedoch muss ich ein wenig feinfühlig sein ,
und die MA nicht zu verärgern ....
Die FEB , ist da wohl "unwissend" - sie möchte eine Quelle , Paragraph o.ö. wo
sinngemäß erläutert ist , Wiederholungen FVB unbegrenzt möglich.
Bin wohl angeblich der erste der das macht und entsprechend nervt.




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Q-Treiberin
Beitrag 21.05.2023, 16:13
Beitrag #5


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Zitat (HJN999 @ 21.05.2023, 16:14) *
Zitat (Q-Treiberin @ 21.05.2023, 15:56) *
Gab es von der FEB eine Frist in der eine positive FVB vorgelegt werden muss?


...die Frist läuft bis 30.06.23
Dann vermute ich, dass Du bis zu dem Termin so viele FVB machen kannst wie Du „brauchst“. Ist bei einer MPU ja auch ähnlich.

Was ich nicht weiß ob eine negative FVB direkt an die FEB gemeldet wird/werden darf und wie das im Allgemeinen abläuft.
Oder hast Du die negativen FVB dort mitgeteilt?


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Mateo
Beitrag 21.05.2023, 16:39
Beitrag #6


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[quote name='HJN999' date='21.05.2023, 15:22' post='1058223704']


MPU (FS Entzug wg. Alkohol ) bis auf Reaktionstest geschafft bei AVUS .


Hi, hast du direkt vor Ort bei der MPU die Info bekommen, dass du eine FEB machen musst oder kam die Aufforderung irgendwann danach per Post?
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Q-Treiberin
Beitrag 21.05.2023, 17:41
Beitrag #7


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HJN999
Beitrag 21.05.2023, 19:02
Beitrag #8


Neuling


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Zitat (Q-Treiberin @ 21.05.2023, 17:13) *
Zitat (HJN999 @ 21.05.2023, 16:14) *
Zitat (Q-Treiberin @ 21.05.2023, 15:56) *
Gab es von der FEB eine Frist in der eine positive FVB vorgelegt werden muss?


...die Frist läuft bis 30.06.23
Dann vermute ich, dass Du bis zu dem Termin so viele FVB machen kannst wie Du „brauchst“. Ist bei einer MPU ja auch ähnlich.

Was ich nicht weiß ob eine negative FVB direkt an die FEB gemeldet wird/werden darf und wie das im Allgemeinen abläuft.
Oder hast Du die negativen FVB dort mitgeteilt?


FVB Ergebnis wird v.AVUS nicht automatisch an die FEB mitgeteilt , Gutachten kommt nach Hause.
Beim pers.Gespräch mit FEB nur mitgeteilt, das nicht geklappt und dann
der Hinweis FEB mit der " Wiederholung " etc.

Zitat (Q-Treiberin @ 21.05.2023, 18:41) *
Worauf beziehst Du Dich gerade? unsure.gif


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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 21.05.2023, 23:08
Beitrag #9





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Kurzfassung rechtliche Grundlage: Art. 12 Abs 1 GG für das Unternehmen, Art. 2 Abs. 1 GG für den Abtrgssteller.

Länger:

Die Beziehung zwischen MPU-Gutachter, MPI, Fahrschulen etc. und dem Klienten sind rein privatwirtschaftlicher Natur.
Die freie Ausübung dieser Berufe wird vor Zugriffen des geschützt durch das Grundgesetz, Eingriffe des Staates (als Rechtsträger der FEB) sind hier nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage möglich (Abs. 2) An dieser fehlt es.

Es wurde also eigentlich schon richtig erkannt: Die FEB muss eine Rechtsgrundlage liefern, um hier (lenkend) einzugreifen und nicht umgekehrt. Sie kann dem MPI oder der Fahrschule nichts vorschreiben.

Der Deal zwischen FEB und Antragsteller ist folgender: Du gibst mir positives, der Anlage 4a zur FEV genügendes MPU-Gutachten, ich geb dir Fahrerlaubnis. Hast du kein positives Gutachten zur gesetzten Frist, gibt es keine FE.
Wie du (auf legalem Wege) daran kommst, ist egal. Das ist Ausfluss der allgemeinen Habdlungsfreiheit (durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt)
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MsTaxi
Beitrag 22.05.2023, 07:16
Beitrag #10


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Dass ein vergeigter Untertest im Leistungstest durch eine FVB ausgeglichen werden kann, ist eine Konvention der MPI. Wenn es Konvention wäre, diese Minderleistung durch das Zählen von Gummibärchen ausgleichen zu können, wäre das auch von der FEB hinzunehmen, sofern dann das GA die FE bejaht.

Die MPI entscheiden zusammen mit den Fahrschulen, wie gut die Fahrleistung sein muss, um den Ausgleich zu ermöglichen. Auch das interessiert die FEB idR einen Dreck. Wie oft, wie lange o.ä. ich fahren muss, fällt mE auch darunter.



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Mateo
Beitrag 22.05.2023, 14:15
Beitrag #11


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Zitat (HJN999 @ 21.05.2023, 15:22) *
Dann FVB - 2x wegen Nervosität , Prüfungsangst und dem ganzen durchgerasselt.

Hi HJN 999,

haben dir die Angestellten bei der MPI direkt vor Ort mitgeteilt, dass du eine FVB machen musst oder hast du hierzu einfach Post bekommen und es kam aus dem Nichts heraus?

Grüßé Mateo

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 22.05.2023, 21:03
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
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HJN999
Beitrag 22.05.2023, 20:51
Beitrag #12


Neuling


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Ja, direkt danach im Abschlussgespräch die Info das es nicht gereicht hat

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 22.05.2023, 21:01
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Q-Treiberin
Beitrag 22.05.2023, 20:55
Beitrag #13


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Bitte zitiere nicht immer den gesamten Vorpost, das macht das lesen wirklich nervig… der „Antworten“-Button reicht.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=67978


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Mateo
Beitrag 23.05.2023, 16:23
Beitrag #14


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Wenigstens stelle ICH ich im Gegensatz zu "Anderen" konkrete Fragen und gebe auch KONKRETE Antworten auf Fragen, welche mir gestellt werden!!!

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 23.05.2023, 16:33
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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ulm
Beitrag 23.05.2023, 16:32
Beitrag #15


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Moderativer Hinweis @Mateo:
Was soll das? Der Hinweis von @Q-Treiberin war zum einen freundlich und zum anderen vollkommen zutreffend in der Sache.
Deine vollkommen unnötigen Vollzitate hemmen den Lesefluss und rauben den hilfsbereiten Forenmitgliedern unnötig Zeit.

Zum Antworten gibt es die Funktion "Antworten",
das "Zitieren" ist ausschließlich zum Zitieren der wesentlichen Passagen weiter zurückliegender Postings.
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Mateo
Beitrag 23.05.2023, 16:38
Beitrag #16


Neuling
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Zitat (HJN999 @ 22.05.2023, 21:51) *
Abschlussgespräch


Danke für die Rückinfo. Ich wusste nicht, dass man ein Abschlussgespräch hat. Ich hatte Alle drei Teile und im Anschluss hieß es, dass ich fertig bin und in 4 Wochen Info bekomme.
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Mankomania
Beitrag 27.05.2023, 08:57
Beitrag #17


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Die Aufforderung zur FVB kommt per Post und darin wird auch mitgeteilt welche Fahrschule diese ausführt. Man darf Fahrstunden bei dieser Fahrschule auch machen, nur muss am Tag der Beobachtungsfahrt ein anderer Fahrlehrer da sein. Ich kann nur sagen dass der ganze Ablauf bei der AVUS mehr als Positiv abgelaufen ist.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 11:18