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> Als Fußgänger Fahrrad geschoben - Polizeikontrolle Alkohol
Person B
Beitrag 21.05.2023, 12:29
Beitrag #1


Neuling
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Hallo liebe Forenmitglieder,

Person B möchte über einen Vorfall berichten und würde sich freuen, wenn sie hierzu von Fachkundigen eine Einschätzung zu den evtl. möglichen Konsequenzen erhalten könnte.

Allgemeine Infos:

Name: Person B

Alter: Anfang 30

Bisherige Vergehen: Einmal Parkscheibe vergessen, einmal mit ca. 10 km/h zu schnell geblitzt

Sonstiges: Berufstätig, keine Auffälligkeiten

Nehmen wir an, Person B war an Christi Himmelfahrt mit Freunden unterwegs. Sie fuhren mit Ihren Fahrrädern zu einer Lokalität und tranken dort einige Bier.

Da es an diesem Abend scheinbar eine körperliche Auseinandersetzung gab (Person B und Freunde absolut unbeteiligt) wurde die Veranstaltung in der Lokalität gegen Abend von der Polizei aufgelöst und alle Personen erhielten einen Platzverweis.

Person B wollte nun den Heimweg antreten (ca. 2 km), dies allerdings zu Fuß, da er sich nicht sicher war ob er noch Fahrrad Fahren dürfte. Er schloss sein Fahrrad los und schob dies an den Beamten vorbei.

Zu keiner Zeit versuchte Person B zu fahren. Dummerweise fragte Person B die Beamten was sie hier eigentlich machen würden und wieso die Veranstaltung aufgelöst wurde, war aber höflich zu den Beamten.

Die Beamten Fragten Person B ob er noch fahren könne. Person B antwortete, dass Sie sich nicht sicher sei und daher den gesamten Heimweg zu Fuß gehen wolle.

Die Beamten sagten das wäre kein Problem, Person B könne freiwillig einen Atemalkoholtest durchführen.

Person B willigte ein, die Beamten ließen Person B ein einziges mal in das mobile Testgerät pusten. Person B trank unmittelbar davor noch Bier, eine Wartezeit oder ein zweiter Atemalkoholtest erfolgte nicht.

Hierbei zeigte sich ein Wert von ca. 1,7 Promille.

Die Beamten wiesen Person B darauf hin, dass Sie in diesem Zustand nicht fahren dürfe und nahmen seine Personalien auf bzw. überprüften diese.

Des weiteren wurde Person B die Luft von den Fahrradreifen abgelassen. Berson B diskutierte einige Zeit mit den Beamten über diese Maßnahme, da er ohnehin den gesamten Heimweg zu Fuß antreten wolle.

Die Beamten teilten Person B mit, dass Sie das Fahrrad sonst beschlagnahmen müssten, und die Vorgehensweise mit abgelassener Luft einfacher wäre.

Person B wurde der Platzverweis ausgesprochen und darauf hingewiesen dass die Beamten eine Bodycam aktiviert haben.

Person B ließ sich die Namen der beamten nennen, trat den Heimweg zu Fuß an und schob sein Fahrrad auch die gesamte Stecke zu fuß.

Person B wurde nicht belehrt und es wurde Person B keine Ordnungswiedrigkeit oder Straftat vorgeworfen.

Person B rief am übernächsten Tag bei der Dienststelle der Polizei an und erfragte, wann die betreffenden Beamten zu erreichen wären, da er sich dafür entschuldigen möchte mit den Beamten diskutiert zu haben und Person B dies ernsthaft peinlich ist.

Laut der Dienststelle wäre dies nicht notwendig, es wurde aber ein Zeitrahmen genannt, zu der Person B die Beamten telefonisch erreichen könne und dies dennoch tun könne.

Person B hat zu dem Sachverhalt folgende Fragen:[b]

Drohen Person B eventuell Konsequenzen zu dem Vorfall?

Wie Wahrscheinlich ist es, dass die Beamten den Vorfall an die Führerscheinstelle melden, obwohl Person B zu Fuß unterwegs war.

Wie Wahrscheinlich ist es in diesem Fall, dass Person B Post von der Führerscheinstelle erhält, obwohl er vorher nicht auffällig war.

Lohnt es sich bei den Beamten zu entschuldigen, oder weckt Person B damit nur "schlafende Hunde", auch wenn Person B sich wirklich aufrichtig entschuldigen will?

Lohnt es sich den Beamten zu Fragen, ob eine Meldung an die Führerscheinstelle getätigt wurde und weitere Konsequenzen drohen?

Haben die Beamten Person B wohlmöglich einen großen gefallen getan, indem Sie Person B einfach nach Hause gehen ließen?
[/b]
Person B würde sich freuen, wenn hier jemand Fachkundiges seine Meinung bzw. Einschätzung hierzu äussern könnte.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, Person B

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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 21.05.2023, 12:36
Beitrag #2





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B sollte die Sache als Lehrgeld abhaken, mit der Feststellung, dass bei der Polizei die Devise "Schweigen ist besser als quatschen" gilt.

Sonst kommt da nichts mehr nach.
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mir
Beitrag 21.05.2023, 13:18
Beitrag #3


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Für das Luftablassen der Reifen gab es keine Rechtsgrundlage. Falls dadurch ein Schaden entstanden ist, ist die Polizei bzw. das Bundesland schadensersatzpflichtig. Ob die Polizisten objektiv Sachbeschädigung begangen haben, ist umstritten und hängt von den Umständen ab (siehe zustimmend BGH, Beschluss vom 14.07.1959 - 1 StR 296/59 und BayOLG, Urteil vom 21.08.1987, Az. 1 St 98/87, ablehnend OLG Düsseldorf, 06.06.1957, 1 Vs 2/7), ist aber ohnehin nur strafbar, wenn sie sich dessen auch bewusst waren.

Wenn Wiederholungsgefahr besteht, lässt sich die Rechtswidrigkeit gerichtlich feststellen.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 21.05.2023, 13:23
Beitrag #4





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Im Aktenvermerk wird dann nach Rüge so etwas drin stehen wie "Der Betroffene wurde auf die Gefahren einer Trunkenheitsfahrt hingewiesen. Es wurde diesem vom Unterzeichner deutlich gemacht, dass die Polizei hier zur Abwehr einer Gefahr tätig werden muss. Nach gutem Zureden war der Betroffene mit der Maßnahme einverstanden" cop.gif
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mir
Beitrag 21.05.2023, 13:26
Beitrag #5


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Steht so nicht im Sachverhalt. rolleyes.gif
Fraglich wäre auch, ob Person B zu dem Zeitpunkt überhaupt einwilligungsfähig war. thread.gif


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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 21.05.2023, 13:28
Beitrag #6





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Ein fiktiver Sachverhalt hat mitunter auch eine Anekdote verdient, wie dieser ganz praktisch gelöst werden kann whistling.gif

Ein "Ja mei, machts was ihr wollts" bringt man auch noch mit 1,7 Promille zu Protokoll. Die Bodycam war dann natürlich auch erst nach der Aussage eingeschaltet, zum Schutz der Beamten.
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Person B
Beitrag 21.05.2023, 15:40
Beitrag #7


Neuling
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Danke schon einmal für eure Antworten.
Das mit den platten Reifen findet Person B nicht so schlimm und möchte den Beamten daraus auch keinen Strick drehen.
Person B hofft allerdings, dass die Beamten Person B auch keinen Strick aus dem Vorfall drehen. Soweit sich Person B erinnern kann, wurde die Bodycam erst nach dem Atemalkoholtest aber vor dem Platzverweis, der Personalienaufnahme, sowie der Maßnahme des Luft ablassens eingeschaltet.

Wenn Person B nun unbedingt erfahren möchte ob gegen Sie etwas vorliegt oder der Fall aufgrund des Alkoholisierungsgrades an die Führerscheinstelle gemeldet wurde, würde es Sinn machen hierzu mit dem Beamten der die Maßnahme geleitet hat zu telefonieren? Person B wollte sich ohnehin entschuldigen und für die Geduld bedanken, da man sich bekanntlich meist zwei Mal im Leben trifft.

PS: Wie man sich denken kann, ist der Vorfall nicht ganz so fiktiv wie er sich vielleicht liest.
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AMenge
Beitrag 21.05.2023, 16:11
Beitrag #8


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...und deshalb musst du auch nicht von "Person B" schreiben.
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ilam
Beitrag 21.05.2023, 18:13
Beitrag #9


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Zitat (Person B @ 21.05.2023, 15:40) *
Das mit den platten Reifen findet Person B nicht so schlimm und möchte den Beamten daraus auch keinen Strick drehen.


Das Problem dabei ist: Jedes "Durchschlagen" (also Kontakt von Felge und Reifen ohne Luft dazwischen) ist schlecht für Felge, Reifen und Schlauch (auch bei unbesetztem Fahrrad). War das Ablassen des Drucks so genau dosiert, dass das definitiv nicht passiert ist (auch wenn des Rad z.B. einen Kantstein hochgeschoben wurde)?

Zudem halte ich das Mittel für nicht geeignet (ein Besoffener fährt auch mit platten Reifen los). Wenn die Polizei die konkrete Gefahr einer Fahrt sah, hätte sie sie anders unterbinden müssen...







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mir
Beitrag 21.05.2023, 18:33
Beitrag #10


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Ein Rad ein paar Kilometer weit zu schieben ist durchaus anstrengend.

Mal davon abgesehen, berichten könnte die Polizei eventuell, dass da ein massiver Alkoholkonsum vorlag, aber nach wie vor Trennvermögen bestand, also gerade kein Missbrauch.

Ganz generell ist es gerade in betrunkenem Zustand keinesfalls empfehlenswert, die Polizei mit größeren Wortschwällen zu beschenken. Man weiß da nie vorher, was da eventuell an Unsinn rauskommt.


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Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Person B
Beitrag 21.05.2023, 18:48
Beitrag #11


Neuling
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Zitat (ilam @ 21.05.2023, 19:13) *
Zitat (Person B @ 21.05.2023, 15:40) *
Das mit den platten Reifen findet Person B nicht so schlimm und möchte den Beamten daraus auch keinen Strick drehen.


Das Problem dabei ist: Jedes "Durchschlagen" (also Kontakt von Felge und Reifen ohne Luft dazwischen) ist schlecht für Felge, Reifen und Schlauch (auch bei unbesetztem Fahrrad). War das Ablassen des Drucks so genau dosiert, dass das definitiv nicht passiert ist (auch wenn des Rad z.B. einen Kantstein hochgeschoben wurde)?

Zudem halte ich das Mittel für nicht geeignet (ein Besoffener fährt auch mit platten Reifen los). Wenn die Polizei die konkrete Gefahr einer Fahrt sah, hätte sie sie anders unterbinden müssen...


Selbst das wäre Person B egal. Das Fahrrad ist wirklich uralt aber dennoch verkehrssicher (Beleuchtung etc.) gewesen. Die Reifen waren allerdings komplett Platt. Eine Dosierung fand nicht statt.

Du meinst also die Beamten hätten andere Maßnahmen ergreifen müssen? Ich glaube für Person B ist es mit den platten Reifen besser gelaufen als mit einer Beschlagnahmung.

Die größte Sorge ist, dass eine Meldung an die Führerscheinstelle aufgrund des Alkoholwertes raus ging und Person B hierdurch Konsequenzen drohen würden. Es ist allerdings fraglich, ob dieser Alkohlwert überhaupt wirklich aussagekräftig ist, so wie er durchgeführt wurde. Zur Thematik mit der Meldung von Fußgängern an die FSST wurde ja auch schon im Forum in einigen Beträgen diskutiert.

Zitat (mir @ 21.05.2023, 19:33) *
Ein Rad ein paar Kilometer weit zu schieben ist durchaus anstrengend.

Mal davon abgesehen, berichten könnte die Polizei eventuell, dass da ein massiver Alkoholkonsum vorlag, aber nach wie vor Trennvermögen bestand, also gerade kein Missbrauch.

Ganz generell ist es gerade in betrunkenem Zustand keinesfalls empfehlenswert, die Polizei mit größeren Wortschwällen zu beschenken. Man weiß da nie vorher, was da eventuell an Unsinn rauskommt.


Ja das mit dem zuschwallen hat Person B jetzt definitiv gelernt.

Person B hofft, dass die Beamten das in dem Fall dann aber auch so darlegen. Person B erklärte ja von Anfang an zu Fuß gehen zu wollen und tat dies auch.

Daher nochmal die Frage: Einfach mal ernsthaft Sorry sagen und im gleichen Zug beim zuständigen Beamten nachfragen?
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ilam
Beitrag 21.05.2023, 19:11
Beitrag #12


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Zitat (Person B @ 21.05.2023, 18:48) *
Selbst das wäre Person B egal. Das Fahrrad ist wirklich uralt aber dennoch verkehrssicher (Beleuchtung etc.) gewesen. Die Reifen waren allerdings komplett Platt. Eine Dosierung fand nicht statt.

Die Felgen, Reifen und Schläuche werden es danken. Ja, auch Fahrradreifen können platzen (ich habe es 2x erlebt) und jede Vorschädigung erhöht die Wahrscheinlichkeit.

Zitat
Du meinst also die Beamten hätten andere Maßnahmen ergreifen müssen? Ich glaube für Person B ist es mit den platten Reifen besser gelaufen als mit einer Beschlagnahmung.


Zitat
Person B erklärte ja von Anfang an zu Fuß gehen zu wollen und tat dies auch.


Wenn Du zugesagt hattest, zu schieben, warum sollten sie es nicht glauben? 2km sind keine Entfernung, die zu Fuß unglaubwürdig sind. Sie haben Dich ja auch nie fahrend gesehen.
Das meinte ich mit fehlender Erforderlichkeit der Gefahrenabwehr. Und eine Beschlagnahmung hätten sie gar nicht rechtfertigen können, das war ziemlich sicher eine Nebelkerze. Zudem hätte es ja auch noch die Option gegeben, das Rad (wenn es uralt war) irgendwo anzuschließen und den Schlüssel später bei der Polizei abzuholen...

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mir
Beitrag 21.05.2023, 19:37
Beitrag #13


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Kann es sein, dass @Person B schonmal als @Angsthase in diesem Forum war?


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Person B
Beitrag 21.05.2023, 19:56
Beitrag #14


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Zitat (mir @ 21.05.2023, 20:37) *
Kann es sein, dass @Person B schonmal als @Angsthase in diesem Forum war?


Sollte das ein netter Hinweis sein, das Person B sich einfach nicht so viele Gedanken machen sollte?

Oder gab/gibt es einen Nutzer namens Angsthase?

Person B ist jedenfalls das erste mal hier im Forum...
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mir
Beitrag 21.05.2023, 20:04
Beitrag #15


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Beides smile.gif


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Person B
Beitrag 21.05.2023, 20:21
Beitrag #16


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Zitat (mir @ 21.05.2023, 21:04) *
Beides smile.gif


Dann danke für den Wink mit dem Zaunpfahl. ;-)

So, nun eine letzte Frage:

Hätte Person B Nachteile wenn er mit dem Beamten telefoniert und sich für die Diskussion entschuldigt sowie nachfragt ob mit Folgen zu rechnen ist bzw. ob der Vorfall gemeldet wurde?
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rapit
Beitrag 21.05.2023, 20:41
Beitrag #17


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Person B redet einfach zu viel. Nüchtern wie besoffen.

Der korrekte Hinweis steht oben:
Zitat (Panzerkroete @ 21.05.2023, 13:36) *
B sollte die Sache als Lehrgeld abhaken, mit der Feststellung, dass bei der Polizei die Devise "Schweigen ist besser als quatschen" gilt.

Sonst kommt da nichts mehr nach.

rolleyes.gif

Vielleicht war es ja nicht so verständlich, daher nochmal konkret:
Zitat (Person B @ 21.05.2023, 16:40) *
würde es Sinn machen hierzu mit dem Beamten der die Maßnahme geleitet hat zu telefonieren?

NEIN


--------------------
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silenz
Beitrag 21.05.2023, 20:55
Beitrag #18


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Du hast die Polizisten doch schon einmal grundlos von der Arbeit abgehalten
wink.gif

Ich bin kein Polizist, aber warum sollten die das der FSST melden? Du bist nicht gefahren. Du hast nicht gesagt, dass du fahren willst. Die Maßnahme mit dem Luftablassen halte ich auch für fragwürdig, aber damit haben sie offenbar in ihren Augen dafür Sorge getragen, dass du nicht fährst.
Besoffen sein ist blöd, aber solange du keinen Mist baust, nicht strafbar. Trennungsvermögen hat augenscheinlich vorgelegen. Blutabnahme hat es auch keine gegeben.

Abhaken.
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Person B
Beitrag 21.05.2023, 21:00
Beitrag #19


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Danke für eure Hinweise und die deutlichen Worte! ;-)
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Obelix1968
Beitrag 22.05.2023, 12:58
Beitrag #20


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Zitat (Person B @ 21.05.2023, 13:29) *
...Die Beamten sagten das wäre kein Problem, Person B könne freiwillig einen Atemalkoholtest durchführen.

Person B willigte ein, die Beamten ließen Person B ein einziges mal in das mobile Testgerät pusten. Person B trank unmittelbar davor noch Bier, eine Wartezeit oder ein zweiter Atemalkoholtest erfolgte nicht.

Hierbei zeigte sich ein Wert von ca. 1,7 Promille.


Ein Atemalkoholtester zeigt unmittelbar nach dem Genuss von alkoholischen Getränken (oder auch nach oraler Anwendung von alkoholhaltiger Medizin wie Hustensaft!) deutlich erhöhte Werte an, die NICHTS mit dem echten Atemalkohol zu tun haben. Es steht auch in der Bedienungsanleitung jedes Alcotesters, dass der Proband vor der Testung min. 15 Minuten nichts Alkoholisches zu sich genommen haben darf! Grund ist, dass sich der Alkohol in der Mundschleimhaut festsetzt, und dann nicht (nur) über die Lunge der Blutalkoholgehalt gemessen wird, sondern die direkten Alkoholdämpfe der Mundschleimhaut - und die sind nicht psychoaktiv. Auch das Spülen mit Wasser bringt wenig bis nichts!

Wenn ich hier mein Kamillosan-Mundspray nehme, und teste dann nach einer Minute Wartezeit mit meinem Dräger 3820, dann kommen da (gerade probiert) 0,7 Promille bei raus. 10 Minuten später dann 0,00!

Daher unbedingt einen Atemalcotest unmittelbar nach Genuss oder Anwendung von alkoholhaltigen Produkten verweigern und auf die Wartezeit hinweisen - dann sollen die Beamten in der Zeit mal in die Bedienungsanleitung ihres Testers schauen! Da steht bei meinem Dräger:

Zitat
4.1 Voraussetzungen für den Gebrauch
Das Gerät wird werkseitig kalibriert ausgeliefert. Wenn das Kalibrierdatum mehr
als 6 Monate zurück liegt, sollte das Gerät kalibriert werden, z. B. durch den
DrägerService.
 Nach der letzten Alkoholaufnahme eine Wartezeit von ca. 15 Minuten
einhalten.


Auch wenn die Missachtung der Bedienungsanleitung das Messergebnis im Prinzip unverwertbar macht, steht da trotzdem erstmal ein möglicherweise abenteuerliches Ergebnis, das für sich richtig heftige Probleme machen kann, und man sogar noch in der Verlegenheit ist, die falsche Messung nachweisen zu müssen! Wenns doof kommt landet man nach Anwendung von irgendeiner Mundwasserspülung bei realen 0,00 Promille im Blut im Straftatbestandsbereich mit allen existenzgefährdenden Folgen. Sowas braucht kein Mensch!

Dass die Polizei einem die Luft aus den Fahrradreifen lässt... Im Ernst jetzt? Die Pumpe haben sie dir auch weggenommen? Waren die Reifen hinterher noch ganz? Das tut denen ja nicht gut, wenn man die beim schieben platt auf der Felge schlabbern lässt. Schuhe und Socken haben sie dir aber gelassen, oder? Nicht, dass du, vielleicht noch mit Laufschuhen, zu schnell gehst und andere gefährdest... Kann es sein, dass die dich, bzw. die "Person B", da ziemlich verarscht haben?
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Person B
Beitrag 22.05.2023, 13:14
Beitrag #21


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Das der Test an sich so wie er durchgeführt wurde nicht verwertbar ist, ist klar. Könnten die Beamten hierbei aber dennoch evtl. einen Alkhoholmissbrauch vermuten und dies an die Führerscheinstelle melden?

Schuhe und Socken haben Sie glücklicherweise dran gelassen. Pumpe war keine vorhanden, Reifen etc. sind vermutlich noch intakt. rolleyes.gif Die Beamten haben sich ggf. einen Spaß daraus gemacht, weil Person B sie tatsächlich ziemlich zugeschwallt hat. whistling.gif

Dennoch bestehen bei Person B weiterhin Bedenken bezüglich der Meldung an die Führerscheinstelle, auch wenn sie sich bisher nicht zu Schulden kommen lassen hat.

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 22.05.2023, 15:20
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings entfernt. Bitte nicht den Zitat- mit dem Antwort-Button verwechseln. :-(
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Obelix1968
Beitrag 22.05.2023, 13:30
Beitrag #22


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Zitat (Person B @ 22.05.2023, 14:14) *
Dennoch bestehen bei Person B weiterhin Bedenken bezüglich der Meldung an die Führerscheinstelle, auch wenn sie sich bisher nicht zu Schulden kommen lassen hat.


Genau das ist ja der Mist! Die haben jetzt einen Wert, der jenseits von Gut und Böse liegt, und einen vielleicht schon in den Bereich rücken könnte, in dem man ein Suchtverhalten vermuten könnte. Und der Wert steht jetzt irgendwo, wohingegen wahrscheinlich nirgendwo festgehalten wurde, dass die Wartezeit von 15 Minuten nach letztem Alkoholgenuss nicht eingehalten wurde. Ohne "das Bier kurz vorher" hätte das Ergebnis durchaus sehr empfindlich niedriger liegen können, der den Verdacht auf Suchtverhalten gar nicht erst hätte aufkommen lassen!

Meines Wissens kann es schon sein, dass es Probleme mit der Führerscheinstelle geben kann, wenn man, auch ausserhalb des Strassenverkehrs, irgendwie durch hohen Alkoholgenuss auffällt. Ich würde mir in dem Fall aber wenig Sorgen machen. Dafür war wahrscheinlich selbst der (falsch) gemessene Wert noch nicht exorbitant hoch genug. Ausserdem ist die ganze Sache insgesamt derartig kurios abgelaufen. Das ist wohl eher ein "Dönekes" für die nächste Polizeifete anstatt für die Führerscheinstelle... laugh2.gif
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Person B
Beitrag 22.05.2023, 13:51
Beitrag #23


Neuling
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Den Alkoholwert kann Person B ohnehin nich nachvollziehen. Anhand der Trinkmenke sowie den Körperproportionen kommt man (zumindest rechnerisch) nicht mal ansatzweise in diesen Bereich. Vermutlich war dann doch das Bier direkt vor der Messung schuld. think.gif

Person B wird es vermutlich nicht lassen können sich bei dem Beamten für das zuschwallen zu entschuldigen und vorsichtig vorzufühlen, ob da noch etwas nachkommt.

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 22.05.2023, 15:21
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings entfernt. Bitte nicht den Zitat- mit dem Antwort-Button verwechseln. :-(
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MsTaxi
Beitrag 22.05.2023, 14:15
Beitrag #24


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Meine Güte, wie oft muss man es dir sagen, bis du es glaubst? laugh2.gif Da kommt nix nach!


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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rapit
Beitrag 22.05.2023, 14:17
Beitrag #25


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Zitat (Person B @ 22.05.2023, 14:51) *
Person B wird es vermutlich nicht lassen können sich bei dem Beamten für das zuschwallen zu entschuldigen und vorsichtig vorzufühlen, ob da noch etwas nachkommt.

Sag' mal, warum fragst Du eigentlich hier und stiehlst unsere Freizeit, die wir investieren, um zu helfen, wenn Du dann ohnehin nicht hörst und trotzdem genau den Unsinn machst, den wir Dir aus gutem Grund auszureden versuchen?

Dann frag' doch erst gar nicht und lauf' ins Verderben!

Man bekommt hier kostenlos gute Tipps.

Allerdings muss man sie halt annehmen...


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F117
Beitrag 22.05.2023, 14:39
Beitrag #26


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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mir
Beitrag 22.05.2023, 15:47
Beitrag #27


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Ich sag ja, genau wie @Angsthase. laugh2.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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rapit
Beitrag 22.05.2023, 16:26
Beitrag #28


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Zitat (F117 @ 22.05.2023, 15:39) *
Don't feed ...

Jaja, könnte sein. Muss aber nicht zwingend. Wenngleich nicht ausgeschlossen.
Aber falls nicht, vielleicht fällt ja noch der Groschen, dass ein nochmaligen Vollquatschen des armen Polizisten absolut kontraproduktiv ist und schnell nach hinten los gehen kann. Dass nämlich dann, wenn er mit der Entschuldigerei nochmal genervt wird (man hat nämlich besseres zu tun, als sich mit abgeschlossenem Kram zu befassen), dann auch überlegt, jetzt doch noch die Sache wieder aufzugreifen und vielleicht weiterzuleiten.

Derzeit passiert nichts weiter. Bei einem Anruf aber würden eventuell "schlafende Hunde geweckt". Und Weiterungen sind dann nicht auszuschließen.

Aber ich wette, TE ruft trotzdem an. Scheint mir aufgrund des bisherigen Verhaltens offensichtlich komplett beratungsresistent zu sein whistling.gif


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Buchholzer
Beitrag 22.05.2023, 17:12
Beitrag #29


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Manche Tipps sind nicht nur kostenlos sondern auch umsonst….ist doch top oder?
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Person B
Beitrag 22.05.2023, 17:50
Beitrag #30


Neuling
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Okay okay, verstanden. Die Meinung überwiegt hier tatsächlich, dass es dadurch nur schlimmer werden könnte. Person B lässt es bleiben! ;-)

Aber nehmen wir mal an, jemand wird bei der Führerscheinstelle gemeldet, dass er mit einem hohen Alkoholpegel zu Fuß angetroffen wurde. Werden die dann tatsächlich tätig? Das könnte man ja dann über jeden behaupten, dem man eins auswischen will. Ist das nicht vollkommene Willkür? Oder braucht es dafür schon mehr?
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Buchholzer
Beitrag 22.05.2023, 18:03
Beitrag #31


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Nein wir nehmen nicht an, die User opfern ihre Freizeit um Leuten mit echten Problemen zu helfen und nicht die Hirngespinste von Person B zu therapieren….du übertreibst gerade und verscherzt es dir mit den hilfsbereiten Usern…
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mir
Beitrag 22.05.2023, 19:05
Beitrag #32


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Die Frage, ob man schlafende Hunde wirklich nicht wecken soll, wurde längst umfassend auf Gute Frage geklärt.


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Q-Treiberin
Beitrag 22.05.2023, 19:50
Beitrag #33


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Zitat (Person B @ 22.05.2023, 18:50) *
Aber nehmen wir mal an, jemand wird bei der Führerscheinstelle gemeldet, dass er mit einem hohen Alkoholpegel zu Fuß angetroffen wurde. Werden die dann tatsächlich tätig?
Es gab keine BE, somit Ende Gelände…!

Auch wenn Du die Frage noch zehnmal stellst… wacko.gif


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nachteule
Beitrag 22.05.2023, 22:43
Beitrag #34


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Hallo, Obelix1968,

Zitat (Obelix1968 @ 22.05.2023, 13:58) *
Es steht auch in der Bedienungsanleitung jedes Alcotesters, dass der Proband vor der Testung min. 15 Minuten nichts Alkoholisches zu sich genommen haben darf!

ehrlich? Wo kann man das nachlesen? think.gif

Für den beweissicheren Atemalkoholtest trifft es zu, dass eine Wartezeit einzuhalten ist (hab schon lange nichts mehr damit zu tun, aber m. W. sind dies mindestens 20 Minuten), aber bei den mobilen Vortestgeräten ist mir keine verpflichtende Wartezeit bekannt.

Zutreffend ist allerdings, dass der Wert extrem hoch sein kann, wenn man direkt vorher Alkohol, Mundspray oder ähnliches zu sich genommen hat.

Hallo, silenz,

Zitat (silenz @ 21.05.2023, 21:55) *
Die Maßnahme mit dem Luftablassen halte ich auch für fragwürdig, aber damit haben sie offenbar in ihren Augen dafür Sorge getragen, dass du nicht fährst.

mag sein, dass das nicht so ganz richtig war, aber wie wären die Alternativen gewesen? think.gif

Vor Ort abstellen und abschließen mit der Gefahr, dass jemand kommt, das Schloss knackt und das Rad mitnimmt oder dass es anderweitig beschädigt wird?

Wer sollte denn dann die Haftung übernehmen?

Fahrrad in den Streifenwagen packen funktioniert nur, wenn man das passende Fahrzeug dabei hat und dann müsste der TE später zur Wache und es wieder abholen, ggf. sogar gegen eine Kostenrechnung.

Da ist die vorliegende Variante für den TE doch die einfachste, oder nicht? (Vorausgesetzt natürlich, dass man überhaupt davon ausgehen kann, dass er heil nach Hause kommt, ggf. eben in Begleitung seiner Kumpel).

Viele Grüße,

Nachteule


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rapit
Beitrag 22.05.2023, 22:53
Beitrag #35


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Ich sehe beim Antreffen eines Fußgängers, der sein Fahrrad schiebt, auch für das Einpacken des Fahrrades keinerlei Rechtsgrundlage. Und für das Luft ablassen erst recht nicht.

Die Alternative wäre demnach gewesen, ihn einfach nach Hause marschieren zu lassen. Mit Fahrrad an der Hand.


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mir
Beitrag 22.05.2023, 23:08
Beitrag #36


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Es besteht auch bei nüchternen Radfahrern jederzeit die Gefahr, dass sie sich betrinken und dann weiterfahren. Also am besten immer bei allen Radfahrern die Luft aus den Reifen lassen. Das ist natürlich nur Gefahrenbekämpfung. Bei Radfahrern muss man ständig mit allem rechnen!

Komisch eigentlich, dass man auf solche Ideen nur bei Radfahrern kommt. Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass die Polizei die Luft aus Autoreifen ließ, weil ein Autofahrer getrunken hat, aber gar nicht mit dem Auto fahren wollte.


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ilam
Beitrag 23.05.2023, 02:40
Beitrag #37


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Zitat (nachteule @ 22.05.2023, 22:43) *
mag sein, dass das nicht so ganz richtig war, aber wie wären die Alternativen gewesen? think.gif


Du meinst, die Drohung mit der Beschlagnahmung des Rads war eine leere Drohung? think.gif

Zitat
(Vorausgesetzt natürlich, dass man überhaupt davon ausgehen kann, dass er heil nach Hause kommt, ggf. eben in Begleitung seiner Kumpel).


Er selbst wird vielleicht heil nach hause kommen. Ein mit platten Reifen 2km weit geschobenes Rad wird aber nicht mehr ganz "heil" sein.
Ja, manchen mag sowas egal sein...
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rapit
Beitrag 23.05.2023, 08:00
Beitrag #38


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Zitat (mir @ 23.05.2023, 00:08) *
Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass die Polizei die Luft aus Autoreifen ließ, weil ein Autofahrer getrunken hat, aber gar nicht mit dem Auto fahren wollte.

Das liegt wahrscheinlich nur daran, dass noch nie ein Betrunkener, sein Auto schiebend, Polizisten vollgequatscht hat. narr.gif


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mir
Beitrag 24.05.2023, 07:12
Beitrag #39


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Angesichts der großen Anzahl von Betrunkenen jedes Jahr und der durchaus phantastischen Geschichten, die Betrunkene immer mal wieder erleben, halte ich es für extrem unwahrscheinlich, dass das noch nie vorkam.

thread.gif


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rapit
Beitrag 24.05.2023, 11:04
Beitrag #40


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Mag ja sein. Aber der versucht halt immer noch, sein Auto mit 4 platten Reifen nach Hause zu schieben und kam noch nicht zum Frage stellen im VP tongue.gif


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Obelix1968
Beitrag 24.05.2023, 13:06
Beitrag #41


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Hallo Nachteule,

Zitat (nachteule @ 22.05.2023, 23:43) *
Hallo, Obelix1968,

Zitat (Obelix1968 @ 22.05.2023, 13:58) *
Es steht auch in der Bedienungsanleitung jedes Alcotesters, dass der Proband vor der Testung min. 15 Minuten nichts Alkoholisches zu sich genommen haben darf!

ehrlich? Wo kann man das nachlesen? think.gif



In den Bedienungsanleitungen der Testgeräte, zumindest in denen der Fa Dräger. Und ich hoffe doch, dass sich auch die Polizei an derartige Bedienungsanleitungen hält, zumal die Wartezeit ja auch Sinn macht, wie Du selber schreibst:

Zitat (nachteule @ 22.05.2023, 23:43) *
Für den beweissicheren Atemalkoholtest trifft es zu, dass eine Wartezeit einzuhalten ist (hab schon lange nichts mehr damit zu tun, aber m. W. sind dies mindestens 20 Minuten), aber bei den mobilen Vortestgeräten ist mir keine verpflichtende Wartezeit bekannt.

Zutreffend ist allerdings, dass der Wert extrem hoch sein kann, wenn man direkt vorher Alkohol, Mundspray oder ähnliches zu sich genommen hat.


Grüsse:
Obelix
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mir
Beitrag 25.05.2023, 20:16
Beitrag #42


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An einer beweissicheren Feststellung gab es doch aber gar kein Interesse, und dafür sind diese Vortestgeräte wahrscheinlich eh nicht geeignet. Sonst hießen sie nicht "Vortestgeräte".


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Brian Basco
Beitrag 29.05.2023, 13:32
Beitrag #43


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Zitat (Person B @ 21.05.2023, 13:29) *
Die Beamten teilten Person B mit, dass Sie das Fahrrad sonst beschlagnahmen müssten, (...)


An dem Punkt hätte ich das freundliche Angebot aber dankend angenommen rolleyes.gif
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GM_
Beitrag 29.05.2023, 15:30
Beitrag #44


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Zitat (Person B @ 21.05.2023, 13:29) *
Er schloss sein Fahrrad los und schob dies an den Beamten vorbei.
Fehler Nr. 1

Zitat (Person B @ 21.05.2023, 13:29) *
Dummerweise fragte Person B die Beamten was sie hier eigentlich machen würden und wieso die Veranstaltung aufgelöst wurde, war aber höflich zu den Beamten.
Fehler Nr. 2.

Also mit Alkohol dann doch nicht so ängstlich?

Zitat (Person B @ 21.05.2023, 13:29) *
Person B willigte ein, die Beamten ließen Person B ein einziges mal in das mobile Testgerät pusten.
Fehler Nr. 3.

Zitat (Obelix1968 @ 22.05.2023, 14:30) *
Genau das ist ja der Mist! Die haben jetzt einen Wert, der jenseits von Gut und Böse liegt, und einen vielleicht schon in den Bereich rücken könnte, in dem man ein Suchtverhalten vermuten könnte. Und der Wert steht jetzt irgendwo, ...
Wo sollte das stehen? Bei INPOL? Also ab jetzt nicht mehr "INPOL negativ"?


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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MsTaxi
Beitrag 29.05.2023, 16:21
Beitrag #45


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Eine INPOL-Abfrage ist weiterhin ohne Befund. Polizeibeamte hätten noch mehr zu tun als ohnehin schon, wenn sie jeden, den sie in nicht gerichtsfester Weise mal "in die Tüte pusten" ließen auch noch mit einem Eintrag versehen würden. Es ist doch überhaupt nix passiert, außer dass der @TE hier unnötige Panik geschoben hat, wie wir hier schon mehrfach festgestellt hatten. Paranoia als Hobby nicht nur beim TE, sondern auch bei dem einen oder anderen Foristen?

Edit:
Zitat (Panzerkroete @ 21.05.2023, 13:36) *
B sollte die Sache als Lehrgeld abhaken, mit der Feststellung, dass bei der Polizei die Devise "Schweigen ist besser als quatschen" gilt.

Sonst kommt da nichts mehr nach.

Kann ich nur mit allen Vor- und Zunamen unterschreiben! Sollten sich alle hinter die Ohren schreibe anstatt hier ungereimten Kram zu posten.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 17:37