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> Polizeikelle hinter Windschutzscheibe gegen Knöllchen
Frank999
Beitrag 20.05.2023, 13:26
Beitrag #1


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Hallo,
so etwas hatte ich sogar schon mal in meiner Heimatstadt gesehen.
Ein Pkw parkte auf dem Gehsteig, behindernd, die ganze Nacht lang.
Doch hinter der Windschutzscheibe lag eine Polizeikelle bzw. Winkerkelle.
Somit dachte jede/r Vorbeigehende, dass alles seine Richtigkeit hat.
"Aha, eben ein Zivilfahrzeug der Polizei. Dann darf der wohl so stehen".

Die Idee fand ich klasse, und dachte mir, so etwas könnte ich doch auch mal machen.

Bild-Zeitung: Polizeikelle hinter Scheibe

Was meint ihr: Hätte so etwas Konsiquenzen, wenn man dabei erwischt wird?
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jor
Beitrag 20.05.2023, 17:09
Beitrag #2


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Wenn auf der Kelle das Wort "Polizei" steht, kann das nach § 132a StGB verfolgt werden. Es ist daher nicht zu empfehlen.
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Schlepper
Beitrag 20.05.2023, 19:58
Beitrag #3


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Zitat (Frank999 @ 20.05.2023, 14:26) *
Die Idee fand ich klasse, und dachte mir, so etwas könnte ich doch auch mal machen.
Wozu? Die Ordnungsbehörden können einsehen, dass es sich nicht um ein Fahrzeug der Polizei handelt.

Der verlinkte Zeitungsartikel beweist doch, dass es nicht funktioniert. unsure.gif


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Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

Internet ≠ Realität
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Ernschtl
Beitrag 20.05.2023, 20:36
Beitrag #4


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QUOTE (Frank999 @ 20.05.2023, 14:26) *
Hätte so etwas Konsiquenzen, wenn man dabei erwischt wird?
Ich frage mich warum du fragst rolleyes.gif


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Wer bremst hat Angst
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Söne spitze Steine
Beitrag 20.05.2023, 20:50
Beitrag #5


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Bei uns kleben sich einige rot-weiß-reflektierende Magnetschilder ans Auto, faseln auf einem Wisch hinter der Windschutzscheibe was von § 35, und parken dann tagtäglich von 7 bis 16 Uhr unbehelligt in der Fußgängerzone. Das ist keine Amtsanmaßung und kann funktionieren.

Xtra3 hat unter dem Titel „Sparen auf der Autobahn“ ausprobiert, wie man am billigsten möglichst schnell auf der Autobahn vorankommt: während Drängeln, Rechtsüberholen und Benutzung des Standstreifens ordentlich kosten (teilweise für eine zeitlang den Führerschein), ist eine blaues Blinklicht auf dem Armaturenbrett. Das kostet (neben einer möglichen Beschlagnahmung) unverändert 20 Euro, schafft aber oftmals freie Bahn auf der Überholspur.

Man kanns ja auch mit einer Kelle mit „Halt! Pozilei“ versuchen. In einigen Kommunen sind aber wegen der Ähnlichkeiten die blauen Kollegen mürrisch, so daß auf einem Motorroller statt „Pozilei“ nur noch „Pol ei“ steht.


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Q-Treiberin
Beitrag 20.05.2023, 22:06
Beitrag #6


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Ist dieser Thread nicht eher ein „Human Gateway“?


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Stromdriver
Beitrag 20.05.2023, 22:08
Beitrag #7


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Zitat (Söne spitze Steine @ 20.05.2023, 20:50) *
[....] ist eine blaues Blinklicht auf dem Armaturenbrett. Das kostet (neben einer möglichen Beschlagnahmung) unverändert 20 Euro, schafft aber oftmals freie Bahn auf der Überholspur.

Schlecht recherchiert.
Das kann als Amtsanmaßung gewertet werden. Und ist als Straftat mehr als 20€ wert. whistling.gif
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rapit
Beitrag 20.05.2023, 22:20
Beitrag #8


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Das Märchen mit der Amtsanmaßung hält sich beharrlich, oder? Wieso denn? Was hat denn ein Blaulicht mit "Amt" zu tun? Das hat ja nunmal nicht nur die Polizei, sondern haben ganz viele, auch Nichtamtliche.
Daher bleibt es tatsächlich beim Minibußgeld.


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Mueck
Beitrag 21.05.2023, 00:06
Beitrag #9


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Die Gasklempner der Stadtwerke bspw. oder auch Einsatzfzg. der Verkehrsbetriebe.
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Nerari
Beitrag 21.05.2023, 05:49
Beitrag #10


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Zitat (Q-Treiberin @ 20.05.2023, 23:06) *
Ist dieser Thread nicht eher ein „Human Gateway“?

Nö. Auch wenn du den TE (bekanntermaßen) nicht magst, so hat er doch zu dem verlinkten Artikel eine konkrete Frage gestellt.
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Frank999
Beitrag 21.05.2023, 07:47
Beitrag #11


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Zitat (Q-Treiberin @ 20.05.2023, 23:06) *
Ist dieser Thread nicht eher ein „Human Gateway“?

Bei wissenschaftlichen Arbeiten ist ein Qualitätskriterium, wie oft man zitiert wird.
Nun gut, dass scheint hier nicht der Fall zu sein ;-)

Zur Sache:
Meine Eingangsfrage hatte ich tatsächlich etwas unklar gestellt.
Es gibt allerdings einen ernsten Hintergrund.

Ein Audi Q7 parkte behindernd auf dem Radweg, und der Fahrer war dabei, Getränkekisten auszuladen.
In der Scheibe lag allerdings die Winkerkelle mit der Aufschrift HALT POLIZEI
und ich war mir unsicher, ob ich diese Owi zur Anzeige bringen soll.

(Denn bei amtlichen Fahrzeugen im Dienst und Rettungshubschraubern bleibe ich locker, und drücke sogar die Hühneraugen zu)
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udobur
Beitrag 21.05.2023, 08:00
Beitrag #12


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Zitat (rapit @ 20.05.2023, 23:20) *
Das Märchen mit der Amtsanmaßung hält sich beharrlich, oder? Wieso denn? Was hat denn ein Blaulicht mit "Amt" zu tun? Das hat ja nunmal nicht nur die Polizei, sondern haben ganz viele, auch Nichtamtliche. Daher bleibt es tatsächlich beim Minibußgeld.


Naja. Einige höhere Gerichte sehen das dann doch etwas anders.

OLG Celle, Beschl. v. 26.09.2013 - 32 Ss 110/13
"Für die Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung gem. § 132 Var. 2 StGB reicht es aus, dass die Handlung des Täters objektiv als hoheitlich erscheint und deswegen mit einer rechtmäßigen Amtshandlung verwechselt werden kann."

KG Berlin, 09.01.2013 - (4) 121 Ss 247/12
"Die Tatsache, dass auch Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen blaues Blinklicht einsetzen dürfen, ist für sich allein daher nicht geeignet, den Tatbestand einer Amtsanmaßung auszuschließen. Auch wenn ein Fahrzeug das neutrale Erscheinungsbild eines Privatwagens vermittelt, so muss doch erwogen werden, dass die Anbringung von Kennleuchten für blaues Blinklicht an einem Privatwagen für einen objektiven Betrachter den Eindruck erwecken kann, es handele sich um ein Zivilfahrzeug der Polizei, das das Blinklicht im Rahmen einer Einsatzfahrt und damit hoheitlichen Handelns verwendet."


Letztlich müssen die Gesamtumstände ermittelt werden, also Feststellungen zu Zeit, Ort und Umständen der Fahrt, zu Art und Aussehen des Fahrzeugs, zu Form und Einsatzweise des blauen Blinklichts und zu den Auswirkungen seines Einsatzes auf andere Verkehrsteilnehmer, und auch die Fahrweise des Blaulicht-Nutzers, getroffen werden.
Dadurch bleibt es meist halt doch nicht beim Minibußgeld.





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Beste Grüße
Udo
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Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten:
"Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..."
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Stromdriver
Beitrag 21.05.2023, 08:01
Beitrag #13


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Zitat (rapit @ 20.05.2023, 22:20) *
Das Märchen mit der Amtsanmaßung hält sich beharrlich, oder? Wieso denn? Was hat denn ein Blaulicht mit "Amt" zu tun? Das hat ja nunmal nicht nur die Polizei, sondern haben ganz viele, auch Nichtamtliche.
Daher bleibt es tatsächlich beim Minibußgeld.

Es KANN als Amtsanmaßung gewertet werden. Je nachdem, wie der Fahrer sich verhält. Wenn sein Verhalten bei anderen VT den Eindruck erweckt, es handle sich bei ihm um einen Polizisten.
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Der_Veranstalter
Beitrag 21.05.2023, 10:08
Beitrag #14


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Mir hat mal der Chef eines bayerischen PP erzählt, dass das Schaffen und Befahren einer Rettungsgasse mit einem illegalen Blaulicht dazu führt, dass jede Vorbeifahrt an einem links stehenden oder links rollenden Fahrzeug als "Rechtsüberholen" geahndet wird.

Ich habe dem erzählt von einem Erlebnis auf der A9 zwischen München und Flughafen München, als hinter mir eine V-Klasse o.ä. auftauchte mit blauen Blitzern im Kühler. Bin natürlich zur Seite und habe dann gesehen, dass das ein österreichischer Flughafenshuttle war. (Im an D angrenzenden Bereich von A gibt es viele Fuhrunternehmen, die Leute gegen Bezahlung zum Flughafen M bringen...) Er bat dann auch darum, sowas immer anzuzeigen.



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Firefighter im Ruhestand....

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nachteule
Beitrag 21.05.2023, 14:16
Beitrag #15


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Hallo, Frank999,

Zitat (Frank999 @ 20.05.2023, 14:26) *
Die Idee fand ich klasse, und dachte mir, so etwas könnte ich doch auch mal machen.

Du kannst es ja mal austesten.

Wenn Du Pech hast, sieht es jemand, der die Polizei nicht besonders mag, so dass Dein Fahrzeug dann etwas anders aussieht als vorher. rolleyes.gif rolleyes.gif rolleyes.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Frank999
Beitrag 21.05.2023, 16:47
Beitrag #16


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Cool, an so etwas habe ich noch gar nicht gedacht. Da müßte das Blech aber im Schanzenviertel stehen, oder so.

Kleinigkeit am Rande: Ich habe heute (Sonntag) eine Radtour mit dem Mountainbike gemacht. Insgesamt 75 km ohne Tretkraftunterstützung in ländlicher Umgebung.
Was faszinierend war: Meine Kamera kam nicht zum Einsatz. Ich dachte, endlich mal ein paar Wölfe zu sehen (und zu fotografieren), aber nichts dergleichen.
Auch ansonsten konnte der Fotoapparat im Rucksack bleiben.

Und: 90 % der Kraftfahrzeuge haben mich mit großzügigem Abstand überholt. Das war ein ungewohnt positiver Eindruck.
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Söne spitze Steine
Beitrag 21.05.2023, 20:40
Beitrag #17


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Zitat (rapit @ 20.05.2023, 22:20) *
Das Märchen mit der Amtsanmaßung hält sich beharrlich, oder?


Och, wenn es in den Kram paßt, dann ist auch eine gelbe Warnweste mit „Shariah-Police“ drauf „Amtsanmaßung“ bzw. Uniformverbot, vgl. Fall Sven L. Dazu mußten selbst Kanzlerin und Bundesinnenminister ihren Senf dazu abgeben. Der BGH hat die Freisprüche des LG Wuppertal aufgehoben, nachdem bereits das OLG Düsseldorf angewiesen hat die Verfahren zu eröffnen. Das Verfahren um Sven L. wurde bereits vorher wegen verschwiegender Vergehen abgetrennt. Wie es letztlich ausging, läßt sich dem Wikipedia-Artikel leider nicht entnehmen.

Mit der Verhältnismäßigkeit es manchmal nicht weit her.

Zitat
Ein Audi Q7 parkte behindernd auf dem Radweg
Wenn das Ding stört, anzeigen. Den Rest erledigt die Bußgeldstelle oder zuständige Ordnungsbehörde. Sonst kommt am Ende noch die Frage des Gegenübers, ob man denn (selbst) von der Polizei sei.

Zitat
ein paar Wölfe zu sehen
Brandenburg? Achim Menzel? Rainald Grebe im Autohaus in Schwedt? lol


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rapit
Beitrag 21.05.2023, 20:50
Beitrag #18


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Zitat (Frank999 @ 21.05.2023, 08:47) *
und ich war mir unsicher, ob ich diese Owi zur Anzeige bringen soll.

crybaby.gif Bewirb dich doch mal beim Ordnungsamt. Knollen verteilen sogar in der Freizeit, vielleicht braucht man ja da noch Leute wallbash.gif

Hättest wahrscheinlich auch bei einem Erlebnis von mir gestern überlegt, ob du eine Anzeige schreibst: kurzer Parkstreifen mit 3 Parkplätzen, Parken rund-um-die-Uhr, täglich, also 7/7 24/24 365/365 nur mit Parkscheibe. Ein Polizeiauto kommt, 3 Polizisten steigen aus und gehen gegenüber im Chinaimbiss essen, setzen sich da hin, bestellen, natürlich ohne Parkscheibe. Sowas wird in einem Streifenwagen gar nicht mitgeführt.
Klare OWi - schließlich war es kein Einsatz.
Und zu allem Überfluss ist der Parkstreifen so schmal, dass der Mercedes-Bus zu breit war und auf den Radschutzstreifen ragte! Uiuiui.


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Frank999
Beitrag 21.05.2023, 21:52
Beitrag #19


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Die Nichtverwendung von Parkscheiben ist mir egal. Darauf achte ich nun wirklich nicht.
Wenn Polizisten ihre Mittagspause machen, und ihr Blech ein wenig auf dem Radweg steht, ist es mir auch egal. Der Job ist anstrengend genug.

Bei mir gibt es allerdings eine Shisha-Bar, mit konkret einem einzigen Parkplatz für Schwerbehinderte (entsprechend gekennzeichnet, und baulich etwas breiter).
Dort parkt regelmäßig das Protz-Auto des Inhabers. Trotz des sehr breiten Parkplatzes, mit zwei Rädern auf dem Radweg.
Natürlich ohne hinter der Windschutzscheibe ausliegender Berechtigung, und der Typ selbst ist ohne erkennbare Behinderung.
Zumindest ist er flott unterwegs. Das merkte ich, als er mir mal hinterhergerannt war.
Das andere Blech (also das zweite Fahrzeug) steht behindernd auf dem Radweg.

Verwertbare Fotos konnte ich noch nicht machen, da seit einiger Zeit regelmäßig zwei Leute vor der Tür stehen, und für die Durchsetzung ihrer eigenen Ordnung sorgen.
Die Sache mit dem Schwerbehindertenparkplatz und der fehlenden Berichtigung hierauf zu parken wäre mir gar nicht aufgefallen.
Das ist mir im Regelfall völlig wumpe.
Nur der blockierte Radweg durch das zweite Auto sorgte für mein Anhalten.
(und es ist kein einmaliger Vorgang gewesen, sondern tritt regelmäßig auf. Inzwischen umfahre ich diesen Bereich)
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Söne spitze Steine
Beitrag 22.05.2023, 20:50
Beitrag #20


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Während der Fahrt kann (oder darf) man eh keine Kamera in der Hand halten, also: Actioncam ('ne billige HD mit Sony-Sensor tuts auch) ans Rad, während der Fahrt aufnehmen und dann Screenshot ab an die Bußgeldstelle.

Ich lege mich mit den !*@$%%*! gar nicht mehr an, das geht direkt an die zuständige Behörde.

Wenn die Ordnungsbehörde bei andauernden Behinderungen nicht eingreift, dürfte auch ein zivlrechtlicher Anspruch auf Beseitigung des Hindernisses/der Gefahr bestehen. Solange „nur“ Kloppe angedroht wird, dürfte die Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht „im öffentlichen Interesse“ ermitteln, da bleibt eh nur der Weg, seine strafrechtlichen Ansprüche im Wege der Zivilklage geltenzumachen.


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Andreas24
Beitrag 22.05.2023, 21:20
Beitrag #21


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Wenn man sonst keine Hobbies hat dry.gif wavey.gif


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F117
Beitrag 22.05.2023, 21:33
Beitrag #22


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Spätestens seit dem Versuch, Wölfe fotografieren zu wollen, ist das hier nur noch Comedy und beste Unterhaltung narr.gif


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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Explosiv
Beitrag 23.05.2023, 05:20
Beitrag #23


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Wenn man regelmäßig mit dem Rad wo vorbei fährt und dort regelmäßig die Radverkehrsführung zugeparkt ist, sind Anzeigen kein Hobby, sondern Notwehr.
Es ist eher ein Armutszeugnis für eine Gemeinde, wenn regelmäßige anzutreffende behindernde Falschparker nicht von sich aus verfolgt werden. Dann braucht man auch keine RVA ausweisen als Alibi, wenn man sie nicht freihalten will.

Und ja, mit der beschriebenen Klientel diskutiert man nicht. Man zeigt sie an und fertig. Im Falle, dass auch noch ein Behindertenparkplatz missbraucht wird, kann man zur Anonymisierung den Behindertenbeauftragten auf das Verhalten aufmerksam machen.


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Frank999
Beitrag 23.05.2023, 09:46
Beitrag #24


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Zitat (Söne spitze Steine @ 22.05.2023, 21:50) *
Während der Fahrt kann (oder darf) man eh keine Kamera in der Hand halten, also: Actioncam

Ich bleibe meistens stehen und schalte den Motor aus. Oh, ups, habe ja gar keinen Motor. Dann reicht es also stehenzubleiben.
Das mache ich auch in den meisten Fällen. Nur bei besagter Klientel kann es sinnvoll sein, mal locker ein Foto aus der Hüfte zu schießen.
Denn schnell sind sie, beim hinterherlaufen. Das habe ich gemerkt.
So eine Dashcam wäre etwas Feines. Doch sie birgt das Risiko, dass ich dann auch zu knappe Überholabstände dokumentiere.

Zurzeit mache ich eher eine Vermeidungsstrategie. Schön brav auf dem MTB (Mountainbike) in ländlicher Gegend mit nur geringem Konfliktpotential.

Zitat (Andreas24 @ 22.05.2023, 22:20) *
Wenn man sonst keine Hobbies hat dry.gif wavey.gif

Wie gesagt, die Kamera zücke ich nur bei schlimmen Fällen. Also rücksichtslosem Parken auf Radwegen.
Das hat mit Hobby nichts zu tun, sondern behindert mich auf meinen Wegen.
Ich mache ja auch kein Picknick auf der Straße (Fahrbahn).
Wenn die Kamera erst einmal aus dem Rucksack geholt ist, nun ja, wie soll ich sagen: Das ist nicht gut, wenn ich angetriggert werde.
Dann sehe ich gleich danach eine weitere Blechkiste auf dem Radweg. Vielleicht sogar noch mit Warnblinker an, obwohl keine Panne erkennbar ist.
Aber wer unbedingt auf Vorsatz besteht ...

Zitat (F117 @ 22.05.2023, 22:33) *
Spätestens seit dem Versuch, Wölfe fotografieren zu wollen, ist das hier nur noch Comedy und beste Unterhaltung narr.gif

Das war durchaus ernst gemeint. Ich habe sogar extra ein Teleobjektiv mitgenommen, und in ländlicher Gegend selbiges auf einer Bank gewechselt.
Objektivwechsel mag ich überhaupt nicht. Da fühle ich mich immer unwohl, wegen des Risikos, dass Sensorflecken entstehen.
Evtl. muß ich mir mal eine preiswerte Zweit- und Drittkamera für das Weitwinkelobjektiv besorgen.
So ein Wolfsgesicht mit Weitwinkel fotografiert, ganz nah dran, seinen Atem zu spüren, das hätte etwas Spektakuläres.
Aber das wird es in der Tat nicht geben (also so dicht dran zu sein). Also bleibt es bei großem und respektvollem Abstand mit dem Teleobjektiv.
Denn die Sichtung von Wölfen im ländlichen Gebiet ist nicht so ungewöhnlich. Die sind gewissermaßen aus polnischem Gebiet so langsam zu uns rübergekommen.
Relativierung: Rehe und Wildschweine sieht man häufiger. Wölfe kommen selten vor. Bisher hatte ich allerdings noch nie Glück, und kein entsprechendes Foto.

Zitat (Explosiv @ 23.05.2023, 06:20) *
Wenn man regelmäßig mit dem Rad wo vorbei fährt und dort regelmäßig die Radverkehrsführung zugeparkt ist, sind Anzeigen kein Hobby, sondern Notwehr.

Danke. So sehe ich es ebenfalls.
Zitat (Explosiv @ 23.05.2023, 06:20) *
Und ja, mit der beschriebenen Klientel diskutiert man nicht. Man zeigt sie an und fertig.

Diskussionen bringen generell mit kaum einem Verkehrsteilnehmer etwas. Ich hatte mir mal die Mühe gemacht, und freundlich - aber bestimmt - das Gespräch gesucht.
Die Erfolgsquote (Pi mal Daumen, ohne belastbare konkrete Zahlen) lag bei 10 %.
Bei diesem Bruchteil allerdings auch durchaus mit Verständnis, und mit einer Entschuldigung.
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rapit
Beitrag 23.05.2023, 10:35
Beitrag #25


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Zitat (Frank999 @ 23.05.2023, 10:46) *
Ich hatte mir mal die Mühe gemacht, und freundlich - aber bestimmt - das Gespräch gesucht.

Nicht zielführend. Nicht gut.

Das Recht, andere anzuzeigen, hat jeder. Kann man machen. Muss man aber nicht.
Wenn man es macht, macht man es einfach. Ich finde es müßig, sich damit zu rühmen.

Wenn man es generell und häufig macht, wird man in die Ecke des Denunzianten gestellt. Wohl nicht ganz zu unrecht, denn es ist eigentlich Aufgabe der Ordnungsbehörden, nicht von Privatleuten.

Allerdings muss man sich auch nicht alles gefallen lassen. Wenn man selbst behindert wird, ist das Mittel der Anzeige völlig legitim.

Ich habe auch schon Anzeigen rausgeschickt, wenn E-Parkplätze von Verbrennern blockiert waren. Und ich nicht "tanken" konnte. Weil ich damals nur eine kleine Batterie hatte und dann stinkend mit Verbrenner weiterfahren musste. Heute bin ich ruhiger geworden, habe genügend Elektrosaft an Bord.

Dass Radfahrende sehr viel häufiger blockiert werden und betroffen sind, ist leider eine Tatsache. Die Häufigkeit von Anzeigen alleine macht einen deswegen m.M.n. noch nicht zu einem Denunzianten.
Allerdings klingen die Beiträge von @Frank diesbezüglich nach Stolz, als sehe er sich so ein wenig wie ein Retter der Welt. Da wird die Luft dann schon eng...

Es einfach zu machen, ist das eine, breitbrüstig davon zu berichten und andere zum Mitmachen animieren zu wollen, ist etwas anderes.

Und das dürfte der Grund sein, warum hier so viel Gegenwind herrscht, vermute ich. think.gif

Wenn dann noch Klischees bedient werden, kommt Abneigung dazu.

"Die dicken SUV" sind keine Gruppe. Ich fahre auch einen. Habe noch nie auf einem Radweg gestanden. Fahre innerorts abgasfrei. Und habe meine Gründe, warum ich so ein Auto fahre.
Und wer mit dem Finger auf "diese SUV-Fahrer" zeigt und schimpft, oder von "Protzkarren" spricht, ist bei mir halt unten durch. mad.gif


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ulm
Beitrag 23.05.2023, 10:37
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Zitat (Frank999 @ 23.05.2023, 10:46) *
Objektivwechsel mag ich überhaupt nicht. Da fühle ich mich immer unwohl, wegen des Risikos, dass Sensorflecken entstehen.

Man kann es auch übertreiben.
Glaubst Du, dass Deine Aufnahmen so hochwertig sind, dass Sensorflecken stören, wenn Du Falschparker anzeigen willst?
Und auch ein Wolf hat ein geflecktes Fell, da sieht man Sensorflecken sowieso nicht.
Alle ernstzunehmenden Bildbearbeitungsprogramme können Sensorflecken problemlos entfernen.
Wenn Du die Hygiene-Grundregeln beachtest, hast Du mit Sensorflecken eh kaum zu tun und ein Blasebalg in der Fototasche ist allemal billiger und leichter zu transportieren als ein weiteres Gehäuse.
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MsTaxi
Beitrag 23.05.2023, 10:58
Beitrag #27


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Zitat (Frank999 @ 20.05.2023, 14:26) *
Somit dachte jede/r Vorbeigehende, dass alles seine Richtigkeit hat.
"Aha, eben ein Zivilfahrzeug der Polizei. Dann darf der wohl so stehen".

Die Idee fand ich klasse, und dachte mir, so etwas könnte ich doch auch mal machen.

In Kombination mit der von @rapit erwähnten
Zitat
breitbrüstigen
gedanklichen Grundhaltung, für die der @TE ja nicht nur in diesem Thread steht, hatte sich der gesamte Ansatz "Hilft Winkerkelle gegen Knollen? Falls ja, bin ich dabei" für mich wegen erwiesener Bigotterie, Scheinheiligkeit und Verlogenheit schon mit dem Eröffnungspost disqualifiziert. Und @Frank999 bei dieser Gelegenheit gleich mit.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Frank999
Beitrag 23.05.2023, 12:01
Beitrag #28


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Ist der Ruf erstmal ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.
Fazit: Es wäre klasse, wenn wir uns wieder ein wenig um Sachlichkeit bemühen.
@Rapit: Sorry für mein Schubladendenken. Da habe ich unbedachte Worte gewählt.
Ich war halt nur über das eine Fahrzeug verärgert, was demonstrativ auf dem Radweg stand.
Das steht dort (also häufig) auch nicht, um etwaige Getränkekisten auszuladen.
Stattdessen soll vermutlich Stärke demonstriert werden, und die fehlende Anerkennung unseres Rechtssystems.
Das Fahrzeug wird zudem von zwei Personen bewacht, solange der Barbesitzer in den Räumlichkeiten ist.
Daher kam mein unpassender Eindruck und Äußerung. Mea Culpa.

Ach, noch etwas: Ich möchte keineswegs andere Verkehrsteilnehmende zu irgendetwas anregen.
Was die Bigotterie betrifft: Oh, harter Tobak.
Ich werde versuchen, zukünftig etwas ausgewogener und neutraler zu schreiben.
OK?
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MsTaxi
Beitrag 23.05.2023, 13:43
Beitrag #29


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Zitat (Frank999 @ 23.05.2023, 13:01) *
Was die Bigotterie betrifft: Oh, harter Tobak.
Ich werde versuchen, zukünftig etwas ausgewogener und neutraler zu schreiben.
OK?

Verstell' dich bloß nicht um meinetwegen.


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ulm
Beitrag 23.05.2023, 14:03
Beitrag #30


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Zitat (Frank999 @ 23.05.2023, 13:01) *
Ich war halt nur über das eine Fahrzeug verärgert, was demonstrativ auf dem Radweg stand. [...]
Stattdessen soll vermutlich Stärke demonstriert werden, und die fehlende Anerkennung unseres Rechtssystems.

Merksatz:
"Unterstelle niemals Boshaftigkeit, wenn es mit Dummheit hinreichend zu erklären ist"


Zitat (MsTaxi @ 23.05.2023, 11:58) *
für mich wegen erwiesener Bigotterie, Scheinheiligkeit und Verlogenheit schon mit dem Eröffnungspost disqualifiziert. Und @Frank999 bei dieser Gelegenheit gleich mit.

Das sind zwar harte und direkte Worte, doch auch ich sehe hier ein fast schon schizophrenes Auftreten des TE, der einerseits Radwegparker anzeigt und gleichzeitig überlegt, ob er mit einer Winkerkeller hinter der Frontscheibe ungestraft Parkverstöße begehen kann.
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Nerari
Beitrag 23.05.2023, 14:20
Beitrag #31


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Zitat (ulm @ 23.05.2023, 15:03) *
...ein fast schon schizophrenes Auftreten des TE, der einerseits Radwegparker anzeigt und gleichzeitig überlegt, ob er mit einer Winkerkeller hinter der Frontscheibe ungestraft Parkverstöße begehen kann.


Das kann ich nicht unbedingt nachvollziehen.

MMn gibt es Halte-/Parkverstöße, die gar nicht gehen, weil man damit mit hoher Wahrscheindlichkeit jemand behindert. Z.B. auf Geh-/Radwegen.
Andererseits gibt es, z.B. gerade in Vierteln mit hohem Parkdruck, wohl durchaus als Parkplätze nutzbare Plätze, die zwar nicht nicht legal sind, mit deren Nutzung man aber keinen behindert. Ich sags mal provokant: Auf solchen Plätzen wäre die Möglichkeit, ein berechtigtes Knöllchen zu verhindern, schon fein rolleyes.gif
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Frank999
Beitrag 23.05.2023, 14:23
Beitrag #32


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Zitat (Frank999 @ 20.05.2023, 14:26) *
Die Idee fand ich klasse, und dachte mir, so etwas könnte ich doch auch mal machen.

Locker bleiben. Das war als Trigger gedacht.
Nie niemals nicht würde ich so etwas machen.

Zitat (Nerari @ 23.05.2023, 15:20) *
Ich sags mal provokant: Auf solchen Plätzen wäre die Möglichkeit, ein berechtigtes Knöllchen zu verhindern, schon fein rolleyes.gif
Jupp, Notparken ;-)
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ulm
Beitrag 23.05.2023, 14:33
Beitrag #33


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Zitat (Frank999 @ 23.05.2023, 15:23) *
Locker bleiben. Das war als Trigger gedacht.
Nie niemals nicht würde ich so etwas machen.

Sorry, aber wenn ich Deine anderen Beiträge so querlese und die Kerngedanken komprimiere, dann glaube ich Dir das weniger als überhaupt nicht.

Zitat (Nerari @ 23.05.2023, 15:20) *
Zitat (ulm @ 23.05.2023, 15:03) *
...ein fast schon schizophrenes Auftreten des TE, der einerseits Radwegparker anzeigt und gleichzeitig überlegt, ob er mit einer Winkerkeller hinter der Frontscheibe ungestraft Parkverstöße begehen kann.
Das kann ich nicht unbedingt nachvollziehen.

Nun, wenn Du Dir nochmals den Eröffnungsthread durchliest, dann wirst Du das hier finden:
Zitat (Frank999 @ 20.05.2023, 14:26) *
Ein Pkw parkte auf dem Gehsteig, behindernd, die ganze Nacht lang. Doch hinter der Windschutzscheibe lag eine Polizeikelle bzw. Winkerkelle. [...] Die Idee fand ich klasse, und dachte mir, so etwas könnte ich doch auch mal machen.
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Nerari
Beitrag 23.05.2023, 14:38
Beitrag #34


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Ja, das hatte ich nicht auf dem Schirm. Das geht natürlich nicht und ist in der Tat wirklich bigott dry.gif
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Andreas24
Beitrag 23.05.2023, 15:14
Beitrag #35


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Wie war das gleich noch mal mit den Motorradparkplätzen (außerhalb der Saison) whistling.gif und mit dem TÜV thread.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 24.05.2023, 18:17
Beitrag #36


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Ob man damit durchkommt…? https://www.bild.de/regional/hamburg/hambur...42768.bild.html


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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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