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> Teleskoplader mit Anhänger
Hein Mück
Beitrag 20.05.2023, 09:36
Beitrag #1


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Hallo Forum


Es wäre nett wenn mich hier von den alten Hasen mal jemand aufschlauen könnte .


Folgendes :
Bisher besitze ich einen Teleskopen mit Straßenzulassung inkl. Zulassungs als Zugmaschine ( schwarzes Kennzeichen ).
Dieser zottelt einen Anhänger ( 3,5 to Kugel ) hinter sich her auf dem sich derzeit eine Walze ( selbstfahrend / aufsitzer ) sowie Schaufel befindet ( Anhänger ebenfalls schwarzes Kennzeichen ) .

Nun habe ich mir zusätzlich noch mal den selben Teleskopen geholt . Dieser hat aber aufgrund einer neuen EU-verordnung keine Zulassug mehr als Zugmaschine .
Statt dessen besitzt dieser nur Straßenzulassung inkl, Zulassung als Geräteträger .
So wie ich es bisher verstanden / erlesen habe , dürfte letzterer die Walze nicht mehr mitnehmen da kein Anbauteil . Habe ich das so richtig interpretiert ? think.gif

Aus dem Grunde wollte ich mir eine Walze als Anbaugerät zulegen , die dann problemlos auf dem Anhänger transportiert werden könnte . Dann wäre doch alles in bester Ordnung falls der Schupo mich mal anhält .

MfG Mücke
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Hoheneicherstation
Beitrag 20.05.2023, 18:36
Beitrag #2


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Eine SAM darf nur Zubehör auf einem Anhänger ziehen.
Ein Geräteträger, wenn's nicht gerade eine lof Zulassung ist, darf jeden Anhänger ziehen.
Vorausgesetzt der Hersteller hat der Maschine eine Anhängelast zugestanden.

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Hein Mück
Beitrag 20.05.2023, 20:03
Beitrag #3


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Hallo Hoheneicherstation

Vielen Dank das du dich in dieses Thema eingebracht hast .

Zitat
Ein Geräteträger, wenn's nicht gerade eine lof Zulassung ist, darf jeden Anhänger ziehen.


Heißt das , der neue Teleskoplader bekommt nun auch ein schwarzes Kennzeichen ? Oder ist dieser eine " SAM " der jeden Anhänger ziehen kann so wie du geschrieben hast , weil in der Zulassung -Geräteträger - eingetragen ist ?

MfG Mücke
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Hoheneicherstation
Beitrag 20.05.2023, 20:59
Beitrag #4


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Eine SAM darf nicht jeden Anhäger ziehen.
Ein Geräteträger darf alles ziehen. Schwarze Kennzeichen und zugelassene AHK vorausgesetzt.
Eine Selbstfahrende Arbeits Maschine darf auf einem Anhänger nur zu dieser SAM gehörendes Zubehör transportieren.

Eine Zugmaschine kann ein Geräteträger sein, aber eine SAM nur ganz bedingt eine Zugmaschine.

z.B. ein Unimog kann als Geräteträger beim Winterdienst verschiedene Anbaugeräte tragen, darf aber auch Anhänger zum Gütertransport ziehen.
Ein Mähdrescher als Selbstfahrende Arbeits Maschine kann zwar einen Anhänger ziehen, aber da darf nur Das Schneidwerk, als Zubehör des Mähdreschers, draufgeladen sein.

Frag den Hersteller ob die Maschine eine eingetragene Anhängelast hat, und ob eine AHK möglich ist

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Hein Mück
Beitrag 20.05.2023, 21:40
Beitrag #5


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Hallo Hoheneicherstation

Danke für die ausführliche Antwort . Alles was du zur SAM geschrieben hast war mir ( durch dich ) bewusst . Du hattest mich diesbezüglich schon " präpariert " bei der Zulassung meines ersten Teleskopen , vielleicht erinnerst du dich noch .

Der Neue ist baugleich , eben mit dem Zusatz " Geräteträger " erhältlich . Dieser Zusatz " Geräteträger " kostet zwar n bischen , passt bei mir aber immer noch recht gut .
https://www.weidemann.de/produkte/teleskopl...d-editionen/tab

Die Anhängelast wurde mir schon per Angebot bestätigt .

Wenn dies so ist wie du schreibst ( ich gehe mal davon aus , weil du eben Fuchs mit Brille bist ) das ein Geräteträger ziehen kann was er will , ohne diesen Passus - Anbaugeräte - würde ich mir die Walze als Anbaugerät kneifen .


MfG Mücke
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